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One Billion Rising - Valentinstag einmal anders

Jede 3. Frau weltweit war bereits Opfer von Gewalt, wurde geschlagen, zu sexuellem Kontakt gezwungen oder in anderer Form misshandelt.

One Billion Rising ist eine weltweite Kampagne zum 14.2.2013. Beteiligt sind Gruppen aus aller Welt. Auf unserer Seite sammeln wir die Veranstaltungen, die in Deutschland zu diesem Thema stattfinden. Noch sind erst (zu) wenige Städte beteiligt.

Kontakt: onebillionrising_os@yahoo.de

http://www.facebook.com/OneBillionRisingOsnabruck

80 Jahre Mössinger Generalstreik - Demonstration am 2. Februar 2013

Politischer Streik hätte Hitler gestürzt und den Krieg verhindert!

“Heraus zum Massenstreik!” Unter dieser Losung zogen am 31. Januar 1933 achthundert Demonstrantinnen und Demonstranten durch Mössingen. Soeben war die Macht im Staat an Hitler übertragen worden. Diesen Verbrecher zu stürzen, war ihr Ziel. Darum folgten sie dem Streikaufruf der damaligen Kommunistischen Partei, auch Männer und Frauen aus der Sozialdemokratie. Viele waren in der Gewerkschaft. So früh und so einhellig wie in Mössingen regte sich nirgendwo im Land der Protest gegen die Nazidiktatur.

Schon beim Kapp-Putsch 1920 hatten die Arbeiterinnen und Arbeiter erfolgreich mit einem Generalstreik die Republik gerettet, die den rechten Putschisten nicht passte. Wäre dieses Mittel des zivilen Ungehorsams 1933 überall von einer einheitlich handelnden Bewegung eingesetzt worden, so wie in Mössingen, wäre die deutsche Geschichte anders verlaufen. Der Welt wäre viel erspart geblieben.

Zum 80. Jahrestag wollen wir am 2. Februar 2013 an diese mutigen Mössingerinnen und Mössinger erinnern. Sie riskierten viel und wussten das. Über einhundert Menschen aus Mössingen, Nehren, Talheim, Belsen, Bodelshausen und anderen Nachbarorten standen danach vor Gericht – wegen “Hochverrat” und “Landfriedensbruch”. Ohne große Worte zeigten sie in jener Zeit mehr politische Weitsicht als viele andere. Sie praktizierten Solidarität und Verständnis füreinander. Sie ließen sich nicht gegeneinander ausspielen. An ihnen prallte auch die rassistische Hetze der Nazis ab. Und sie wussten: Hitler bedeutet Krieg!

Daran wollen wir anknüpfen. Unsere heutige Gesellschaft ist viel bunter als damals, und das ist gut so. Was wir nicht brauchen, sind Neonazis und ihre Aufmärsche. Sie terrorisieren MigrantInnen und Flüchtlinge. Sie sehen sich bestärkt durch eine Politik, die behauptet, das Boot sei “voll” und Muslime gefährlich. Setzen wir also ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Rassismus! Faschismus ist keine politische Meinung, sondern ein Verbrechen, das schon einmal die ganze Welt ins Elend gestürzt hat. Die NPD gehört also aufgelöst und verboten. Und es muss dabei bleiben, was nach 1945 galt: “Von deutschem Boden darf nie mehr Krieg ausgehen.

“Heraus zum Massenstreik!”

“Illegal” wäre die damalige Aktion in Mössingen auch heute. Seit den 1950er Jahren gelten politische Streiks als rechtswidrig. Nur bei Tarifauseinandersetzungen und mit komplizierten Einschränkungen sind Streiks “erlaubt”. Andernfalls drohen riesige Schadenersatzforderungen der Unternehmer wegen “Produktionseinbußen” – oder anders ausgedrückt: wegen Einschränkung des Profits. Seit Einführung der „Hartz“-Gesetze ist die Arbeitswelt noch unsicherer geworden. Für befristet oder geringfügig Beschäftigte, LeiharbeiterInnen u.a. bedeutet selbst die Wahrnehmung dieser eingeschränkten Streikrechte ein existenzbedrohendes Risiko. Die alte gewerkschaftliche Forderung nach einer Demokratisierung der Wirtschaft ist aktueller denn je! Ökonomische Ängste der BürgerInnen befeuern den Hass auf Menschen, die in irgendeiner Weise von der Norm abweichen, die von PopulistInnen definiert wird.

