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Ein Leserbrief an die Redaktion der Heilbronner "Stimme"

In der Heilbronner Tageszeitung "Stimme" ist unter der Überschrift „Juristisches Tauziehen um Polizeikessel“ in der Berichterstattung über den Heilbronner Polizekessel vom 1. Mai 2011 zu lesen: „Auch der Kläger Thomas Trüten war auf dem Platz, konnte diesen aber verlassen, weil er sich mit einem Presseausweis freies Geleit verschaffte. Obwohl Trüten Organisator einer der Gegendemonstrationen war, ging er dann nicht zum angemeldeten Versammlungsort.“

Leider wird in dem Artikel nicht erwähnt, warum die von mir angemeldete Verammlung nicht stattfinden konnte, deshalb bat ich die Redaktion um Veröffentlichung meines Leserbriefes:

"Viele BürgerInnen, darunter auch viele GewerkschafterInnen, die an der von mir angemeldeten Versammlung am 1. Mai teilnehmen wollten, waren leider im "Polizeikessel" vor dem Heilbronner Hauptbahnhof seit 9.30 Uhr über viele Stunden im Polizeigewahrsam eingesperrt.

Unter den Eingekesselten waren auch einige der OrdnerInnen, so dass ich mich strafbar gemacht hätte, wenn ich entgegen der Versammlungsauflagen die Versammlung ohne diese OrdnerInnen durchgeführt hätte.

Im "Polizeikessel" befanden sich darüberhinaus auch vorgesehene RednerInnen und KünstlerInnen, die das muskalische Rahmenprogramm bestreiten sollten.

Außerdem befanden sich auch etliche der benötigten Transparente und fast das gesamte Informartionsmaterial im "Kesselgewahrsam".

Viele der eingekesselten GewerkschafterInnen waren so auch daran gehindert, sich zuvor an der traditionellen Versammlung der Gewerkschaften zum 1.Mai zu beteiligen. Beim DGB sollte im Übrigen auch mit Infomationsmaterial für die Versammlungen am nachmittag geworben werden.

Im Gegensatz zu allen anderen 450 bis 500 am 1. Mai vor dem Bahnhof von der Polizei eingeschlossenen Menschen, konnte ich mich nur aus dem Kessel heraus begeben, weil ich im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit vormittags über die Versammlungen am 1.Mai berichten wollte und im Besitz eines Presseausweises bin.

Ohne die Teilnahme der "Eingekesselten" hätten wesentliche Teile der Demonstration und Kundgebung schlichtweg nicht stattfinden können.

Aus diesem Grund hatte ich ab Mittags versucht, vor dem Hauptbahnhof in Kontakt mit der Polizeiführung vor Ort zu kommen, um die geplante Demonstration in dem vorgesehen Umfang durchführen zu können und zu erreichen, das die Eingekesselten an der von mir angemeldeten Versammlung teilnehmen können. Meine Verhandlungen mit den nach langem Suchen von mir aufgefundenen Verantwortlichen der Polizeiführung führten leider zu keinem Erfolg.

So konnte meine vorgesehene Demonstration, deren Verbot erst am Tag vorher in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgehoben wurde, nicht durchgeführt werden.

Das ist für mich ein weiterer Grund, diesen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am 1. Mai auch juristisch anzufechten.

Als langjähriger Gewerkschafter finde ich es unerträglich, wenn gerade am 1.Mai, wenn weltweit GewerkschafterInnen für Ihre Rechte eintreten, die Teilnahme an Gewerkschaftveranstaltungen verhindert wird.

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen der Polizeiführung wurde somit nicht das Demonstrationsrecht aller Versammlungen geschützt.

Geschützt wurde das Versammlungsrecht der Rechten, während das Versammlungsrecht von GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen im Kessel eingesperrt war.

Dies ist umso erschütternder, wenn wir uns daran erinnern, dass einen Tag nach dem 1. Mai 1933, die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Gewerkschaften verboten und GewerkschafterInnen inhaftiert wurden.

