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Gerechtigkeit für die Opfer von Sant‘ Anna di Stazzema!

Gedenkstätte in Sant-˜ Anna di Stazzema
Foto: Hans Peter Schaefer
Lizenz: CC 3.0
Wir sind beschämt und empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen die in Italien verurteilten SS-Mörder von Sant‘ Anna di Stazzema eingestellt hat.

Es kann und darf nicht sein, dass dieses Verbrechen der Nazis auch heute in der Bundesrepublik Deutschland, 67 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus, von der deutschen Justiz nicht verfolgt und aufgearbeitet wird.

Von Anfang an war den Stuttgarter Ermittlungen, die seit nunmehr 10 Jahren geführt wurden, anzumerken, dass der zuständige Staatsanwalt Häußler keine Anklage erheben wollte. Im Gegensatz dazu steht sein Verfolgungswillen, wann immer es um die Wahrnehmung demokratischer Rechte und den Protest gegen bürgerfeindliche Entscheidungen geht, vor allem aber um das Engagement junger Menschen gegen Faschismus und Krieg.

Lange Jahre wurde das Verhalten dieses Staatsanwaltes gedeckt von einer Landesregierung, die von der CDU, der Partei der Kiesingers, Filbingers und Oettingers geführt wurde. Bedrückend und beklemmend ist nun, dass dieses Verhalten der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Stuttgart, auch unter der neu gewählten grün-roten Landesregierung geduldet wird.

Die Einstellung der Ermittlungen ist eine skandalöse Verhöhnung des Rechts. Die Täter sind bereits 1995 von einem Italienischen Gericht verurteilt worden, wurden aber als deutsche Staatsbürger nicht ausgeliefert. Was in Italien zur Bestrafung geführt hat, darf in der Bundesrepublik nicht straffrei bleiben.

Wir fordern erneut, dass den Opfern von Sant‘ Anna die Stazzema Gerechtigkeit widerfährt: Die Ermittlungen müssen wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, unverzüglich Anklage gegen die Mörder zu erheben.

Wir werden die entsprechenden Bemühungen der Hinterbliebenen und ihrer Anwälte nach Kräften unterstützen!

Wir fordern von Justizminister Stickelberger und der Landesregierung:

- unverzügliche Entbindung des Oberstaatsanwaltes Häußler von seiner Funktion, für die er untragbar geworden ist.

- eine klare Weisung an die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ermittlungen wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer raschen Anklageerhebung.

Unsere Solidarität gehört den Angehörigen der Opfer. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Solidaritätsfahrt der Stuttgarter Anstifter nach Sant Anna vom 7.-9. Dezember.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 10.11.2012

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Heilbronner Kesselklage abgewiesen - Kläger prüfen Einlegen weiterer Rechtsmittel

Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht
Foto: Denzinger / beobachternews.de
Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fand heute die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über den Heilbronner "Polizeikessel" statt. "Polizeikessel" - ein Kandidat für das "Unwort des Jahres", wie in einer Grußansprache bei der kurzen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude vorgeschlagen wurde.

Fünf Klägerinnen und Kläger wollten feststellen lassen, dass die über 10 Stunden dauernde "Ingewahrsamnahme" von 450 Antifaschistinnen und Antifaschisten vor dem Heilbronner Hauptbahnhof unrechtmäßig war. Sie hatten die am 1. Mai 2011 an der dortigen DGB-Kundgebung teilnehmen und gegen einen Naziaufmarsch demonstrieren wollen. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab.

Der Arbeitskreis Kesselklage, in dem sich Klagende und Unterstützende zusammengefunden haben, sieht in an der vorherrschenden Polizeitaktik ein grundsätzlich politisches Problem. Der Tübinger Gewerkschafter Lothar Letsche: „Es ist ein Unding, dass AntifaschistInnen in Ihrer Demonstrations- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden, sich am 1. Mai auf dem Weg zur Gewerkschsftskundgebung durchsuchen lassen sollen, nur damit Nazis ungestört marschieren können. Sogar die Landesverfassung sagt, dass dieser Feiertag 'dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung' gelte - also nicht für Naziparolen da ist. Ein solches Szenario war nicht nur vor anderthalb Jahren in Heilbronn zu beobachten, sondern auch bei antifaschistischen Protesten am 30 Juli 2012 in Stuttgart und am 6. Oktober in Göppingen.“

Der Arbeitskreis Kesselklage will eine solche Kriminalisierung von AntifaschistInnen nicht weiter hinnehmen. „Ob politisch oder juristisch ­ kein Kessel darf ohne Konsequenzen bleiben“, so ein Sprecher des Arbeitskreises.

Wegen der Vorfälle in Stuttgart am 30. Juli, wo etwa 70 AntifaschistInnen gekesselt wurden, um jeden Protest gegen eine Propagandatour der neonazistischen NPD zu unterbinden, wurde mittlerweile ebenfalls Klage eingereicht.

„Auch wenn das Gericht heute nicht im Sinne der Klägerinnen und Kläger entschieden hat so geht die politische und juristische Auseinandersetzung weiter. Wir prüfen das Einlegen weiterer Rechtsmittel“
, erklärte der Sprecher der des AK Kesselklage abschließend.

