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Koalition: Auf Kochs Knüppelpfad hin zum Schreckschuss-Arrest

Dass alle sich liebhatten beim gelbschwarzen Koalitionstreffen haben wir selbstlos mitgenossen. Auch dass alle ein paar Päckchen "Notproviant Projekte" mitgebracht hatten, damit es was zu diskutieren geben hätte sollen, erfreute. Es blieb dann beim Vermelden. Diskussion jedenfalls drang nicht durch bis zu uns unten.

Die Zugaben um das nichtbesprochene Eigentliche herum hatten es aber trotzdem in sich. So ein Beschluss zum Schreckschuss-Arrest für Jugendliche, der offenbar auf gar keine Einwände stieß. Merkwürdig lautlos ging er durch.

Es handelte sich um das Projekt, schwerer zu behandelnde - meist männliche - Jugendliche ohne große Formalitäten zwischendurch in Jugendarrest zu verfrachten. Ein Projekt, wo es ausprobiert worden war, das beim breiteren Publikum Begeisterung auslöste, bei den behandelten Jungs allerdings wenig Wirkung. Sie saßen ihre Portion ab, tauschten sich mit Mit-Insassen aus und erschienen nach der Bußzeit um ein geringes sittlicher.

Wer war der Erfinder der Sache gewesen? Ministerpräsident Koch hatte damit seine letzten Wahlen gewinnen wollen. Mit mäßigem Erfolg. Jedenfalls hatte er er einen Riesenwirbel hervorgerufen. Allerdings wenig Zustimmung gefunden, zumindest bei Leuten, die reale Jugendliche kannten. Und ihre Veränderung durch obrigkeitliche Maßnahmen maßvoll einschätzten. Insgesamt trug es wenig bei zum Ansehen des Landes Hessen bei.

Was heißt es dann, dass die vereinigte Koalition bundesweit sich gerade auf diesen Punkt so diskussionslos einigte? Zunächst sicher, dass die Hessengruppe der CDU sich mit ihrem Ideenvorrat durchgesetzt hat.

Bewährte Ware. Kochgeprüft.

Es ist immerhin nicht unmöglich, dass man sich in der Koalition doch etwas bei dem Theater gedacht hat. Was nämlich? "Die Zeit der elementaren Auseinandersetzungen ist vorbei. Mit SPD und Grünen lebt man in Symbiose. Wie dann die Zeit totschlagen bis zu den nächsten Wahlen? Was Scharfmacherisches eben auf der untersten Ebene. Unsere Jugend als Problem. Mit Geschrei, doch ohne schnelle Folgen."

Frohe Aussichten! Knurren und Grinsen in der ganzen Zirkus-Arena! Und so wird uns die Zeit bis zum Wahltermin schnell vergehen.

Offener Brief des VVN-BdA Kreisverbandes Esslingen wegen der Neonazi Demonstration am 18. Februar in Esslingen

Die VVN-BdA wendet sich wegen des Neonaziaufmarsches vom 18.2.2012 in Esslingen an die Verantwortlichen und an die antifaschistische und demokratische Öffentlichkeit:


"An die Verantwortlichen der Stadt Esslingen, z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger zur Kenntnis an die Esslinger Zeitung

mit Entsetzen mussten wir, die VVN BdA Esslingen, sowie viele EsslingerInnen feststellen, dass am Samstag, den 18.02.12 eine von Neonazis angemeldete Kundgebung unter dem Motto „Gedenkt den Opfern von Dresden 1945“ auf dem Esslinger Marktplatz abgehalten werden durfte, ohne dass zuvor von Seiten der Stadt, die hierüber in Kenntnis gesetzt war, etwas bekannt gegeben wurde.

Eines der gezeigten Stoffbanner auf der Kundgebung stammt von den „Autonomen Nationalisten Göppingen“, deren Mitglieder seit Monaten den Göppinger Stadtrat Christian Stähle der Partei „Die Linke“ bedrohen. Höhepunkt dieser Bedrohungen war die Manipulation der Bremsen seines Autos.

Wir fragen uns also, warum diese Veranstaltung nicht bekannt gemacht wurde, um Aufsehen bzw. Proteste und Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. Stattdessen wurden die EsslingerInnen im Unwissen bezüglich dieser Kundgebung gelassen.

