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Repression gegen S21-GegnerInnen - Wir alle sind damit gemeint!

Mein Beitrag für die Diskussionsveranstaltung "Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray | Repression gegen politisch Aktive" der Reihe „Angriff mit System“ am 22.11.2012, zuerst veröffentlicht auf blognau:

Die Leitfragen der heutigen Veranstaltung und meines Inputs sind: Welche Tendenzen gibt es in der Repression gegen politisch Aktive? Und was können wir dem entgegensetzen? Und im Folgenden werde ich die Mechanismen der Repression gegen Stuttgart 21-GegnerInnen anhand einiger Beispiele aufzeigen.

Der Repressionbegriff, von dem ich dabei ausgehe, ist ganz einfach der, den jede und jeder im Duden nachlesen kann: Repression ist die (gewaltsame) Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen.

Zum Hintergrund des ersten Themenkomplexes:

Im Anschluss an eine der wöchentlichen Montagsdemos am 20. Juni 2011 hatten etwa 800 S21-GegnerInnen einen Baustellenplatz für die Grundwassermanagement-Anlage (GWM) einige Stunden lang besetzt und selbstständig wieder geräumt. Die AktivistInnen bemerkten im Nachhinein viele Ungereimtheiten. Für die Behörden gab es ein klares Fazit: Schwerer Landfriedensbruch, gemeinschaftliche, schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung in Millionenhöhe.

Schon Anfang Juli 2011 sollte es dann zu einer Durchsuchung des Parkschützer-Büros und der Privatwohnung des Pressesprechers der S21-GegnerInnen, Matthias von Herrmann, kommen – wegen eines frei zugänglichen Youtube-Videos, das er ein paar Tage vorher bei einer Pressekonferenz gezeigt hatte. Nachdem von Herrmann den BeamtInnen einen Datenträger mit dem Video übergab, verzichteten diese auf eine Durchsuchung der Räumlichkeiten.

Noch bei mindestens zwei weiteren Fotografen und einem halben Dutzend Livestream-Filmern der Plattform Cams21 wurden in diesem Zusammenhang Hausdurchsuchungen Ende Juli und Anfang August 2011 durchgeführt. Etliche Laptops, Kameras und sonstige Speichermedien der freien Journalisten wurden beschlagnahmt und erst nach Wochen wieder zurück gegeben.

Hieß es bei den ersten Hausdurchsuchungen im Juli noch, es handelte sich hier nur um Zeugen, waren alle späteren Fälle zugleich mit der Beschuldigung einer Straftat – meist schwerer Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung – verbunden.

Anschließend patrouillierten bei Demos, bei Blockadeaktionen oder auch einfach so im Schlossgarten kleinere Gruppen von PolizistInnen, ausgestattet mit Steckbriefen der verdächtigen S21-GegnerInnen. Meinte die Polizei, einen Menschen erkannt zu haben, wurden die Personalien festgestellt oder abgeglichen. Wer richtig Pech hatte, musste gleich mit aufs Revier zur erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Ein paar wenige erhielten die Vorladung zur ED direkt per Post, ohne vorher von BeamtInnen auf der Straße mit dem Steckbrief abgeglichen zu werden. Es erwischte auch manche, die am 20.6. nachweislich gar nicht in Stuttgart waren. Eine bedrohliche Stimmung machte sich breit: Jede könnte die nächste sein. Auch die Anzahl der Demonstrierenden bei S21-Demos ging im Laufe des letzten Jahres zurück.

Doch nicht nur die Vorfälle am 20.6.2011 wurden als Grund für Hausdurchsuchungen bei S21-GegnerInnen von Polizei und Justiz ausgewählt. Die Gründe sind dabei so vielfältig, wie absurd. Ein Scherz über Twitter? Hausdurchsuchung. Protestbriefe an Bau-Unternehmen, die sich an Stuttgart 21 beteiligen? Hausdurchsuchung. Ein Onlineformular, um Protestmails an PolitikerInnen zu versenden? Hausdurchsuchung. Bei einer Blockadeaktion liegt eine Molotow-Cocktail-Bastelanleitung auf der Straße? Wieder einmal Hausdurchsuchung des Parkschützerbüros. Es werden nur Benzinkanister der Demosanitäter mitgenommen. Trotzdem folgt darauf der Beseitigungsgewahrsam eines S21-Gegners, wegen angeblicher Beteiligung am Bau eines Molotow-Cocktails. Nach der Räumung des Parks stellt sich der Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist wird wieder freigelassen.

