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Stuttgarter Gemeinderat gegen Sozialtarife für Strom

Jährlich wird bundesweit 300 000 Haushalten der Strom gesperrt. Insbesondere Menschen mit wenig Einkommen und Bezieherlnnen von Arbeitslosengeld ll haben Schwierigkeiten, ihre Stromrechnung zu bezahlen.

Die SPD brachte das Thema in den Gemeinderat. OB Kuhn bestätigte zwar, dass die Regelsätze der Sozialhilfe bzw. des SGB Il niedrig bemessen seien, forderte aber gleichzeitig, "von den Leistungsberechtígten ein zie/gerichtetes und sehr über/egtes Verbrauchs- und Ausgabeverha/ten." Das unterstellt Menschen im Sozialhilfe- oder ALG ll -Bezug einen unwirtschaftlichen Umgang mit dem Stromverbrauch. Fest steht aber, dass sie auf Grund des wenigen zur Verfügung stehenden Geldes gezwungen sind, mehr Zeit zu Hause zu verbringen und deshalb auch mehr Strom verbrauchen. Auch die Ansicht von Sozialbürgermeisterin Fezer, ein Stromspar-Check wie von der Caritas angeboten, sei da der „Erfolg versprechendste Weg", geht ins Leere. Zu Recht merkte Gemeinderätin Küstler an, was es denn einer bedürftigen Familie nütze, „dass man ein Gerät
als Stromfresser ídentifiziere, wenn sie gar nicht in der Lage ist, sich dann auch eine neues zu kaufen.

Den Familien mit niedrigen Einkommen, die auch häufig von Stromschulden betroffen sind, hält der OB entgegen, sie erhielten mit der Bonuscard bereits „ einen nicht unbedeutenden ge/dwerten Vorteil". Obwohl also auf diese Weise gut gesorgt sei, blieben die Leute die Stromkosten schuldig!

Vom OB wurde wie auch im Sozialausschuss auf die großzügige Haltung der Bundesregierung verwiesen. Sie habe Hartz lV nicht gekürzt, trotz Abschaffung der Praxisgebühr. Des Weiteren würde die Festsetzung der Regelleistungen in die Zuständigkeit der Bundesregierung fallen. So kleinkariert kann nur argumentieren, wem die Lebenswirklichkeit der Betroffenen fremd ist. Die Praxisgebühr macht z.Zt. im Regelbedarf 2,78 ê/Monat aus. Aktuell nicht einmal der Preis für eine Schale Erdbeeren aus der Region.

Wir von der Stuttgarter Initiative Reiche Stadt - Arme Kinder fragen: Warum soll es nicht möglich sein, dass die Stuttgarter Stadtwerke einen Energie-Sozialtarif einführen, um Stromschulden gar nicht erst auflaufen zu lassen, geschweige denn Abschaltungen der Energieversorgung vorzunehmen! (rg/gv)

Jobcenter Stuttgart legt Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vor: Der Unsinn mit den Doppelstrukturen

lm April 2013 hat das Jobcenter Stuttgart Daten zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) detailliert für 2012 vorgelegt. Die Auswertung zeigt interessante Details.

Zur Erinnerung. Seit 2011 stellt der Bund bedürftigen Familien unter bestimmten Voraussetzungen Mittel für „Bildungs- und Teilhabeleistungen” zur Verfügung, wenn diese einen Antrag beim Jobcenter stellen. (siehe auch info 2, April 2013)

Leistungen für Kinder und Jugendliche gab es auch schon vor dem BuT in Städten und Landkreisen. Die Stadt Stuttgart bezuschusst seit vielen Jahren über die Ausgabe einer Bonuscard die meisten der BuT- Leistungen. Mehr bedürftige Familien profitieren davon. Für sie, wie für die Verwaltung ist der Aufwand für die Bonuscard weniger bürokratisch. Geprüft wird einmal im Jahr das Einkommen, treffen die Voraussetzungen zu, gibt es die Bonuscard. Beim BuT-Verfahren müssen die Jobcenter vielfältige Voraussetzungen für den generellen Anspruch (Bezieher von Alg ll, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe einschließlich Asylbewerber) sowie innerhalb der Teilpakete für den gesonderten Anspruch prüfen!

Aus dem o.g. Bericht des Jobcenters greifen wir als Beispiel für eine kommunale Leistung, die bedürftige Familien begünstigt, das Mittagessen heraus: 2012 wurden knapp 780.000 Mittagessen an bedürftige Kinder und Jugendliche für IE ausgegeben. Davon wurden knapp 500.000 Mittagessen über das BuT abgerechnet. Gut 35% der Bonuscardbesitzer erhalten das Mittagessen nicht nach den Voraussetzungen des BuT. Das bedeutet, dass über die kommunale Bonuscard auch Familien aus Schwellenhaushalten, d.h. mit geringem Einkommen, das Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten verbilligt beziehen können, obwohl sie keine Transferleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes beziehen.



Warum gibt es seitens der Landes und der Stadt keine Kritik am Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung? Hat dieses doch einen erhöhten bürokratischen Aufwand, mehr Kontrolle, mehr Kosten zur Folge und trifft zudem nicht einmal alle bedürftigen Familien. Höchste Zeit, dass diese Erfahrungen, wie sie das Jobcenter Stuttgart nun vorgelegt hat, ernsthaft im Stadtrat im Sinne der Betroffenen und einer optimalen Kinder- und Jugendpolitik diskutiert werden. (ccs)

Stuttgart: "Kampagne gegen Sanktionen"

Grafik: Günther E. Gerhold

EINLADUNG zum Kampagnen-Treffen am 7.6.2013 um 18.30 Uhr im Gewerkschaftshaus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart, Raum 245

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am 12.4.2013 hat das Landessozialgericht NRW in einem Gerichtsurteil (L12 AS 374/13 BER) zu den Sanktionsregelungen festgestellt: "Eine Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum liegt nicht vor."
Das Gericht bezieht sich dabei auf den Absatz 3 im Sanktionsparagraphen 31a. Dort wird auf eine Möglichkeit des Jobcenters verwiesen: Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes ll um mehr als 30% des Regelbedarfs ll eine Sachleistung oder geldwerte Leistung erbracht werden. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Kampagne ist.Lasst uns bei unserem Treffen am 7.6. gemeinsam diskutieren, welche nächsten Schritte wir tun können:
• um weitere Argumente zu sammeln
• um weiter aufzuklären
• um Aktionen zu beschließen.

Entgegen allen höchstrichterlichen Meinungen halten wir es mit der mutigen Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann:
"Es gibt nur eine Alternative: Abschaffung der Sanktionen! Der Druck der Existenzbedrohung muss aufhörenl" Wir freuen uns auf Euer Kommen und überjede Form der Unterstützung und Mitarbeit!

i.A. des Erwerbslosenausschusses ver.di Stuttgart
Gisela Vomhof

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