Dabei ist doch mittlerweile bekannt, dass dieses Datum von Seiten der Neonazis seit Jahren missbraucht wird, um ihre menschenverachtende Ideologie auf die Straßen zu tragen, beispielsweise bei den jährlich stattfindenden Großaufmärschen in Dresden.

Hierbei gedenken Alt- und Neonazis der Bombardierung Dresdens vom 13. bis 15. Februar 1945 und versuchen, Deutschland in einer Opferrolle zu positionieren und somit von den Verbrechen Nazideutschlands abzulenken und darüber hinaus Deutschlands Kriegsschuld zu relativieren.

Noch während am selben Tag 10 000 Menschen gegen die Faschisten in Dresden demonstrieren, wird ihnen u. a. in Esslingen gestattet, ihren Geschichtsrevisionismus zu verbreiten.

Gerade auch vor dem aktuellen Hintergrund der NSU-Morde ist das Verhalten der Verantwortlichen der Stadt unserer Ansicht nach „geschichtslos“ und unverantwortlich.

Wir fragen: Wurde von Seiten der Stadt versucht, die Versammlung zumindest juristisch zu verhindern?

Zu allem Überfluss wurden den Nazis, die zuvor in Geislingen und Göppingen und danach in Winnenden weitere Kundgebungen abhielten, eine Unmenge an Polizisten zur Seite gestellt, die den reibungslosen Ablauf gewährleisten sollten.

In Erwartung Ihrer Stellungnahme, Kreisverband VVN-BdA"


Quelle: Offener Brief vom 28.2.2012, via Homepage VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren: Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh

Claudia Methling - die vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg im Revisionsverfahren zum grausamen Feuertod Oury Jallohs am 7.1.2005 gegen den mitverantwortlichen, aber alleinig angeklagten Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei Andreas Schubert hat am 5.3.2012 kurzfristig vorgeschlagen, den Prozess im Hinblick auf den „Stand der Beweisaufnahme“ und der Dauer des Verfahrens (seit Januar 2011) gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig einzustellen.

Zustimmungspflichtig ist dieser „Deal“ lediglich seitens der Staatsanwaltschaft, die auch in Magdeburg – wie schon in Dessau 2007/2008 - keine Anhaltspunkte für eine adäquatere Anklageform finden will und der Verteidigung des Angeklagten, der ein absehbares Ende dieser „Verhandlung“ naturgemäß am Herzen liegen sollte. Die Nebenklage, die die nunmehr seit 7 langen Jahren „rechtsstaatlich“ gedemütigte Familie Jalloh vertritt, hat das Recht auf Anhörung ohne Anspruch auf bindende Wertung – die Krümel vom Tisch einer „juristischen Exekutive“, welche eine würdelose Farce per urteilsfreier, monetärer Begleichung und zu beenden versucht.

Der Prozess soll nach § 153a StPO gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt werden:

„Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“

Konkret soll hier also – und darin besteht die eigentliche juristische „Ohrfeige“ der Magdeburger Richterkammer – schuldhaftem polizeilichem Versagen weder schwere Schuld vorgeworfen noch ein angemessenes öffentliches Interesse an der Benennung tödlicher Verantwortlichkeit zugemessen werden!

Die Kammer entzieht sich mit diesem Schritt den vom BGH 2010 formulierten Mindestanforderungen nach substanzieller Vervollständigung der Beweisaufnahme und Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das diesen Namen im Angesicht der Angehörigen auch verdient hat.

Dies ist eine öffentlich nicht hinnehmbare Bankrotterklärung einer Judikative, die vorgibt, sich selbst über höchstrichterliche Minimalstandards hinwegsetzen zu dürfen, um die weitere Straflosigkeit der Täter in Diensten des Staates aufrecht erhalten zu können.

Wir rufen auf zur Solidarität mit dem Widerstand der Angehörigen der Opfer staatlicher Gewalt gegen systematisierte Vertuschung und legalisierte Straflosigkeit behördlicher Verbrechen!

Zeigen wir Ihnen unser öffentliches Interesse an einer angemessenen Strafverfolgung!