In den bürgerlichen Medien wird dieses schikanöse Gebaren der Stuttgarter Polizei und Justiz kaum thematisiert. Und wenn, dann werden oft nur die Pressemitteilungen der Polizei übernommen.

Daher ist es nur Wenigen bewusst, dass es fast 20 Hausdurchsuchungen innerhalb der letzten 2 Jahre bei S21-GegnerInnen gab. Es könnten aber noch mehr gewesen sein, da sich nicht jede Betroffene beim zuständigen Arbeitskreis der Parkschützer meldet. Polizei und Staatsanwaltschaft führen nach eigener Aussage keine Statistiken mehr über S21-Anzeigen und -Verfahren. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte mit solch einer Datensammlung im Frühsommer 2010 einmal begonnen. Doch schon nach einem dreiviertel Jahr und 1494 gezählten S21-Verfahren war Schluss.

Die Datenmenge sei einfach nicht mehr zu bewältigen gewesen, denn die Fälle würden nicht automatisch S21 zugeordnet, sondern müssten manuell eingegeben werden, heißt es bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft. Heute liegt die Zahl wohl bei mehreren tausend S21-Verfahren.

Es gibt auch ein prominentes Beispiel einer Hausdurchsuchung, das sogar im Spiegel thematisiert wurde: Die Hausdurchsuchung beim ehemalige Staatsanwalt und Richter a.D. Dieter Reicherter. Seit Ende 2010 arbeitet Reicherter in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Am 24.2.2012 veröffentlichte er Informationen zur Überwachung von S21-GegnerInnen, über den Einsatz von verdeckten Ermittlern im S21-Widerstand und das Nutzen von Informationen des Verfassungsschutzes über diese. Reicherter war in den Besitz entsprechender Dokumente der Sicherheitsbehörden gelangt, der die Gefährdungslagebilder verschiedenster Aktivitäten der S21-GegnerInnen erfasst. Selbst Gottesdienste wurden hier, neben Treffen der SeniorInnen gegen S21 und anderer Fach- und Aktionsgruppen, aufgelistet.

Vier Monate später, bekam Reicherter die Reaktion der Behörden zu spüren – mit einer Hausdurchsuchung. Während er sich Ende Juni für einige Tage im Ausland aufhielt, durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte sein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen. Ihm wurde weder eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel angeboten, noch die Möglichkeit gegeben, zumindest einen Zeugen zur Überwachung der Durchsuchung zu kontaktieren. NachbarInnen wurden Befragungen zu seiner Person unterzogen, in denen wahrheitswidrig erklärt wurde, dass er verschollen sei.

Reicherter macht seine Erfahrungen öffentlich, die Resonanz ist groß. Etliche Medien, darunter der Spiegel sowie verschiedene Tageszeitungen und Fernsehmagazine berichten ausführlich über seinen Fall. Die anderen Hausdurchsuchungen werden in der Berichterstattung oft nicht einmal erwähnt.

Die Repression, die hier wirkt, ist subtiler, als das wortwörtliche Durchprügeln von S21 mit Wasserwerfer, Knüppel und Pfefferspray am 30.9., dem „Schwarzen Donnerstag“.

Aber es ist nicht nur so, dass Hausdurchsuchungen, Vernehmungen oder erkennungsdienstliche Behandelungen wie Damoklesschwerter drohend über den S21-AktivistInnen schweben. Die S21-GegnerInnen werden auch mit Bußgeldbescheiden und Gerichtsverfahren geradezu überschüttet.