Wer gegen diesen Hass oder auch für den Frieden auf die Straße geht – sogar am 1.Mai, um einen Nazi-Aufmarsch zu verhindern – riskiert, “eingekesselt” oder wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz belangt zu werden. Nicht nur die Gewerkschaftsbewegung – alle demokratischen Bewegungen brauchen das Versammlungs-, Demonstrations- und Streikrecht wie die Luft zum Atmen. Wie sonst sollen sie gegen die wirtschaftlich Mächtigen etwas durchsetzen? Mit den Einschränkungen, mit dem Abbau dieser Grundrechte muss Schluss sein.

Täglich neue Skandale belegen die undurchsichtige Verstrickung der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden mit der Neonaziszene. Demokratische Transparenz zu schaffen, wäre das Mindeste. Das Geld für den nutzlosen “Verfassungsschutz” wäre in der Bildung viel besser aufgehoben.

Millionenfach wurde die Menschenwürde in den Jahren der Nazidiktatur mit Füßen getreten. Auch für die Würde jedes Menschen gingen die 800 Mössingerinnen und Mössinger am 31. Januar 1933 auf die Straße. Für sie gab es eine Alternative zu Hitler. Erinnern wir uns daran, wenn uns heute gesagt wird, es gebe keine Alternative zu den Zwängen einer globalen Marktwirtschaft.

 

Empört euch! Für ein uneingeschränktes Versammlungs- und Streikrecht! Für eine Demokratisierung der Wirtschaft! Für eine Abschaffung des Verfassungsschutzes und eine Umwidmung der Mittel zugunsten der politischen Bildungsarbeit.

Nie wieder Faschismus und Krieg!



Auf nach Mössingen – am 2. Februar 2013!

Flyerdownload

Quelle: Aufruf




Grußwort der Roten Hilfe an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Roten Hilfe:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Rote Hilfe unterstützt das Anliegen der Klage die heute hier zum zweiten Mal verhandelt wird sehr. Der zunehmenden Polizeitaktik unliebsamen antifaschistischen Protest festzusetzen, muss Einhalt geboten werden!

Doch wenn gegen Polizeieinsätze vorgegangen werden soll, reicht es nicht lediglich Klage einzureichen. Entscheidend ist letztlich die politische Begleitung der Verfahren. Durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit kann Druck aufgebaut werden. Durch ein Aufgreifen des Themas in Mobilisierungen kann Selbstbewusstsein geschafft werden.

Um Raum für antifaschistischen Protest zurück zu gewinnen, muss auf unterschiedlichen Ebenen Widerstand organisiert werden. Die Verwaltungsklagen können hierbei nur ein Mittel sein. Breiter politischer Protest und ein entschlossenes „jetzt erst recht!“ auf der Straße müssen hiermit einhergehen. Denn nicht zuletzt müssen politische und soziale Bewegungen das notwendige Selbstbewusstsein entwickeln um effektiv polizeilicher Willkür und staatlicher Repression auf der Straße zu begegnen.

Es liegt an uns allen Solidarität zu organisieren!

Unterstützt die Klägerinnen und Kläger!
Schafft Rote Hilfe!

Free Leonard Peltier - indigener politischer Widerstand in den USA

Die nordamerikanische Urbevölkerung wurde in ca. 500 Jahren Kolonialisierung beinahe vollständig umgebracht. Aktuell macht der Anteil Indigener an der Bevölkerung der USA nicht mal einen Prozent aus - viele sind inhaftiert. Nach dem Vorbild der Black Panther Party entwickelte sich jedoch in den frühen 1970igern entschlossener Widerstand, dem von Seiten der Behörden bis heute mit Repression und Ignoranz begegnet wird. Eine ca. halbstündige Einführung vom Berliner Free Mumia Bündnis.