Auch in Heilbronn.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Trüten"

Stuttgarter Kesselklage: Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Heilbronner Kesselklage noch nicht entschieden

Mit einer Solidaritätskundgebung wurden die fünf Klägerinnen und Kläger bereits vor Verhandlungsbeginn am Verwaltungsgericht in Stuttgart empfangen. Die vollbesetzte Verhandlung begann um 11 Uhr und dauerte den ganzen Tag.

„Nach mehreren Stunden ohne die Möglichkeit auf's Klo zu gehen, spannten wir Transparente auf, um wenigstens ein geringes Maß an Privatsphäre beim Pinkeln zu gewährleisten, wir wurden ja die ganze Zeit gefilmt“, gab einer der Kläger zu Protokoll.

„Nur in meiner Eigenschaft als Pressevertreter mit Presseausweis war es mir möglich, den Kessel zeitweise zu verlassen“, berichtete ein anderer Kläger.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da den Klägern zum Teil erst am Verhandlungstag eine DVD mit Videomaterial vom Gericht zugegangen war.

Für den Arbeitskreis Kesselklage bleibt es inakzeptabel, dass insbesondere an einem 1. Mai Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und andere Antifaschistinnen und Antifaschisten in Gewahrsam genommen, den Nazis jedoch der Aufmarsch ermöglicht wurde.

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

„Die Tatsache, dass antifaschistische Demonstranten und Gewerkschafter eingekesselt und der Möglichkeit beraubt wurden, zu den rechtmäßigen (Mai-)Kundgebungen zu gelangen, ist allein für sich schon ein Unding“, so Ben Brusniak, ein Sprecher des AK Kesselklage. „Wenn die gleichen Personen später dann mit der offiziellen Begründung, sie würden die Sicherheit der Nazis gefährden, festgesetzt werden, ist das nur noch dreist“, so der Sprecher des Arbeitskreises weiter. Faktisch wurde mit dem Kessel die Durchführung einer antifaschistischen Demonstration am Nachmittag verhindert.

Wir werden auch künftig bei Verhandlungen und Klagen präsent sein sowie unsere politische Arbeit verstärken. Die Arbeit des AK Kesselklage ist wichtiger denn je, wenn die Polizei – wie jüngst in Stuttgart und Göppingen – lieber kesselt anstatt legitimen Protest zuzulassen.

Download der Pressemitteilung vom 25.10.2012 im PDF Fomat

Via AK Kessel



25. Oktober: Klage gegen Heilbronner Polizeikessel wird verhandelt

Flyerausschnitt

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Am Montag den 22. Oktober 2012 informieren Kläger, Anwälte und Unterstützer unter dem Motto

„In Bewegung bleiben! Grundrechte verteidigen“

über die aktuell laufenden Klagen gegen Polizeikessel. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann in der Böblingerstraße 105 in Stuttgart-Heslach statt. Die ausführliche Veranstaltungsankündigung ist online unter www.kesselklage.de verfügbar.

Am 25. Oktober 2012:
9:30 Uhr: Pressegespräch | Rote Kapelle (Feuerseeplatz 14, Stuttgart)
10 Uhr: Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude
11 Uhr: Gerichtsverhandlung (Augustenstraße 5, Stuttgart)

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

www.kesselklage.de | kesselklage@versammlungsrecht.info

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Quelle

Revolution an der Tanzbar: The Au Pairs - Armagh

Warum Zivilisation Barbarei ist behandelten die Au Pairs bereits 1981. In dem Titel Armagh wird das berüchtigte Frauengefängnis in Irland besungen. "Während des Nordirlandkonflikts wurden in Armagh auch republikanische Frauen gefangengehalten. Diese Frauen hatten einen politischen Status. 30 von ihnen beteiligten sich ab März 1978 am so genannten Dirty Protest. Dabei verließen sie ihre Zellen nicht und schmierten neben Exkrementen auch ihr Menstruationsblut an die Zellenwände. Am Blanket Protest beteiligten sich die Frauen dieses Gefängnisses nicht, da sie das Recht zum Tragen eigener Kleidung hatten -“ im Gegensatz zu den männlichen inhaftierten Republikanern, die dieses Recht nur vorübergehend in einem Hungerstreik von 40 Mitgliedern der Irish Republican Army (IRA) 1972 durchgesetzt hatten. Als am 27. Oktober 1980 die IRA-Mitglieder Brendan Hughes, Tommy McKearney, Raymond McCartney, Tom McFeeley, Sean McKenna, Leo Green und das INLA-Mitglied John Nixon einen Hungerstreik zur Durchsetzung von fünf Forderungen begannen, war einen Tag danach der Dirty Protest beendet. Drei Frauen in Armagh nahmen an diesem Hungerstreik von 1980 teil." (WikiPedia)

