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Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

Diskussionsbeitrag für die Veranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray - Repression gegen politisch Aktive"

Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012

Liebe Anwesende,
vor fast genau vier Jahren hielt ich meinen ersten Beitrag zum Thema Versammlungsrecht und was das mit uns zu tun hat. Damals bahnte sich gerade die sogenannte „Finanzkrise“ ihren Weg. Ich stellte in meinem Impulsreferat die Frage:

„Was, wenn sich die Erkenntnis Bahn bricht, dass der Traum von einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung und die gegenwärtige realkapitalistischen Zustände sich nicht vereinbaren lassen und es keinen Ausweg aus der Misere für Einzelne gibt?“

Die Antwort auf die Frage lautete: Diese Menschen werden die Erfahrung machen, dass nicht nur Revolutionen sondern auch selbständig geführte Streiks und andere wirkungsvolle Protestformen weitestgehend verboten sind. Der juristische Überbau dafür ist mit dem Versammlungsgesetz und zu dessen Durchsetzung dem Polizeigesetz geschaffen. Die alte CDU Landesregierung konnte sich mit ihrem für 2009 geplanten verschärften Versammlungsgesetz nicht gegen den breiten Widerstand dagegen, der sich unter anderem auch in unserem Bündnis organisierte, durchsetzen. Sie verlegte sich vielmehr darauf, mittels zahlreicher Verordnungen der Ordnungsbehörden auf Städteebene bürokratische Schikanen und juristische Fußangeln auszulegen, die der Wahrnehmung dieses Grundrechtes entgegenwirken.

Von der neuen, von einem ungerechtfertigten „fortschrittlichen“ Nimbus umgebenen „Grün/Roten“ Landesregierung ist allerdings ebenfalls nichts Gutes zu erwarten. Im Gegenteil.

Während sich der ursprüngliche baden-württembergische Anhörungsentwurf mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" richtete und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen kaschiert das Innenministerium das heute so:

„Statt einer Verschärfung ist aber eher das Gegenteil geplant. Das Versammlungsrecht soll bürgerfreundlicher gestaltet werden wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Statt eines Versammlungsverhinderungsgesetzes nach bayrischem Muster wolle man das Grundrecht auf Meinungsfreiheit stärken, heißt es bei den Grünen.“

Innenminister Gall ließ in Zusammenhang mit einem kurdischen Fest in Mannheim erklären: „Wir werden die Erfahrungen von Mannheim in die geplante Reform des Versammlungsrechts einfließen lassen.“ (Stuttgarter Zeitung, 12.09.2012)

Jaja, die Meinungsfreiheit. Mit dem juristischen Winkelzug, selbige ebenso wie die Versammlungsfreiheit als Grundrecht zu schützen wurden seither sämtliche Naziveranstaltungen erfolgreich vor Gericht durchgesetzt – es sei denn, die „polizeiliche Gefahrenprognose“ sieht anders aus.

Mit dieser Erklärung wurden bereits Nazidemos verboten. Zumeist allerdings wurde mittels enormen Polizeiaufgebot die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht das die Nazis angeblich besitzen, durchgesetzt. Gegen die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht von AntifaschistInnen, die zu diesem Zweck ganz „bürgerfreundlich“ über Stunden festgesetzt wurden, wie im Falle der Proteste gegen Naziaufmärsche in Stuttgart und Göppingen in diesem Sommer. Zwar hatte im Falle des Heilbronner Kessels vom 1. Mai 2011 noch die alte Landesregierung das Sagen. Aber aus dem zur Zeit laufenden Klageverfahren einiger AntifaschistInnen, dessen nächster Verhandlungstermin am 6.12. ist, lässt sich erkennen, dass es auch darum geht, eine Blaupause für zukünftige sozusagen „gerichtsfeste“ Polizeikessel zu bekommen. Damit sie damit nicht durchkommen ist nicht nur anwaltliches Geschick, sondern vor allem großer öffentlicher politischer Druck nötig. An der Stelle möchte ich als einer der Kläger an der Stelle gerade auch die Gewerkschaften dazu aufrufen, ihrer politischen Verantwortung mehr nachzukommen und die Polizeikessel öffentlich zu skandalisieren.

Denn Grundrechte beziehen sich auf die große Masse der Menschen und nicht nur auf bereits politisch Aktive. Dass einem ein Grundrecht genommen wird, merkt man nur, wer sich bewegt. So wie 250 belgische Ford Arbeiterinnen und Arbeiter, die vor der Kölner Europazentrale für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze protestierten und denen über 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber entgegengestellt wurden und die letztlich für die gewaltsame Abschiebung der KollegInnen sorgten. Darin zeigt sich nicht nur die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber, in deren Konzept ein gemeinsamer, europaweiter solidarischer Kampf gegen die Folgen der Krise nicht passt. Darin deutet sich auch eine neue Qualität an, ist dies seit langem das erste Mal, dass GewerkschafterInnen in einer solchen Weise „behandelt“ werden. Zugleich wird deutlich, dass von einem Streikrecht, schon gar einem politischen, in Deutschland nicht geprochen werden kann.

Zusammenfassend: Bei den Gesetzesvorhaben handelt es sich also offensichtlich darum, angesichts der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ein umfassendes Instrument zur willkürlichen Steuerung bzw. Behinderung von Protesten unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen und ihrer Organisationen zu schaffen.

Womit ich wieder zum Anfang meiner Ausführungen kommen möchte. Wie kann eine weitere Verschärfung des ohnehin unzureichenden Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit verhindert werden? Wie kann ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht, durchgesetzt werden, wenn nicht von einem breiten spektrenübergreifenden gesellschaftlichen Bündnis, dass sich auch als Bewegung begreift?

