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Wenn die grauen Wölfe heulen ...

Einladungsflyer
VVN-BdA Kreisverband Esslingen und KOMMA Jugend und Kultur laden ein zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung:

Welche Wurzeln haben türkische rechtsradikale Ideologien? Wie arbeiten die Ülcücüs und Bozkurtlar? Welche Vernetzungen bestehen, auch zu deutschen Parteien und Jugendorganisationen? Welche Bedeutung überhaupt hat dies heute in Deutschland? Was kann man dagegen tun?

Welche Wurzeln haben türkische rechtsradikale Ideologien? Wie arbeiten die Ülcücüs und Bozkurtlar? Welche Vernetzungen bestehen, auch zu deutschen Parteien und Jugendorganisationen? Welche Bedeutung überhaupt hat dies heute in Deutschland? Was kann man dagegen tun?

Vortrag und Diskussion mit Mieste Hotopp-Riecke und Nurettin Alphan Tuncer von „Zweiheimisch - Twice yerli“

Dienstag, 6. November 2012, 19 Uhr Komma

Diese Veranstaltung wird unterstützt von:

ADHF (Almanya Demokratik Halklar Federarsyon)

Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart

Antifaschistische Jugend Rems-Murr

DIDF Baden-Württemberg e.V.

DIDF Jugend Baden-Württemberg e.V.

Halkevi-Volkshaus Kirchheim Teck e.V.

Initiative Rems-Murr-nazifrei!

VVN-BdA Kreisvereinigung Stuttgart e.V.

Weiler schaut hin! e.V.

ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei in Deutschland)

YDG (Neue Demokratische Jugend)

Neue Frau

Eine Unterstützung der Veranstaltung ist weiterhin möglich, bitte per Mail an: esslingen@vvn-bda.de

Der NSU und die deutschen Zustände

Ein Jahr nachdem die Terrorzelle des NSU aufgeflogen ist, lässt sich eine vorläufige Bilanz ziehen. Waren es wirklich verirrte Einzeltäter, wie von Seiten der Polizei und der Verfassungsschutzämter immer wieder behauptet wurde? Trotz dieser Behauptung, die über Monate aufrecht gehalten wurde, gehen Ermittlungsbehörden inzwischen von einem Umfeld des Trios von 100 Personen aus.

Wie lässt sich dieses Umfeld beschreiben? Woher kommt es, dass Verfassungsschutzämter über Jahre behaupten konnten es gäbe keine Gefahr von einer rechten Terrorgruppe?

Diesen und weiteren Fragen geht Janka Kluge in ihrem Vortrag über den NSU nach.

Montag, 29. Oktober 2012, 18:30 Uhr, Gewerkschaftshaus Stuttgart, Raum 245, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart

Referentin: Janka Kluge

Veranstalter: ver.di Bezirk Stuttgart

Anmeldebedingungen: Eintritt frei. Anmeldung nicht erforderlich.

Weitere Veranstaltungen unter:
www.stuttgart.verdi.de/bildung

Ein Leserbrief an die Redaktion der Heilbronner "Stimme"

In der Heilbronner Tageszeitung "Stimme" ist unter der Überschrift „Juristisches Tauziehen um Polizeikessel“ in der Berichterstattung über den Heilbronner Polizekessel vom 1. Mai 2011 zu lesen: „Auch der Kläger Thomas Trüten war auf dem Platz, konnte diesen aber verlassen, weil er sich mit einem Presseausweis freies Geleit verschaffte. Obwohl Trüten Organisator einer der Gegendemonstrationen war, ging er dann nicht zum angemeldeten Versammlungsort.“

Leider wird in dem Artikel nicht erwähnt, warum die von mir angemeldete Verammlung nicht stattfinden konnte, deshalb bat ich die Redaktion um Veröffentlichung meines Leserbriefes:

"Viele BürgerInnen, darunter auch viele GewerkschafterInnen, die an der von mir angemeldeten Versammlung am 1. Mai teilnehmen wollten, waren leider im "Polizeikessel" vor dem Heilbronner Hauptbahnhof seit 9.30 Uhr über viele Stunden im Polizeigewahrsam eingesperrt.

Unter den Eingekesselten waren auch einige der OrdnerInnen, so dass ich mich strafbar gemacht hätte, wenn ich entgegen der Versammlungsauflagen die Versammlung ohne diese OrdnerInnen durchgeführt hätte.