We don't torture, we're a civilized nation
We're avoiding any confontation
We don't torture, we don't torture
American hostages
in Iran
Heard daily on the news
forget about Vietnam
You can ignore the 32
There are 32 women in Armagh jail
political prisoners here at home
the British state's got nothing to lose
It's a subject better left alone -
We don't torture
we're a civilized nation
We're avoiding
any confontation
We don't torture
Alleged crimes withheld information
She gets no sanitation
dries her shit on her cell wall
feeling cold and sick
She gets a couple of valium
Now she's relaxed for the next interrogation
naked spreadeagled on her back
it's a better position for internal examination
it's a better position for giving information
An armed guard squad she gets a beating
bleeding and wounded she's stopped eating
has a baby gets nothing for pain they came and took
her baby away...



via Entdinglichung

Tierversuche sind ethisch unvertretbar...

...aber dass sie darüber hinaus auch einfach sinnlos sind verstehen offentlich immer mehr der Leute die meinen, diese Versuche seien zwingend nötig um menschliches Leben zu retten.
Die bestialische Vorgehensweise, mit der Versuchstiere gefoltert werden (wie soll man das sonst nennen??) finde ich überaus beängstigend.

Willkommen in Cañon City, Colorado.

Eine abgeschiedene Gegend mit 36.000 Seelen und 13 Gefängnissen, wie z. B. das «Supermax», das neue Alcatraz Amerikas. Eine Gefängnis-Stadt, in der selbst die, die draußen sind, drinnen leben. Ein Vorgeschmack dessen, wie die Welt von morgen aussehen könnte.

Ein Web-Dokumentarfilm von David Dufresne & Philippe Brault.



Via onlineaktivisten.de

Kachelmann wirft mit Wolkenballen. Trifft aber nur einmal halbwegs.

Frau Nebenklägerin oder das Gericht haben einen Fehler gemacht beim einstweiligen Verbot des Kachelmann-Buchs.

Sie haben es verboten bis zur Tilgung des Nachnamens der Betroffenen. Ins Verbot aber nicht eingeschlossen alles, was schon "im Verkauf ist".

Dazu gehören offenbar auch die Versandbuchläden wie AMAZON, die anstandslos die E-Book-Fassung ausliefern. Insofern ist eine Kurzorientierung für alle Interessierten jetzt schon möglich.

Das Buch schwillt vor dem Leserauge oder - später - in seiner Hand. Es schwillt von Zorn. Das wäre nach der Untersuchungshaft nur zu verständlich. Leider auch von Wiederholung. Die durch die hinzugefügten Berichte der Lebensgefährtin und inzwischen Ehefrau nicht weniger lasten.

Die Schilderung des Innenlebens in unserem Zentralknast Bruchsal ist eindrucksvoll für diejenigen, die wesentlich präzisere Berichte in indymedia nie zur Kenntnis nahmen. Kachelmanns Klagen leiden vor allem darunter, dass er die meiste Zeit nur darüber staunt, dass ihn, gerade ihn, der Zugriff der Behörden so hart traf.  Als ob das Leiden nicht allgemein wäre. Über der Betrachtung seines Einzelschicksals versäumt er, den wirklichen Treffer seiner Anklagen herauszuarbeiten. Dass nämlich in unserem Vaterland viel zu schnell - und zwar generell - zum Mittel der Untersuchungshaft gegriffen wird. Um zum Ziel zu gelangen: Angeklagten-Geständnis. Zumindest Angeklagten - Zermürbung. Da werden Gründe herangekarrt:

