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Europaweite Mobilisierung gegen Kapitalismus und autoritäre Krisenpolitik

m31 banner Am Samstag, den 31. März werden in ganz Europa große Demonstrationen, Streiks und Besetzungen gegen die autoritäre Krisenpolitik der EU stattfinden. Hintergrund ist der „europaweite Aktionstag gegen den Kapitalismus“, der von verschiedenen linken Gruppen und Basisgewerkschaften unter dem gemeinsamen Label  „M31“ organisiert wird. -¨Die antiautoritären Organisationen wollen damit ein deutliches Zeichen gegen den maßgeblich von Deutschland betriebenen Versuch unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem Rücken von Lohnabhängigen und MigrantInnen zu sanieren. Mit dem international koordinierten Protest soll auch ein Zeichen gegen die nationalistische Stimmungsmache gegenüber Lohnabhängigen in den südeuropäischen Ländern und die militärische Abschottung der EU-Außengrenzen gesetzt werden. Dagegen setzen die Organisatorinnen und Organisatoren die Perspektive einer grenzübergreifenden Selbstorganisation der von der Sparpolitik betroffenen Menschen.

Insgesamt soll der Aktionstag im Frühjahr den Auftakt für eine weitergehende, europaweite Kooperation linker Gruppen und Basisgewerkschaften mit massiven Protesten im ganzen Jahr 2012 darstellen. In ganz Europa werden am 31. März verschiedene Aktionen stattfinden. Demonstrationen und weitere Aktionen wird es an diesem Tag mindestens in 42 Städten in Griechenland, Italien, Spanien, Polen, Deutschland, Österreich, England, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, der Ukraine und in New York geben. In Spanien wird inzwischen sogar bereits für den 29. März zu einem landesweiten Generalstreik mobilisiert. Diese Form internationaler Koordinierung des Widerstandes in der „Euro-Krise“ stellt eine neue Qualität in der Zusammenarbeit der antikapitalistischen Linken dar.

In Deutschland soll die zentrale Aktion am 31. März 2012 in Frankfurt a.M. stattfinden. Im Rahmen einer Demonstration „für die Stilllegung der EZB“, zu der von einem breiten Bündnis seit Monaten bundesweit mobilisiert wird, soll hier die Baustelle der neuen Europäischen Zentralbank „besucht“ werden. Dazu werden mehrere tausend TeilnehmerInnen erwartet.

Weitere Informationen auf der internationalen Website des M31 Netzwerkes: march31.net

Quelle: PM

Marokko: Hinter einer demokratischen Fassade - ein Folterregime

Kundgebung zur Unterstützung des politischen Gefangenen Ezedine Eroussi vor dem marokkanischen Konsulat in Toulouse
Im Februar 2011 gründete sich in Marokko die Bewegung "mouvement du 20 février", die inspiriert vom Vorbild anderer arabischer Länder demokratische Reformen fordert. Im Verlauf dieses Jahres wurde in Marokko eine neue Verfassung beschlossen und eine neue Regierung gewählt. Die reale politische und soziale Situation ist jedoch unverändert und die Forderungen des "mouvement du 20 février" wurden nicht erfüllt - die Bewegung kämpft weiterhin für wirkliche Veränderungen. Zahlreiche politische AktivistInnen sitzen im Zuge der Auseinandersetzungen in diversen Gefängnissen des Landes ein - unter Bedingungen, die angesichts der regierungsoffiziellen demokratischen Versprechungen wie Hohn klingen, wie der Brief eines der vielen Gefangenen, Ezedine Eroussi, zeigt. Der studentische Aktivist an der Universität von Taza ist seit dem 1. Dezember 2011 wegen seines Engagements in der nationalen Union der marokkanischen Studenten (UNEM) und seinem aktiven Engagement in der Bewegung 20. Februar in Marokko inhaftiert.

Aus dem 2009 gegründeten "Blog du Réseau de solidarité avec les peuples du Maroc, du Sahara occidental et d'ailleurs (RSPMSOA)" dokumentieren wir eine Übersetzung der "Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez" mitsamt dem Vorwort des Unterstützerkomitees:


Guten Tag,
Marokkos König, ‚der Partner der Demokratie’, Unterzeichner aller Menschenrechtschartas, der sogar erklärt, das internationale Recht stehe über seiner Verfassung der Monarchie, bricht wieder sein Wort, foltert, wendet Gewalt an, setzt das Leben von etwa 10 jungen Kämpfern aufs Spiel, die in seinen eigenen Gefängnissen im Hungerstreik stehen. Der Todeskampf von Ezedine Eroussi im Gefängnis von Taza wird durch Infusionen verlängert, vier junge Aktivisten im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez sind im Hungerstreik, andere im Gefängnis von Errachidia. Die Fahnen der Menschenrechte und der Demokratie sind für Politik und Medien das Mäntelchen, mit dem verdeckt wird, wie das Königreich Marokko seine "Untertanen" gefangen hält, wie auf königlichen Erlass hin minderjährige Mädchen vergewaltigt und Volkskämpfe praktisch im Blut ertränkt werden, und unsere großen Medien sind die Komplizen dieses Schweigens. Aufgrund der Lage der politischen Gefangenen wurden mehrfach die politischen Verantwortlichen in Frankreich alarmiert, aber ihnen sind wohl Luxusresidenzen in Marrakesch mehr wert als das Leben der jungen Aktivisten, die für ein befreites demokratisches Marokko kämpfen.

Anbei die übersetzte Erklärung der vier politischen Gefangenen von Ain Kadouss in Fès. Wir stehen auf der Seite der hungerstreikenden Häftlinge in den Gefängnissen eines Regimes, das davon profitiert, dass es in Frankreich und Europa große Freunde und Komplizen hat, und wir bitten Euch, uns zu helfen die Aktivisten zu befreien und ihr Leben zu retten.

moha oukziz für das Unterstützerkomitee

Es folgt die Erklärung der vier politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fez, Marokko:


An die nationale und internationale Öffentlichkeit

Das Regime in Marokko hat es mit seinen diversen Methoden, darunter Infusionen und Spritzen und hochtrabende Versprechen, nicht geschafft, die politischen Häftlinge im Hungerstreik in Marokko zu zermürben. Unser siegreicher Kampf hat die Sache der politischen Gefangenen national und international bekannt gemacht; und die Volksmassen haben unseren Kampf aufgegriffen. Das Regime und seine Kollaborateure geraten in Hektik und wollen unseren Streik mit allen Mitteln brechen, der dem mörderischen Charakter des Regimes und seiner Demagogie von angeblicher Achtung der Menschenrechte, Bruch mit der Vergangenheit usw. die Maske entrissen hat. Wir politischen Häftlinge im Gefängnis von Ain Kadouss in Fès, Mohamed Ghaloud, Mohamed Fetal, Mohaled Zeghdidi, Ibrahim Saîdi, stehen seit dem 23. Februar 2012 im Hungerstreik, der politische Häftling Mohamed Ghelat im Gefängnis von Taza seit dem 23. Januar 2012, und drei weitere politische Gefangene im örtlichen Gefängnis von Errachidi haben sich dem Kampf angeschlossen und halten Hungerstreik seit dem 22. Februar 2012.

Ezedine Erroussi im Gefängnis von Taza ist seit dem 19. Dezember 2011 im Hungerstreik, sein Gesundheitszustand ist sehr schlecht, er steht am Rande des Martyriums.

In dieser Situation laviert das Regime, um aus seiner Isolierung heraus zu kommen, und um unseren Kampf zu brechen und seine Folgen zu begrenzen. Am 26. Februar zog eine Solidaritätskaravane nach Taza. Während dieser Unterstützungsdemonstration traten Geheimdienstagenten als Menschenrechtsaktivisten auf und redeten auf Ezedine Eroussis Vater ein um ihn einzuschüchtern und zu beeinflussen. Sie sagten zu ihm: „Manche Leute nutzen Deinen Sohn nur aus und profitieren vom Hungerstreik, sie drängen ihm in die Opferrolle und in das Todes-Abenteuer. Dein Sohn Ezedine setzt seine Gesundheit und sein Leben völlig umsonst aufs Spiel, er hat doch nur noch ein paar Monate Haft und soll an seine persönlichen Interessen denken. Wach auf, Du hast die Verantwortung, Deinen Sohn zu retten…“ Und noch etliche andere führten Reden schwingend ihre Kampagne gegen den Kampf des Genossen Ezedine, gegen die Kämpfe der Studenten und gegen die Aktivisten des Weges der Basisdemokratie.“