Di 18.12.2012, Berlin - 20 Uhr Lunte, Weisestr. 53 - 12049 Berlin Neukölln - U8-Boddinstr.

Anschließend Film "Incident At Oglala" (USA 1992, deutsch)

Grußwort der MLPD an den Arbeitskreis Kesselklage

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD):

Ich überbringe Euch die solidarischen Grüße vom Landes- und Kreisverband der MLPD.

Beim Heilbronner Kessel wie im Urteil gegen Chris und Deniz K.und vielen anderen Fällen wurde deutlich, dass die neofaschistischen Organisationen als Stoßtrupp gegen linke und fortschrittliche Kräfte aufgebaut und vom Staatsapparat geduldet und gefördert werden. Antifaschistischer Widerstand dagegen wird verfolgt und kriminalisiert.

Wir begrüßen es daher sehr, dass Ihr das Recht auf Widerstand gegen Nazi-Umtriebe auch dadurch verteidigt, dass ihr diesen Prozess führt.

Lassen wir uns nicht einschüchtern und kriminalisieren! Bauen wir weiter gemeinsam an einer breiten Bewegung für demokratische Rechte! Und nehmen wir uns das Recht, für eine bessere Welt zu kämpfen!

Für uneingeschränkte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage!

Wir wünschen Eurem Kampf viel Erfolg!


Quelle

Grußwort der VVN-BdA Heilbronn zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Wir dokumentieren in loser Folge die bei der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gehaltenen Reden. Heute: Das Grußwort der Heilbronner Kreisvereinigung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA):

Wir, die Mitglieder der VVN-BdA Kreisvereinigung Heilbronn, sind empört über das Vorgehen der Polizei am 01. Mai 2011. In einem demokratischen Staat, wie es Deutschland ist, darf es nicht vorkommen, daß Demokraten ( Gewerkschafter, Friedenskämpfer und Antifaschisten ) an der Teilnahme der 1. Mai-Demonstration des DGB gehindert werden und stundenlang festgehalten werden. Besonders wenn die 1.Mai-Demonstration gegen antidemokratische Kräfte gerichtet ist, die am gleichen Tag die multikulturelle Gemeinschaft der Heilbronner Bürger stören wollen.

In der Weimarer Zeit und während des deutschen Faschismus haben Gewerkschafter, Friedenskämpfer und Antifaschisten gegen antidemokratische Kräfte gekämpft und viele mussten es sogar mit ihrem Leben bezahlen. Diesen Kampf führen wir in ihrem Sinne weiter für ein humantisches und demokratisches Deutschland.

Diese Demokratie muss auch vom deutschen Staat und von ihren Gerichten geschützt werden. Es kann nur ein Urteil für die Organisatoren des Polizeikessels in Heilbronn geben:

Sie müssen disziplinarisch bestraft werden und dürfen nicht mehr solche Entscheidungen fällen können. Zusätzlich muss ihre zukünftige Arbeit überwacht und geprüft werden.

Wir Heilbronner Antifaschisten stehen zu Euch und unterstützen Euer Begehren!

Mit antifaschistischen Grüßen

VVN-BdA Baden Württemberg e.V.

Quelle: AK Kesselklage
Kreisvereinigung Heilbronn

Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt

Heute erging das mündliche Urteil im Oury-Jalloh-Verfahren. Die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben das Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg über 66 Verhandlungstage beobachtend begleitet. Beide Organisationen ziehen in einer Pressemitteilung ein erstes Resümee der Prozessbeobachtung nach der mündlichen Urteilsverkündung:

Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert. Da der Todeszeitpunkt Oury Jallohs auch in diesem Verfahren nicht genau bestimmt werden konnte, lässt sich folglich die Spanne der möglichen Rettungszeit nicht rekonstruieren. Insofern wurde der angeklagte Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die von Anfang an einseitig ermittelnde Staatsanwaltschaft und die 1. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg haben folgenreich versagt.

