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Betroffene des Heilbronner Polizeikessels gehen in Berufung

Der Arbeitskreis Kesselklage, der sich nach dem Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gebildet hatte, um juristisch und politisch gegen diese Polizeimaßnahme vorzugehen, geht in Berufung. Dazu erschien heute folgende Pressemitteilung:

Ende des letzten Jahres wurden die Klagen gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 in der ersten Instanz abgewiesen. Mit dem Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, der nächsthöheren Instanz, wollen die Kläger die Unrechtmäßigkeit dieser polizeilichen Einsatztaktik feststellen lassen. Denn immer wieder versuchen Polizeibehörden, antifaschistischen Protest gegen neonazistische Großaufmärsche durch Anwendung der Kesseltaktik festzusetzen und zu kriminalisieren.

Der Arbeitskreis Kesselklage hält den im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dargelegten Sachverhalt für völlig verzerrt. Durch die Ausklammerung entscheidender Aspekte wurde ein Szenario aufgebaut, um die Klagen abzuweisen.

Der Sprecher des Arbeitskreis Kesselklage Lothar Letsche erklärt: “Wir halten an unserer Klage fest, auch wenn diese in erster Instanz nicht erfolgreich war. Sowohl das Urteil als auch die Begründung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes sind für uns vollkommen inakzeptabel.”

Ben Brusniak, ebenfalls aktiv im Arbeitskreis Kesselklage, erläutert die politische Dimension des Verfahrens: “Scheinbar sollen durch Einschüchterung und Schikane vor allem junge Menschen davon abgehalten werden, an antifaschistischen Protesten teilzunehmen. Die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest wird zumindest billigend in Kauf genommen.”

“Obwohl etliche Gerichte bereits die Unrechtmäßigkeit solcher Kessel festgestellt haben, hält die Polizei an diesem fragwürdigem Einsatzkonzept fest”, so Brusniak weiter. Das Beschreiten des Klagewegs soll auch der ständigen Kriminalisierung von antifaschistischem Protest entgegenwirken.

Download der Pressemitteilung im PDF Format.

Freiheit für Deno!

Seit dem 21. April 2012 sitzt der junge Antifaschist Deniz K. in bundesdeutschen Gefängnissen.

Der Vorwurf gegen ihn lautete, er habe auf einer Demonstration gegen die Verstrickung des Verfassungsschutz in den NSU am 31.3.2012 in Nürnberg versucht, mit einer Fahnenstange 5 PolizistInnen zu töten.

Konkret wurde ihm vorgeworfen, er habe mit einer Fahnenstange nach PolizistInnen geschlagen, die versuchten in die Demonstration einzudringen.

Dieser angebliche Totschlagversuch fand jedoch nicht einmal Einzug in den Polizeibericht des Tages und noch immer lassen sich keine verletzten BeamtInnen finden.

Einen Monat später nahm man Deniz K. auf einer antifaschistischen Demonstration in Ludwigshafen fest und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des versuchten 5-fachen Totschlages.

Am 14. November verurteilte ihn das Landgericht wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 2 ½ Jahren Gefängnis.

Der letzte Kommentar Deniz's vor dem Urteil („Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ ) führt noch einmal die Realität in diesem sogenannten Rechtsstaat vor Augen.

Die staatliche Exekutive begeht permanent Rechtsbruch. Sei es durch das Abfilmen friedlicher Demonstrationen, durch das konstante Einkesseln von DemonstrantInnen wie beispielsweise am 1. Mai in Heilbronn, durch brutale Polizeiübergriffe wie in Göppingen oder eben am 31. März. Das rechtlich problematische Verhalten der Polizei findet vor Gericht keinen Raum, stattdessen wird gegen jene ermittelt, die sich gegen diese Willkür zu Wehr setzen.

Die Justiz stellt der Polizei quasi einen rechtsfreien Raum zur Verfügung und verfolgt deren Gewaltakte zumeist nur, wenn es erheblichen öffentlichen Druck gibt und selbst dann bleiben Verurteilungen eine Seltenheit.

Ein Beispiel hierfür sind die Proteste gegen die „Bürgerbewegung Pax Europa“ am 2. Juni 2011 in Stuttgart. Die rassistische „Bürgerbewegung“ hatte für diesen Tag zu einer Kundgebung aufgerufen, wogegen mehrere hunderte Menschen protestierten. Über 16 von ihnen wurden an diesem Tag verletzt, u.a. mit Kopfwunden und Knochenbrüchen. Die anschließenden Strafanträge der Opfer wurden allesamt von der Staatsanwaltschaft kassiert, welche stattdessen Strafanträge gegen mehrere GegendemonstrantInnen stellte. Eine Aufarbeitung der Polizeigewalt schien politisch und juristisch ungewünscht, weshalb man der Polizei für diesen Tag pauschal ein Notwehrverhalten zuschrieb.