Verdunklungsgefahr - Fluchtgefahr - dringender Tatverdacht. So etwa jetzt im überflüssigsten aller Nachklappverfahren - gegen die Revolutionären Zellen, wo einer betagteren Angeklagten die Haft nur deshalb weiter verlängert wird, weil sie in Erwartung einer langjährigen Bestrafung ja jedes Motiv hätte, abzuhauen und irgendwo unterzutauchen. Und wenn schon? Welchen Verlust würde dabei das deutsche Staatswesen oder das "allgemeine Rechtsempfinden" erleiden? Nachdem die betreffende Person jahrzehntelang nichts gegen diesen Staat und seine Bewohner unternommen hat.

Es wäre wünschbar gewesen, dass der prominente Autor gerade darauf mehr Aufmerksamkeit verwandt hätte. Damit auch alle mal zusammenschrecken, die niemals Angehörigen-Info oder Ähnliches anfassen würden.

Kachelmanns zweite Anklage betrifft etwas, das bescheideneren Zeitgenossen nicht passieren kann. Nämlich die Lügenkartelle der Presse, die sich nicht überbieten lassen wollen an gesteigerten Greuelnachrichten über Betroffene. Hier macht Kachelmann immerhin glaubhaft, dass all die Lügenknäuel nicht hätten gestrickt werden können, wenn nicht Polizei und vielleicht auch Staatsanwaltschaften freudig Garn dazu an die Redaktionen oder Mittelsmänner geliefert hätten.

Aus den Zeiten der Prozesse gegen die RAF selbst ist solche Zusammenarbeit noch gut erinnerlich. Staatstragend gefördert von presseähnlichen Hervorbringungen und durch Zuarbeit staatlichen Personals.Dahin wendet sich der Blick des Wetterkundlers leider nicht.

Der Rest - wie gesagt - tränenschwer, aber - ziemlich - inhaltsleer. Auch nach Freigabe des Werks nur solchen zum Kauf zu empfehlen, die unbedingt den Nachnamen einer rachebrütenden Verlassenen kennen lernen wollen. Wir wissen ihn jetzt, aber verraten ihn nicht. Der letzte Teil des Werks ist jetzt schon mit Details über Gegendarstellungen etc. verstopft. Wir möchten nicht in juristische Gewitter geraten.

Quelle: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz von Jörg Kachelmann und Miriam Kachelmann von Heyne Verlag (Gebundene Ausgabe - 15. Oktober 2012, EUR 19,99)

Antifaschisten reichen Klage gegen Polizeikessel ein

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Am 30. Juli 2012 demonstrierten hunderte Antifaschisten in der Stuttgarter Innenstadt gegen die sogenannte "Deutschlandtour" der neonazistischen NPD. Mit einem Großaufgebot versuchte die Polizei diesen legitimen Protest zu unterbinden. Mehrere Antifaschisten wurden verletzt und etwa 80 Personen festgenommen. In einem Polizeikessel wurden rund 70 Personen über 6 Stunden festgesetzt.

Jetzt reichen Betroffene des Polizeikessels Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Unterstützt werden sie hierbei durch den Arbeitskreis Kesselklage.

Bereits im September haben sich die Landesregierung und der Stuttgarter Gemeinderat mit dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz befasst. Innenminister Reinhold Gall spielte den Polizeikessel herunter und sprach von einer „Personalienfeststellung“, die nicht den sonst üblichen Polizeistandards entsprochen habe.