Die vier Häftlinge berichten, dass in der Region, im Gefängnis und gegenüber den Eltern Ezedines gezielt Leute eingesetzt wurden, um von oben das Gerücht zu streuen, Ezedine habe seinen Hungerstreik aufgegeben. Außerdem suchte der Generalstaatsanwalt am 27. Februar das Gespräch mit ihnen, um sie mit Versprechen der Haftverkürzung für die „Meinungshäftlinge“ zur Unterbrechung des Hungerstreiks zu bewegen; sie lehnten das „Angebot“ mit Hinweis auf ihre Forderungen, v. a. nach Befreiung der politischen Gefangenen, entschieden ab. „Dass das Treffen mit uns zu diesem Zeitpunkt unter diesen Bedingungen organisiert wurde, war kein Zufall: Es handelt sich um einen abgestimmten Plan gegen den Kampf der politischen Gefangenen, gegen die Studentenmassenbewegung in der Hochburg Dher EL Mehraz in Fès, wo das Regime mit Gewalt und Angriffen der „Baltajis“ (Kollaborateure) vorgeht, und gegen die streikenden Studenten in Taza, die ebenfalls der Unterdrückung und Gewalt der Ordnungskräfte ausgesetzt sind[...]

Wir grüßen alle Aktivisten der Menschenrechtsvereine, der Arbeitslosen unter den höheren Angestellten, der Bewegung des 20. Februar, der nationalen und internationalen Aktivisten, die sich mit uns solidarisieren und unseren Kampf unterstützen, den Kampf der Freien und der Revolutionäre. Wir begrüßen alle Initiativen für unsere Sache, die Sache des marokkanischen Volkes. Wir bestätigen unsere Verbundenheit mit den Werten und Prinzipien des Kampfes; wir enthüllen und bekämpfen kraftvoll jeden Versuch von Aufschneiderei, Opportunismus, Kompromissen auf dem Rücken der politischen Häftlinge, ihrer Familien und der Martyrien und Leiden des Volkes. […]

Freiheit für die politischen Häftlinge!
Kampf bis zum Sieg oder Martyrium.
Weder Frieden noch Resignation! Vorwärts mit dem Kampf!“

Siehe auch: Ezedine Eroussi in Lebensgefahr

Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung...

Solidaritätskundgebung vor der JVA in Stuttgart Stammheim zum Tag der politischen Gefangenen in Stuttgart am 18.03.2012

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Noch nie haben so viele Menschen unterschiedlichster Herkunft Erfahrungen mit dem bürgerlichen Staat und seinen Organen gemacht wie in den letzten Monaten. Während gegenüber faschistischen Kräften wie dem sog. "NSU" außer einzelnen Verhaftungen und der Bildung von Ausschüssen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen werden, erleben fortschrittliche und revolutionäre Bewegungen nicht selten die volle Wirksamkeit staatlicher Repression.

Mit weit über 1400 Verfahren in Zusammenhang mit den Protesten gegen Stuttgart 21 ist das die seit Jahren größte Repressionswelle gegen Teile der Bevölkerung, die sich sonst nicht unter subversivem Verdacht fanden. Dabei wird zusehends weniger zimperlich mit Grundrechten umgegangen.

So will die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenen Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Und das obwohl die Veranstalter selbst sich entschlossen hatten, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Aus diesem Grund wurde in verschiedenen Redebeiträgen bei den Aktionen in Stuttgart anlässlich des 18. März – dem internationalen Tag der  politischen Gefangenen - in Stuttgart auf diese Verfahren eingegangen und zur spektrenübergreifenden Solidarität aufgerufen.

Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach dem politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Der Stuttgarter Antifaschist Chris sowie ein Aktivist des S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Anfang August 2011 wurde Chris in Stuttgart-Heslach verhaftet und sogleich in Untersuchungshaft gesteckt. Vorgeworfen wurde ihm die Beteiligung an antirassistischen Protesten Anfang Juni gegen ein sog. „Islamkritisches Wochenende" der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pax Europa, dem Internet- Netzwerke „PI News" und der rassistischen Partei „Die Freiheit".

Bereits in den Tagen nach der Verhaftung bekundeten Antifaschistinnen und Antifaschisten vor der JVA ihre Solidarität mit Chris und allen anderen politischen Gefangenen. Nach der Gründung eines Solikreises Mitte August entwickelte dieser eine Öffentlichkeitsarbeit und baute politischen Druck auf.

An den Prozesstagen vor dem Stuttgarter Amtsgericht im September solidarisierte sich ein breites Spektrum mit dem Betroffenen und forderte seine sofortige Freilassung. Trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und einem auf Indizien beruhenden Anklagekonstruktes wurde Chris damals zu einer elfmonatigen Haftstrafe verurteilt.

Im Herbst 2011 bereitete der Solikreis sich auf die anstehende Berufungsverhandlung vor. Die Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht endete mit einem Vergleich: Chris erhielt zwar mit 15 Monaten eine höhere Strafe, diese wurde jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Das Chris nun auf freiem Fuß ist, ist nicht zuletzt ein Erfolg der politischen Prozessführung und der anhaltenden Solidaritätsarbeit. Sein Fall zeigt zudem, dass es notwendig und möglich ist, den juristischen Angriffen der Herrschenden politischen Widerstand und entschlossene Solidarität entgegenzusetzen.