Für Deniz K. gab es diese Verhaltensmöglichkeit nicht.

Diesem Staat geht nicht darum, mit der Justiz, „unabhängig und gerecht“ ein Urteil zu sprechen, sondern mit ihr politisch zu wirken. Mit ihr antifaschistischen, gesellschaftskritischen Protest zu diffamieren und einzuschüchtern. Dafür verurteilte man Deniz.

Für seine Identität als Antifaschist und Kommunist. Diesen politischen Hintergrund zeigte bereits die realitätsferne Anklageerhebung auf und wurde durch das unverhältnismäßige Urteil, sowie der fehlenden Ermittlungen gegen die Polizei bestätigt.

Deniz K. wurde Opfer der bundesdeutschen Gesinnungs- und Klassenjustiz.

Selten war die Parole „Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle“ angebrachter.

Aus diesem Grund garantieren wir Deniz K. ob während des Berufungsverfahrens oder einer Haftzeit unsere ungebundene Solidarität. Niemand wird vergessen, Niemand wird alleine gelassen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen! Free Deno!

Unterstützt durch:

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region

Antifaschistische Jugend Rems Murr

Halkevi/Volkshaus Kirchheim / Teck

Rems-Murr Nazifrei

Offenes Antifaschistisches Bündnis Kirchheim / Teck

VVN-BdA, Kreisverband Esslingen

Weiler schaut hin e.V.

Quelle: VVN-BdA Esslingen, 18. Februar 2013



Mehr Information.

Post an Deniz K. bitte an
Solikomitee "Freiheit für Deniz"
c/o Archiv Metropoletan
Eberhardshofstr. 11
90429 Nürnberg

Spendenkonto:
Rote Hilfe Kto.: 4007238359 BLZ: 43060967 Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“

Soliadresse an das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit setzt sich für die Erweiterung des Versammlungsrechts ein und lehnt den in Berlin vorgestellten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei entschieden ab.

Wir freuen uns, dass in Berlin dieser Gesetzesentwurf zur Gründung eines lokalen Bündnisses für Versammlungsfreiheit geführt hat.

Wir begrüßen diesen Schritt und wünschen dem Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit und allen beteiligten Organisationen und Einzelpersonen viel Erfolg bei der Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit wurde anlässlich einer 2008 geplanten Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden-Württemberg gegründet. Mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus verschiedensten politischen Spektren schlossen sich anlässlich angekündigter Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zusammen.

Obwohl die damalige CDU Landesregierung, die dieses Gesetz verabschieden wollte, abgewählt wurde und daher bislang nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz für dieses Bundesland gilt, werden im damaligen Gesetzesentwurf vorgesehene Verschärfungen auf anderem Wege, wie durch Auflagen des Ordnungsamtes praktisch dennoch angewendet.

Verstöße gegen das Versammlungsrecht auf Seiten der Demonstranten oder Demoanmelder werden akribisch verfolgt, während offener Rechtsbruch durch schikanöse Auflagen oder das Filmen durch die Polizei, was nahezu ständig geschieht, praktisch nie verfolgt werden.

Filmen von Demonstranten durch die Polizei war auch wiederholt Anlass zu Beanstandungen der Polizeipraxis durch unser Bündnis.

Eine Pressemitteilung hierzu, sowie der zugehörige Schriftwechsel sind unter http://versammlungsrecht.info/neu/files/bdsvf12122012.pdf bzw. http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/versammlungsrecht_innenministerium.pdf einsehbar.

Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit, Stuttgart 15. Februar 2013

Pforzheim: Flugblätter gegen Nazi "Mahnwache" beschlagnahmt

Plakat der Initiative gegen Rechts
Der VVN-BdA Landesvorstand Baden-Württemberg protestiert in einer Presse- / Solidaritätserklärung gegen die Beschlagnahmung antifaschistischer Flugblätter in Pforzheim. Dort soll unter anderem mit einer Demonstration und Kundgebung am kommenden Wochenende gegen einen Naziaufmarsch protestiert werden:

"Der VVN-BdA Landesvorstand protestiert nachdrücklich gegen die Beschlagnahmung von Flugblättern durch den Oberstaatsanwalt Christoph Reichert beim heutigen Infostand der Initiative gegen Rechts in Pforzheim.