Beide haben nicht alles gerichtlich Mögliche unternommen, um aufzuklären, wie der Brand überhaupt hatte entstehen können. Das nun verkündete gerichtliche Urteil deckt den polizeigemachten Tod Oury Jallohs voreilig zu – mit dem offenkundigen Ziel, den öffentlichen Skandal, dass ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch im Polizeigewahrsam verbrennt, endlich rechtsstaatlich zu befrieden. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird allerdings in erster Linie die Polizei in Sachsen-Anhalt geschützt. Das Unrecht, der Feuertod Oury Jallohs bleibt politisch und strafrechtlich folgenlos.

Das Fazit unserer Beobachtung des fast zweijährigen Revisionsprozesses nach 66 Verhandlungstagen:

Erstens: Das Gerichtsverfahren hat gezeigt, die Feststellung der Identität Oury Jallohs, seine Festnahme durch die diensthabenden Streifenpolizisten, die Blutentnahme durch den Polizeiarzt, seine Fesselung und Isolation in der Zelle Nr. 5 sowie der verlängerte Freiheitsentzug auf Anordnung des Dienstgruppenleiters des Polizeireviers Dessau-Rosslau ohne richterliche Entscheidung, entbehrten jegliche Rechtsgrundlage. Die damals gültige Gewahrsamsordnung wurde missachtet. Dieses widerrechtliche polizeiliche Gewalt- und Zwangshandeln führte ursächlich zum Verbrennungstod Oury Jallohs. Darum: ein polizeigemachter Tod.

Zweitens: Selbst die Staatsanwaltschaft räumt inzwischen ein, dass die Annahme, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt, nur eine unter anderen möglichen Annahmen sei. Selbst dieses Zugeständnis der Staatsanwaltschaft am vorletzten Verhandlungstag täuscht noch die Öffentlichkeit. Denn inzwischen lassen es zu viele Indizien, zu viele offensichtliche Ungereimtheiten im gerichtlich rekonstruierten Geschehensablauf als unwahrscheinlich erscheinen, dass Oury Jalloh seinen Tod selbst herbeigeführt habe.

Weiterhin unbeantwortet bleibt die aufklärungszentrale Frage, wie Feuerzeugreste, die sich nicht bei der ersten Spurensicherung, sondern erst nachträglich bei den Asservaten angefunden haben, einem Feuerzeug zugeordnet werden können, das in der Gewahrsamszelle gewesen sein soll. Zumal an eben diesen Asservaten weder DNA-Spuren des Opfers noch Faserspuren seiner Kleidung oder der Matratze festgestellt werden konnten. Diesen und vielen weiteren neuen Indizien, die das Revisionsverfahren zutage förderte, gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht nach. Widersprüche zwischen Zeugenaus- sagen, die den ungeheuerlichen Verdacht nähren, dass Polizisten den Brand gelegt haben müssten, wurden nicht aufgelöst.

All dies zusammen mit der Tatsache, dass zahlreiche Beweismittel verschwunden sind, die Polizeibeamten, die an jenem Tag ihren Dienst versahen, im Gerichtssaal eine kollektive Amnesie demonstrierten oder sich in haltlosen Lügen und Vertuschungen übten, erweist sich im Nachhinein als erfolgreiche Strategie der Polizei- und ihrer Kontrollbehörden im Innenministerium Sachsen-Anhalts. Gericht und Staatsanwaltschaft setzten ihr nichts entgegen.

Vor diesem Hintergrund muss sowohl der 1. Große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts als auch dem Oberstaatsanwalt mangelndes Aufklärungsinteresse vorgehalten werden. Der Verlauf auch des zweitinstanzlichen Revisionsverfahren war keineswegs vom Rechtsanspruch der Familie Oury Jallohs auf eine rückhaltlose Aufklärung des Feuertodes ihres Angehörigen bestimmt, sondern vorrangig vom Bestreben, Schaden von der Polizei und ihren Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt abzuwenden.