Landgericht Magdeburg

6.3.2012

Protestkundgebung - „Prozessbegleitung“ – Demonstration

ab 9:00 Uhr vor dem Landgericht (die Straße wird abgesperrt sein)

+++ DO JUSTICE TO OURY JALLOH +++

Quelle: Pressemitteilung

1. Todestag Alberto Granado

Am 5. März 2011 verstarb Alberto Granado, Jugendfreund Ernesto Che Guevaras und sein Reisegefährte, im Alter von 88 Jahren in Havanna.


Bild: La Pastera Museo del Che

Der gebürtige Argentinier studierte in Córdoba Biochemie, wo er 1945 Che Guevara kennenlernte, mit dem sich eine enge Freundschaft entwickelte. Zwischen dem 29. Dezember 1951 und Juli 1952 reisten die beiden auf einem Motorrad, der Poderosa II, durch Südamerika.
In Venezuela trennten sich die Wege der Freunde. Alberto blieb in Caracas. Erst acht Jahre später trafen sie sich wieder - in Havanna auf Einladung des Ches. Ein Jahr später, 1961, siedelte Alberto Granado mit seiner Familie nach Kuba und arbeitete als Biochemiker an der medizinischen Fakultät der Universität Havanna.
Im Jahre 1961 beteiligte er sich an der Gründung der Medizin-Fakultät in Santiago de Cuba. Bis zu seiner Rente wirkte der Wissenschaftler auf der Insel. Er war unter anderem Beteiligt an der Zucht des tropischen Holstein-Rindes.

Wie sein Jugendfreund führte auch Alberto ein Reisetagebuch, das 1978 unter dem Titel "Con el Che por Sudamerica" ("Mit Che durch Südamerika") veröffentlicht wurde und als Grundlage für den Film "Die Reise des jungen Che" diente.

Auf seinen eigenen Wunsch hin, wurde die Asche Albertos in Kuba, Argentinien und Venezuela verstreut.



Literatur:
Alberto Granado: "Mit Che durch Südamerika. Reisebericht". Weltkreis, 1988
ders.: "Travelling With Che Guevara: The Making of a Revolutionary". Pimlico, 2004

Siehe auch:
La Pastera Museo del Che: Falleció Alberto Granado
Zuerst erschienen in redblog

Russland: "Keine Revolution, bitte"!

Presseklub am Sonntag: Umfrage bei deutschen Korrespondenten. Hauptstimmung, Hauptangst: Nur keine Revolution! Und das von Leuten, die allesamt die Anti-Putin-Demos am höchsten schätzen. Und dicke Schwimmaugen bekommen, wenn sie davon reden.

Ist das was Besonderes? An sich nicht! Wer wärmt sich nicht gerne an fremdem Fieber? Nur - zu ernst soll es nicht werden! Merkwürdig bloß, dass das von den Demonstrierenden auch behauptet wird. Von denen mit den übergroßen Plakaten und den kilometerlangen Aufmärschen...

Was kann dran wahr sein? Trotz des Widerspruchs? ALLES!

Das Wort "REVOLUTION" wird kaum von einem Flugblatt verwendet. Aus Vorsicht? Was wollen die Demonstrierenden wirklich? Die, für die der ganze Westen schon ein ungebrauchtes revolutionäres Farbwort sucht. Nach der "samtenen", der "hyazinthenen" Ausgabe - die "purpurne" vielleicht? Wozu der ganze Aufwand, wenn man doch gar nicht will? Vielleicht, damit es im Westen einfach normaler aussieht, ohne dass sich wirklich groß was ändert!

Möglicherweise und uneingestanden von Ost und West im Bewusstsein, dass sich doch etwas ändern wird, auch wenn keiner dran glaubt. Die Imitation - das So-Tun-als-Ob, könnte es nicht doch am Ende das Wirkliche dem Schauspiel folgen lassen? Bei uns wie bei anderen!

Wie werden bei uns alle brausen, wenn 2013 bei uns die Gelegenheit naherückt, Merkel loszuwerden. Welche Straßenauflaufläufe! Was für Wogen! Und am Tag danach - welch wehwohliges Zurücksinken! Noch mal vier Jahre. Die sitzen wir auch noch ab...

Ergebnis: Die Leute rumoren. Und regen sich gegenseitig auf.Und wissen nie genau vorher, was sie wollen. Und erreichen es hie und da doch. Zur eigenen größten Überraschung. Was aber bedeutet dann genau: DEMOKRATIE?