Ein hauptsächlicher Grund dafür, dass dies bislang noch nicht so richtig klappt und mit dem Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zwar eine Plattform exisitiert, die aber noch viel zuwenig genutzt wird ist das Ausblenden des notwendigen politischen Kampfes um die Verteidigung und Erweiterung politischer Grundrechte. Oder deren Bagatellisierung. Es muss kritisch darüber nachgedacht werden, warum es einer der größten Bewegungen – die gegen Stuttgart 21 – es nicht gelingt, die hunderten von Verfahren, die in Zusammenhang mit dem Protest aufliefen gemeinsam und als politische Kampagne zu führen. Es muss überlegt werden, warum sich viele AntifaschistInnen mit den Kesseln weitgehend abgefunden haben. Bis dahin, mit der Begründung „keinen Bock mehr auf Bullenkessel“ zu haben sich von Protesten gegen Naziaufmärsche abhalten lassen. Kennzeichnet nicht schon die Überlegung, wie eine „kritische Masse“ gewonnen werden kann, um solche Polizeitaktiken ins Leere laufen zu lassen, die Akzeptanz dieser Maßnahme?

(Es gilt das gesprochene Wort)

Stuttgart: Kesselklage geht in die zweite Runde

Vorderseite des Bündnisflyers
Die Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 wird am 6. Dezember vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht fortgesetzt. Die Verhandlung wurde vertagt, nachdem neues Videomaterial aufgetaucht ist. Die fünf KlägerInnen möchten feststellen lassen, dass die Polizeitaktik am 1. Mai 2011 in Heilbronn, die die Kesselung hunderter Antifaschisten vorsah während den Naizis ihr Aufmarsch ermöglicht wurde, rechtlich unzulässig war.

Vor Verhandlungsbeginn findet vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt.

Wir lassen uns nicht festsetzen!
Das Recht auf antifaschistischen Protest verteidigen!

6. Dezember 2012
Kundgebung: 10 Uhr, vor dem Gerichtsgebäude
Verhandlungsbeginn: 11 Uhr, Verwaltungsgericht Stuttgart (Augustenstr. 5.)

Via: kesselklage.de

Solidaritätserklärung mit Deniz K.

Die ca. 100 Anwesenden der Veranstaltung „Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray- Repression gegen politisch Aktive“ vom 22. November 2012 im „Linken Zentrum Lilo Herrmann“ , Stuttgart Heslach verabschiedeten einstimmig ohne Enthaltung folgende Solidaritätserklärung mit dem kürzlich in Nürnberg verurteilten Antifaschisten Deniz K. :

„Wir erklären unsere unverbrüchliche Solidarität mit dem vom Landgericht Nürnberg am 14. November 2012 zu 2 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilten 19-jährigen revolutionären Antifaschisten Deniz K. und protestieren entschieden gegen diese Kriminalisierung und versuchten Einschüchterung des berechtigten Kampfes aller Antifaschisten.

Wir fordern:
• Vollständige Rehabilitierung des Ansehens von Deniz K.
• Freiheit und Gerechtigkeit für Deniz K.
• Bestrafung der Staatsanwaltschaft und weiterer Verantwortlicher für diese Rechtsbeugung
• Verbot aller Nazibanden und ihrer volksfeindlichen Propaganda und Auflösung der Geheimdienste
• Keinen Fußbreit den Faschisten

Stuttgart, den 22. November 2012"



Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit

"Der Rechte Rand" Nr. 139 erschienen. Schwerpunkt NSU

Dieser Tage erschien das antifaschistische Fachmagazin in seiner 139. Ausgabe. Schwerpunkt ist diesmal der "Nationalsozialistische Untergrund". Dazu hat die Redaktion eine mit Hinweis auf www.der-rechte-rand.de frei verwendbare Grafik zum Netzwerk der NSU veröffentlicht. Wir dokumentieren hier die verkleinerte Version:



"der rechte rand" ist ein periodischer Informationsdienst von und für AntifaschistInnen und erscheint alle zwei Monate.

Einzelpreis: 3,- Euro
6 Ausgaben pro Jahr:

Inlandsabo 18,- Euro

Auslandsabo 25,- Euro

Soli Inland 25,- Euro

Super Soli 50,- Euro

ABO der rechte rand
Postfach 304180
20324 Hamburg

abo@der-rechte-rand.de

Rede des AABS zum 9. November in Stuttgart

Keim AK Kesselklage ist die Rede des Vertreters des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region veröffentlicht worden.


Liebe Antifaschistinnen und Antifaschisten – Liebe Passantinnen und Passanten,
wir stehen hier an einem historischen Ort. Heute vor 73 Jahren wurden in ganz Deutschland jüdische Geschäfte und Synagogen von den Nazis geplündert und zerstört. So auch in Bad Cannstatt. Die ehemalige Synagoge vor der wir hier stehen war eines der unzähligen Ziele der Nazihorden. Mit dem ersten großen Pogrom gegen Menschen jüdischen Glaubens am 9. November 1938 begann das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte – die industrielle Vernichtung von 6 Millionen Juden sowie unzähliger Sinti, Roma, Homosexuellen, Menschen mit Behinderungen und politischen Gegnern. Kurz: Alles was nicht in das absurde Menschenbild der Faschisten passte.

Wir sagen: Never again!

Leider sind wir die Nazis und ihr menschenverachtendes Weltbild auch heute nicht los – und das 67 Jahre nach der Befreiung vom deutschen Faschismus!

Und dabei meinen wir nicht nur den NSU, welcher bundesweit einen großen medialen Aufschrei auslöste. Nein, dieser ist sicher nur die Spitze des Eisberges einer Naziszene, die seit Jahrzehnten mehr oder weniger unbehelligt von staatlichen Institutionen ihr Unwesen treibt.

Diese Naziszene gibt es nicht nur in Ostdeutschland. Nein, diese Naziszene finden wir auch hier – direkt vor unserer Haustüre!

Gerade in Rems-Murr Kreis, in der Region um Göppingen und in Leonberg sind in den letzten Jahren und Monaten immer wieder Faschisten mit Aktionen und direkten Angriffen, ja sogar mit Mordversuchen aufgefallen.