Am 27. Januar 2012 wurde der Stuttgarter Antifaschist Danny am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Der Solikreis Stuttgart schreibt dazu: “Juristische Grundlage seiner Inhaftierung ist der Widerruf einer Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2010, da er gegen die damals verhängten Auflagen verstoßen und sich dem Zugriff der bundesdeutschen Repressionsbehörden entzogen habe. Danny hatte sich längere Zeit im Ausland aufgehalten und seine Arbeitsstunden die Teil der Bewährung gewesen waren nicht abgeleistet. Zwischenzeitlich wurde Danny in die JVA Stuttgart im Stadtteil Stammheim verlegt.

Hintergrund des Prozesses aus dem Jahr 2010 ist ein Angriff auf Funktionäre und Mitglieder der faschistischen NPD im Anschluss an ein Konzert des neonazistischen Liedermachers Frank Rennicke im Februar 2007 in Sindelfingen. Dort wurden Danny sowie sechs weitere angeklagte Antifaschisten in zweiter Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt.“ Mehr Informationen zu den damaligen Verfahren finden sich im damaligen Prozessblog.

Am 08. Februar 2012 wurde Smily – Bassist bei den „Produzenten der Froide“ frühmorgens durch einen SEK Einsatz in seiner Wohnung verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Ihm wurde vorgeworfen, Zeugen die ihn belasten könnten, über Facebook bedroht zu haben um die Aussagen zu verhindern. Obwohl es keinerlei Beweise für eine Bedrohung gab, wurde Smily wegen ’’Verdunkelungsgefahr’’ verhaftet und in die JVA  Stammheim verfrachtet.

Am 17. Februar 2012 wurde dann gegen Smily wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verhandelt. Das Urteil: Zehn Monate Haft.

Die Verfahren gegen die Stuttgarter Antifaschisten müssen auch in Zusammenhang mit der bundesweiten Repression gesehen werden: 44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade hinsichtlich der großangelegten als “Handygate” bekannt gewordenen Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs im Jahr 2011, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates, antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Unterstrichen wurde das auch nochmal bei der Demonstration am 17. März, die sich - trotz völlig friedlichen Verlaufs - von starken Polizeikräften gesäumt sah. Dass es dabei neben der Provokation gegenüber den DemonstrantInnen um den "öffentlichen Eindruck" gehen sollte, ist recht durchsichtig und gleichzeitig in seiner Wirkung fraglich. Zuviele politisch aktive Menschen haben inzwischen in Stuttgart ihre Erfahrungen machen können.

Die Demonstration in Stuttgart und die Spontankundgebung in Stammheim am 17. März sowie die Solidaritätskundgebung in Stammheim am 18. März machten deutlich: Bei allem, was die scheinbar so verschiedenen Proteste trennt - die gemachten Erfahrungen in der Solidaritätsarbeit sind wertvoll, unteilbar und müssen in eine deutliche Stärkung der Antirepressions- und Solidaritätsstrukturen umgewandelt werden. Dabei sind die Erfahrungen “junger” Bewegungen wie die gegen Stuttgart 21 keineswegs neu. Sie stellen die jahrzehntealten Erfahrungen linker Politik in einen breiteren gesellschaftlichen Zusammenhang. Es bestehen große Chancen, wenn es gelingt, in der Realität vorhandene Vorbehalte und eine manchmal beiderseitige vorhandene Bewegungsborniertheit und -überheblichkeit zu überwinden.

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle! Freiheit für alle politischen Gefangenen!

18. März: Tag der politischen Gefangenen

Der 18. März wird in der BRD seit Mitte der 1990er Jahre wieder als „Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen“ begangen. Angeknüpft wird damit an eine Tradition der ArbeiterInnenbewegung. Der 18. März 1848 steht für die Kämpfe des neu entstandenen Proletariats gegen die alten Herrscher und auch die neu entstandene Bourgeoisie. Am 18. März 1871 übernahm die Nationalgarde in Paris die Macht und läutet somit den Beginn der Pariser Commune ein. Beide Versuche, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, werden brutal niedergeschlagen. So kostete die Rache der französischen Bourgeoisie 25000 Menschen das Leben, 3000 starben in den Knästen, 13700 wurden verurteilt, die meisten zu lebenslänglichen Strafen. Dieser Tag wurde zuerst Tag der Pariser Kommune genannt. 1922 wurde auf dem IV. Weltkongress der kommunistischen Internationale die Internationale Rote Hilfe (IRH) gegründet und u. a. die Durchführung eines internationalen Tages der politischen Gefangenen beschlossen, der am 18. März 1923 erstmals ausgerufen werden konnte. Mit diesem Tag sollte vor allem das Bewusstsein und die Solidarität für die Lage der politischen Gefangenen weltweit erzeugt und verankert werden und auf diese Weise auch praktisch zum Ausdruck kommen.