Im "Polizeikessel" befanden sich darüberhinaus auch vorgesehene RednerInnen und KünstlerInnen, die das muskalische Rahmenprogramm bestreiten sollten.

Außerdem befanden sich auch etliche der benötigten Transparente und fast das gesamte Informartionsmaterial im "Kesselgewahrsam".

Viele der eingekesselten GewerkschafterInnen waren so auch daran gehindert, sich zuvor an der traditionellen Versammlung der Gewerkschaften zum 1.Mai zu beteiligen. Beim DGB sollte im Übrigen auch mit Infomationsmaterial für die Versammlungen am nachmittag geworben werden.

Im Gegensatz zu allen anderen 450 bis 500 am 1. Mai vor dem Bahnhof von der Polizei eingeschlossenen Menschen, konnte ich mich nur aus dem Kessel heraus begeben, weil ich im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit vormittags über die Versammlungen am 1.Mai berichten wollte und im Besitz eines Presseausweises bin.

Ohne die Teilnahme der "Eingekesselten" hätten wesentliche Teile der Demonstration und Kundgebung schlichtweg nicht stattfinden können.

Aus diesem Grund hatte ich ab Mittags versucht, vor dem Hauptbahnhof in Kontakt mit der Polizeiführung vor Ort zu kommen, um die geplante Demonstration in dem vorgesehen Umfang durchführen zu können und zu erreichen, das die Eingekesselten an der von mir angemeldeten Versammlung teilnehmen können. Meine Verhandlungen mit den nach langem Suchen von mir aufgefundenen Verantwortlichen der Polizeiführung führten leider zu keinem Erfolg.

So konnte meine vorgesehene Demonstration, deren Verbot erst am Tag vorher in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgehoben wurde, nicht durchgeführt werden.

Das ist für mich ein weiterer Grund, diesen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am 1. Mai auch juristisch anzufechten.

Als langjähriger Gewerkschafter finde ich es unerträglich, wenn gerade am 1.Mai, wenn weltweit GewerkschafterInnen für Ihre Rechte eintreten, die Teilnahme an Gewerkschaftveranstaltungen verhindert wird.

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen der Polizeiführung wurde somit nicht das Demonstrationsrecht aller Versammlungen geschützt.

Geschützt wurde das Versammlungsrecht der Rechten, während das Versammlungsrecht von GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen im Kessel eingesperrt war.

Dies ist umso erschütternder, wenn wir uns daran erinnern, dass einen Tag nach dem 1. Mai 1933, die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Gewerkschaften verboten und GewerkschafterInnen inhaftiert wurden.

Auch in Heilbronn.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Trüten"

Stuttgarter Kesselklage: Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Heilbronner Kesselklage noch nicht entschieden

Mit einer Solidaritätskundgebung wurden die fünf Klägerinnen und Kläger bereits vor Verhandlungsbeginn am Verwaltungsgericht in Stuttgart empfangen. Die vollbesetzte Verhandlung begann um 11 Uhr und dauerte den ganzen Tag.

„Nach mehreren Stunden ohne die Möglichkeit auf's Klo zu gehen, spannten wir Transparente auf, um wenigstens ein geringes Maß an Privatsphäre beim Pinkeln zu gewährleisten, wir wurden ja die ganze Zeit gefilmt“, gab einer der Kläger zu Protokoll.

„Nur in meiner Eigenschaft als Pressevertreter mit Presseausweis war es mir möglich, den Kessel zeitweise zu verlassen“, berichtete ein anderer Kläger.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da den Klägern zum Teil erst am Verhandlungstag eine DVD mit Videomaterial vom Gericht zugegangen war.

Für den Arbeitskreis Kesselklage bleibt es inakzeptabel, dass insbesondere an einem 1. Mai Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und andere Antifaschistinnen und Antifaschisten in Gewahrsam genommen, den Nazis jedoch der Aufmarsch ermöglicht wurde.

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

„Die Tatsache, dass antifaschistische Demonstranten und Gewerkschafter eingekesselt und der Möglichkeit beraubt wurden, zu den rechtmäßigen (Mai-)Kundgebungen zu gelangen, ist allein für sich schon ein Unding“, so Ben Brusniak, ein Sprecher des AK Kesselklage. „Wenn die gleichen Personen später dann mit der offiziellen Begründung, sie würden die Sicherheit der Nazis gefährden, festgesetzt werden, ist das nur noch dreist“, so der Sprecher des Arbeitskreises weiter. Faktisch wurde mit dem Kessel die Durchführung einer antifaschistischen Demonstration am Nachmittag verhindert.

