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Gewaltlos? Gesetzlos? Gnadenlos!

Karikatur: Carlos Latuff
GEWALTLOS!
In Ägypten hat man sich jetzt auf Anraten westlicher Diplomaten entschlossen, die Lager der Mursi-Anhänger ohne großes Aufsehen zu räumen. "Gewaltlos" eben, wie es der allgemeine Sprachgebrauch inzwischen versteht.Natürlich muss dann die öffentliche Presse einiges vergessen, was sie bisher noch in günstigeren Umständen gewußt hat. So soll die Räumungsaktion mit Tränengas begonnen werden. Auf die Hauptzelte. Dann wird durch Außenposten gesichert, dass keinerlei Wasserzufuhr erfolgt. Ebenso sollen keine anderen Nahrungsmittel erlaubt werden. Also alles völlig gewaltlos. Steht ja jedem frei, ab wann er das Lager verlassen kann.

Bisher wurde Gewalt immer definiert als Angriff auf den Körper des andern. Im Gegensatz zu "Macht" oder"Gesetz". Bei auch nur bescheidenem Nachdenken wird jeder einsehen, dass Tränengas, Schlagstock und vor allem Wasserentzug und Zwangsfasten samt und sonders Angriffe auf den menschlichen Körper sind. In der allerbrutalsten Form.

Gewaltlos bedeutet demnach nichts anderes als nicht aufsehenerregende Gewalt. Wie sie bei uns und allen gesitteten Ländern ebenso üblich ist.

GESETZLOS
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Bei uns in der Bundesrepublik soll umgekehrt alles dazu getan werden, dass sämtliche Ausspähmaßnahmen rechtens gewesen seien. Und zwar wären die enthalten in gewissen Gesetzestexten,mit denen die jetzige und die vorige und die vorvorige Bundesregierung sich mit Haut und Haar der US-Administration ausgeliefert hätten. Schon möglich, dass Schröder und Steinmeier den Anfang damit gemacht haben. Nur- was fehlt all diesen "Abkommen"? Diesen Fortschreibungen von bisher schon vorhandenen Gesetzen? Einfach, dass sie erst jetzt hervorgezogen werden. Gesetz soll also auch Gesetz sein, wenn kaum einer es kannte? Das widerspricht den ältesten Bräuchen. Seit Hammurabi, seit Drakons Gesetzestafeln,seit den heiligen Tafeln Roms- immer galt, dass ein Gesetz erst dann Gesetz wird, wenn es öffentlich ist.Wenn es nämlich im Vornhinein klarstellt, was verboten ist - und was erlaubt. Gesetze, die unterm Sofa vorgezerrt werden, wenn es nottut, sind eigentlich keine. Wenn also, wie zu erwarten, alle Spähaktionen am Ende als gesetzestreu nach deutschen Gesetzen erklärt werden, heißt das nur eines: nachträglich wird das Unvermeidliche zum Gottgewollten verklärt.

GNADENLOS!
Der ganze Sprachgebrauch nur um die zwei Begriffe zeigt eines. Es geht nicht mehr um Anklage und Verteidigung. Es geht allein um die Aufrechterhaltung der Mächte. Wieweit sie eben reichen. Und wieweit sie der eigenen Machtvollkommenheit sich fügen- oder Gehorsam verlangen.

Eine gnadenlose Welt. In der alle Tabus verwischt werden.

RAF-Richter a.D. Kurt Breucker und das Pippi-Langstrumpf-Prinzip

Logo der RAF
Quelle: WikiPedia
Die Ausstellung „RAF -“ Terror im Südwesten“ im Stuttgarter Haus der Geschichte wird von der Stuttgarter Zeitung publizistisch begleitet. In diesem Zusammenhang interviewte die StZ in ihrer Ausgabe vom 17.7.2013 den pensionierten Richter Kurt Breucker, der 1977 als Beisitzer den Prozess gegen die Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe mit leitete.

Zu diesem Interview gäbe es viel zu sagen, z.B. über die absolute Befangenheit des Richters gegenüber den Angeklagten und ihren Verteidigern, die noch heute aus jeder Zeile des Interviews spricht. Kostprobe: „Der linke Rechtsanwalt Hans Christian Ströbele, der ja immer gern das Maul aufreißt,...“ (Man beachte die Gegenwartsform!).