Weitere Informationen:
www.18maerz.de
www.political-prisoners.net
www.berlin.rote-hilfe.de
www.rote-hilfe.de

Heraus mit den politischen Gefangenen! Am 18. März auf nach Stammheim!

Kundgebung vor der JVA Stammheim
Foto: Solikreis

Neben dem Aufruf zur Antirepressionsdemo morgen in Stuttgart und der unter anderem als Sonderbeilage in der Tageszeitung "junge Welt" erschienenen Zeitung der Roten Hilfe zum 18. März gibt es für Stuttgart noch einen Aufruf zur Kundgebung in Stuttgart Stammheim am 18. März:

"Den Tag der politischen Gefangenen am 18. März begehen wir in diesem Jahr mit einer Kundgebung vor der JVA Stammheim. Aktuell sitzen zwei Antifaschisten sowie mehrere linke kurdische Jugendliche dort in Untersuchungshaft. Mit der Kundgebung wollen wir zeigen, dass sie nicht alleine sind und auf die Notwendigkeit der politischen und sozialen Unterstützung der Gefangenen aufmerksam machen! Heraus mit den politischen Gefangenen! Am 18. März auf nach Stammheim – Solidarität praktisch machen!

Der Tag der politischen Gefangenen am 18. März steht seit Jahren für die Solidarität, das Durchhaltevermögen und die Kampfbereitschaft linker Bewegungen. An diesem Tag erteilen wir den Versuchen der Herrschenden, uns durch Knastmauern zu spalten und zu isolieren, eine klare Absage. Im Jahr 1871 begann die Pariser ArbeiterInnenschaft am 18. März einen herausragenden Kampf gegen die Herrschenden und errichtete für drei Monate die erste freie und selbstbestimmte Republik von Unten.  Der Versuch endete mit der blutigen Verfolgung und Zerschlagung der ArbeiterInnenbewegung. Schon immer waren unsere Kämpfe verbunden mit Angriffen der Gegenseite. Unsere Waffe dagegen heißt Solidarität!

Gerade hier in Stuttgart gibt es mehr als genug Gründe für eine starke und kämpferische Solidaritätsarbeit: Die zwei Antifaschisten Smily und Danny, sowie mehrere linke kurdische Jugendliche sitzen aktuell nach politischem Willen der Staatsanwaltschaft in der JVA Stammheim. Ein weiterer Antifaschist, sowie ein Aktivist des Anti-S21-Widerstandes saßen im letzten Jahr nach skandalösen Prozessen ebenso mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Die Stuttgarter Repressionsbehörden üben sich derzeit im Wegsperren von konsequent fortschrittlicher Politik – unsere Antwort kann nur die aufrichtige Solidarität mit den Betroffenen und ein noch massiverer Widerstand gegen das herrschende System der tagtäglichen Ausbeutung, Unterdrückung, Gewalt und Unmnenschlichkeit sein. Hier und überall!

Kommt zur Knastkundgebung!

Sonntag 18.3. \ 17:00 Uhr \ Parkplatz vor der JVA Stammheim (U15 bis Endhaltestelle Stammheim) (...)"

TV Tipp: Bambule

"24 Stunden in einem geschlossenen Mädchenheim: Irene und Monika unternehmen einen Ausbruchsversuch. Während Irene die Flucht gelingt, landet Monika zur Strafe in der Arrestzelle und erzählt dort einer Fürsorgerin ihre Lebensgeschichte. Die Situation im Heim spitzt sich zu und in der Nacht wird eine "Bambule", ein Aufstand, angezettelt." (arte)

"Der Film kritisiert die autoritären Methoden der Heimerziehung (Fürsorgeerziehung) in einem Mädchenheim. Im Verlauf der Handlung kommt es zu einer Revolte der Heiminsassinnen gegen die unterdrückenden Strukturen. Die Handlung des Films wird oft auch als Parabel auf die gesellschaftlichen Zustände der Zeit verstanden, denen eine neue, verschärfte Form des Klassenkampfes entgegengesetzt werden müsse." (wikipedia)


Die Ausstrahlung des Films war für den 24. Mai 1970 in der ARD geplant, wurde wegen der Beteiligung der Drehbuchautorin Ulrike Meinhof an der Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai aber abgesetzt. Das Drehbuch erschien als "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" bereits 1971 in Buchform. Erst ab 1994 wurde der Film in den dritten Programmen der ARD gezeigt. Film und Drehbuch sind die authentische Wiedergabe der Zustände, die sie in ihren Reportagen über Heimerziehung beschrieben hat und heute wichtige Dokumente für die Beurteilung der Erziehungspraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe der 1940er bis 1970er Jahre sind.