Wir werden auch künftig bei Verhandlungen und Klagen präsent sein sowie unsere politische Arbeit verstärken. Die Arbeit des AK Kesselklage ist wichtiger denn je, wenn die Polizei – wie jüngst in Stuttgart und Göppingen – lieber kesselt anstatt legitimen Protest zuzulassen.

Download der Pressemitteilung vom 25.10.2012 im PDF Fomat

Via AK Kessel



Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Wir dokumentieren das heute von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011.

Liebe Anwesende,
hunderte AntifaschistInnen, darunter GewerkschafterInnen, Jugendliche, alte und junge Menschen, wollten am 1. Mai 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Heilbronn protestieren. Sie wurden jedoch unmittelbar nach Ankunft vor dem Heilbronner Bahnhof von annähernd 4000 Polizisten festgesetzt.

Während die Polizei so den Naziaufmarsch ermöglichte, verfügte das Heilbronner Ordnungsamt eine versammlungsfreie Zone im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes. Unser Bündnis, das über einhundert Organisationen repräsentiert, kritisierte das Verhalten und Vorgehen der Polizei in der Bahnhofsvorstadt als provozierend, nicht friedlich und grenzüberschreitend. So wurden

• bereits morgens um 08:00 Uhr ca. 200 Menschen die in Richtung Hauptbahnhof demonstrierten, festgenommen. Ebenfalls am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und in Gewahrsam genommen.

• die mit der Bahn angereisten Gegendemonstranten sahen sich ca. 1000 Polizisten gegenüber. Ab 10:15 Uhr wurde der größte Teil dieser Demonstranten eingekesselt und ab 16:13 Uhr in „Freiluftgewahrsam“ genommen. Wobei die Polizei sich weigerte, der Bundestagsabgeordneten Karin Binder von der LINKEN den richterlichen Beschluss vorzulegen. Bis zum heutigen Tage wurde diese richterliche Verfügung keinem - außer der KlägerInnen des heutigen Verfahrens - der in „Freiluftgewahrsam“ Genommen vorgelegt.

• eine angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration dadurch unmöglich gemacht, dass die TeilnehmerInnen sich zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel vor dem Bahnhof befanden. Verhandlungen des Anmelders dieser Demonstration und der Karlsruher Bundestagsabgeordneten Karin Binder mit der Einsatzleitung über einen ungehinderten Zugang zur Demo verliefen ohne Ergebnis: Wer aus dem Kessel heraus wollte, musste sich durchsuchen lassen.

Der Generalverdacht gegen jeden der Eingekesselten blieb aufrecht erhalten. Erst im Laufe des Abends, nach Abreise der Nazis, wurden die festgenommen AntifaschistInnen freigelassen. Dabei wurde jeder/jede Einzelne durchsucht, die Daten erfasst und abgefilmt.

Während der Polizeieinsatz dazu führte, dass die Bahnhofsvorstadt zur „Protest- und demokratiefreien Zone“wurde, konnten die neonazistischen und faschistischen Gruppierungen ihre menschenverachtende, volksverhetzende Propaganda – inklusive Zeigen des „Hitlergrußes“, sowie die Bedrohung von Journalisten und Attacken auf diese ungestört durchführen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht, das alle demokratischen und friedlichen Formen des Protestes incl.
friedlicher Blockaden zulässt, dringend erforderlich.

Artikel 139 GG ist in Bezug auf neonazistische und faschistische Aufmärsche anzuwenden.

Obwohl es diese juristische Grundlage gibt werden immer wieder Naziveranstaltungen zugelassen und AntifaschistInnen in der Wahrnehmung ihres demokratischen Grundrechtes, dagegen zu protestieren gehindert. Zuletzt kam es am 30.7. in Stuttgart und am 6.10. in Göppingen zu Naziaufmärschen und Kesseln und anderen Repressionen gegen AntifaschistInnen. Wir kritisieren die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Auffassung der Polizei als deshalb als „geschichtslos.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit unterstützt deswegen die heutige Klage und fordert das Gericht auf, den Heilbronner Kessel als Angriff auf das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verurteilen. Darüber hinaus fordern wir, die in Zusammenhang mit dieser Polizeiaktion bereits ergangenen Urteile gegen AntifaschistInnen aufzuheben, diese zu rehabilitieren und die Kosten zu erstatten.