Mehr Informationen: AK Kesselklage

Quelle: Pressemitteilung

NPD-Verbot-garantiert ohne V-Leute-Zeugnis! Wenn da die Zuständigen sich bloß nicht wieder vertun....

Die Innenminister treten geschlossen an - und wollen die NPD endlich fertigmachen. Und es ist gesammelt worden und wurde in Zettelkästen gewühlt, um Beweise gegen die Neofaschisten zu finden. Kann jetzt in Karlsruhe vorgelegt werden! Und in allen Fällen glühendes Schlussbekenntnis: Ganz ohne V-Frau! Ganz ohne V-Mann! Alles pure Nazi-Natur.

Wenn da die Demokratievorreiter sich nur nicht vertun! Schon 1908 hat der Schriftsteller Chesterton das Problem in einem kleinen lustigen Roman dargelegt: "Der Mann, der Donnerstag war". Damals richtete sich die allgemeine Angst nicht gegen Rechte, sondern gegen etwas, das Chesterton und die englische Öffentlichkeit seinerzeit für anarchistisch hielt. Nach allgemeiner und Chestertons Meinung eine total geschlossene fast militärische Vereinigung, die vor allem Attentate betrieb. Die Pointe: Im Lauf der Erzählung stellt sich heraus, dass alle Mitglieder - nach Wochentagen benannt - vom englischen Geheimdienst - oder auch der Polizei eingeschleust worden waren. Und keiner wusste vom anderen. Gleich zu Beginn - wie realistisch - lässt Chesterton einen Spitzel loslegen gegen eine friedfertiger gefasste Resolution - und besteht auf dem umfassenden, absoluten Zerstörungswillen der Organisation. Großer Beifall - gleich wählen ihn alle anderen Polizeigünstlinge in den Vorstand.

Chestertons Pointe freilich - lang vor seiner Wende zum Katholischen - Chef der geheimen Organisation - und zugleich Anwerber aller Spitzel im Geheimen - ist Gott selbst. Ein pantheistischer freilich, der sich seinen gekauften und getäuschten Anhängern entzieht. Per Luftballon ins Himmelreich...

Gott entfällt auf jeden Fall in der Minister-Version. Damit aber vielleicht auch die Gewissheit, dass keine V-Leute - Aussagen mituntergeschlüpft sind? Schon als die SRP, erstverbotene der Republik, noch eine ärmliche Existenz führte, ging glaubhaft die Kunde um, der Verein wäre schon zwei Jahre vorher pleite gewesen, wenn nicht die verschiedenen Dienste über ihre Vertrauensleute immer wieder etwas zugeschossen hätten. Am Ende erbettelten sie vor dem Verfassungsgericht einen Anwalt auf Armenrecht.

Es ist also gar nicht unmöglich - auch nach den Ergebnissen des letzten Verbotsversuchs - dass unter den Leuten, die da Selbstzeugnis ablegen,sich Personen befinden, die sich in erster Linie selbst als überzeugte Parteimitglieder ansehen, und nur nebenberuflich als Geldempfänger über den Staat. Überraschend im Vergleich zu früher auch die große Nachsicht, die überführten Spitzeln von den Parteigenossen zu Teil wird.

Hieß es in Weimarer Zeiten noch "Verräter verfallen der Feme", ist von derlei nirgendwo in der NPD die Rede. Zahlt der Denunziant nur brav, ist alles verziehen. Ja, als Kriegslist höherer Art gebilligt.

Vermutlich kommen daher die Zweifel einiger am Verbotsantrag, die vielleicht größere Einsicht haben. Oder zumindest größere Angst in Kenntnis der Verfallenheit ihres ganzen Ladens.

Schade um die NPD wäre es nicht. Und ein Verbot würde es ausredesüchtigen Gemeinden erschweren, Aufmärsche der braunen Gesellen einfach zu verbieten. Nur der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Organisationen wie des NSU wäre von einem Partei-Verbot in keinem Punkt betroffen. Gegen so etwas hilft, wie jetzt erkennbar, auch kein Verfassungs-Schutz. Allenfalls erhöhte Wachsamkeit und Tätigkeit antifaschistischer Organisationen. Mit breiter Veröffentlichungspraxis.

Verhandlung wegen Heilbronner Polizeikessel wird fortgesetzt

Vorderseite des Bündnisflyers
Am 6. Dezember findet ab 11 Uhr der zweite Verhandlungstermin der Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel statt. Bereits auf 10 Uhr ruft der Arbeitskreis Kesselklage zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.

„Am ersten Verhandlungstag haben wir KlägerInnen unsere Erlebnisse am 1. Mai 2011 vor dem Heilbronner Hauptbahnhof dargestellt. Wir verbrachten einen kompletten Tag von morgens bis abends in einem Polizeikessel während den Nazis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde.“ fasst Lothar Letsche, einer der Kläger den ersten Verhandlungstag zusammen und ergänzt: „Für uns ist es unerträglich, dass die Polizei immer wieder Nazis den Weg frei prügelt, und antifaschistischen Protest festsetzt. Die Unrechtmäßigkeit dieser Polizeitaktik möchten wir mit unserer Klage feststellen lassen.“

Termin: 6. Dezember 2012, 10 Uhr Kundgebung, ab 11 Uhr
Gerichtsverhandlung, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5)

Mehr Informationen: http://www.kesselklage.de

Quelle: Pressemitteilung
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