Montag, 12. März 2012 um 00.05 Uhr bei arte.


Zum Film bei UBUWeb

Eröffnungsblockade: Wackersteine im Bauch

Am Todestag von Oury Jalloh demonstrierten auch in diesem Jahr etwa 150-200 Menschen durch Dessau. Sie forderten Aufklärung und Gerechtigkeit und eine Anklage gegen die verantwortlichen Polizeibeamten wegen Mordes. Mit mitgetragenen Särgen erinnerten sie an die Namen weiterer Todesopfer rassistischer Gewalt: Dominique Koumadio, Halim Dener, Markus Omafuma, Mohammad Selah, Arumugasamy Subramaniam.
Foto: heba/Umbruch Bildarchiv
Ausführliche Darstellung der Situation des Jalloh-Prozesses: Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh. (Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Es kann einem passieren, dass man sich am Brunnenrand vorfindet, wie einst der Wolf. "Ich dacht, es wären sieben Geißlein in meinem Bauch, nun - dünkt mich - sind es bloß sieben Wackerstein". Und zwar solche, die einen herabziehen ins finstere Loch, eh man es sich versieht.

Gemeint damit: Innerhalb des Staatswesens, dessen Teil man nun einmal darstellt, gern oder ungern, empfindet einer immer deutlicher, nicht nur, dass vieles sich verbirgt. Sondern - dass die Methoden nicht mehr funktionieren, um im Prinzip herauszubekommen, was das sein könnte, das sich verbirgt. Einfach: Was los ist im Innern.

Beispiel: Jalloh-Prozess. Die normale juristische Methode, die Wahrheit und den Hintergrund zu erforschen, versagt, wenn eine ganze Polizei-Einheit geschlossen sich weigert, wahrheitsgemäße Zeugenaussagen abzugeben. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Tote Opfer einer staatlichen Mordtat oder "nur" dasjenige einer groben Fahrlässigkeit geworden ist. An der geschlossenen und konsequenten Aussageverweigerung bricht jede Wahrheitsforschung zusammen, die ohne körperlichen Zugriff erreichbar wäre. Die Einzelrichterin steht jetzt vor der Versuchung, das Prozessverfahren einstellen zu lassen. Ergebnis siebenjähriger Anstrengungen: eine geringe Bußzahlung für den angeklagten Polizisten. Mit anderen Worten: Null.

In größerem Umfang: Ergebnislosigkeit der Suche nach den wirklichen Tätern des NSU - "Nationalsozialistischer Untergrund". Wenn eine spezialisierte Gruppe wie der nationale und die föderalen Verfassungsschutze nach Jahren nicht einmal Fragen stellen können nach notwendig vorhandenen Mittätern, dann bleibt nur ein Schluss: es handelt sich nicht um Panne, nicht um Unfähigkeit, sondern um böse Absicht, also Schuld. Die Absicht, die Schuldigen anschließend die Schuld aufdecken lassen zu wollen, beweist dann weiter nur eins: Es soll nichts aufgedeckt werden.

Zu Ende gedacht führt das zu der Erkenntnis: der bürgerliche Staat funktioniert an verschiedenen Ecken nicht mehr. Er verschafft nicht mehr die versprochene Aufdeckung des Verborgenen.

Damit ist der Boden entzogen allen Theorien der bürgerlichen Justiz. "Lass nur die Gesetze walten/und du wirst dein Recht erhalten" Das eben findet nicht mehr statt.

Was dann?

Der Gedanke liegt nahe, dann eben die Sache in die - kollektive - eigene Hand zu nehmen - und per Steinwurf und Funkenschlag den überflüssig gewordenen Orten der Wahrheitsfindung ein böses Adieu zu bieten. Das macht zwar als Geste möglicherweise Spaß, aber erbringt keine weitere Erkenntnis. Der leere Bauch wird davon nimmer satt.

