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Stuttgart: Revolutionäre 1. Mai Demonstration & Polit- und Kulturfest

Wie jedes Jahr so in diesem: Wir fordern unsere LeserInnen auf: Beteiligt Euch an den Veranstaltungen zum 1. Mai!

In verschiedenen Städten gibt es zusätzlich zu den gewerkschaftlichen Aktionen weitergehende Möglichkeiten, diesen Tag kämpferisch zu begehen. Zum Beispiel in Stuttgart:

Auch in diesem Jahr werden wir am 1. Mai gemeinsam in Stuttgart auf die Straße gehen. Dabei werden wir lautstark und kraftvoll für eine Perspektive jenseits des Kapitalismus eintreten, für eine befreite Gesellschaft ohne Ausbeutung und die Angriffe des Kapitals, ohne imperialistische Kriege, ohne patriarchale Unterdrückung und ohne Rassismus und Faschismus. Rund um den 1. Mai finden mehrere Veranstaltungen statt:

Der Tag beginnt mit der traditionellen Gewerkschaftsdemonstration. Dort gilt es für eine klassenkämpferische Gewerkschaftsarbeit und ein Ende des Schmusekurses mit Staat und Kapital einzutreten.

10 Uhr: DGB-Demo | Marienplatz

Nach dem Ende der DGB-Demo geht es gemeinsam zum Auftakt der Revolutionären 1. Mai Demonstration auf dem Schlossplatz. Die kämpferische Demonstration wird durch die Innenstadt nach Stuttgart-Heslach führen.

11:30 Uhr: Revolutionäre 1. Mai Demonstration | Schlossplatz

Im Linken Zentrum Lilo Herrmann findet im Anschluss an die Revolutionäre 1. Mai Demonstration ein Polit- und Kulturfest statt, u.a. mit Auftritten von Microphone Mafia und Dirt Effect.

14 Uhr: Internationalistisches Fest | Linkes Zentrum | Böblingerstr. 105 | Stuttgart Heslach

Ankündigungstext | Bundesweiter Aufruf | Lokales Bündnis | Bundesweites Mobilisierungsvideo

All Power to the People! Festival - Free Smily!

Fri­day:
Start: 17 Uhr
@Kom­ma, Mail­le 5-9, Ess­lin­gen a.N.

Sa­tur­day:
Start: 17.-‹30 Uhr
@ Lilo Herr­mann
Böb­lin­ger­Str. 105, Stutt­gart

STAGE BOTTLES (GE)
STREETS OF RAGE (FR)
UNITED STRUGGLE (GE)
HORS CONTROLE (FR)
DERBST ONE (GE)
RED HOWLERS (FR)
ASSALTO (IT)
ROIDIGE HUNDE (GE)
BAUERNBROT (GE)

Saturday @ Lilo Herrmann, Stuttgart

BULL BRIGADE (IT)
OI SE ARMA (ES)
JOKER FACE (IT)
ULTIMA RIPRESA (IT)
WASTED YOUTH (GE)
BUSTER VAN SOCKE (GE)
ENRAGED MINORITY (GE)
URBAN BREATH (GE)

Siehe auch: "Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung..."



Via RASH Stutgart

Freiheit für Deniz K.!

Anlässlich der Inhaftierung eines antifaschistischen Jugendlichen mit Migrationshintergrund wurde ein Solidaritätskomitee unter dem Namen „Freiheit für Deniz“ gegründet. Der haarsträubende Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „versuchter Totschlag“. Das Komitee kündigt an, das Verfahren politisch zu begleiten, fordert die sofortige Freilassung des Jugendlichen und mahnt die Medien zu sachlicher Berichterstattung.

Am 31. März fand in Nürnberg eine antifaschistische Bündnisdemonstration statt. Die Demonstration richtete sich gegen die steigende Nazigewalt. Ihr gingen zahlreiche Anschläge und Übergriffe von Neonazis in der Region und das Bekanntwerden der Skandale um die NSU- Mordserie voran. 2010 wurde in Nürnberg ein Antifaschist mit Migrationshintergrund am Boden liegend von einem Neonazi fast totgetreten. Der Täter wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Antifa-Demo wollte in der Innenstadt die dortigen PassantInnen über diese Situation aufklären.