Um nur einen kleinen Überblick zu geben:

Im Frühjahr 2011 wurden in Winterbach auf einem Gartengrundstück neun Menschen mit Migrationshintergrund aus einem 70er Mob Nazis angegriffen und gejagt. Als diese sich in eine eine Gartenhütte flüchteten um sich in Sicherheit zu bringen zündeten die Faschisten die Hütte an. Nur durch Glück konnten sich die Opfer aus der brennenden Hütte retten und entkamen so nur knapp dem Tod. Auch in Leonberg trug sich vor ca. zwei Jahren ein krasser gewalttätiger Übergriff zu:

Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Antifaschisten und einem bekannten Leonberger Neonazi zog der Faschist unvermittelt eine Gaspistole und schoss dem Antifa aus kürzester Distanz ins Gesicht. Nur durch mehrere Notoperationen konnte das Augenlicht des Antifaschisten gerettet werden.

Neben diesen erschreckenden Ereignissen fallen die Nazis in der Region auch durch eine kontinuierliche Propaganda-Arbeit auf. Gerade in Göppingen hat sich eine Naziszene entwickelt, die im letzten Jahr mehrmals versuchte ihre Ideologie mit Flugblattaktionen, Kundgebungen und Demonstrationen unters Volk zu bringen.

Der letzte dieser Versuche der Faschisten war eine groß angekündigte und bundesweit mobilisierte Demonstration in Göppingen Anfang Oktober. Hier stießen sie auf heftigen und kraftvollen antifaschistischen Protest, welcher den Ablauf der Nazidemo stören und einschränken konnte.

Dieses Event und andere machen klar, dass es möglich ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen! Wenn viele Tausend Menschen trotz aller Unterschiede von Alter, Herkunft und auch den gewählten Aktionsformen Schulter an Schulter nebeneinander stehen ist es möglich, den Nazis einen wichtigen Teil ihrer Arbeit zu vermiesen – die öffentliche
Selbstinszenierung.

Die öffentlichen Auftritte der Faschisten sind der Niederschlag von kontinuierlicher Arbeit der Faschisten. Deshalb muss es uns auch immer auch darum gehen aufzuklären, die Strukturen direkt anzugehen und ein antifaschistisches Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen!

Deshalb laden wir alle interessierte ein, sich am Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region zu beteiligen um gemeinsam Strategien gegen konkrete Naziprobleme zu entwickeln! Kommt zum AABS!

Wir sagen:

Nazis keine Basis bieten:
nicht in Stuttgart,
nicht in Göppingen,
nirgendwo!

Alerta Antifascista!

Siehe auch:

Rede von Heinz Hummler
Ansprache des AK Kesselklage

Rede von Heinz Hummler zum 9.11.2012 am Synagogen-Gedenkstein in Bad Cannstatt

Heinz Hummler (geb. 1932), der Sohn des von den Nazis hingerichteten Widerstandskämpfers Anton Hummler (1908-1944), hielt am 9. November 2012 am Platz ehemaligen Synagoge in Stuttgart-Bad Cannstatt die Gedenkrede für die Opfer und Ereignisse in der Nacht des 9./10.11.1938, der Reichspogromnacht oder "Reichskristallnacht", die sich gegen die in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung richtete:Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer heutigen Gedenkveranstaltung.

Es ist ein Jahrestag, weswegen wir uns hier versammelt haben.

Jahrestage können sehr unterschiedliche Inhalte haben. Entweder es gibt etwas zu feiern, oder es gilt, sich wie heute, an bedeutsame Vorgänge zu erinnern um dann daraus schlussfolgernd richtige Erkenntnisse zu ziehen.

Vor 74 Jahren wurde die, an diesem Platz stehende Synagoge der jüdischen Gemeinde in Bad Cannstatt von einer SA-Horde unter dem Beifall einer großen Menschenmenge niedergebrannt. Und es brannte nicht nur diese, sondern viele hundert andere Synagogen in Deutschland.

Damals 6-jährig, habe ich zeitlebens Ereignisse aus dieser Zeit vor Augen.

In der Nähe unserer damaligen Wohnung im Stuttgarter Westen gab es Ecke Rotebühl- und Reuchlinstraße das Geschäft der Familie Sommerfeld. Meine Eltern kauften dort oft ein weil die Preise günstig und die Leute freundlich waren. Eines Tages, als wir dort hinkamen, waren die Schaufenster eingeschlagen, die Türen zugeklebt und die Familie Sommerfeld verschwunden. Aus der Reaktion meiner Eltern erkannte ich, wie aufgewühlt und wie betroffen diese waren.

Meine Frau Heidi beschreibt in einem Buch über ihre Kindheitserlebnisse in Heilbronn folgendes:

„Besonders freute ich mich, wenn wir zu Tante Ritzi und Onkel Rudi gingen. Dort durfte ich ab und zu bei ihren Kindern übernachten. Im oberen Teil des Hauses wohnte ein freundliches altes Ehepaar. Sie schauten uns oft beim Spielen in dem großen parkähnlichen Garten zu und schenkten uns Schokolade. Schokolade war etwas, was es zu Hause nicht gab und ich wusste, dass die sehr teuer und kostbar ist.

Eines Nachts, als ich wieder bei Tante Ritzi übernachten durfte, wachte ich von schrecklichem Lärm auf. Ich hörte laute Stimmen vieler Männern, was sie brüllten verstand ich nicht. Ich merkte, dass sie dicht vor unseren Fenstern im Vorgarten standen, dass es polterte und etwas auch gegen die geschlossenen Läden in unserem Zimmer flog. Aufgeregt stieg ich aus dem Bett und ging in den Vorraum der Wohnung. Dann sah ich durch die geöffnete Tür, wie Männer in braunen Uniformen die netten alten Leute brutal die Treppe hinunterstießen. Der alte Mann blutete im Gesicht, die alte Frau stürzte nur deshalb nicht die Treppe herunter, weil Onkel Rudi sie auffing. Der wurde dann von einem dieser braunen Krakeeler angeschrieen, er solle zurück in die Wohnung gehen und die Türe schließen.

