"...ein akzeptabler Rattenzahlungsvorschlag..."
Eine Wildratte geht eventuell auch...
Foto: Reg Mckenna (originally posted to Flickr as Wild Rat) [CC-BY-2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Foto: Reg Mckenna (originally posted to Flickr as Wild Rat) [CC-BY-2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons
Deshalb, weil's kompliziert bleibt, im vollständigen Wortlaut:
"Verehrter Kunde,
unser Anwalt-Büro wurden heute am 08.07.2013 von Schwab GmbH beauftragt Ihre gesetzlichen Interessen in Ihrem Fall zu schützen.
Mit der ausgeführten Bestellung vom 22.05.2013 haben Sie sich vertraglich verpflichtet den Betrag in Höhe von 770,00 Euro an unseren Mandanten zu zahlen. Der Versand erfolgte an die angegebene Adresse und ist belegbar.
Diesen Betrag haben Sie bislang nicht überwiesen, obwohl Sie sich in Zahlungsverzug befinden und mit sehr hohen Strafen und Unannehmlichkeiten rechnen müssen.
Wir verpflichten Sie, den fälligen Rechnungsbetrag so schnell wie möglich auf das Konto unseren Mandanten zu überweisen.
Die Bankdaten und die Lieferdaten der Bestellung finden Sie im angehängtem Ordner. Für den Eingang des Betrags setzten wir Ihnen eine gesetzliche Zeitfrist bis zum 15.07.2013. Eventuell können Sie die ausstehende Rechnung aber in angemessenen Monatsraten begleichen, soweit ein akzeptabler Rattenzahlungsvorschlag innerhalb dieser Frist bei uns eintrifft.
Mit besten Grüßen
Jan Horn Anwalt Buro"