Die Polizei untersagte die Route durch die Innenstadt und sperrte diese ab. Es kam zu Rangeleien, als Teilnehmer der Demo versuchten, in die Innenstadt zu gelangen, um ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Die Polizei setzte Knüppel und Pfefferspray ein. Nach der Demo wurde Kritik am überzogenen Polizeieinsatz laut. Vier DemoteilnehmerInnen mussten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden, zahlreiche weitere wurden leicht verletzt. Vier Polizisten wurden leicht verletzt. Die teilweise äußerst aggressiven BeamtInnen beleidigten eine Nürnberger Stadträtin, die das Geschehen beobachtete. „Ob dieser massive Einsatz von Schlagstöcken notwendig war, bezweifle ich“, kommentierte ein unbeteiligter Beobachter laut NN vom 02.04.12 den Polizeieinsatz.

In der Berichterstattung nach dem 31.03.12 war zwar von martialischem Auftreten auf beiden Seiten die Rede, nicht jedoch von Vorfällen, die den Vorwurf des versuchten Totschlags rechtfertigen. Polizei wie Presse kommentierten die fragliche Situation -“ auch in Verbindung mit Bild- und Videomaterial anfangs noch eher nüchtern. Die NN betitelte ein Video am 01.04. mit „Antifa-Demonstration verläuft weitestgehend friedlich“. Im Polizeibericht vom 01.04. zu der fraglichen Situation steht nur, dass Demonstranten versuchten, die Aufzugsstrecke zu verlassen und dort aufgestellte Gitterabsperrung zu übersteigen. Von schweren Verletzungen bei der Polizei -“ geschweige denn einer Todesgefahr war bislang nichts zu hören.

Nach beinahe einem Monat wird nun ein Heranwachsender verhaftet und aus seinem Leben gerissen, mit dem Vorwurf des versuchten Totschlags. Von einer Holzstange ist nun die Rede, während auf Fotos nur maximal 2 cm dicke Fahnenstecken zu sehen sind. Versuchter Totschlag, das heißt, jemand hat den Vorsatz einen Menschen zu töten. Sicherlich war es das Ziel der DemonstrantInnen, die Polizeiabsperrung zu überwinden. Ob irgendjemand dazu jedoch gepanzerte Polizisten mit Fahnen aus Weichholz töten wollten, ist mehr als fraglich.

Adil Cicek, Sprecher des Solidaritätskomitees, kommentiert: „Wir wissen nicht ob Deniz überhaupt in Nürnberg war. Wir wissen auch nicht, ob es überhaupt einen Angriff auf Polizisten gegeben hat. Selbst wenn das so war, halten wir einen Tötungsvorsatz bei egal welcher Handlung auf der Demo für dermaßen fern liegend, dass hier nur von einem politisch motivierten Verfahren die Rede sein kann.“

Die Stimmung bei den Freunden und Angehörigen von Deniz K. ist angespannt. „Die stellen ihn wie einen Killer hin“, empört sich eine Freundin. Einer erinnert daran, dass es u.a. die Nürnberger Ermittlungsbehörden war, die als SoKo Bosporus jahrelang in rassistischer Manier in den Kreisen der Opfer der NSU-Mordserie ermittelten und deren Umfeld verdächtigten. „Die Demo in Nürnberg richtete sich doch gegen diese Missstände -“ und dieses absurde Verfahren bestätigt doch die Vorwürfe, dass der Staat stärker gegen Ausländer und Linke ermittelt“, meint der Freund des Beschuldigten.

Die Folgen für den Jugendlichen sind schon jetzt gravierend. Die Medien stürzten sich reißerisch auf die Sache und übernahmen die drastischen Formulierungen der Staatsanwaltschaft.

„Das grenzt an Vorverurteilung. Die Medien sollten sachlich bleiben und nicht vergessen, dass jemand bis zu seiner Verurteilung als unschuldig gilt“, so Cicek.

Vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung ist auch die Untersuchungshaft zu hinterfragen. Diese dient dazu, die Durchführung des Verfahrens abzusichern. Deniz K. hat jedoch einen festen Wohnsitz und möchte am 07. Mai ein Praktikum beginnen. Für Herbst hat er eine Ausbildungsstelle zugesichert bekommen.

„ Wir fordern die Aufhebung des Haftbefehls wegen versuchten Totschlags, mindestens aber Haftverschonung. Deniz K. sollte sofort und vor allem vor Beginn seines Praktikums frei gelassen werden. Der lächerliche Vorwurf des vorsätzlichen versuchten Totschlags hat schon zu viel Schaden in Deniz' Leben angerichtet. Die Inhaftierung ist angesichts der Fakten doch nur Stimmungsmache“
, so abschließend das Solidaritätskomitee.