Erst viele Jahre später wurde mir bewusst, dass ich die sogenannte Kristallnacht am 9. November 1938 miterlebt hatte.“ –“ Soweit das Zitat.

Für uns Kinder im Vorschulalter waren diese Ereignisse schlimm, obwohl wir damals noch nicht alles ganz verstanden.

Was aber dachten und fühlten die Erwachsenen die das erlebten? Und wie viele Ausreden für ihr Verhalten haben sie nach der Befreiung vom Faschismus gefunden?

Wenn wir heutzutage an diesen 9. November 1938 denken, dürfen wir das nicht, ohne uns zu erinnern, warum und wie das alles so kommen konnte, wohin dies von da an geführt hat und wie nach dem Ende der Nazi-Zeit bis heute damit umgegangen wird.

Der Rassenwahn und die Verfolgungsorgien der Nazis gegen Juden und andere Volksgruppen kamen nicht aus heiterem Himmel. Hitler hatte dies schon lange zuvor in seinem Buch verkündet. So waren die brennenden Synagogen nur ein weiterer Schritt einer entmenschten Maschinerie, welche schon kurz nach der Machtübertragung an die Nazis, mit der Einrichtung der ersten Konzentrationslager und spektakulären Bücherverbrennungen ihren Anfang nahm.

Der 80. Jahrestag der Eröffnung des 1. Deutschen KZ–™s auf dem Heuberg bei Stetten am kalten Markt ist im Frühjahr des nächsten Jahres und man darf gespannt darauf sein, wie das offizielle Deutschland diesen Termin wahr nimmt.

Der deutsche Faschismus hat seine Ziele nie verheimlicht. Dies waren die Schaffung eines „großdeutschen Reiches“, die Eroberung der Kornkammern und Rohstoffe im Osten, und die Eliminierung aller Nichtarier aus dem deutschen Volk.

Als es ihm gelungen war, nach dem Einmarsch ins Rheinland, der Rückführung des Saarlandes ins 3. Reich und der Annexion Österreichs, im so genannten Münchener Abkommen 1938 die Zustimmung der Westmächte zum Einmarsch in die Tschechoslowakei zu erhalten, gab es für ihn kein Halten mehr.

Mit diesem Freibrief war die Pogromnacht am 9. November 1938 nur ein weiterer Schritt das deutsche Volk auf Krieg und Rassenhass einzustimmen.

Dass an diesem Tag die Feuerwehr nicht löschte, sondern nur das kontrollierte Niederbrennen der jüdischen Glaubenshäuser absicherte, hier in Cannstatt legte sie das Feuer sogar selbst, während eine grölende Menschenmenge Beifall klatschte und anschließend jüdische Geschäfte plünderte, war kein Zufall. Es war der in den Nazi-Medien vorgegebene und akkurat geplante so genannte Volkszorn.

Pastor Martin Niemöller schildert die damalige Situation so:

„Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

Und dann hatten die Nazis schließlich ihren Krieg und überzogen mit ihrer Militärwalze mordend und plündernd fast ganz Europa. Damit begann auch die Jagd auf Nicht-Arier und so genannte Untermenschen in allen besetzten Ländern vom Nordkap bis zum Peleponnes.

Für alle, die auch heute noch meinen, die Nazi-Wehrmacht habe nur tapfer gekämpft und sich nie etwas zuschulden kommen lassen, möchte ich an dieser Stelle nur an ein einziges unter hunderten anderen Beispielen erinnern.

Am 29. und 30. September 1941, 3 Monate nach Beginn des Überfalls auf die Sowjet-Union, verübte die Deutsche Wehrmacht unter dem Befehl von SS-Offizieren in Babij Jar, einer 400m langen und 80m breiten Waldschlucht nahe der ukrainischen Stadt Kiew, die größte einzelne Mordaktion an jüdischen Kindern, Frauen und Männern.

Innerhalb von 36 Stunden erschoss eine Einsatzgruppe mit Maschinenpistolen 33.771 Menschen.

Dieses Nazi-Deutschland war keine x-beliebige Diktatur wie so manche andere.

Eine solche Unterscheidung darf nicht als Verharmlosung von vielem Unrecht, wo immer dies auf dieser Welt geschehen ist oder geschieht, missverstanden werden.

Die Verbrechen des Hitler-Faschismus aber waren in ihren Dimensionen und in ihrer Brutalität einmalig und unvergleichbar.

Vorsätzlich, auch „wenn alles in Scherben fällt“, wurde der 2. Weltkrieg entfesselt mit niedrigsten Beweggründen wie „Volk ohne Raum“, „gegen die englischen Plutokraten“, „gegen das raffende jüdische Kapital“ und „gegen die Untermenschen des Ostens“.

Am Ende war halb Europa zerstört und mehr als 55 Millionen Menschen zerbombt, zerfetzt, niedergemetzelt, verbrannt.

Planmäßig schleppten die deutschen Rassenideologen in ihrem sadistischen Wahn 6 Millionen Menschen, vor allem Juden, aber auch Sinti und Roma, Behinderte und Kranke, in die Gaskammern und Verbrennungsöfen ihrer Vernichtungslager.

Es war gerade diese Geisteshaltung und dieser Vernichtungswille, welche die Einmaligkeit der Verbrechen in Nazideutschland ausmachten und die für mich als 12-jährigem Jungen gipfelten im Jahre 1944 in der Ermordung meines Vaters durch die Nazijustiz.

Für viele Menschen ist es nicht leicht, riesige Gesamtzahlen als die Summe von vielen persönlichen entsetzlichen Schicksalen zu erkennen. Deshalb haben die Demagogen, denen die Wahrheit über Krieg und Faschismus ein Horror ist, oft leichtes Spiel.

Am heutigen Jahrestag gedenken wir an der Stelle der von den Nazis niedergebrannten Cannstatter Synagoge auch aller Opfer des deutschen Faschismus.

Wir erinnern damit an alle Gräueltaten des schlimmsten Verbrecher-Regimes in der Geschichte der Menschheit.