Heute wie damals offenbart Richter Breucker ein „taktisches Verhältnis zur Wahrheit“. Zu der Abhöraffäre (Verfassungsschutz und BND hatten Gespräche der Angeklagten mit ihren Verteidigern abgehört) sagt er im Interview: „Wir verlangten sofort von den beteiligten Regierungsstellen volle Aufklärung und eine Garantie, dass so etwas nicht mehr passiert.“

Tatsächlich stellte der Vorsitzende Richter Foth erst mal zum Entsetzen nicht weniger Juristen fest, dass die Abhöraffäre den Prozess selber nicht berühre. Es bedurfte des Auszugs der Wahlverteidiger und mehrerer Anträge der gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger bis der Vorsitzende Richter sich dazu durchringen konnte, solche Abhörmaßnahmen zu verbieten. Das ganze Hin und Her dauerte über zwei Wochen - „sofort“ sieht anders aus.

Die „beteiligten Regierungsstellen“ kümmerten sich im Übrigen einen Dreck um die richterliche Anordnung und verwanzten auch noch die Zellen der Angeklagten.

Vollkommen grotesk ist die Begründung des Richters, die Polizei wollte durch die Abhörmaßnahmen nach dem Anschlag in Stockholm weitere Attentate verhindern. Die Wanzen wurden aber im März 1975 installiert, einen Monat vor dem Stockholmer Anschlag am 24.April 1975 und zwei Monate vor Prozessbeginn am 21.Mai 1975.

Auch was die Ablösung des Vorsitzenden Richters Dr. Prinzing wegen Befangenheit angeht, verfährt Richter Breucker nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“.

Im Interview heißt es: „Er hatte den Pflichtverteidiger eines Angeklagten angerufen, der einst Referendar bei ihm gewesen war. Dieser Vorfall ist darauf zurückzuführen, dass man Dr. Prinzing systematisch zermürbt hatte.“

Tatsächlich hat dieser Vorfall eine interessante Vorgeschichte:

Beschwerde- und Revisionsinstanz für den 2. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts, vor dem gegen die RAF-Mitglieder verhandelt wird, ist der dritte Strafsenat beim Bundesgerichtshof. Sein Vorsitzender ist der Bundesrichter Albert Mayer.

Dr. Herbert Kremp ist Chefredakteur der Tageszeitung Die Welt und war in derselben Studentenverbindung wie Alfred Mayer. Am 20.7.1976 schreibt Alfred Mayer einen Brief an seinen „Lieben Cartellbruder Kremp“. Darin bittet Herr Mayer Herrn Kremp unter hilfenahme von Kopien der kriminalpolizeilichen Vernehmung von Gerhard Müller (Kronzeuge der Anklage, obwohl eine gesetzliche Kronzeugenregelung erst 1987 eingeführt wird) , die ihm Herr Prinzing privat hat zukommen lassen, einen Artikel in der Welt zu plazieren, der geeignet ist, die Glaubwürdigkeit von Otto Schily, Verteidiger im RAF-Prozess, zu erschüttern. „Es wäre mir lieb, wenn die übersandten Unterlagen (...) nach Gebrauch vernichtet würden“, heißt es am Schluss der Briefes.

Am 10. Januar 1977 stellt Otto Schily deswegen einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Prinzing. Der wird prompt zurückgewiesen -“ wie alle Befangenheitsanträge vorher auch.

Daraufhin stellt erstmals einer der gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger, Manfred Künzel, einen Befangenheitsantrag. Auch der wird verworfen. Der Senatsvorsitzende Prinzing ärgert sich über den Befangenheitsantrag seines Ex-Referendars so sehr, dass er in deswegen anruft, um ihm seine Enttäuschung mitzuteilen. Es sei für ihn etwas anderes, ob einer der Vertrauensverteidiger oder Künzel einen solchen Antrag gegen ihn gegen ihn einbringe. Dieses Telefonat bringt Prinzing endgültig zu Fall. Zwar werden noch in Windeseile weitere Befangenheitsanträge abgelehnt. Als aber Künzel seinem ehemaligen Ausbilder rasch eine Brief schickt, in dem er ihm sogar noch die Möglichkeit einräumt, selbst zurückzutreten, was dieser strikt ablehnt, scheidet Dr. Prinzing wegen Befangenheit aus dem Verfahren aus.

Angesichts solcher massiven Rechtsverstöße gewährt die Überzeugung von Richter Breucker, „dass der Bundesgerichtshof das Urteil nicht aufgehoben hätte“ einen tiefen und erschreckenden Einblick in dessen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

Der Ausgang des Verfahrens ist bekannt: Alle Angeklagten wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, ohne dass die individuelle Tatbeteiligung jeweils nachgewiesen werden konnte -“ das ist nebenbei auch für den Zschäpe-Prozess von Interesse. Eine Revision scheiterte an dem größten Verfahrenshindernis, das es gibt: den Tod der Angeklagten.

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