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Wortlaut der Verbotsverfügung für OCCUPY in Frankfurt

Dankenswerterweise hat die FR inzwischen Auszüge aus der Verbotsverfügung veröffentlicht, über welche die Stadt Frankfurt sich vor dem Anblick der Proteste gegen die Herrschaft der Banken über Europa retten will. Innenminister Rhein und seinesgleichen wälzten sich im hessischen Landtag immer noch in Erinnerungen an das, was ihrer Erinnerung am 31. März in der Hauptstadt des Kapitals passiert war. GEWALT! Namenlose erschreckend sich wälzende Verheerungswut, die anständige Geschäftsleute und Polizisten gleichermaßen bedrohte.

Das alles wirkungsvoll im hessischen Parlament noch einmal ausgebreitet - im Wortsinn. Breit, aber nicht stark genug.

Das war den Juristen um die Frankfurter Polizei offenbar klargeworden. Wie sie öfter leidvoll erfahren hatten, schauen die Gerichte öfter mal auf die Anmelder einer angeblich toddrohenden Demonstration. Und da müssten sie feststellen, dass die Anmelder vom 31. März gar nicht die gleichen sind wie die für die BLOCKUPPY-Blockade. Was nichts für Vertrauen in den alten Satz sagen soll: "Lass nur die Gerichte walten,und du wirst dein Recht halten". Nur sind auch die ungeneigtesten Richter darauf angewiesen, auf frühere Entscheidungen Rücksicht zu nehmen. Klassenjustiz ja! Aber es muss der Schein einer durchgängigen Konsequenz erzeugt und gewahrt werden.

Also griffen die Juristen Frankfurts aufs Grundsätzliche zurück.

In der Verfügung heißt es deshalb : "um Hinweise auf Ausschreitungen und Gewalt suchende Aktivisten geht es in der Verfügung aber nur ganz am Rande. Die Stadt will vor allem „die von der Verfassung geschützten Grundrechte Berufsfreiheit und Eigentum“ der in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen unverletzt sehen. Blockaden beeinträchtigten die Rechte anderer Menschen, heißt es in der Verfügung: „So werden Verkehrsteilnehmer für eine bestimmte Dauer in ihrer Bewegungsfreiheit behindert oder Bürger mit Meinungen konfrontiert, denen sie nicht oder nur schwer ausweichen können.“

Diese Begründung macht Demonstrationen allgemein abhängig von der Willkür der Obrigkeit. Es lassen sich nämlich keine Aufmärsche einer unbestimmten Anzahl von Menschen denken, die nicht die Bewegungsfreiheit anderer behindern- ob es sich um den ersten Mai handelt oder die Fronleichnamsprozession.

Als unfreiwillig humoristische Beilage hat die Frankfurter Allgemeine eine Planaufstellung der Polizei beigefügt, mit welcher diese beweisen will, welche anderen Kundgebungen und Versammlungen durch die verwerflichen Auftritte der OCCUPY-Betreiber behindert werden können. Da wird der Wochenmarkt auf der Konstabler-Wache als gefährdet hingestellt. Ungefähr einen Kilometer entfernt vom äußersten Treffpunkt von OCCUPY an der Hauptwache. Oder sehr lieb wird auch ein Stand der "ZEUGEN JEHOVAHS" als besonders schützenswert genannt. Meiner Kenntnis nach das erste Mal, dass die Polizei sich darum kümmern zu müssen meint. Auch die "Ordensleute für den Frieden" hat es erwischt. Sie werden geschützt- aber zugleich ihre Demonstration verboten. Zum Schutz - versteht sich. Diese Ordensleute stehen seit Jahrzehnten vor den großen Bankhäusern Frankfurts - und haben die lange Zeit keinen Banker mit dem Bußgürtel ausgepeitscht.

Nicht originell, aber selten so offen ausgesprochen- das zweite Argument. Demnach werden Bürger bei dieser- wie jeder- Demonstration mit Meinungen konfrontiert,"denen sie nicht oder nur schwer ausweichen " können. Gerade das habe ich unbescheidenerweise immer für den eigentlichen Zweck von Demonstrationen gehalten. Denen, die am liebsten bei allem wegschauen, unbequem werden. Sie mit der Nase in den Dreck stoßen, den sie mitverursacht oder zumindest geduldet haben.

Schon bei den Auseinandersetzungen um Startbahn West erfanden geschickte Ideologen das Prinzip der "negativen Meinungsfreiheit".Es sollte das Recht garantieren, gewisse Unannehmlichkeiten des öffentlichen Lebens und der Regierungen nicht zur Kenntnis zu nehmen, wenn man nicht wollte. Damit kamen die tüchtigen Grundrechtsverdreher außerhalb weniger juristischer Denkerkreise nicht durch. Tatsächlich würde die Anerkennung eines solchen Rechtes genau das honorieren, was nachträglich den Deutschen während der Zeit des Faschismus immer vorgeworfen wurde. Dass sie zwölf Jahre lang immer angestrengt weggeschaut haben. Wenn das als Grundrecht gilt, wird nicht nur nach Belieben jede Demonstration strafbar, die auf dunkle Punkte aufmerksam macht. Sondern jede Aufforderung zu Demokratie nicht nur als Bundestagsplappern, sondern als Lebensprinzip. Demokratie fordern muss zwangsweise heißen: Raus aus der Sofa-Ecke. Wenigstens wahrnehmen, was sie mit Dir anstellen.

Insofern ist die amtliche Verbotsverfügung für die Zukunft zunächst der Rechtsprechung, darüber hinaus der gelebten Demokratie viel gefährlicher als das Gewaltgesülze, wie es zur Begleitung im hessischen Landtag abgefüllt wird. Sie dürfen damit nicht durchkommen.

PS: Sicher ist der Weg zum Verwaltungsgericht nicht das eigentlich schlagende Argument. Das werden auf jeden Fall diejenigen liefern, die in großen Mengen demonstrieren, ob das nun gerichtlich genehm ist oder nicht. Trotzdem ist der juristische Kampf nicht einfach als lasch zu verwerfen. Und zwar deshalb, weil jede Gerichtsentscheidung eine Selbstfestlegung der Machthabenden bedeutet. Was einmal beschlossen wurde, zeichnet einen Weg ab- und damit günstigenfalls einen Bewegungsraum für alle Bewegungen. Der Gang zum Gericht ersetzt nicht den aktuellen Kampf, aber er garantiert zeitweise seine Entfaltungsmöglichkeit. Es erfordert auf jeden Fall eine zusätzliche Anstrengung der Machthaber, jahrelang hingenommene Handlungen vor aller Welt zum Gesetzesverstoß zu erklären.



Protesterklärung gegen das Verbot

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