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Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Wir dokumentieren das heute von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit an die TeilnehmerInnen gerichtete Grußwort der Kundgebung am 25.10.2012 zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011.

Liebe Anwesende,
hunderte AntifaschistInnen, darunter GewerkschafterInnen, Jugendliche, alte und junge Menschen, wollten am 1. Mai 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Heilbronn protestieren. Sie wurden jedoch unmittelbar nach Ankunft vor dem Heilbronner Bahnhof von annähernd 4000 Polizisten festgesetzt.

Während die Polizei so den Naziaufmarsch ermöglichte, verfügte das Heilbronner Ordnungsamt eine versammlungsfreie Zone im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes. Unser Bündnis, das über einhundert Organisationen repräsentiert, kritisierte das Verhalten und Vorgehen der Polizei in der Bahnhofsvorstadt als provozierend, nicht friedlich und grenzüberschreitend. So wurden

• bereits morgens um 08:00 Uhr ca. 200 Menschen die in Richtung Hauptbahnhof demonstrierten, festgenommen. Ebenfalls am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und in Gewahrsam genommen.

• die mit der Bahn angereisten Gegendemonstranten sahen sich ca. 1000 Polizisten gegenüber. Ab 10:15 Uhr wurde der größte Teil dieser Demonstranten eingekesselt und ab 16:13 Uhr in „Freiluftgewahrsam“ genommen. Wobei die Polizei sich weigerte, der Bundestagsabgeordneten Karin Binder von der LINKEN den richterlichen Beschluss vorzulegen. Bis zum heutigen Tage wurde diese richterliche Verfügung keinem - außer der KlägerInnen des heutigen Verfahrens - der in „Freiluftgewahrsam“ Genommen vorgelegt.

• eine angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration dadurch unmöglich gemacht, dass die TeilnehmerInnen sich zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel vor dem Bahnhof befanden. Verhandlungen des Anmelders dieser Demonstration und der Karlsruher Bundestagsabgeordneten Karin Binder mit der Einsatzleitung über einen ungehinderten Zugang zur Demo verliefen ohne Ergebnis: Wer aus dem Kessel heraus wollte, musste sich durchsuchen lassen.

Der Generalverdacht gegen jeden der Eingekesselten blieb aufrecht erhalten. Erst im Laufe des Abends, nach Abreise der Nazis, wurden die festgenommen AntifaschistInnen freigelassen. Dabei wurde jeder/jede Einzelne durchsucht, die Daten erfasst und abgefilmt.

Während der Polizeieinsatz dazu führte, dass die Bahnhofsvorstadt zur „Protest- und demokratiefreien Zone“wurde, konnten die neonazistischen und faschistischen Gruppierungen ihre menschenverachtende, volksverhetzende Propaganda – inklusive Zeigen des „Hitlergrußes“, sowie die Bedrohung von Journalisten und Attacken auf diese ungestört durchführen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht, das alle demokratischen und friedlichen Formen des Protestes incl.
friedlicher Blockaden zulässt, dringend erforderlich.

Artikel 139 GG ist in Bezug auf neonazistische und faschistische Aufmärsche anzuwenden.

Obwohl es diese juristische Grundlage gibt werden immer wieder Naziveranstaltungen zugelassen und AntifaschistInnen in der Wahrnehmung ihres demokratischen Grundrechtes, dagegen zu protestieren gehindert. Zuletzt kam es am 30.7. in Stuttgart und am 6.10. in Göppingen zu Naziaufmärschen und Kesseln und anderen Repressionen gegen AntifaschistInnen. Wir kritisieren die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Auffassung der Polizei als deshalb als „geschichtslos.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit unterstützt deswegen die heutige Klage und fordert das Gericht auf, den Heilbronner Kessel als Angriff auf das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verurteilen. Darüber hinaus fordern wir, die in Zusammenhang mit dieser Polizeiaktion bereits ergangenen Urteile gegen AntifaschistInnen aufzuheben, diese zu rehabilitieren und die Kosten zu erstatten.

(Es gilt das gesprochene Wort)

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