Welche Wirkung wird das Urteil entfalten? Die Kontrolle über staatlich ausgeübte Gewalt hat versagt. Staatsanwaltschaft und Gericht sind ihrer vornehmsten Aufgaben in der gewaltenteiligen Demokratie nicht nachgekommen. Dieses Fazit ist zu allererst für Flüchtlinge, Asylsuchende oder die Black Community mit gravierenden Folgen verbunden. Sicherheit nämlich, dass Opfer rassistischer oder anderer unrechtmäßiger Polizeigewalt staatsanwaltschaftlich und gerichtlich geschützt werden, gibt ihnen das Urteil nicht. Im Gegenteil: Es bestätigt vielmehr, dass staatlicher Schutz vor allem dem Handeln der Polizei garantiert ist, selbst dann noch, wenn dieses unrechtmäßig war und tödliche Folgen hatte.

Schaden genommen hat, nun auch mit dem heutigen Urteilsspruch, die rechtsstaatlich verfasste Demokratie und die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Für die Familie Oury Jallohs kann das verkündete Urteil weder den Rechtsfrieden herstellen noch die Wunden heilen. Nicht nur lässt es offen, wer für den Tod ihres Angehörigen letztlich verantwortlich ist, es verletzt zusätzlich die Würde des verlorenen Sohns. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft hielten bis zum Schluss an der These fest, dass das Opfer seinen Tod selbst herbeigeführt habe. Nicht genug damit, dass Oury Jalloh eine tödlich verlaufende Behandlung durch die Polizei erfuhr, Gericht und Staatsanwaltschaft beließen es systematisch im Ungewissen, ob ihm nicht selber eine Schuld am eigenen Verbrennungstod angelastet werden müsse.

Dass der polizeigemachte Tod Oury Jallohs gerichtlich nicht aufgeklärt wurde, zeigt die Grenzen dieses strafrechtlichen Verfahrens auf, in dem nicht nur ein einzelner Polizeibeamter auf der Anklagebank saß, sondern „die Polizei“, genauer das Polizeirevier und – indirekt – das zuständige Dessauer Polizeipräsidium sowie das politisch verantwortliche Innenministerium Sachsen-Anhalts.

Das offenkundige Versagen der Gewaltenkontrolle, d. h. der gerichtlichen Kontrolle von staatlichem Gewalthandeln muss der demokratischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland Anlass zur Sorge sein. Denn die institutionellen Strukturen der Polizeiarbeit, in denen ein Übermaß an Gewalt und Diskriminierung nisten, bleiben durch das Urteil unangefochten und wirken fort.

Dirk Vogelskamp, Prozessbeobachter des Grundrechtekomitees

Fanny-Michaela Reisin, Prozessbeobachterin der Liga

Volksabstimmung: Einmal durch Lügen erkauft, für immer gültig

Dass die offiziellen Schätzungen über die Kosten von S21 von allen Beteiligten üppig geschönt waren, hätte jede und jeder sich leicht ausrechnen können, wenn er nur bei anderen Veranstaltungen der öffentlichen Hand den Unterschied zwischen Anfangsversprechen und Endkosten sich gemerkt hätte. Man muss da überhaupt nicht gleich mit katastrophalen Ergebnissen wie bei Harmonie Hamburg kommen. Die Normalresultate reichen.

Angeblich hat auch die Landesregierung Baden-Württemberg ein Heftchen herumgeschickt, in welchem auch Gegenargumente aufgezählt wurden. Ich müsste das wohl auch bekommen haben,kann mich aber mit dem besten Willen nicht erinnern. Dagegen -wie jeder andere- an die schwülstigen Erfindungen vor allem der Bahn, dass da vorgesorgt sei. Mit Reserven sogar. Die vielleicht gar nicht gebraucht würden.
Und jetzt: nicht besonders kleinlaut das Geständnis, dass auf jeden Fall zwei Milliarden zirka mehr ran müssen, damit Stuttgart unten richtig unterhöhlt wird,oben fetter Baugrund. Sollte dieser hemmungslose Schwall die von Frau Merkel so verehrten schwäbischen Hausfrauen gar nicht beeindruckt haben beim Kreuzchenmalen in der Abstimmungszelle? Und die Badener, die ohnedies mehrheitlich schlau genug waren, dagegen zu stimmen-hätten die bei zwei Milliarden mehr für die Stuttgarter nicht die Pfoten vom vergifteten Braten gelassen?