Ben Brusniak, einer der Kläger, stellt hierzu fest: „Ich wurde um 11:45 Uhr am Stuttgarter Rotebühlplatz gekesselt, um 16:20 Uhr auf die Wasenwache gebracht und durfte erst um 17:30 Uhr mit Platzverweisen für die komplette Innenstadt die Wasenwache verlassen. Es ist schon sehr zynisch, hier von einer Personalienkontrolle zu sprechen.“

Der Sprecher des Arbeitskreises Kesselklage, Lothar Letsche, ergänzt: „Kessel gehören mittlerweile zur gängigen Polizeipraxis, um antifaschistischen Protest zu unterbinden, obwohl bereits mehrere Klagen hiergegen erfolgreich waren. Für uns steht fest: Wir lassen uns nicht festsetzen!“

Der Arbeitskreis Kesselklage unterstützt neben dem Stuttgarter Fall auch mehrere Klagen gegen einen Polizekessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Hier ist bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf den 25. Oktober terminiert. Im Rahmen einer Veranstaltung am 22. Oktober um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann informiert der Arbeitskreis über die beiden Fälle, das juristische Prozedere und die politische Dimension.

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

www.kesselklage.de | kesselklage@versammlungsrecht.info

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Kurzbericht der AG Demobeobachtung zu den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Göppingen

Kundgebung KG Nazifrei

Schon ab 10 Uhr sind Teilnehmer aus nördlicher Richtung kommend nicht mehr auf die Demonstration gelassen worden. Nach mehrfachen Durchsagen durch die Versammlungsleitung wurden die Leute dann durchgelassen.

Kessel am Bahnhof

Die mit dem Regionalzug ankommenden Antifaschisten wurden gegen 11 am Bahnhof ohne ersichtlichen Grund eingekesselt. Es erfolgte Zugriff mit Schlagstöcken und Pfefferspray - ein verletzter im Kessel wird erst nach einiger Zeit von Demonstranten aus dem Kessel geführt, da er ärztlich versorgt werden wollte. Vor ärztlicher Behandlung wurden Personalien aufgenommen und der Verletzte abgefilmt.

Der Kessel bestand über mehrere Stunden; nach etwa 2 Stunden sind die letzten Demobeobachter von dort weg, daher ist unklar wie lange der Kessel bestand. Leute die aus dem Kessel geführt wurden mussten sich teilweise bis auf die Unterwäsche entkleiden, es gab keinen Sichtschutz.

Die Menschenwürde der Gegendemonstranten wurde hierbei massiv verletzt. Pressevertreter und zivile Beobachter wurden sukzessive aus der Beobachtungsreichweite des Kessels verwiesen, teilweise unter Androhung der Festnahme.

Absperrungen

Die Demoroute der Rechten war kleinteilig abgesperrt, auch Pressevertreter mit Ausweis wurden nur in Begleitung der polizeilichen Pressesprecher durch Absperrungen eskortiert. Pressevertreter konnten sich somit keineswegs frei bewegen. In der ganzen Stadt haben sich Gegendemonstranten aufgehalten - wegen der zahlreichen Absperrungen war nur punktuelle Beobachtung möglich.


Mehrfache Versuche der Demonstranten Absperrungen der Polizei zu überwinden wurden mit Schlagstock- und Pfefferspray vereitelt.
Uns ist nicht bekannt, ob es Gegendemonstranten gelungen ist eine Polizeiabsperrung zu überwinden.

Eskalation


Auf Höhe der Mörikeanlage kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Soweit wir dies beurteilen können eskalierte die Situation ausgehend von Knüppelschlägen eines berittenen Polizisten gegen Demonstranten.

Es kam zu Böllerwürfen, Flaschenwürfen und massivem Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz. Das Verhalten der hier beteiligten Polizisten hatte keinen erkennbaren Zusammenhang mit dem vorgeblichen Einsatzziel der Polizei die Nazidemonstration zu ermöglichen. Eskalationen zwischen Polizei und Demonstranten kamen wiederholt vor.

Die Polizei hat mit deutlichem Zeitversatz, offenbar aufgrund der zuvor angefertigten Videoaufzeichnungen Demonstranten gezielt festgenommen.

Polizeikessel

Wiederholt wurden Gegendemonstranten eingekesselt, teilweise wurden Demobeobachter und Pressevertreter mit Presseausweis aus diesen Kesseln nicht herausgelassen. Ein Verlassen war erst nach Auflösung des Polizeikessels möglich.