(Es gilt das gesprochene Wort)

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“Lebendiger Protest gegen Neonazis - für die Verteidigung der Grundrechte!”

Flyerausschnitt

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“Wir solidarisieren uns mit den Kläger(inne)n, die sich gegen die Polizeikessel von Heilbronn 2011 und Stuttgart 2012 wehren”, teilt Bernhard Strasdeit, Landesgeschäftsführer der LINKEN in Baden-Württemberg mit. Die Klage richtet sich gegen die Einkesselung und Verhaftung von antifaschistischen Demonstrant(inn)en. Ein erster Prozess soll am 25. Oktober 2012 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht stattfinden.

Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der LINKEN erklärt: „Es ist inakzeptabel, dass immer wieder Demonstrant(inn)en, die ihren Protest gegen Nazis friedlich auf die Straße tragen, ohne Anlass stundenlang eingekesselt und in Gewahrsam genommen werden. Dies stellt eine eklatante Verletzung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit dar. Ordnungsbehörden und Polizei pflegen vielfach ein völlig abwegiges Feindbild von Antifaschisten, die als gewaltbereit hingestellt und nicht selten grundlos und brutal drangsaliert werden.“

Hänsel weiter: „Angesichts des unaufgeklärten NSU-Skandals richtet sich das Handeln der Behörden gegen die Falschen und entspricht häufig nicht dem demokratischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Verwunderlich ist, dass sich über ein Jahr nach dem Antritt der grün-roten Landesregierung nichts an dieser Praxis geändert hat, wie sich jüngst in Göppingen zeigte. Für DIE LINKE geht es bei der Unterstützung der so genannten Kesselklage nicht nur um ein deutliches Zeichen gegen Rechts, sondern auch um die Verteidigung der demokratischen Grundrechte.“

Quelle: Pressemitteilung, 22.10.2012

Via AK Kesselklage

In Esslingen ist kein Platz für rechte Gewalt und Rassismus!

Am Samstag 27.10.2012 veranstaltet das Bündnis Courage gegen Rechtsextremismus ab 13 Uhr am Postmichelbrunnen eine Kundgebung mit dem Motto „In Esslingen ist kein Platz für rechte Gewalt und Rassismus“.

Redebeiträge kommen unter anderem vom Verein Interkulturelles Forum und dem DGB.

Als kulturelle Beiträge sind geplant: Esslinger Rapper Fresh Daniels, Trommelgruppe, Tanz & Gesang vom Interkulturellen Forum.

Quelle: VVN-BdA Esslingen

25. Oktober: Klage gegen Heilbronner Polizeikessel wird verhandelt

Flyerausschnitt

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Am Montag den 22. Oktober 2012 informieren Kläger, Anwälte und Unterstützer unter dem Motto

„In Bewegung bleiben! Grundrechte verteidigen“

über die aktuell laufenden Klagen gegen Polizeikessel. Die Veranstaltung findet um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann in der Böblingerstraße 105 in Stuttgart-Heslach statt. Die ausführliche Veranstaltungsankündigung ist online unter www.kesselklage.de verfügbar.

Am 25. Oktober 2012:
9:30 Uhr: Pressegespräch | Rote Kapelle (Feuerseeplatz 14, Stuttgart)
10 Uhr: Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude
11 Uhr: Gerichtsverhandlung (Augustenstraße 5, Stuttgart)

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

www.kesselklage.de | kesselklage@versammlungsrecht.info

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Quelle

Aggression nach außen, Repression nach innen: Freie Bahn für Nazis?

Antifaschistischer Protest wird angegriffen und eingekesselt

Während Weltordnungskriege und imperiale Neuausrichtung die Außenbeziehungen der EU prägen, erfassen Wirtschaftskrise und Finanzdiktatur nicht nur die Peripherie, sondern die europäischen Kernländer selbst. Die imperiale Gewalt wendet sich auch nach innen. Die neoliberale Wirtschafts- und Finanzpolitik zeitigt Folgen, die angesichts der Sozialkürzungen und Entdemokratisierung zunehmend mit repressiven Mitteln eingedämmt werden sollen.