Das Komitee kündigt an, das Verfahren öffentlich begleiten zu wollen und Solidarität mit Deniz zu organisieren. Diesen Freitag findet eine Kundgebung um 16 Uhr vor der Staatsanwaltschaft und um 17 Uhr vor der JVA Nürnberg statt, wo Deniz K. inhaftiert ist.

Zudem wurde ein Spendenkonto der Roten Hilfe eingerichtet, da es sich hier um ein politisches Verfahren handelt. Rote Hilfe Kto.: 4007238359, BLZ: 43060967, Verwendungszweck: „Freiheit für Deniz“ .

Für Fragen stehen der Sprecher Adil Cicek (0157 34662634), sowie der Rechtsanwalt des Beschuldigten RA Heiming (06221 337511) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung 26.04.2012

Extremismusklausel vor Gericht

Der AKuBIZ e.V. informiert:

Am Mittwoch, 25. April 2012, wird am Verwaltungsgericht Dresden unsere Klage gegen die bundesweite Extremismusklausel verhandelt. Verhandlungsbeginn ist 13.00 Uhr. Die Verhandlung wird öffentlich sein. Unsere Klagebegründung und weitere Infos findet ihr hier. Am Abend zuvor findet in der "Scheune" in Dresden eine Podiumsveranstaltung mit dem Thema "extrem_is_mus - Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel" statt. Auf dem Podium wird auch ein Verteter unseres Vereins sitzen.

Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel

Podiumsveranstaltung am 24.04.2012 der Kampagne Sachsens Demokratie
19.30 Uhr Scheune

Der Begriff „sächsische Demokratie“ ist mittlerweile ein bundesweit verwendetes Synonym für die mangelnde Sensibilität der sächsischen Landesregierung und ihrer Behörden für Rechtsstaatlichkeit geworden; im Speziellen für die fehlende Würdigung, Anerkennung und Aktivität im Kampf gegen Rechts.

Ein wesentlicher Aspekt, um das Vorgehen der sächsischen Behörden und Regierung nachvollziehen zu können, ist deren Umgang mit der „Demokratieerklärung“ bzw. der sogenannten Extremismusklausel, welche ihre Unterzeichner_innen sowie deren Handeln an die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bindet. Vereine und Personen, die dieser Forderung nicht nachkommen, werden im Umkehrschluss öffentlich diskreditiert. Und das in einem Bundesland wie Sachsen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Ein deutliches Beispiel dafür: Nachdem der Verein AkuBiZ den Sächsischen Förderpreis für Demokratie mit dem Verweis auf die eingeforderte Extremismusklausel ablehnte, fand im Folgejahr die Auswahl des Preisträgers und die Verleihung des Preises unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Hinblick auf die am 25. April 2012 zur Verhandlung kommende Klage des Akubiz e.V. gegen eben jene „Demokratieerklärung“, findet am 24. April 2012 um 19:30 Uhr in der Scheune-Lounge eine Podiumsveranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „au revoir tristesse“ zum Thema statt.

Die Gäste des Abends

Uwe Hirschfeld (EHS Dresden)
Ullrich Gintzel (ehemals Beiratsmitglied Weltoffenes Sachsen)
Suse Feustel (Initiativkreis LAP Leipzig)
Steffen Richter (AKuBiZ e.V. Pirna)

werden sowohl die Auswirkungen der Extremismusklausel auf die ehrenamtliche und professionelle Arbeit im kulturellen und gesellschaftspolitischen Bereich, als auch die Möglichkeiten des politischen Umgangs darstellen.

Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011

Stuttgart, 22.04.2012. Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und „Ingewahrsamnahme“ einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn beteiligen.

Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der Bündnisse „Heilbronn stellt sich quer“ und „Heilbronn sagt nein“, um an den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Maikundgebung. Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.

Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20 Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde – „in Gewahrsam genommen“.

Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher. Trotzdem wurde diese Polizeimaßnahme in Heilbronn erneut angewandt.

Statt die Angereisten an den Protesten teilnehmen zu lassen, wurden sie daran gehindert. Nicht nur diesen Demonstrantinnen und Demonstranten war bekannt, dass zwei Wochen zuvor Neonazis in Winterbach eine Hütte in Brand gesetzt hatten, nachdem sich Menschen, die vor ihnen flüchten mussten, dorthin gerettet hatten. Nicht zuletzt dagegen sollte ein Zeichen gesetzt werden.