Im Geschichtsmüll wühlen! Da finden sich Beispiele. Als im Frankreich des neunzehnten Jahrhunderts, nach dem verlorenen Krieg gegen Deutschland, sich zunächst gegen den Hauptmann Dreyfus der Verdacht erhob, er hätte für die Deutschen spioniert, da sollte die Sache zunächst schnell per Militärgericht abgetan werden. Ersturteil: Verbannung auf die Teufelsinsel. Nach den engen Beweisregeln war die Sache damit erledigt. Kein Einwand mehr vorzubringen. (Wie jetzt im Fall Jalloh!) Und gelogen wurde nach Wunsch und Erwartung der Obrigkeit.

Der Weg, den die Gegner des Urteils fanden, erschöpfte sich nicht in Steinwurf und dem Angriff gegen bloße Steine. Es gelang - vor allem auch durch die Unterstützung des Schriftstellers Zola - das Verfahren im Kriegsgericht selbst zum Gegenstand der Empörung zu machen. Und zunächst nur zu dem eines verlangten Prozesses. Zola zwang mit seiner Schrift "J' accuse!" zunächst , Vertreter der Obrigkeit ihn persönlich wegen Beleidigung zu verklagen. Damit war die Möglichkeit des Weiter-Klagens auf einem umfassenderen Feld eröffnet. Um die Geschichte nicht zu sehr auszuwalzen: am Ende musste Dreyfus freigesprochen werden. So etwas geschah sicher nur selten. Aber immerhin: es geschah. Und verhinderte Jahre vor dem ersten Weltkrieg die sofortige Umwandlung der französischen Republik in eine Militärdiktatur.

Jalloh-Prozess einstellen? Von wegen. Juristisch feststeht bis jetzt: es ist kollektiv gelogen worden innerhalb der Polizeiverwaltung Dessau. Also müsste die ganze Verwaltung behandelt werden als ein der kriminellen Verabredung verdächtiges Institut. Es müsste nach Wegen gesucht werden, das ganze Institut in die kriminologische Untersuchung einzubeziehen. Anders werden wir die Wackersteine im Bauch gewiss nicht mehr los.

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Sonderausgabe der Roten Hilfe zum 18.3.2012

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Leserinnen und Leser,

auch in diesem Jahr nimmt die linke Anti-Repressionsorganisation Rote Hilfe e.V. den 18. März, ein Datum mit vielen Bezügen zur Geschichte des Klassenkampfes, zum Anlass, wieder eine Sonderausgabe zum damit verbundenen „Tag der politischen Gefangenen“ zu edieren.

Der 18. März als Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären Arbeiter_innenbewegung an.

Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.
Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.
1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.

1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.

Denn auch heute, oft weit ab vom wahrnehmbaren Geschehen, über das in den großen Medien täglich berichtet wird, befinden sich weltweit etliche tausend Menschen in Gefängnissen, weil sie gegen die bestehenden Verhältnisse kämpften und kämpfen.

Das bürgerlich-kapitalistische Akkumulationsregime kann nur durch die mit Verwertungslogik unterfütterte, nationalstaatlich regulierte Ausbeutung der Arbeitskräfte und Rohstoffe bestehen. Das weltweite Elend, die Armut und die Kriege, die deswegen entstehen, rufen den Widerstand der Ausgebeuteten und Unterdrückten hervor. Dabei muss Repression letztendlich als ein mit aller Macht durchgesetztes Mittel des autoritären Polizeirechtsstaats zur Herrschafts- und Eigentumssicherung verstanden werden.

Das wohl wichtigste staatliche Repressionsinstrument, das oftmals den Schlusspunkt systematischer Attacken gegen linke Oppositionelle bildet, ist nach wie vor der Knast (nach ihm kommen nur noch Folter und Todesstrafe). Er soll abschrecken, soll einschüchtern und ist immer noch der augenfälligste Höhepunkt staatlich legitimierter Unterdrückungspolitik. Das Gefängnis soll - Realität geworden - durch dauerhafte räumliche und kommunikative Isolation die Betroffenen und ihr soziales Umfeld in ihren Lebensentwürfen ebenso wie in den Möglichkeiten ihrer politischen Arbeit treffen. Die bekannteren politischen Gefangenen, die sich teilweise seit Jahrzehnten in Knästen befinden, stehen dabei beispielhaft für die unzähligen eingesperrten namenlosen politischen Aktivist_innen.
Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die inzwischen fast 9000 politischen Gefangenen in der Türkei, die mehr als 9500 politischen Gefangenen in Kolumbien oder die ca. 750 politischen Gefangenen in Spanien.
Doch auch hierzulande wurden und werden in verschiedenen deutschen Städten Genossinnen und Genossen aufgrund ihres politischen Engagements mit Repression und Knast überzogen, weil sie sich z. B. gegen Atomtransporte stellten, sich gegen Neonazis wehrten oder gegen die deutsche Kriegspolitik aktiv wurden.
Dass das Thema Knast jede und jeden treffen kann, die/der sich politisch engagiert, sollten uns einige in dieser Sonderausgabe vorgestellte Fälle mal wieder mehr als verdeutlichen. Themen dieser Ausgabe sind neben den oben bereits angesprochenen politischen Gefangenen in der Türkei und in Spanien die staatsrepressiven Verhältnisse in den USA (Cuban5, Leonard Peltier und Mumia Abu-Jamal), in Weißrussland, in der Schweiz, auf den Philippinen sowie in der BRD (Sonja Suder und Christian Gauger, Christa Eckes, Thomas Meyer-Falk usw.).