Die Enttabuisierung des Militärischen geht mit einer Tendenz zur Enttabuisierung des (Neo-) Faschismus einher. So scheint dieser als eine politische Richtung wie jede andere, die, solange sie nicht verboten sei, ein Recht auf Meinungsäußerung im öffentlichen Raum beanspruchen dürfe. Dieser Argumentationsfigur bedient sich die Politik verstärkt seit einigen Jahren. Man könnte meinen, dass das Auffliegen der NSU-Terrorbande im November 2011 dieser Tendenz ein Ende bereitet, dass in Bundes- wie Landesbehörden, in Polizei und Justiz ein selbstkritisches Nachdenken eingesetzt hätte. Doch weit gefehlt: von einem neuen Umgang mit Antifaschistinnen und demokratischen Gegnerinnen von (Neo-) Nazis kann keine Rede sein.

Dies zeigt sich an drei Beispielen aus Baden-Württemberg zwischen 2009 und 2012. Der Regierungswechsel im Frühjahr 2011 von Schwarz-Gelb zu Grün-Rot lässt auch auf diesem Gebiet bisher keine Veränderungen erkennen. Breiter spektrenübergreifender Protest und Widerstand gegen Naziaktivitäten werden von Polizei und Justiz häufig verfolgt, Nazis erfreuen sich der Duldung, ja sogar Förderung durch die Behörden.

Stuttgart 2012: Unerwünschtes Engagement?

Während anderswo Behörden den Protesten nachgaben und Nazikundgebungen verlegten oder verkürzten, Amtsträgerinnen und Lokalpolitik sich zu Protesten bekannten und Blockaden duldeten, zeigte sich die Stuttgarter Verwaltung gegenüber der NPD-„Deutschlandtour“ aufgeschlossen. Am 30. Juli konnte diese verfassungsschutzgeförderte ‚Partei‘ mit Unterstützung des Ordnungsamtes eine Kundgebung in der Landeshauptstadt abhalten und einen LKW mit Lautsprecheranlage zur Verbreitung ihrer Parolen einsetzen. Dem „Schwarzen Donnerstag“ 2010 vergleichbar, wurden Dutzende antifaschistischer Gegendemonstrantinnen, aber auch Passantinnen von hochgerüsteten Hundertschaften stundenlang eingekesselt, teilweise gefesselt abtransportiert und erkennungsdienstlich behandelt. Das Aufsuchen von Toiletten und die Versorgung mit Getränken und Lebensmitteln wurden nicht gestattet. Hermetisch abgeriegelte Straßenzüge und schikanöse Kontrollen verdeutlichten den Willen der Behörden, die Naziveranstaltung zu ermöglichen. Bereitschafts- und berittene Polizei, Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie Streifen- und Zivilpolizei gingen unter massivem Gewalteinsatz gegen Antifaschistinnen vor. Diese wurden teils ohne Nennung konkreter Vorwürfe, teils wegen konstruierter Delikte wie „schwerem Landfriedensbruch“ per Gefangenentransporter in überfüllte Sammelzellen gebracht. Ein junger Antifaschist musste nach einem Polizeiangriff mit Kopfplatzwunde und Gehirnerschütterung stationär behandelt werden. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde willkürlich außer Kraft gesetzt. Für dieses gleichwohl planmäßige Vorgehen bedankte sich die Nazi-Partei bei den Stuttgarter Behörden. Diese hatten deren Aufzug mit der Begründung genehmigt, dass ein – von der NPD vorgeschobener – Protest gegen den EURO möglich sein müsse. Zum wiederholten Male zeigten die Stuttgarter Behörden, wie sie mit demokratischem Protest umzugehen pflegen.

Heilbronn 2011: Artikel 3 der Landesverfassung

Die Regierung Mappus war bereits abgewählt, jedoch noch im Amt, als sie am 1. Mai 2011 eine Art Abschiedsvorstellung gab. An diesem Tag wollten sich einige hundert Demonstrantinnen an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof. Während die Neonazis ungehindert marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“. Eine angemeldete Gegendemonstration kam aufgrund des Polizeikessels nicht zustande. Laut Landesverfassung dient der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“. Wie ist es damit zu vereinbaren, dass die Behörden ausgerechnet an diesem Tag für Neonazis die Straße frei machten, die ihre rassistischen, demagogischen Parolen verbreiten durften?

Ulm 2009: Ein folgenloses Urteil?

Auch in Ulm ging es darum, einen Aufmarsch von Neonazis durch entschiedenes Entgegentreten zu verhindern. Wiederum am 1. Mai wurden mehrere hundert Personen in einem Polizeikessel beim Ulmer Weinhof stundenlang in Gewahrsam genommen und an der Teilnahme an einer DGB-Demonstration gehindert. Die Neonazis dagegen durften marschieren. Doch couragierte Gegendemonstrant_innen aus Gewerkschaften und VVN-BdA klagten gegen das skandalöse Vorgehen der Behörden – und bekamen Recht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 29.11.2010 (Az: 1 K 3643/09) den Ulmer Polizeikessel für rechtswidrig erklärt. Ähnliche Urteile gab es bereits in der Vergangenheit. Das scheint die Ämter bloß wenig zu kümmern.