„Darum klagen wir jetzt auch“, erklärte Thomas Trüten, der Anmelder einer Gegendemonstration in Heilbronn, die am Nachmittag stattfinden sollte, aber nicht zustande kam. Die vor dem Hauptbahnhof Eingekesselten konnten sich weder dorthin begeben noch zuvor zur Maikundgebung des DGB. „Genau diesen Feiertag, der laut Landesverfassung ‚dem Bekenntnis zu sozialer Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit und Völkerverständigung’ dient, hatten die Neonazis gewählt, um ihre menschenverachtenden Parolen auf die Straße zu tragen“, so einer der Kläger, ein Funktionär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Beim DGB Tübingen wurde beschlossen, eine Abordnung hin zu schicken. Mein mitgebrachtes Transparent mit den offiziellen DGB-Losungen konnte ich allerdings an diesem Tag nur vor dem Heilbronner Hauptbahnhof entfalten. Weiter kamen wir ja nicht.“

Mit den Klagen wird bezweckt, die Unrechtmäßigkeit dieses Polizeikessels vor Gericht festzustellen. „An die entsprechenden Urteile muss die Polizei sich endlich halten“, so Trüten. Der Strafverfolgung von Nazigegnern müsse Einhalt geboten werden – auch dies sei ein Ziel der Fortsetzungsfeststellungsklagen. Angesichts des „skandalösen Verhaltens der Behörden“ wird außerdem die Einstellung aller Verfahren gegen antifaschistische Gegendemonstrantinnen und Demonstranten vom 1. Mai 2011 gefordert.

Wie aktuell dieser Protest war und ist, wurde nach Meinung der Kläger deutlich, als bekannt wurde, dass die Bereitschaftspolizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn am 25.04.2007 vermutlich von einer nazistischen Terrorgruppe ermordet wurde.



Via Pressemitteilung vom 22.04.2012 bei kesselklage.de

„Solange Sie sich an die Spielregeln halten...“

Antimilitaristische Aktion bei einem Bundeswehr Messestand
Foto: IndyMedia
Heute wurden zwei AntimilitaristInnen in Stuttgart zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden verurteilt. Sie wurden für „schuldig“ befunden, bei einer Aktion gegen die Bundeswehrpräsenz bei der Bildungsmesse „Didacta“ am 24. Februar des vergangenen Jahres den Tatbestand der Sachbeschädigung begangen zu haben. Bei dieser von über 100.000 BesucherInnen frequentierten Messe handelt es sich um die größte Fachmesse für Bildungswirtschaft in Europa. Seit Jahren versucht die Bundeswehr, dort Fuß zu fassen und sich als Ausbilder für das Bundeswehrhandwerk zu profilieren. Dies jedoch nicht ohne antimilitaristischen Protest -“ wie auch im vergangenen Jahr.

Eine Gruppe AntimilitaristInnen hatte sich auf den Boden vor dem Bundeswehrstand gelegt und wollten mit Ketchup auf ihrer Kleidung das Blut von Kriegsopfern symbolisieren. Die kreative Aktion wurde durch das gleichzeitige Abspielen von Tönen von Explosionen und Gewehrschüssen akustisch unterlegt. Bei der Durchführung der Aktion wurden einige der sich im „Eigentum der Bundeswehr“ befindlichen Teppichfliesen (zumindest laut dem Zeugen Hauptmann H. „hochwertige Ware“) irreparabel mit der „ketchupähnlichen Masse“ beschädigt. Die Uniformen zweier ebenfalls anwesender Soldaten waren zum Glück noch durch Reinigung zu retten.

Trotzdem: Der bei der Aktion entstandene „Sachschaden“ durch die Ketchup-Flecken belief sich auf 12 Euro (Uniformreinigung) bzw. 83 Euro (Ersatz für die hochwertigen Teppichfliesen). Aus dem Grund hatte das Stuttgarter Amtsgericht das Verfahren zunächst wegen Geringfügigkeit aufgehoben. Das gefiel der Staatsanwaltschaft aber nicht , die sich deswegen an das Landgericht gewandt hatte. Dieses kassierte den Beschluß des Amtsgerichts, weshalb es zur heutigen Verhandlung kam.

Obwohl diese „Sachbeschädigung“ ganz offenbar nicht vorsätzlich stattfand, meinte der Staatsanwalt 20 Tagessätze bzw. 30 Tagessätze zu 10 Euro gegen die beiden AntimilitaristInnen fordern zu müssen und dies - trotz des jungen Lebensalters der beiden - nach Erwachsenenstrafrecht und trotz deren Mittellosigkeit.