Wir sind hier, weil davon nichts vergessen werden darf und weil das aus vielerlei Interessen betriebene Vergessen die Erlaubnis zur Wiederholung in sich birgt.

Diese Gefahr ist real.

Nach 1945 ging es den Herrschenden im Nachkriegsdeutschland zuerst um–˜s Verschweigen und für das schlechte Gewissen der meisten Deutschen war das bequem.

In den Schulbüchern der Nachkriegszeit endete die deutsche Geschichte mit der Weimarer Republik und ging erst mit der BRD weiter. Dazwischen gab es nichts. Meine Töchter lernten Geographie noch 1970 nach einem Schulatlas in dem über Pommern und Schlesien gedruckt zu lesen war „deutsche Gebiete –“ zur Zeit unter polnischer Verwaltung“.

Dann begann das Bagatellisieren der Nazi-Verbrechen. Eine der wichtigsten Formen ist dabei die Gleichsetzung von so genannten Rechts- und Linksextremisten. Damit werden brutalst organisierte Verbrechen und individuelle Verfehlungen auf ein und dieselbe Stufe gestellt.

Es dauerte bis zum Jahr1963, also fast 20 Jahre nach Kriegsende, bis mit dem ersten Auschwitz-Prozess, welcher nur durch die Hartnäckigkeit des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer eröffnet wurde, in Westdeutschland erstmals eine juristische Aufarbeitung versucht wurde.

Viele Verfolgte des Nazi-Regimes hatten zu diesem Zeitpunkt schon ihre Opfer-Rente verloren, das heißt, sie wurde ihnen von den Behörden der BRD deshalb aberkannt weil sie ihre politischen Ziele, derentwegen sie von den Nazi–™s verfolgt, eingesperrt und gefoltert worden waren, nicht aufgegeben hatten.

Heute agieren Alt- und Neo-Nazis mitten in unserer Gesellschaft ganz unverfroren. Sie wissen, dass ihnen und ihrem Treiben allein schon wegen der unter sie eingeschleusten V-Leute keine Gefahr seitens unseres Staates droht.

Sie wissen, dass der mit Sicherheit auch heute hier anwesende Berichterstatter des Verfassungsschutzes, nicht den Auftrag hat, darauf zu achten ob der Artikel 139 unseres Grundgesetzes eingehalten wird.

Es gibt jedoch auch viel zu viele Verantwortliche in unserem Land, welche die für sie unbequemen Teile unseres Grundgesetzes einfach ausklammern, wie eben die Artikel „zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ oder zur „Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen“.

Eine alte Volksweisheit besagt: „Unterm Strich wird zusammengezählt“.

Man muss noch nicht einmal besonders kritisch zur von Politik und Medien betriebenen Informationspolitik stehen, um festzustellen:

Nazistische Umtriebe werden hierzulande nicht nur geduldet sondern sogar begünstigt.

Mit der, mehr als zufälligen Aufdeckung der Verbrechen des „NSU“ genannten Nationalsozialistischen Untergrunds wird nur ein kleiner Teil der Vernetzung von staatlichen Behörden und dem Unwesen faschistischer Umtriebe offenbar.

Die Ombudsfrau der Angehörigen der NSU-Mordopfer, Barbara John, beschreibt das in einem Interview so: „Wir sehen inzwischen, dass die Sicherheitsbehörden ein Eigenleben führen und ihre Fehler auf keinen Fall offenlegen wollen. Im Gegenteil, sie vertuschen sie.“ Und sie antwortet dann auf die Frage, ob auch ihr persönliches Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert sei: „Ja. Ich stehe mit Entsetzen davor.“

In der bundesdeutschen Öffentlichkeit wird von Politikern und Medien beim offensichtlichen Zusammenwirken von Naziterror und Behörden immer nur von Pannen geschwafelt. Die einzige echte Panne war jedoch nur, dass eine Firma verunreinigte DNA-Teststäbchen geliefert hatte. Alles andere, was jetzt ans Licht kommt, ist das vorsätzliche Zusammenwirken von Verfassungsschutz und Kripo mit den Neo-Nazis.

138 Morde mit rechtsradikalem und rassistischen Hintergrund in den letzten 20 Jahren sprechen eine eindeutige Sprache.

Die Verstrickung bundesdeutscher Justiz, so genanntem Verfassungsschutz und den politisch Verantwortlichen für die Polizei mit rechtsradikalen Positionen zeigt sich an unzähligen kleinen, aber insbesondere an einigen zum Himmel schreienden gravierenden Beispielen.

Da gibt es in Stuttgart einen Oberstaatsanwalt und seine Jagd auf durchgestrichene Hakenkreuze, die von ihm demagogisch als Nazi-Symbole deklariert wurden, welcher vor 5 Jahren auf internationalen Druck hin am 8. März 2007 nur noch von Bundesanwalt und Bundesgericht in Karlsruhe gestoppt werden konnte.

Schon für solche fachlichen Entgleisungen wie die im Jahr 2007 wäre in einem Wirtschaftsunternehmen ein normaler Beschäftigter wegen gröbster Fehler fristlos entlassen worden.

Doch Herr Häußler darf seinen juristischen Amoklauf unbeirrt fortsetzen.

Ein Arm im Beton sei „Gewalt“ gegen Vollstreckungsbeamte und zu bestrafen, das Massakrieren von hunderten Menschen von Säuglingen bis zu Greisen in St. Anna di Stazzema aber, weil es der Bekämpfung von Partisanen gedient haben könnte, wäre keines Verfahrens würdig, sagt dieser hohe Staatsbeamte heute.

Eine wahrhaft unerträgliche Geisteshaltung.

Partisanen, das waren und sind in ganz Europa - außer in Deutschland - geachtete und geehrte Kämpfer für die Befreiung ihrer Länder von der Okkupation durch Hitlerdeutschland.