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht."

"Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.

Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik  versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt." (...)

Mehr zum "Wiesbadener Appell - für ein umfassendes Streikrecht"

Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf

Kampagnenflyer
Nach der bundesweiten Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe, die anlässlich von Repressionen gegen Kritiker des G8-Gipfels in Heiligendamm stattfand, erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Zum Verfahren kommende Woche erschien eine Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai:

Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben. In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni 2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende" Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für den ersten Verhandlungstag am 6. März ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30 Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am 15. März, 9 Uhr statt.

Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
6. März 2012, 8:30 Uhr

Update: Heute Vormittag (5.3.2012) wurde der für morgen angesetzte Prozesstermin schon wieder kurzfristig abgesagt. Das Landgericht Karlsruhe teilte diesmal als Grund eine Erkrankung des zuständigen Richters mit. Damit fallen beide Termine (6.3. und 15.3.) aus. Ein neuer Termin wurde nicht genannt.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess



Sprachzauber um Wulffs Knete

Frührentner der Woche: Christian Wulff
Grafik: Frank Kopperschläger
Lizenz: CC BY-NC-ND 3.0
Hätte man seinerzeit einfach den Fachausdruck "Pension" benutzt, alles wäre heute leichter. Nicht gerechter, aber durchsichtiger. Weil "Pension" einfach einen Anspruch kennzeichnet, der nach bestehenden Regeln jemand zusteht. Ohne nach besonderen Verdiensten zu fragen.

Es hat sich jetzt herausgestellt, dass die Rede vom Ehrensold der Präsidenten aufkam, als man Adenauer vom lebenslänglich festgehaltenen Kanzleramt weglocken wollte. 1959. Als man sich damals auf denkwürdige Beispiele besann, auf wen konnte man anders kommen als auf Amtsvorgänger Hindenburg. Der hatte sich vor Annahme einer Kandidatur so was um diese Summe herum ausbedungen. Um zwischen den potenteren Herrn aus der wirklichen Herrschaft entsprechend auftreten zu können. Dass ein Titel mit militärischen Anklängen auftauchen musste - "Sold" erhielt man nur ab Leutnant aufwärts - verstand sich nach damaligen Bräuchen von selbst. Dass mit "Ehrensold" sofort Überlegungen um Verdienst und Würde mitauftraten, war eine unerwünschte Nebenwirkung. Die einfache beamtenrechtliche Erwägungen zurückdrängte. Welche trotz allem den Inhalt der Regelung ausmachten.

Das Strampeln im Begriffsgewirr lenkt heute noch vom Eigentlichen ab. Wie in der Weimarer Republik der Streit um die Fürstenenteignung. Wollte ein Gebilde Republik sein, war das ehemals fürstliche Eigentum im gleichen Augenblick staatliches geworden. Da gab es nichts mehr abzustimmen. Wenn man es 1918 Ernst gemeint hätte. Im Gezänk darum kam heraus, wie wenig das der Fall gewesen war.

Wulffs "Pension": sie ist nun einmal festgelegt worden. Ohne Rücksicht auf Würde, Bürde und Verdienst. Die Bezeichnung dafür ein wenig nachvergoldet. Sinnvoll kann gestritten werden - nachträglich - nur um die Methoden der Wahl eines Regierungshauptes - ohne Beteiligung eines zugehörigen Volkes. Aber nicht darum, ob man vor zwei Jahren gerade die glücklichste Hand gehabt hatte beim Schnappen nach dem Goldfisch aus der Tiefe. Das Reservoir für ergiebigen Fang reicht schließlich nicht für mehr.

Bei reiflicher Überlegung kann das Ergebnis nur lauten: Einen Präsidenten, der nur als Mahner und Warner - als Hilfs-Nikolaus eben - gedacht ist, brauchen wir nicht, wenn wir den zugehörigen Gott schon zu Grabe geleitet haben. Solange wir uns aber über den Punkt nicht im Klaren sind,hilft uns der Jammer nach dem vielen Geld nicht weiter. Was soll der Schrei nach dem Siegel, fasst man die Hand nicht, die es hätte führen sollen?