Im Hinblick auf diese global zu beobachtenden Zustände sind nach wie vor starke, strömungsübergreifende und transnational agierende Bündnisse und Netzwerke wichtig, die sich solidarisch aufeinander beziehen - und so bleibt die Solidarität mit Menschen, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen und Aktivitäten weggesperrt werden, weiterhin ein zentrales Anliegen der Roten Hilfe.

Unterstützen wir die Genoss_innen im Knast, machen wir ihre Situation durch Prozessbesuche, Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen öffentlich. Setzen wir den Angriffen des Systems auf unsere Genoss_innen und Strukturen unseren entschlossenen Widerstand entgegen!

Getroffen werden einige - Gemeint sind wir alle!

Lasst uns weiter gemeinsam daran arbeiten, den Stimmen der Gefangenen und Verfolgten Gehör zu verschaffen und für ihre Freiheit zu kämpfen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Der Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. im März 2012

Via 18Maerz.de

Koalition: Auf Kochs Knüppelpfad hin zum Schreckschuss-Arrest

Dass alle sich liebhatten beim gelbschwarzen Koalitionstreffen haben wir selbstlos mitgenossen. Auch dass alle ein paar Päckchen "Notproviant Projekte" mitgebracht hatten, damit es was zu diskutieren geben hätte sollen, erfreute. Es blieb dann beim Vermelden. Diskussion jedenfalls drang nicht durch bis zu uns unten.

Die Zugaben um das nichtbesprochene Eigentliche herum hatten es aber trotzdem in sich. So ein Beschluss zum Schreckschuss-Arrest für Jugendliche, der offenbar auf gar keine Einwände stieß. Merkwürdig lautlos ging er durch.

Es handelte sich um das Projekt, schwerer zu behandelnde - meist männliche - Jugendliche ohne große Formalitäten zwischendurch in Jugendarrest zu verfrachten. Ein Projekt, wo es ausprobiert worden war, das beim breiteren Publikum Begeisterung auslöste, bei den behandelten Jungs allerdings wenig Wirkung. Sie saßen ihre Portion ab, tauschten sich mit Mit-Insassen aus und erschienen nach der Bußzeit um ein geringes sittlicher.

Wer war der Erfinder der Sache gewesen? Ministerpräsident Koch hatte damit seine letzten Wahlen gewinnen wollen. Mit mäßigem Erfolg. Jedenfalls hatte er er einen Riesenwirbel hervorgerufen. Allerdings wenig Zustimmung gefunden, zumindest bei Leuten, die reale Jugendliche kannten. Und ihre Veränderung durch obrigkeitliche Maßnahmen maßvoll einschätzten. Insgesamt trug es wenig bei zum Ansehen des Landes Hessen bei.

Was heißt es dann, dass die vereinigte Koalition bundesweit sich gerade auf diesen Punkt so diskussionslos einigte? Zunächst sicher, dass die Hessengruppe der CDU sich mit ihrem Ideenvorrat durchgesetzt hat.

Bewährte Ware. Kochgeprüft.

Es ist immerhin nicht unmöglich, dass man sich in der Koalition doch etwas bei dem Theater gedacht hat. Was nämlich? "Die Zeit der elementaren Auseinandersetzungen ist vorbei. Mit SPD und Grünen lebt man in Symbiose. Wie dann die Zeit totschlagen bis zu den nächsten Wahlen? Was Scharfmacherisches eben auf der untersten Ebene. Unsere Jugend als Problem. Mit Geschrei, doch ohne schnelle Folgen."

Frohe Aussichten! Knurren und Grinsen in der ganzen Zirkus-Arena! Und so wird uns die Zeit bis zum Wahltermin schnell vergehen.

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht."

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.

Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik  versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt." (...)

Mehr zum "Wiesbadener Appell - für ein umfassendes Streikrecht"

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