Ein paar Bespiele:

  • Zwei Aktivisten betonieren sich am 15. Februar im Schlossgarten ein, um gegen das Fällen der verbliebenen Bäume dort zu protestieren. Obwohl ihr Protest gewaltfrei ist, meint Oberstaatsanwalt Häußler Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu erkennen. Die Richterin stimmt der Sicht zu. Das Urteil: 70 Tagessätze à 40 Euro und 10 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Häußlers abstruser Gewaltbegriff ist in dieser Art deutschlandweit einmalig.
  • Eine Aktivistin protestiert mit anderen am Baustellentor beim ehemaligen Nordflügel. Sie platzieren sich nicht direkt vor der Einfahrt. Trotzdem bleibt ein Lkw stehen, der Fahrer steigt aus und geht frühstücken. Die Gruppe der S21-GegnerInnen wird dennoch eingekesselt. 5 weigern sich zu gehen, ihre Personalien werden aufgenommen. Später erhalten nur zwei von ihnen, die besonders häufig an Blockadeaktion teilnehmen, einen Bußgeldbescheid über 500 Euro. Für das gleiche Vergehen waren bisher 35 Euro Usus.
  • Ein älteres Beispiel vom November 2010: Ein Mann fährt am Bauzaun entlang und ruft den Arbeitern höhnisch zu, ob sie Ostereier suchen. Daraus wurde dann vor Gericht die Beleidigung als „Zuhälter“. Kosten, soweit ich weiß, 600 Euro.
  • Und noch ein Letztes: Im Oktober 2011 ersteht ein Mann gegn Spende auf der Montagsdemo einen Button. Der durch seine auf Video festgehaltene Prügeleinlage bekannte Polizist mit der Glatze ist darauf abgebildet. Auf dem Button steht: “Gewalt liebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast.” Er erhält einen Strafbefehl wegen Beleidigung sowie eines Vergehens gegen das Kunsturhebergesetz in Höhe von 20 Tagessätzen à 25 Euro. Und tatsächlich: Das Gericht verurteilt ihn zu eben dieser Strafe zuzüglich der Verfahrenskosten.

Derzeit wird außerdem von der Polizei offenbar das Buch des Tribunals zum 30.9.2010 ausgewertet und Menschen, die dort ausgesagt haben, werden zur Vernehmung vorgeladen. Bisher sind zwei Fälle bekannt. Ob es sich tatsächlich um einen Aufklärungsversuch des Polizeieinsatzes vom 30.9. handelt bleibt abzuwarten. Falls es unter euch Betroffene gibt, wendet euch bitte direkt an Dieter Reicherter vom Tribunal.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Wir können uns in unserem Protest nicht sicher sein, welche Konsequenzen unser Handeln haben wird. Wird sind dadurch möglicherweise verunsichert, haben Angst, versuchen jegliche Konfrontation mit Polizei und Justiz zu vermeiden, indem wir uns gar nicht mehr engagieren. Oder wir meinen, durch besonders cleveres Verhalten uns der Repression zu entziehen. Und genau so funktioniert die Repression, das ist ihr Sinn und Zweck.

Denn: Gemeint sind wir alle, egal, ob es Einzelne von uns nicht erwischt. Und genau mit diesem Bewusstsein, können wir uns aus dem Korsett der Repression befreien und wieder zu autonom handelnden Menschen werden. Wir in der Bewegung gegen S21 sind dabei zu lernen, dass jegliche Vermeidungsstrategien als Weg aus der Repressionsfalle ein Trugschluss sind. Nicht nur das: Diese Vermeidungsstrategien sind ein Symptom der Repression.

Ein Beispiel aus dem S21-Widerstand für den aktiven Umgang mit Repressionen ist Mark Pollmann, der sich nicht nur dafür entschied, seine Strafe abzusitzen anstatt sich frei zu kaufen. Er ging damit außerdem an die Öffentlichkeit und wir machten gemeinsam mittels seines Hafttagebuchs eine Medienkampagne daraus.

In eine ähnliche Richtung zielen auch unsere Prozesstrainings. Hier wird vermittelt, dass es nicht darum geht, möglichst billig raus zu kommen. Natürlich bleibt es im Einzelfall abzuwägen, was sinnvoll und für die einzelnen Aktivistinnen überhaupt erträglich ist. Generell bleibt aber festzustellen: Auch der Prozess gehört zum politischen Kampf dazu. Es geht darum, dass sich die/der jeweils Angeklagte zum agierenden Individuum macht.

Wenn wir diese Mechanismen begriffen haben, dann können wir uns zu politisch eigenständig handelnden Menschen machen, die sich nicht unterdrücken lassen.

Diskussionsbeitrag von Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit

Veranstaltungsreihe Angriff mit System – Warum Repression uns alle trifft

Der Videomitschnitt:

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