EA

Laut Ermittlungsausschuss kam es zu über 140 Festnahmen auf Seiten der Gegendemonstranten. 20 davon sind dem Haftrichter vorgeführt worden.

Verletzte

Mehrfach wurden Demosanitäter nicht zu Verletzten Demonstranten durchgelassen. Laut Demosanitäter gab es über 100 verletzte Gegendemonstranten - die meisten davon litten unter den Folgen von Pfefferspray.


Fazit

Die Gegendemonstranten wurden massiv in Ihrer Versammlungsfreiheit eingeschränkt - viele konnten nicht zu einer angemeldeten Kundgebung aufgrund von Polizeikesseln.

Die Polizei hat unserer Beobachtung nach nicht auf ein Deeskalationskonzept gesetzt, sondern in mehreren Situationen selbst zur Eskalation beigetragen.

Es kam zu erheblichen Beeinträchtigungen der Pressearbeit und der Arbeit der Demobeobachter.

Ein ausführlicher Fotobericht folgt!

Quelle: Bündnis für Versammlungsfreiheit, Kurzbericht der Demobeobachter Göppingen, 6.10.2012 Beobachtung zwischen 09:35 und 17:30

Bericht im PDF Format

Feiling: Schändliche Beanspruchung einer erpressten Aussage im RZ-Prozess.

Solidaritätskundgebung vor dem Landgericht Frankfurt zum Prozessauftakt
Foto: Verdammt lang quer
Lange Zeit auch hat gerade die Linke es begrüßt, dass Verjährung im modernen Strafprozess kaum noch eine Rolle spielt. Zumindest wenn es um Mord und Mordversuch geht. Schließlich hatte zwanzig Jahre nach dem Ende des NS-Reichs Verjährung als letztes Versteck der noch vorhandenen Verbrecher aus jenen Zeiten gedient. Diese allgemeine Haltung ließ freilich vergessen, dass die Einführung von Verjährung schon in ganz bürgerlichen Zeiten durchaus ihren Sinn gehabt hatte. Dann nämlich, wenn durch die abgelaufene Zeit zwischen Tat und Ermittlung eine sichere Erkenntnis unmöglich schien. Ein solcher Fall scheint in dem jetzigen Prozess gegen zwei angebliche Mitglieder der Revolutionären Zellen vorzuliegen. Genau zwei Zeugen werden aufgeboten. Der eine ein seit Jahren erschöpfend reuiger Herr Klein, der schon in sein Bekenntnisbuch "Zurück in die Menschlichkeit" allerlei eintropfen ließ, was wohlwollend als Hörensagen gewertet werden kann.Keinesfalls als Beweis in irgendeinem juristischen Sinn. Sich auf so jemand zu stützen, ist wagemutig.

Skandalös und empörend ist aber die Aufrufung des Zeugen Feiling, der heute aussagen wird. Der herangezogene Artikel der FR benennt scharf die Umstände einer Vernehmung - nach operativer Entfernung beider Beine und Erblindung, unter dauernder Einflößung solcher Opiate, die minimales Bewusstsein und Sprechfähigkeit gerade noch aufrecht erhielten. Hinzu kommt - wie mir erinnerlich aus der Zeit der Vernehmung - dass damals absichtlich die Illusion erzeugt worden sein soll, der Verhörte spreche eigenlich mit seinem Anwalt. (Anwälten?).Zu klarer Erkenntnis der Folgen seiner Aussagen gekommen hat Feiling alles widerrufen. Wenn er jetzt von Folter spricht, mag das im streng juristischen Sinn übertrieben sein: dass er seine damalige Situation nachträglich so beurteilt, ist höchst verständlich.

Auf solche Zeugen gestützt, Auslieferung zu erzwingen, Untersuchungshaft zu verhängen und ein Hauptverfahren zu eröffnen ist tollkühn genug. Das Gericht wird seinen Ruf gerade noch retten können, wenn es das Verfahren unverzüglich einstellt- aus Mangel an gerichtlich verwertbaren Beweisen. Und sich um Haftentschädigung und angemessene Versorgung für die letzten Jahre der beiden Angeklagten kümmert.
cronjob