In diesen Ländern gibt es bis heute nur Ehrfurcht und Achtung für solche Formen des Widerstands, wie zum Beispiel den Aufstand im Warschauer Ghetto, die Kämpfe der Selbstbefreiungsarmee unter Tito in Jugoslawien oder die Aktionen der französischen Resistance. In Italien ist der Kampf der Partisanen sogar in einem weltweit bekannten Lied verewigt. Wer kennt nicht „Bella Chiao“, das noch heute allen italienischen Kindern in der Schule vermittelt wird.

Und dann kommt ein Staatsanwalt aus Stuttgart daher und erfindet zynische Begründungen um die Mörder nicht anklagen zu müssen.

Doch damit nicht genug. Politik und Justiz begründen hierzulande die Erlaubnis für neofaschistische Umzüge und Umtriebe mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.

Mit diesem Auftrag stehen dann monsterartig vermummte Polizisten in unseren Straßen, kesseln vorbeugend Passanten und antifaschistische Gegendemonstranten ein und erfassen diese erkennungsdienstlich.

Und dies nicht nur einmal, sondern wieder und wieder. In Heilbronn, in Stuttgart, in Göppingen, und, und, und...

Dass es dabei nur um so genannte Meinungsfreiheit für Neo-Nazis geht, nicht aber für alle anderen, zeugt ein Erlebnis, welches ich selbst am 6. Oktober in Göppingen hatte.

Nachdem schon bei der morgendlichen Ankunft die Polizei eine große Menschengruppe in gefährlicher Weise auf den Bahnsteigen eingekesselt und den Bahnhof für alle Reisenden gesperrt hatte, - wo blieb da die Reisefreiheit für alle Bürger? - wurde ich bei der Rückfahrt von einem Polizisten aufgefordert, einen Button der VVN-BdA den ich auch jetzt trage mit der Aufschrift: „Nazis stoppen“, abzunehmen, weil ich sonst den Bahnhof nicht betreten dürfe.

Dass ich mir dies nicht gefallen ließ, sondern den Namen des Polizisten verlangte ist eine Sache.

Was aber zu fragen wäre ist: Mit welchen Aufträgen werden die Polizisten in solche Einsätze geschickt?

Es ist höchste Zeit, damit aufzuhören, dass Nazis staatlichen Schutz bekommen und Antifaschisten kriminalisiert werden.

Man kann es deshalb nicht laut genug sagen, und ich wiederhole es hier und heute:

Faschismus ist keine Meinung –“ und schon gar keine für die es ein Recht auf Meinungsfreiheit gibt. - Faschismus ist verbrecherisch, ob alt oder neu.

Es mag Leute geben, die sagen, wir wären so wenige und man müsse doch nicht immer alles wiederholen.

Es waren auch damals wenige, die sich dem braunen Terror widersetzten.

Aber sie hatten Recht!

Der größte deutsche Dichter des 20. Jahrhunderts, Berthold Brecht schrieb 1952:

„Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen,

damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!

Lasst uns die Warnungen erneuern,

und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind!“

Um zu erinnern und zu warnen, dass solche Verbrechen die einst im Namen Deutschlands begangen wurden niemals vergessen werden dürfen, sind wir heute hier.

Bert Brecht sagt an anderer Stelle, und für mich klingt es wie eine Mahnung:

„Das Gedächtnis der Menschheit für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz.

Ihre Vorstellungsgabe für kommende Leiden ist fast noch geringer.

Diese Abgestumpftheit ist es, die wir zu bekämpfen haben.“

Wir wollen den heutigen Gedenktag zum Anlass nehmen, gegen Gleichgültigkeit, Vergessen-wollen und wohlwollende Duldung alter und neuer Nazis einzutreten.

Es muss zur gesellschaftlichen und staatlichen Pflicht werden, unseren Kindern und Enkelkindern die Geschichte unserer finsteren Vergangenheit und ihre Lehren daraus ungeschönt zu vermitteln:

Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg, Völkerhass, Rassismus und Gewalt ausgehen.

Das sind wir, das ist Deutschland den Opfern der faschistischen Gewalt in ganz Europa schuldig.

Quelle: kesselklage.de

Kundgebungstour am 17.11.2012 in Welzheim, Schorndorf, Endersbach, Waiblingen

Am 17.11 findet eine Kundgebungstour der Initiative „Rems-Murr nazifrei!“ statt. Im Zuge der Tour werden Kundgebungen in Welzheim (12 Uhr, Kirchplatz), Schorndorf (13 Uhr, Bahnhofsvorplatz), Endersbach (14:15 Uhr, Strümpfelbacher Straße / „Marktplatz“) und Waiblingen (15:30 Uhr, Kleiner Postplatz) abgehalten.

Die Orte wurden aufgrund faschistischer Aktivitäten in den Orten oder Umgebung ausgewählt.

In Welzheim wird z.B. an die Übergriffe vor ein paar Jahren und an das KZ erinnert. In Schorndorf wird es sich thematisch um den Mordversuch in Winterbach drehen, während in Endersbach auf die sich dort organisierenden Faschisten hingewiesen werden wird. In Waiblingen wird über faschistische Aktionen während einer diesjährigen Kampagne der Antifaschistischen Jugend Rems-Murr informiert.

Hierzu erklärt Alfred Denzinger, Sprecher der Initiative „Rems-Murr nazifrei!“: „Gemeinsam wollen wir an diesem Tag auf das Treiben der lokalen Neonazis hinweisen und einen Einblick in deren Szene bieten. Zur Teilnahme sind alle Menschen mit einer antifaschistischen Grundhaltung herzlich eingeladen.“

Weitere Infos

Die Opfer des NS-Terrors - damals wie heute - mahnen: Eine Gewöhnung an Neonaziumtriebe und Rassismus darf es nicht geben!