Ministerien und Behörden pflegen vielfach ein vollkommen inakzeptables Feindbild von antifaschistischen Gegendemonstrant_innen. Es geht ihnen nicht nur um Diskreditierung, Einschüchterung und Neutralisierung von Opposition. Sie nutzen die Kesseltaktik für Polizeimanöver gegen antifaschistische, demokratische und gewerkschaftliche Gruppen auch, um Notstandsübungen unter quasi-realistischen Bedingungen abzuhalten.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist gefährdet. Auf Protest und praktisches Streben nach einer solidarischen Gesellschaft reagieren baden-württembergische Behörden auch nach dem Wechsel von 2011 oft mit brutaler Gewalt und Willkür. Eine intensive öffentliche Kritik der skandalösen Polizeieinsätze bleibt notwendig. Denn die Kriminalisierung von Protest ist weder zwangsläufig noch legitim. Betroffene des Heilbronner Kessels und solidarische Nazigegner_innen gehen sowohl politisch als auch juristisch gegen den Polizeieinsatz vor. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am 25. Oktober 2012 steht bereits fest.

Aktuelle Infos unter:  www.kesselklage.de

Kontakt: kesselklage@versammlungsrecht.info

Spendenkonto:

Bündnis für Versammlungsfreiheit

Kontonummer: 101 612 232

Bankleitzahl: 611 500 20

Kreissparkasse Esslingen

Stichwort: Kesselklage

Verfasser: AK Kesselklage, zuerst veröffentlicht in der IMI-ONLINE Dokumentation - in: AUSDRUCK (Oktober 2012), hier als PDF



Antifaschisten reichen Klage gegen Polizeikessel ein

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Am 30. Juli 2012 demonstrierten hunderte Antifaschisten in der Stuttgarter Innenstadt gegen die sogenannte "Deutschlandtour" der neonazistischen NPD. Mit einem Großaufgebot versuchte die Polizei diesen legitimen Protest zu unterbinden. Mehrere Antifaschisten wurden verletzt und etwa 80 Personen festgenommen. In einem Polizeikessel wurden rund 70 Personen über 6 Stunden festgesetzt.

Jetzt reichen Betroffene des Polizeikessels Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Unrechtmäßigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Unterstützt werden sie hierbei durch den Arbeitskreis Kesselklage.

Bereits im September haben sich die Landesregierung und der Stuttgarter Gemeinderat mit dem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz befasst. Innenminister Reinhold Gall spielte den Polizeikessel herunter und sprach von einer „Personalienfeststellung“, die nicht den sonst üblichen Polizeistandards entsprochen habe.

Ben Brusniak, einer der Kläger, stellt hierzu fest: „Ich wurde um 11:45 Uhr am Stuttgarter Rotebühlplatz gekesselt, um 16:20 Uhr auf die Wasenwache gebracht und durfte erst um 17:30 Uhr mit Platzverweisen für die komplette Innenstadt die Wasenwache verlassen. Es ist schon sehr zynisch, hier von einer Personalienkontrolle zu sprechen.“

Der Sprecher des Arbeitskreises Kesselklage, Lothar Letsche, ergänzt: „Kessel gehören mittlerweile zur gängigen Polizeipraxis, um antifaschistischen Protest zu unterbinden, obwohl bereits mehrere Klagen hiergegen erfolgreich waren. Für uns steht fest: Wir lassen uns nicht festsetzen!“

Der Arbeitskreis Kesselklage unterstützt neben dem Stuttgarter Fall auch mehrere Klagen gegen einen Polizekessel am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Hier ist bereits der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf den 25. Oktober terminiert. Im Rahmen einer Veranstaltung am 22. Oktober um 19 Uhr im Linken Zentrum Lilo Herrmann informiert der Arbeitskreis über die beiden Fälle, das juristische Prozedere und die politische Dimension.

Spendenkonto:
Bündnis für Versammlungsfreiheit
Stichwort: Kesselklage
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020
Kreissparkasse Esslingen

www.kesselklage.de | kesselklage@versammlungsrecht.info

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