Bei diesem Infostand wurde ein Flugblatt mit einem Aufruf verteilt, mit dem gegen die sogenannte „Mahnwache“ von Nazis auf dem Wartberg am 23.2. 2013 mobilisiert wird. Das Flugblatt trägt den Titel: „Wo immer ihr auftretet, werden wir Euch im Wege stehen“. (Bundespräsident J. Gauck am 16.08.2012)

Getragen wird dieser Aufruf von einem breiten Bündnis, dem neben dem DGB auch die SPD, Grüne, kirchliche Gruppen oder auch die deutsch - türkische Vereinigung angehören.

Diese Beschlagnahmung sehen wir in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen die beiden Vertreter der Initiative gegen Rechts, Kai Hoffmann und Rüdiger Jungkind. Soll damit der antifaschistische Protest in Pforzheim gegen die größte regelmäßige Naziaktivität in Baden - Württemberg kriminalisiert werden?

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Soll dagegen demokratischer und antifaschistischer Protest nicht möglich sein?

Trotzdem ruft der Landesvorstand der VVN-BdA alle DemokratInnen und AntifaschistInnen dazu auf, jetzt erst Recht am Samstag, den 23. Februar an den Protesten in Pforzheim teilzunehmen.

Die Kundgebung und Demonstration findet ab 15:30 ab Hauptbahnhof Pforzheim statt, als Hauptrednerin ist die ver.di Landesbezirksleiterin Leni Breymeier angekündigt.

Für den Landesvorstand

Dieter Lachenmayer
Jochen Dürr
Janka Kluge"



Mehr Informationen.

Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Long Distance Revolutionary: A Journey with Mumia Abu-Jamal

Der Film "Long Distance Revolutionary - A Journey With Mumia Abu-Jamal" erlebte am 1.Wochenende mehrere ausverkaufte Vorführungen in New York und wurde dort um eine Woche verlängert. Im Rahmen unabhängiger Dokumentationen rangierte er unter den drei meist besuchten Kinopremieren des bisherigen Jahres in den USA.

Weitere Vorführungen in den USA laufen derzeit an. Im späteren Verlauf von 2013 wird er voraussichtlich auch hier zu sehen sein.

Veranstaltungsrundreise zu Historie und Aktualität des Roten Frontkämpferbundes [RFB]

"Dass faschistische Gewalt und staatlicher Terror zwei unzertrennliche Elemente ein und desselben Systems sind zeigen nicht nur die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds und die Verstrickung des Staates damit, sondern hat sowohl national als auch international eine lange Tradition. Während im Bezug auf die sogenannte „NSU-Debatte“ über Pleiten, Pech und Panne in den bürgerlichen Medien geschwafelt wird, ziehen die Verantwortlichen aus Politik, Verfassungsschutz und die jeweiligen Kriminalämter ihre Konsequenzen und gehen gestärkt aus diesem Medienspektakel hervor. Dabei wird verstärkt die Extremismusdoktrin angewendet, ein „Abwehrzentrum gegen Extremismus“ installiert und massiv gegen Linke, Revolutionäre und AntifaschistInnen vorgegangen. Von einer wirklichen Aufklärung oder gar einer Auseinandersetzung mit dem Zusammenhang zwischen Faschismus, Staat und Kapital kann keine Rede sein. Um es kurz zu fassen, der Staat samt seiner Lakaien rüstet sich weiter auf um das System der Ausbeutung und Unterdrückung zu sichern. Die Angriffe auf unsere Klasse, die Klasse der Ausgebeuteten und Unterdrückten nehmen dabei immer aggressivere Formen an. Es ist die Aufgabe der revolutionären Linken diese gesellschaftlichen Verhältnisse einzuordnen und darauf zu reagieren um nicht tatenlos zu zusehen, wie Tag für Tag Menschen schikaniert, ausgegrenzt, misshandelt und ermordet werden. Faschistische Gewalt und staatlicher Terror sind auch für die revolutionäre Linke kein neues Phänomen, sondern es konnten im Laufe der Zeit verschiedene historische Erfahrungen gesammelt und für heute nutzbar gemacht werden. (...)" (mehr)

Mit einer Veranstaltungsrundreise soll unter Einbeziehung der Erfahrungen des RFBs über die Möglichkeiten eines antifaschistischen Selbstschutzes diskutiert werden.



