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Prozessbericht zur Berufungsverhandlung gegen den Stuttgarter Antifaschisten Chris

Foto: Solikreis
Am heutigen Mittwoch, dem 29. Februar, fand vor dem Stuttgarter Landgericht die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Antirassisten Chris statt. Der ursprünglich auf drei Termine angesetzte Prozess endete mit einem Vergleich zwischen Anklage und Verteidigung. Die Haftstrafe wurde letztlich um vier Monate auf ein Jahr und drei Monate erhöht und im Gegenzug zur Bewährung ausgesetzt.

Kundgebung vor dem Landgericht
Wie bereits bei den vorherigen Prozessen wurde auch dieses Mal auf eine Kundgebung vor dem Prozess hin mobilisiert. Diese fand ab acht Uhr in der Urbanstraße statt. Anwesend waren ca. 30 Personen, die sich mit Chris solidarisch zeigten und durch Parolen, Transpis, etc. den wahren Charakter des Prozesses und der Klassenjustiz entlarven wollten.

Es gab verschiedene Reden, u.a. von der Ver.di Jugend, vom Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter, der MLPD und uns als Solikreis. Außerdem gab es einen Infotisch mit Materialien zum Prozess, Solishirts und Pullis, die im Voraus für die Verhandlung gemacht wurden.

Prozessverlauf
Aufgrund der peniblen Kontrollen vor dem Gerichtssaal konnte die Gerichtsverhandlung erst mit 15 minütiger Verspätung, mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten, beginnen. Anschließend wurde das Urteil des Amtsgerichts auszugsweise verlesen. Der vorsitzende Richter Helwerth stellte anschließend die Position des Gerichtes dar: „Ich teile die Rechtsauffassung ihres Verteidigers, nach aktuellem Wissensstand, nicht“ und stellte klar, dass nach seiner Ansicht das „Urteil des Amtsgerichtes nicht nach einem Freispruch schreit“. Nachdrücklich wirkte er auf eine Einigung hin und betonte in Richtung Verteidigung, dass es „manchmal auch auf Schadensbegrenzung“ ankomme.

Bereits nach 15 Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen, damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich absprechen können.

Gegen 10 Uhr schloss sich der Richter den Gesprächen über eine mögliche Verständigung an. Knapp 45 Minuten später wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Helwerth fasste die Ergebnisse zusammen, dass man zu dem Ergebnis kam, dass die Verteidigung ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt und im Gegenzug die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung zur Bewährung zustimmt.

Im Anschluss wurde Chris zu seiner Person befragt und der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen. Aufgrund von Erheiterung im Publikum, stellte Richter Helwerth klar, dass er in dieser Hinsicht „vielleicht ein alter, repressiver Sack“ sei und forderte die Prozessbeobachter auf, sich ruhig zu verhalten.

Plädoyers
In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Dr. Friedrich klar, dass man seiner Ansicht nach „den moralischen Zeigefinger nicht zu einer Faust“ machen dürfe und betonte: „Wir haben hier einen politisch engagierten Menschen (…), dessen Engagement strafrechtlich nicht zulässig ist“.

Neben einer Bestrafung im Rahmen des vereinbarten Strafrahmens, regte er für die Bewährungsauflagen an, „dass das Gericht sich Gedanken macht, wie der Kontakt zu bestimmten Gruppierungen untersagt“ werden könne. Dies begründete er damit, dass sein angeblich gewalttätiges Verhalten durch sein politisches Umfeld bedingt sei.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seinem Plädoyer eher kurz und verwies darauf, während der Verständigungsgespräche bereits seinen Standpunkt dargelegt zu haben und dies zu Protokoll gegeben zu haben. Er sprach sich jedoch gegen ein politisches Betätigungsverbot aus und betonte, dass dies willkürlich sei und auch „nicht realisierbar wäre“.

Urteil
Nach einer 30 minütigen Unterbrechung verkündete das Gericht um 12 Uhr das Urteil: „1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung.“ Diese wurden auf drei Jahre Bewährungszeit festgelegt. Zusätzlich wurden 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Antiaggressionstraining sowie das Verbot sich an „gewalttätigen Aktionen der Antifaschistischen Aktion oder ähnlichem zu beteiligen oder diese zu planen“ auferlegt. Desweiteren wurde ihm aufgetragen, sich von Demonstrationen, die sich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zu entwickeln drohen, sofort zu entfernen.

Der Richter betonte während der Urteilsbegründung ebenfalls, dass man lernen müsse, dass die Polizei nicht immer gleich der Feind sei, „zumindest nicht der wahre Feind“. Außerdem konnte er nicht davon absehen, über die Charaktereigenschaften des Stuttgarter Antirassisten zu urteilen und meinte, dass Chris ein „Heißsporn sei, der geneigt ist schnell um sich zu schlagen“. Dies ginge aus dem vorgelesenen Auszug des Bundeszentralregisters hervor. Wenn innerhalb einer Woche keiner der beiden Seiten Revision gegen das Urteil einlegt, so wird dieses rechtskräftig.