Grundsätzlicher gefragt: Wenn man das Volk erst anlügen muss, um seine Zustimmung zu erhalten, was ist dann ein solches Ja noch wert? Demokratisch gedacht: Nichts!

Kretschmann und seine Meute scheinen das ganz anders zu sehen. Wie in der Bundesrepublik soll gelten: einmal Ja gesagt , gilt für alle Zeiten. Wie in der Ehe-vor vierzig Jahren. Auch wenn nach langer Zeit keiner mehr weiß, warum er eigentlich zugestimmt hat. Vergleich: die Zustimmung zum Afghanien-Krieg. Um Schröders Halteseil zu den USA nicht durchzuschneiden. Was wurde damals zusammenphantasiert über zu grabende Brunnen und entschleierte Ehefrauen. Jetzt, wo sich herausgestellt hat, wie wenig dabei herauskam, tun sie im Bundestag immer noch so, als würgte der Vertrag sie als Gehenkte. Für alle Ewigkeit.
Einmal gelinkt soll gelten als: auf ewig gelungen.

Zu sinnvollen Abstimmungen sowohl der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie ihrer Vertreter müsste demokratisch gesehen immer das Recht hinzukommen, seinen ehemaligen Irrtum einzusehen und zu korrigieren. Und die Betrüger und Lügner von damals im gleichen Zug abzuservieren.

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu anlasslosen Videoüberwachung bei Demonstrationen

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat das Innen- und Justizministerium um eine Stellungnahme zur anlasslosen Videoüberwachung auf Demonstrationen gebeten.

Die erste Stellungnahme von Innenminister Gall bzw. dessen Stellvertreter, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann ging überhaupt nicht darauf ein, dass laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010 (Aktenzeichen 5 A 2288/09) nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen bzw. zur Beweissicherung von  Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung. In anderen Fällen darf nicht gefilmt werden.

Auch wenn nur der Anschein der Videoüberwachung entsteht, schränkt dies die „innere Versammlungsfreiheit“ ein und ist daher unzulässig.

Auf erneutes Nachfragen durch das Versammlungsrechtsbündnis wird vom Innenministerium wieder nicht auf diesen Sachverhalt eingegangen und lapidar darauf verwiesen, dass die „...Beweissicherungsbeamten gelegentlich die Funktionsfähigkeit ihrer Videotechnik überprüfen (...) Dies bedeutet aber nicht, dass zeitgleich eine Aufzeichnung erfolgt“.

Mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema durch das Innenministerium ist offensichtlich nicht zu rechnen, wenn derart hanebüchene Ausreden herhalten müssen, um berechtigte Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit des Einsatzes von Videoüberwachung bei Demonstrationen abzuwiegeln.

Wir hatten unserem zweiten Schreiben eine ausführliche Dokumentation von 19 Fällen anlassloser Video- und Fotoüberwachung aus den Jahren 2011/12 durch die Polizei bei Demonstrationen in 9 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs beigefügt.

Das Innenministerium geht in seinem Antwortschreiben darauf mit keinem Wort ein. Unseres Erachtens lässt das nur den Schluss zu, dass dieser flächendeckende Rechtsbruch im Einverständnis oder sogar auf Veranlassung des Innenministeriums geschieht.

Ein Weiterführen des Schriftwechsels mit dem Innenministerium scheint aufgrund der bisherigen Korrespondenz nicht sinnvoll.

Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, hat am 05.12. 2012 im Stuttgarter Rathaus bei der Veranstaltung „Der schwarze Donnerstag – was noch aufzuarbeiten ist“ angekündigt, wegen der Dauervideoaufzeichnungen, die bei Protesten gegen S21 und Naziaufmärschen zu einer regelrechten Unsitte geworden sind, aktiv zu werden.

Uli Sckerl unterstützt damit eine Forderung, die unser Bündnis seit Jahren erhebt. Wir begrüßen daher diese Initiative, geltendes Recht endlich zur Anwendung zu bringen.