Die zwei Dutzend BesucherInnen sahen sich annähernd ebenso vielen Polizei- und JustizbeamtInnen gegenüber. Diese wollten den BesucherInnen an die Wäsche, tasteten jedeN, der Einlass in die Verhandlung begehrte, ab und fertigten von deren Ausweisen Kopien an. Angesichts der Friedlichkeit der ProzessbesucherInnen und auch der Ziele der Angeklagten muss sich das Gericht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit dieser Mittel gefallen lassen. Zugleich wurde so auch unzweideutig der politische Charakter des Prozesses überdeutlich unterstrichen und bei aller Lächerlichkeit der Anwürfe ebenso die politische Botschaft des Verfahrens.

Die BesucherInnen zeigten sich wohl auch gerade deswegen solidarisch mit den beiden AntimilitaristInnen. Bis auf eine Erklärung zum Prozess, in der neben der Kriegspolitik der BRD die Klassenjustiz, die einen Oberst Klein freispricht, antimilitaristische Friedensaktivistinnen jedoch mit Verfahren überzieht, angegriffen wurde, verweigerten beide Angeklagten, die auf einen Anwalt verzichteten und sich selbst verteidigten, jegliche weitere Aussage.

Der Richter entsprach letztlich nicht den konkreten Forderungen des Staatsanwaltes. Er verdonnerte die Angeklagten zu 20 bzw. 30 Arbeitsstunden, ihre Kosten müssen sie selbst tragen, die sonstigen Kosten trägt die Staatskasse.

Das Urteil ist ebenso wie die Begründung selbstgefällig. Eine an den Haaren herbeigezogene „Argumentation“, nach der ein Bundeswehreinsatz wegen der Taliban und deren Unterdrückung unter anderem der afghanischen Frau ja schon sinnvoll sei, andererseits auch das „Engagement“ der „jungen Menschen“, die sich aber auch „an die Spielregeln des Gesetzgebers“ halten müssten, und die Soldaten „nicht angehen dürften“ als Bestandteil der „bürgerlichen Demokratie“ hergenommen wurden, kleistert im Grunde nur mühevoll liberal zu, dass 20 bzw. 30 Arbeitsstunden eben auch nicht umsonst sind.

Während Menschen in Zusammenhang mit dem Einsatz der Bundeswehr sterben, mokieren sich hier Gerichte über Ketchupflecken.

Gegen Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal: Wrap the US Embassy - Die US-Botschaft einwickeln!

Mumia Abu-Jamal Foto: freemumia.org
Beim diesjährigen Ostermarsch in Berlin findet ein ungewöhnlicher Protest gegen die Todesstrafe statt: Aktivisten und Aktivistinnen aus der ganzen Bundesrepublik werden die Botschaft der USA am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor mit dem längsten Transparent der Welt umkreisen und damit symbolisch einwickeln.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind der einzige Staat der „westlichen“ Welt, der seine Gefangenen hinrichtet und gehören damit zu den nur 10% der Staaten weltweit, die noch an der Todesstrafe festhalten.

Vor wenigen Tagen erschien der Bericht zur Todesstrafe 2011 von Amnesty International: Die USA belegen weltweit Platz 5 der Henkernationen -“ nach China, dem Iran, Saudi-Arabien und dem Irak und gefolgt von Jemen. Seit 10 Jahren sinkt die Zustimmung der Bevölkerung jedoch kontinuierlich, und 2011 hat mit Illinois bereits der 16. Bundesstaat die Todesstrafe abgeschafft, Oregon hat einen Hinrichtungsstopp verhängt.

Die Anti-Todesstrafen-Bewegung schenkt den USA besondere Aufmerksamkeit, weil die Abschaffung der barbarischen Strafe in diesem Staat auf der ganzen Welt Signalcharakter hätte.

Aber auch die oft vorgeschlagene Alternative -“ Lebenslänglich ohne Möglichkeit vorzeitiger Entlassung -“ ist unmenschlich. In den USA sind davon 41.000 Menschen betroffen, darunter der afro-amerikanische Journalist und Schriftsteller Mumia Abu-Jamal, der beinah 30 Jahre in der Todeszelle saß -“ zu Unrecht und unter Verstoß gegen die US-amerikanische Verfassung, wie der US Supreme Court im November 2011 bestätigte.

Schon im Jahr 2000 stellte die wohl renommierteste Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem ausführlichen Bericht fest, nicht nur das Todesurteil, sondern auch der gesamte Prozess gegen Mumia Abu-Jamal habe „gegen die internationalen Mindeststandards verstoßen“, unter anderem, weil Abu-Jamals Schuld dort nie zweifelsfrei erwiesen worden sei.