Am 6.12. findet ab 11:00 der zweite Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht in der Augustenstrasse in Stuttgart wegen des Polizeikessels am 1. Mai 2011 in Heilbronn statt. Dazu gibt es eine Erklärung der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber vom 04.12.2012:

Für die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber unterstreicht der Jahrestag der Aufdeckung des „Nationalsozialistischen Untergrunds (=NSU)“, wie wichtig es ist, im Lern- und Gedenkort Hotel Silber das NS-Unrecht darzustellen und dabei auch personelle Kontinuitäten der Gestapo nach 1945, sowie daraus resultierende Folgen auf Polizei und Verfassungsschutz aufzuzeigen. Erst Ende 2011 wurde aufgedeckt, dass der frühere Gestapobeamte bei der Stapoleitstelle Stuttgart im Hotel Silber, Victor Hallmayer, nach 1945 beim Verfassungsschutz Karriere machen konnte (siehe "Der Spezialist für Linke war einst SS-Mann").

Mit der Einrichtung des Lern- und Gedenkortes Hotel Silber wollen wir eine bessere Aufarbeitung des NS-Unrechts und seiner Folgen auch über 1945 hinaus erreichen. Wir verbinden damit die Hoffnung auf diese Weise Rassismus und Neonaziumtrieben in unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.

Dafür, dass Polizei und Verfassungsschutz Jahre lang die Täter der NSU-Morde nicht in Neonazikreisen gesucht haben und immer wieder leugneten, dass es in Deutschland rechtsterroristische Organisationen und Netzwerke gibt, bietet die im Auftrag der Innenministerien Baden-Württemberg und Bayern vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg 2007 erstellte „Gesamtanalyse der bundesweiten Serie von Tötungsdelikten an Kleingewerbetreibenden mit Migrationshintergrund“ eine Erklärung, wenn es darin heißt: „Vor dem Hintergrund, dass die Tötung von Menschen in unserem Kulturkreis mit einem hohen Tabu belegt ist, ist abzuleiten, dass der Täter hinsichtlich seines Verhaltenssystems weit außerhalb des hiesigen Normen- und Wertesystems verortet ist“. Wahrscheinlich sei daher auch, dass die Täter „im Ausland aufwuchsen oder immer noch dort leben“. Wie kann es zu einer solchen absurden Einschätzung kommen, angesichts der deutschen Geschichte mit den millionenfachen Morden an Juden und weiteren Minderheiten sowie politischen Gegnern und der Tatsache, dass in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland annähernd 200 Menschen infolge rassistischer und neonazistischer Gewalt starben?

Bis heute ist die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel den Angehörigen der NSU-Morde gegebene Zusage nicht erfüllt, alles tun zu wollen, um herauszufinden, warum der NSU so lange unbehelligt blieb. Zwar wird in Untersuchungsausschüssen versucht, Licht in das Dunkel der Verstrickung von Neonazi-V-Leuten und Sicherheitsbehörden zu bringen, doch zeigt sich, dass der Verfassungsschutz weiterhin ein Eigenleben führt und Akten zurückhält bzw. vernichtet. Auch Baden-Württemberg hält immer noch –“ wenn auch modifiziert –“ am V-Leute-System fest, das neonazistische und rassistische Strukturen und Aktivitäten mitfinanziert und deckt.

Im Umgang mit engagierten Nazigegnern stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass Bundeskanzlerin Merkel beim Staatsakt für die Opfer des rechten Terrors im Februar 2012 Bürgerinnen und Bürger, „die nicht wegsehen, sondern hinsehen“, als Partner der Sicherheitsbehörden für nötig hält, dass aber Bürgerinnen und Bürger, die sich Nazis mutig in den Weg stellen, in Baden-Württemberg mehrfach stundenlang von der Polizei eingekesselt, als „extremistisch“ beschimpft und einer Kriminalisierung ausgesetzt werden?

Warum wird noch immer eine Mitgliedsorganisation der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –“ Bund der Antifaschisten (VVN), die 1947 von den wenigen Überlebenden der KZs und Folterstätten des Hitlerregimes gegründet wurde, vom Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet und als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ verunglimpft?

Die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber hält es für nicht hinnehmbar, dass am 1. Mai 2011 Nazis mit rassistischen und fremdenfeindlichen Sprüchen in Heilbronn besonderen Polizeischutz genossen und ganze Stadtteile für sie abgeriegelt wurden, während Gewerkschafter und Nazigegner schon bei ihrer Ankunft am Bahnhof eingekesselt und damit an der Teilnahme an der 1. Mai-Kundgebung des DGB sowie an der Durchführung einer angemeldeten antifaschistischen Demonstration gehindert wurden. Dies geschah, obwohl der 1. Mai in der Landesverfassung von Baden-Württemberg als gesetzlicher Feiertag festgeschrieben ist, der „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“ dienen soll (Art. 3/2).

Die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber solidarisiert sich mit den Klägern, die sich gerichtlich gegen die Polizeikessel in Heilbronn 2011 und auch in Stuttgart 2012 wehren. Mit Sorge stellt sie fest, dass das nach 1945 erlassene Verbot von Ersatz- und Nachfolgeorganisationen von NSDAP, SA und SS aufgeweicht worden ist und heute die Aktivitäten der Neonazis durch das sog. V-Leute-System des Verfassungsschutzes und durch Wahlkampfkostenerstattung der NPD vom Staat mit Millionen Euro jährlich gefördert werden. Neonaziaufmärsche sind jedoch kein Mittel der demokratischen Meinungsäußerung, sondern Aufrufe zu rassistischer, gewerkschafts-, behinderten- und schwulen-/lesbenfeindlicher Diskriminierung und Gewalt. Sie sind eine Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes und auch der Opfer des heutigen rechten Terrors. Eine Politik, die solche sogenannten „Meinungsäußerungen“ duldet und schützt und dagegen engagierte AntifaschistInnen kriminalisiert, konterkariert das mit der Errichtung des Lern- und Gedenkortes Hotel Silber verfolgte Ziel, über das NS-Unrecht in unserer Region aufzuklären und damit couragiert für Demokratie, Vielfalt und Völkerfreundschaft einzutreten.

