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Ein Leserbrief an die Redaktion der Heilbronner "Stimme"

In der Heilbronner Tageszeitung "Stimme" ist unter der Überschrift „Juristisches Tauziehen um Polizeikessel“ in der Berichterstattung über den Heilbronner Polizekessel vom 1. Mai 2011 zu lesen: „Auch der Kläger Thomas Trüten war auf dem Platz, konnte diesen aber verlassen, weil er sich mit einem Presseausweis freies Geleit verschaffte. Obwohl Trüten Organisator einer der Gegendemonstrationen war, ging er dann nicht zum angemeldeten Versammlungsort.“

Leider wird in dem Artikel nicht erwähnt, warum die von mir angemeldete Verammlung nicht stattfinden konnte, deshalb bat ich die Redaktion um Veröffentlichung meines Leserbriefes:

"Viele BürgerInnen, darunter auch viele GewerkschafterInnen, die an der von mir angemeldeten Versammlung am 1. Mai teilnehmen wollten, waren leider im "Polizeikessel" vor dem Heilbronner Hauptbahnhof seit 9.30 Uhr über viele Stunden im Polizeigewahrsam eingesperrt.

Unter den Eingekesselten waren auch einige der OrdnerInnen, so dass ich mich strafbar gemacht hätte, wenn ich entgegen der Versammlungsauflagen die Versammlung ohne diese OrdnerInnen durchgeführt hätte.

Im "Polizeikessel" befanden sich darüberhinaus auch vorgesehene RednerInnen und KünstlerInnen, die das muskalische Rahmenprogramm bestreiten sollten.

Außerdem befanden sich auch etliche der benötigten Transparente und fast das gesamte Informartionsmaterial im "Kesselgewahrsam".

Viele der eingekesselten GewerkschafterInnen waren so auch daran gehindert, sich zuvor an der traditionellen Versammlung der Gewerkschaften zum 1.Mai zu beteiligen. Beim DGB sollte im Übrigen auch mit Infomationsmaterial für die Versammlungen am nachmittag geworben werden.

Im Gegensatz zu allen anderen 450 bis 500 am 1. Mai vor dem Bahnhof von der Polizei eingeschlossenen Menschen, konnte ich mich nur aus dem Kessel heraus begeben, weil ich im Rahmen meiner journalistischen Tätigkeit vormittags über die Versammlungen am 1.Mai berichten wollte und im Besitz eines Presseausweises bin.

Ohne die Teilnahme der "Eingekesselten" hätten wesentliche Teile der Demonstration und Kundgebung schlichtweg nicht stattfinden können.

Aus diesem Grund hatte ich ab Mittags versucht, vor dem Hauptbahnhof in Kontakt mit der Polizeiführung vor Ort zu kommen, um die geplante Demonstration in dem vorgesehen Umfang durchführen zu können und zu erreichen, das die Eingekesselten an der von mir angemeldeten Versammlung teilnehmen können. Meine Verhandlungen mit den nach langem Suchen von mir aufgefundenen Verantwortlichen der Polizeiführung führten leider zu keinem Erfolg.

So konnte meine vorgesehene Demonstration, deren Verbot erst am Tag vorher in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim aufgehoben wurde, nicht durchgeführt werden.

Das ist für mich ein weiterer Grund, diesen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit am 1. Mai auch juristisch anzufechten.

Als langjähriger Gewerkschafter finde ich es unerträglich, wenn gerade am 1.Mai, wenn weltweit GewerkschafterInnen für Ihre Rechte eintreten, die Teilnahme an Gewerkschaftveranstaltungen verhindert wird.

Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen der Polizeiführung wurde somit nicht das Demonstrationsrecht aller Versammlungen geschützt.

Geschützt wurde das Versammlungsrecht der Rechten, während das Versammlungsrecht von GewerkschafterInnen und AntifaschistInnen im Kessel eingesperrt war.

Dies ist umso erschütternder, wenn wir uns daran erinnern, dass einen Tag nach dem 1. Mai 1933, die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Gewerkschaften verboten und GewerkschafterInnen inhaftiert wurden.

Auch in Heilbronn.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Trüten"

Stuttgarter Kesselklage: Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Gericht vertagt Verhandlung auf unbestimmte Zeit!

Heilbronner Kesselklage noch nicht entschieden

Mit einer Solidaritätskundgebung wurden die fünf Klägerinnen und Kläger bereits vor Verhandlungsbeginn am Verwaltungsgericht in Stuttgart empfangen. Die vollbesetzte Verhandlung begann um 11 Uhr und dauerte den ganzen Tag.

„Nach mehreren Stunden ohne die Möglichkeit auf's Klo zu gehen, spannten wir Transparente auf, um wenigstens ein geringes Maß an Privatsphäre beim Pinkeln zu gewährleisten, wir wurden ja die ganze Zeit gefilmt“, gab einer der Kläger zu Protokoll.

„Nur in meiner Eigenschaft als Pressevertreter mit Presseausweis war es mir möglich, den Kessel zeitweise zu verlassen“, berichtete ein anderer Kläger.

Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da den Klägern zum Teil erst am Verhandlungstag eine DVD mit Videomaterial vom Gericht zugegangen war.

Für den Arbeitskreis Kesselklage bleibt es inakzeptabel, dass insbesondere an einem 1. Mai Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und andere Antifaschistinnen und Antifaschisten in Gewahrsam genommen, den Nazis jedoch der Aufmarsch ermöglicht wurde.

Laut Landesverfassung von Baden-Württemberg gilt der 1. Mai „dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung“.

„Die Tatsache, dass antifaschistische Demonstranten und Gewerkschafter eingekesselt und der Möglichkeit beraubt wurden, zu den rechtmäßigen (Mai-)Kundgebungen zu gelangen, ist allein für sich schon ein Unding“, so Ben Brusniak, ein Sprecher des AK Kesselklage. „Wenn die gleichen Personen später dann mit der offiziellen Begründung, sie würden die Sicherheit der Nazis gefährden, festgesetzt werden, ist das nur noch dreist“, so der Sprecher des Arbeitskreises weiter. Faktisch wurde mit dem Kessel die Durchführung einer antifaschistischen Demonstration am Nachmittag verhindert.

Wir werden auch künftig bei Verhandlungen und Klagen präsent sein sowie unsere politische Arbeit verstärken. Die Arbeit des AK Kesselklage ist wichtiger denn je, wenn die Polizei – wie jüngst in Stuttgart und Göppingen – lieber kesselt anstatt legitimen Protest zuzulassen.

Download der Pressemitteilung vom 25.10.2012 im PDF Fomat

Via AK Kessel



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