Dennoch soll Abu-Jamal nun nach all den Jahren, die er widerrechtlich unter den brutalen Bedingungen der Todeshaft verbringen musste, nicht freigelassen werden, sondern bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben.

660 Meter Transparent in vielen Sprachen -“ darunter Chinesisch, Persisch, Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Hebräisch, Laotisch, Lettisch, Tamil und mehr - rund um die Botschaft rufen auf zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, zur Freiheit für Mumia Abu-Jamal und zur internationalen Ächtung jahrzehntelanger Haftstrafen bis zum Tod.

Samstag 7. April, 13:30, Pariser Platz, 10117 Berlin

Quelle: Pressemitteilung vom Netzwerk gegen die Todesstrafe und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal.

6000 Menschen bei europäischem Aktionstag M31 gegen Kapitalismus / Veranstalter kritisieren Polizeigewalt und Massenfestnahmen

m31 banner Frankfurt. Auf der bundesweiten Demonstration im Rahmen des antikapitalistischen Aktionstages “M31″ haben 6000 Menschen gegen die neoliberale und autoritäre Krisenpolitik der EU demonstriert. Zeitgleich fanden in über dreißig europäischen Städten Demonstrationen und Besetzungen statt, u. a. in Madrid, Athen, Mailand, Zagreb, Wien, Uetrecht, Moskau und Kiew. In Redebeiträgen und Grußbotschaften wurden die dramatischen Auswirkungen der aktuellen Krisenpolitik in verschiedenen europäischen Ländern thematisiert. Redner_innen des M31-Bündnisses bewerteten den heutigen Aktionstag als ersten Schritt, den antikapitalistischen Protest international zu vernetzen.

Im Verlauf der Demonstration kam es zu Farbbeutel- und Steinwürfen gegen den Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB), die Zentrale der Stadtpolizei und Leiharbeitsfirmen. Mit der Begründung, „einzelne Verdächtige“ zu ermitteln, spaltete die Polizei auf Höhe Allerheiligentor das gesamte hintere Drittel der Demonstration unter Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz ab und kesselte es ein. Dabei wurden mehrere Menschen zum Teil erheblich verletzt. Durch diesen unverhältnismäßigen Eingriff wurde die gesamte Demonstration über eineinhalb Stunden festgesetzt und ihre Fortsetzung damit faktisch unmöglich gemacht. Daraufhin wurde die Demonstration, die eigentlich zum Bauplatz der neuen EZB ziehen sollte, im Frankfurter Ostend aufgelöst. Mehr als 200 Demonstranten waren über 6 Stunden auf offener Straße eingekesselt. Rechtsanwälten wurde der Kontakt zu den Eingekesselten verwehrt. Diese Maßnahmen der Polizei bewerte ein Sprecher des Bündnisses als „offensichtlich rechtswidrig“.

Nach Auflösung der Demonstration zogen hunderte Demonstrant_innen durch die Frankfurter Innenstadt. Dabei kam es erneut zu militanten Aktionen gegen Büro- und Geschäftsgebäude, u. a. gegen den Frankfurter Römer und die Arbeitsagentur.

Leo Schneider, Sprecher des M31-Bündnis, erklärte zur Demonstration: “In Frankfurt wurde ein deutliches Zeichen gegen die aktuelle deutsche und europäische Krisenpolitik gesetzt. Diese Krisenpolitik soll die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitals auf dem Rücken der Lohnabhängigen sanieren. Wegen ein paar kaputter Scheiben hat die Polizei unsere Demonstration brutal angegriffen, dutzende Demonstrantinnen verletzt und über zweihundert Menschen stundenlang festgesetzt. Das ist angesichts der brutalen Auswirkungen der Sparpolitik für die Menschen in Europa und weltweit absurd. Die militanten Proteste richteten sich direkt gegen Institutionen, die für neoliberale Krisenregulierung und verschärfte Ausbeutung stehen. Der Angriff auf unsere Demonstration wird, wie die Reaktion vieler DemonstrantInnen gezeigt hat, unseren Widerstand nicht brechen“, so Schneider abschließend.

Quelle: PM

Weitere Informationen auf der internationalen Website des M31 Netzwerkes: march31.net.

Siehe auch die Videos bei Syndikalismus und bei den Filmpiraten sowie die Rede von Jutta Ditfurth.

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