Wir prüfen darüber hinaus weitere Mittel, um gegen diesen fortwährenden Rechtsbruch vorzugehen.



Quelle: Pressemitteilung vom 12.12.2012

Grußwort der DKP zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel

Der AK Kesselklage dokumentiert das von einem Vertreter der DKP an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 06.12.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011:

Solidarität mit den KlägerInnen! Der Kampf geht weiter!

Liebe Anwesende, liebe AntifaschistInnen,

zum zweiten Male protestieren wir hier vor dem Verwaltungsgericht gegen den skandalösen, brutalen und durch nichts zu rechtfertigen Polizeieinsatz in Heilbronn am 1. Mai 2011 und um unsere Solidarität mit den KesselklägerInnen zum Ausdruck zu bringen.

Als Kommunist und aktiver Gewerkschafter ist es für mich inakzeptabel, dass GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden, während die Nazis ungestört, sondern sogar unterstützt von der Polizei und staatlichen Behörden ihren menschenverachtenden und volksverhetztenden Propagandafeldzug durchführen konnten.

Und dies am 1. Mai! Dem Kampftag der internationalen Arbeiterklasse

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Das aber ist genau das Gegenteil von dem was die NPD und die Neonazis tun. Sie betreiben Kriegspropaganda, schüren Völkerhass und Rassismus, schrecken selbst vor Mord, versuchten Mords und Totschlag nicht zurück. Das zeigen die Blutspur die Neonazis durch Deutschland zogen und auch der Brandanschlag von Winterbach.

Es ist völlig inakzeptabel ist dass Menschen durch Polizeikräfte erstens verhindert werden zur Maikundgebung des DGB zu gehen und zweitens die antifaschistische Demonstration gegen Nazis durch den Poizeikessel verhindert wurde.

Die Einkesselungen von Demokraten und Antifaschistinnen sind:

  • eine skandalöse Freiheitsberaubung,
  • Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und
  • massive staatliche Parteinahme zugunsten von Neonazis.

Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Für den unrechtmäßigen Polizeikessel von Heilbronn war noch die CDU/FDP Landesregierung verantwortlich. Unter der Grün/SPD Landesregierung geht es grad so weiter als hätte es eine Abwahl von Mappus und der CDU nicht gegeben. Dies zeigen die Kessel von Stuttgart am 30.7. und von Göppingen am 6.10.

Wir fordern die Landesregierung und die staatlichen Institutionen auf macht endlich Schluss mit der Bekämpfung und Kriminalisierung von AntifaschistInnen. Beendet die Unterstützung von Faschisten und Neonazis.

Es bleibt dabei Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

  • Verbrechen sind zu bestrafen
  • Wir fordern Verbot und Auflösung der NPD und aller faschistrischen Organisationen und deren Propaganda gem. Art. 139 des GG!
  • Wir sind solidarisch mit den KlägerInnen und
  • fordern die dienstrechtliche Bestrafung der Verantwortlichen für die rechtswidrige Einkesselung von Antifaschisten.

Für die DKP geht es bei der Unterstützung der Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte, die Ausweitung von Bürgerrechten und mehr direkte Demokratie. Dazu gehören Sitzblockaden und Spontanaktionen.

Der deutsche Imperialismus verschärft gegenwärtig seine aggressive Politik nach Aussen und Innen. Die Widersprüche zwischen Kapital und Arbeit verschärfen sich.

Es wird immer offensichtlicher: Maßgebliche Teile der Herrschenden in den Konzern, - Banken – und Rüstungszentrealen und ihre politischen Helfershelfer setzen auf einen reaktionären Ausweg aus der Krise. Dafür halten sie sich, wie die Geschichte zeigt die Option des Faschismus, als Herrschaftsinstrument offen.

Das aber gilt es mit gemeinsam allen Kräften und voller Kraft zu verhindern. Das sind wir den Opfern von Faschismus und Krieg schuldig.

Unabhängig wie der heutige Prozess ausgeht: Der Kampf geht weiter!

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