4. November 2012, Ralf Bogen
(Vorstandsmitglied der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V.)

NSU ist nicht Neckarsulm - Der Heilbronner Polizistenmord wirft immer neue Fragen auf. Und sie zielen mitten in den baden-württembergischen Verfassungsschutz (LfV). Ein Exgeheimdienstler hat jetzt vor dem Berliner Untersuchungsausschuss ausgesagt, dass er den Sicherheitsapparat bereits 2003 über die NSU-Terrorgruppe informiert habe. Ermittelt wurde –“ gegen ihn.
Siehe: "NSU ist nicht Neckarsulm"
Verfassungsschutz soll rechte V-Leute geschützt haben - Der Verfassungsschutz hat in den neunziger Jahren überzeugte Neonazis offenbar systematisch vor Strafverfolgung bewahrt. Dies geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem geheimen BKA-Dokument hervor.
Siehe: "Verfassungsschutz soll rechte V-Leute geschützt haben"


Quelle: AK Kesselklage

Ansprache des AK Kesselklage am 9.11.2012 am Synagogen-Gedenkstein in Bad Cannstatt

Am 9.11. hielt Lothar Letsche ein Grußwort am Synagogen-Gedenkstein in Bad Cannstatt für den AK Kesselklage:

Der 9. November war ein symbolisches historisches Datum, mit dem die Nazis Schindluder trieben. Der 1. Mai, der internationale Feiertag der Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung, war es auch. Vor dem Hintergrund des Missbrauchs, der ab 1933 mit diesem Tag getrieben wurde, wurde ausdrücklich ein Artikel in die baden-württembergische Landesverfassung geschrieben, der festlegt, wozu dieser gesetzliche Feiertag da ist: Er „gilt dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

Ich spreche für eine Gruppe von Antifaschistinnen und Antifaschisten, die vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart feststellen lassen wollen, dass das nicht in Ordnung war, was am 1. Mai 2011 in Heilbronn passierte. An diesem Tag wurden 2 Millionen Euro dafür ausgegeben, um es mit einem gigantischen Einsatz von Landes- und Bundespolizei Neonazis aus dem ganzen Land zu ermöglichen, gegen die Völkerverständigung gerichtete, menschenverachtende und –“ im Sinne dessen, was ich gerade zitiert habe -, eindeutig verfassungswidrige Parolen durch die Straßen von Heilbronn zu tragen.

Es fanden sich Richter, die das für ein Gebot der verfassungsmäßig zu schützenden Meinungsfreiheit erklärten.

Es fand sich auch ein Amtsrichter, der es für rechtmäßig erklärte, dass angereiste Antifaschistinnen und Antifaschisten, die sich diesem Spuk entgegen stellen wollten, bis zu 11 Stunden sozusagen wie wilde Tiere vor dem Heilbronner Hauptbahnhof von martialisch gekleideter Polizei in Schach gehalten wurden. Ich war dabei, als DGB-Funktionär eindeutig erkennbar, und hielt in dem Kessel stundenlang ein Transparent mit offiziellen DGB-Mailosungen. Später behauptete die Polizeiführung, wir hätten uns ja alle durchsuchen lassen und dann gehen können.

Es ist leider kein Witz –“ Gewerkschafter sollten sich am 1. Mai auf dem Weg zu ihrer DGB-Maikundgebung durchsuchen lassen, weil Nazis entschlossen waren, genau an diesem Tag gegen eine angebliche „Fremdarbeiterinvasion“ zu demonstrieren. Und weil eine Stadtregierung und Polizeiführung entschlossen waren, ihnen das unter allen Umständen zu ermöglichen, und weil wir als mögliches Hindernis für dieses Vorhaben ausgemacht wurden. Wir, die Antifaschistinnen und Antifaschisten, wurden an diesem Tag nicht als die oft beschworenen Anständigen behandelt, die ihr Demonstrations- und Versammlungsrecht gegen den braunen Spuk wahrnahmen, sondern wie die wirklichen Feinde.

Was für ein Feindbild! Was hat das mit dem antifaschistischen Auftrag und dem Artikel 139 des Grundgesetzes zu tun?

Am 1. Mai 2011 waren wir keine Hellseher. Wir wussten damals noch nicht, dass es eine Nazi-Untergrundorganisation gewesen war, die eine junge Kollegin eben jeder Polizistinnen und Polizisten umgebracht hatte, die uns da gegenüber standen. Wir wussten allerdings von dem Verbrechen vierzehn Tage vorher in Winterbach. Von einer Zusammenkunft von Nazis ausgehend, die als Geburtstagsparty deklariert wurde, wurden Menschen türkischer und italienischer Herkunft gejagt und flohen in eine Hütte, die dann angezündet wurde. Wer glaubt denn, dass das eine Geburtstagsparty war? Viel mehr spricht dafür, dass die aus dem ganzen Land angereisten Nazis dort ihre Absprachen für den Heilbronner Gespensteraufzug trafen.

Jeden Tag lesen wir neue Enthüllungen über den NSU-Skandal. Was stand eigentlich in den geschredderten Akten darüber, welche Rolle sogenannte „V-Leute“ bei der maßgeblichen Planung und Durchführung solcher Provokationen spielen?

Die Feindbilder, mit denen wir ohnmächtig gemacht werden sollen, werden produziert und verbreitet vom sogenannten „Verfassungsschutz“, dessen baden-württembergische Zentrale nur wenige hundert Meter von hier entfernt sitzt. Er schützt nicht die Verfassung und ich finde, er gehört aufgelöst.

Lassen wir uns nicht abhalten, entschlossen und einheitlich handelnd, über alle unterschiedlichen politischen Lager hinweg, die Naziumtriebe nicht zuzulassen. Deren menschenverachtendes Gedankengut war nach 1945 aus gutem Grund geächtet und das muss so bleiben. Auf dem Gedenkstein hier steht, „nie wieder den Ungeist des Hasses und der Verfolgung aufkommen zu lassen“. Das ist in der Tat die Lehre der Ereignisse am 9. November 1938.

(Es gilt das gesprochene Wort)
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