Freitag, 15.02. – 20 Uhr – Nürnberg, KOMM e.V., Untere Seitenstr. 1 – www.redside.tk
Samstag, 16.02. – 19 Uhr – Stuttgart, Waldheim Gaisburg, Obere Neue Halde 1 – www.zk-stuttgart.tk
Sonntag, 17.02. – 19 Uhr – Bern, Reitschule, Neubrückstrasse 8
Montag, 18.02. – 19 Uhr – Zürich, Volkshaus, Stauffacherstr. 60 – www.aufbau.org
Freitag, 22.02. – 19 Uhr – Magdeburg, Infoladen, Alexander-Puschkin-Str. 20 – www.zusammen-kaempfen.tk

Flyer als PDF >>

Interview mit den Demobeobachtern im freien Radio Stuttgart

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Stuttgart existiert seit 2008. Es wird getragen von vielen Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Demobeobachter sind eine Arbeitsgruppe innerhalb dieses Bündnisses. Ein Gespräch mit zwei Vertretern über ihre Tätigkeit als Demobeobachter, das vom Freien Radio Stuttgart geführt wurde. (Sendetermin 7. Februar 2013)

Stuttgart: Atomkraftgegnerin verurteilt

Foto: Wolfgang Rüter
Im Dezember 2012 hat ein „besorgter Mitarbeiter“ des Atomkraftwerks in Philippsburg in einem sechs Seiten langen Brief an Umweltminister Untersteller schwere Vorwürfe gegen den Betreiber EnBW erhoben: aus Kostengründen werden Sicherheitsstandards vernachlässigt und Störfälle verschwiegen, die Atomaufsicht getäuscht. Keine Polizei, kein Staatsanwalt schreitet ein.

Atomkraftgegner, die am 22. Mai 2012 gegen die Tagung der Lobbyisten der Atomindustrie friedlich demonstriert haben, werden dagegen verurteilt. So geschehen am 22. Januar beim Amtsgericht Stuttgart.

Was war passiert? Unter dem Motto „Atomforum abschalten“ hatten Atomkraftgegner am 22. Mai 2012 gegen die Tagung des Deutschen Atomforums in der Liederhalle Stuttgart protestiert. Die Teilnehmer der Tagung sollten direkt mit der Protestversammlung konfrontiert werden. Doch bereits im Vorfeld wurden die Organisatoren der Versammlung vom Ordnungsamt ausgetrickst. Die Protestversammlung wurde unter strengen Auflagen am Platz des Haupteingangs des Hegelsaals genehmigt. Die Atomlobbyisten nahmen aber den Hintereingang und bekamen von dem angemeldeten Protest nichts mit. Das war gegen das Anliegen der Veranstalter, wie Versammlungsleiter und Zeuge im Prozess, Hans Heydemann, aussagte.

Viele Kundgebungsteilnehmer wollten nicht einsehen, dass sich die Teilnehmer des Atomforums ungehindert in das Gebäude schleichen konnten. Deshalb verließen immer mehr Atomkraftgegner den Ort der genehmigten Kundgebung und gingen vor den Hintereingang des Hegelsaals. Einige entschieden sich spontan zu einer Sitzblockade vor dem Eingang. Sie wurden weggetragen und mussten dafür 80 Euro Wegtragegebühr bezahlen. Damit nicht genug bekamen sie auch noch einen Bußgeldbescheid wegen „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ über 150 Euro, gegen den sie Widerspruch einlegten. Deswegen kam es jetzt zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart. Die Beschuldigte, Ursel Beck, erklärte, dass die Veranstaltung des Atomforums eine Provokation der Atommafia gewesen sei. Diesen Leuten ginge es nur darum trotz Fukushima Atomkraftwerke weiter zu betreiben und dass Widerstand dagegen notwendig sei. Zur formaljuristischen Seite sagte sie, dass sie keine Versammlung gestört habe und deshalb Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt habe. Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke erklärte in seinem hervorragenden Plädoyer, dass das berechtigte Ziel der Versammlung vor dem Hintereingang das berechtigte Interesse gewesen sei, die Versammelten direkt mit dem Protest zu konfrontieren. Die Versammlungsteilnehmer hätten entschieden, dass der genehmigte Versammlungsort nicht der richtige Ort sei und hätten sich zu einer spontanen Versammlung unabhängig von der Versammlung am Haupteingang zusammengefunden. Der Polizist, der als Zeuge in dem Prozess auftrat, berichtet, dass die Versammlungsbehörde von der Polizei über die neue Versammlung informiert worden sei, diese aber nicht aufgelöst habe. Laut Versammlungsrecht dürfe die Polizei Versammlung nicht auflösen weil es hier nicht um ein beliebiges Recht, sondern um ein wesentliches Grundrecht gehe. Weil die spontane Versammlung nicht aufgelöst worden ist, sei seine Mandantin aus verfassungsrechtlichen Gründen freizusprechen. Zeuge Hans Heydemann erklärte ebenfalls, dass beide Versammlungen zum Teil parallel stattfanden und die eine mit der anderen nichts zu tun hatten. Als Versammlungsleiter hätte er der Polizei auch gesagt, dass er keinen Einfluß auf die spontane Versammlung hätte. Die Richterin behauptete in ihrem Richterspruch entgegen den Darstellungen der Beklagten und aller Zeugen, es hätte eine Verlagerung der gesamten Versammlung von einem Ort zum anderen gegeben. Weil es bei beiden Versammlungen um das gleiche Ziel gegangen sei, wäre es eine Versammlung gewesen.