Mag ein Wulff die Pension genießen, die ihm seinesgleichen zugedacht haben. Bis diese alle - mit ihm - die Hand auftun und umkehren müssen. Und sie vor aller Augen als leer erweisen.

Streik am Flughafen: Sündenfall gegen das Grundgesetz

Wir alle genießen volles Streikrecht! Natürlich nur, wenn es gelungen ist, mit Fleisch, Blut und voller Arbeitskraft einen Käufer zu finden. Dann müssen wir noch auf einige Regeln achten. Nicht wie Italienische oder gar griechische Arbeiterinnen und Arbeiter angeblich einfach loslegen - von Dienstag auf Mittwoch! Sondern nach Recht und Gesetz. Die sind manchmal so kompliziert, dass sogar die richterlichen Pressestellen sich über die Gründe eines Verbots nicht sicher sind. Das Gericht, das schließlich den Streik einer kleinen Gewerkschaft am FRAPORT Frankfurt ganz verboten hatte, musste das - tränenblind! - tun, nicht etwa wegen "Unverhältnismäßigkeit", wie es den ganzen Tag televisionär geheißen hatte: "Zur Verhältnismäßigkeit des Streiks äußerte sich das Gericht nicht".

Mit anderen Worten: die genaue Begründung im Einzelfall interessierte niemand. Es ging wieder einmal um das Tiefste der Bundesrepublik: die Sozialadäquanz. Kaum war in den fünfziger Jahren ein Bundesarbeitsgericht entstanden, wurde dieses als Prinzip ausgegeben. Der erste Präsident - Nipperdey - der sich unter dem "Führer" schon tief und eingreifend zur Gefolgschaftsbindung der Arbeiterschaft im Betrieb geäußert hatte, gab dem gleichen Prinzip seinen heutigen flotter klingenden Namen. (Nipperdey Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung, in: Deutsches Arbeitsrecht 1938)

Wie sich herausstellte, redete gestern und vorgestern kaum ein kommentierendes Wesen über die Gründe des Verbots. Viele aber mit aufgeblasenen Backen von seiner Wünschbarkeit. Von der bekennenden Kapitalistenseite war nichts anderes zu erwarten. Unerwartet offenherzig aber auch unsere Arbeitsministerin, nach Merkel bekanntlich eine der griffgenauesten Umarmerinnen der Arbeiterklasse.

"Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen «Rahmen» gefordert, mit dem die Macht kleiner Gewerkschaften beschränkt werden kann. «Ich glaube das ist nötig», sagte sie im ARD-«Morgenmagazin» mit Blick auf den Streik am Flughafen in Frankfurt am Main. Bislang habe es das Einverständnis in Deutschland gegeben, dass in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag gelte. Dies habe in der Vergangenheit gut funktioniert.

«Wenn jetzt aber dieses Frankfurter Beispiel Schule macht, dass eine ganz kleine Gewerkschaft nicht nur einen Betrieb lahmlegen kann, sondern auch massive volkswirtschaftliche, auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat, dann glaube, dann müssen wir neu nachdenken», sagte von der Leyen. Die Politik müsse deshalb «Regeln aufstellen». Diese sollten Verhandlungen kleiner Gewerkschaften erlauben, es müsse aber Bedingung werden, «dass zum Schluss auch eine Lösung herauskommt, die der Mehrheit nutzt.» Zugleich müsse dabei der Minderheitenschutz für kleine Gewerkschaften garantiert bleiben." (Flughafen-Streik: Ein Lernprozess)

Das alles natürlich nur Auftakt zu den großen Niederwalzungen, die mit den Auseinandersetzungen im ganzen öffentlichen Dienst und bei der IG Metall beabsichtigt werden. Die Aussichten für das Kapital stehen nicht schlecht. Zu öffentlichem Schreck und Abscheu werden die ungeheuren Streiks in Griechenland vorgeführt, die doch die Massenlage nicht wesentlich verbessern konnten. Also doch lieber den Hals einziehen und wieder Zuflucht suchen unter dem Schutzschild des heimischen Monopols - so lange das eben hält! Kann das aber unendlich durchhalten? Oder wird die Taktik des Katastrophenaufschubs von Merkel und Sarkozy nicht doch einmal schneller an ihr unvermeidliches Ende geraten als manche der Leitenden uns vormachen - und als viele Ausgelieferte es glauben .

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