Zur Verwunderung der Beklagten erklärte die Richterin nicht die in dem Schreiben des Polizeipräsidiums erklärte „Störung des Ablaufs einer Versammlung“ sei die Ordnungswidrigkeit, sondern der Verstoß gegen die Auflagen der von Hans Heydemann angemeldeten Versammlung. Aber wie kann man gegen Auflagen einer Versammlung verstoßen, die man gar nicht kennt und von der man sich entfernt hat?

Zeuge Hans Heydemann brachte es bei seiner Zeugenaussage auf den Punkt: “Hier steht doch wieder die Falsche vor dem Gericht. Vor das Gericht gehören diejenigen, die Atomkraftwerke betreiben und politisch durchsetzen. Für die Endlagerung von Atommüll haben sie noch nicht mal eine Lösung. Das ist doch das Verbrechen.“

Am Ende blieb ein Richterspruch von 150 Euro plus Gerichtskosten gegen Atomkraftgegnerin Ursel Beck. Es ist zu befürchten, dass es in dieser Sache noch weitere ähnliche Urteile gibt.

Grauzone, Knast und Widerstand - Broschüre und Veranstaltung

Von Februar bis Dezember 2012 saß der RASH-Aktivist Smily in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Während dieser Zeit verfasste er mehrere Texte rund um sein Verfahren und den Knastalltag. Der Stuttgarter Solikreis hat einen Teil dieser Artikel nun zu einer Dokumentation zusammengefasst. Die Broschüre ist in Kürze unter Anderem im Infoladen Stuttgart verfügbar und kann auch heruntergeladen werden. Außerdem findet am Freitag, den 8. Februar eine Veranstaltung mit Smily im Linken Zentrum Lilo Herrmann statt. Hierzu folgende Ankündigung:

Der RASH (Red and Anarchist Skinheads) Aktivist Smily kam im Dezember nach 10 Monaten Knast frei. Ihm wurde vorgeworfen in eine Auseinandersetzung mit mehreren rechtsoffenen Skinheads verwickelt gewesen zu sein. Kurz vor seinem Prozesstermin im letzten Februar wurde er in seiner Wohnung von einer SEK-Einheit festgenommen. Der angebliche Angriff, an den sich die „Opfer“ nur vage erinnern konnten, Entlastungszeugen und großen Widersprüchen in den belastenden Aussagen wurde er in zwei Instanzen zu Haftstrafen verurteilt. Im Verlauf des Prozesses wurde schnell klar, was eigentlich abgeurteilt werden sollte: Seine linke, antifaschistische Gesinnung und sein dementsprechendes politisches Engagement!

Der Fall von Smily ist leider kein Einzelfall: Seit 2009 saßen jedes Jahr Stuttgarter Linke aufgrund ihrer politischen Arbeit im Knast. Grund genug also sich mit dem Knastsystem und Möglichkeiten des politischen Widerstand -“ innerhalb wie außerhalb der Gefängnismauern -“ auseinanderzusetzen.

In der Infoveranstaltung wird Smily über seine Erlebnisse und die Hintergründe seines Falles, die schikanösen Zustände im Knast Stuttgart-Stammheim, die unmenschliche Funktionsweise des Gefängnissystems, aber auch über Möglichkeiten des Widerstands berichten.

Veranstaltung: Freitag, 8. Februar, 18 Uhr, Linkes Zentrum Lilo Herrmann (Böblingerstr. 105, Stuttgart-Heslach)
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