Politische Einschätzung des Urteils
Das heutige Urteil stellt aus Sicht des Solikreises keinen Sieg dar, aber einen Teilerfolg, der ohne den politischen Druck nicht zustande gekommen wäre. Die mediale Öffentlichkeit von Naziumtrieben durch das Auffliegen des Terrors der NSU und der momentan ebenfalls im Landgericht Stuttgart stattfindende Prozess wegen des Mordversuchs vonseiten der Nazis in Winterbach haben hierbei ebenso eine Rolle gespielt, wie die spektrenübergreifende Solidaritätsarbeit in Stuttgart.

Es gibt sicher keinen Grund, dem Richter oder der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dankbar zu sein. Vielmehr ist die Bereitschaft auf eine Haftstrafe zu verzichten, als Resultat der politischen und juristischen Arbeit zu betrachten. Der entschlossene Verfolgungswille gegen antifaschistisch und links Engagierte konnte durch eine Welle der Solidarität nich ausgebremst, aber zumindest abgefedert werden.

Weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft ging es um die Klärung der “Schuldfrage”. Der Prozess wurde von Anfang an von beiden Seiten als politischer Prozess geführt. Die Verurteilung von Chris kann und muss letztendlich als Resultat im Spannungsfeld von Druck und Gegendruck bewertet werden. Es ist uns gelungen, hier als Akteur deutlich wahrnehmbar zu sein und Zugeständnisse zu erzwingen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Tatsache dass es weder vom Angeklagten noch seiner Verteidigung zu einer politischen Distanzierung von den vorgeworfenen Taten kam werten wir dabei als Selbstverständlichkeit.

Vorläufige Nachbereitung unserer Solidaritätsarbeit
In den vergangenen sieben Monaten haben wir als Solikreis versucht Öffentlichkeit zu schaffen und Druck aufzubauen. Es war schön für uns zu erleben, wie diese Arbeit spektrenübergreifend von vielen Akteuren aufgegriffen und unterstützt wurde. In den kommenden Wochen werden wir das Verfahren gegen Chris und unsere Arbeit intensiv nachbereiten.

Doch auch mit der Beendigung des Verfahrens gegen Chris ist die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten weiterhin ein aktuelles Thema. Die Verurteilung des Antifaschisten Smily am 17. Februar durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die hierzu anstehende Berufungsverhandlung, aber auch die vielen „kleinen“ Verfahren fordern weiterhin unsere Solidarität. In welcher Form wir als Stuttgarter Solikreis hierfür einen Rahmen darstellen können, werden wir ebenfalls in den kommenden Wochen diskutieren.

Stuttgarter Solikreis, 29. Februar 2012

Wien: Strache - ordensberaubt, als Kanzler angelobt?

NO WKR! Demo 2012
Foto: Anarchistische Gruppe Freiburg via flickr!
Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0
Die Dinge stehen zwischen den Parteien in Österreich so: SPÖ im Abrutschen von 30 Prozent. ÖVP und FPÖ je 25! Mit offenbar nicht geringen Chancen, dass die FPÖ die ÖVP überholt, mit Strache als Kanzler antritt - und die ÖVP in Schlepptau nimmt.

Vor ein paar Jahren gab es das schon einmal - nur in umgekehrter Rangfolge. Mit Schüssel als Kanzler. Von der ÖVP.

Das Problem: Wenn einer schon keinen Orden verdient hat, darf er dann vor dem Präsidenten "angeloben"? Angeloben - ein österreichischer Fachausdruck für: den Eid ablegen auf die Verfassung vor Aug und Ohr des Präsidenten.

Die Chancen für eine Verweigerung stehen schlecht. Ein Recht auf einen Orden gibt es nicht. Dagegen - wenn eine Koalition dahintersteht - wohl schon das Recht auf Anerkennung als Kanzler.

Strache selbst stänkert weiter in allen möglichen Kanälen und Medien. Insbesondere spielen bei ihm verheulte Damen eine immer größere Rolle. Sie sollen ihm das Frackhemd durchgenässt haben mit ihren Tränen über spuckende Demonstranten. Zu Gesicht hat man bisher keine der Geschändeten bekommen. Da die Polizei einen Kordon von fünfzig Meter gebildet hatte zwischen Festgastin und linken Speichelkönigen, ist das Faktum auch nicht ganz glaubhaft. Den Linken ist ja alles zuzutrauen - aber fünfzig Meter. Das wäre Guinness-reif!

Ein Gesinnungsbruder Straches hat nach dessen Ausspuch. "Wir sind die neuen Juden" gleich dazuphantasiert: demnächst gibt es "Anhaltelager" für die FPÖ. "Anhaltelager" - ein für Österreich typisches Keuschwort für eine Art KZ. Von den Austrofaschisten unter Dollfuß und vor allem Schuschnigg erfunden, um missliebige Personen ohne große gerichtliche Umstände über einen Polizeibefehl stillzustellen. Vielleicht nicht ganz so brutal wie bei den Kollegen der SS im Nachbarland. Aber denen, die es erwischte, reichte es übrig. Man sieht: die österreichische Geschichte wird aufgebraucht. Nur mit umgekehrt angezogenen Ärmeln.

Interessanter die Frage: wo kommen die vielen Rechten her? Inhaltlich ist mir persönlich seit Jahren nichts zu Ohren gekommen, was irgendwie auffällig wäre. Sauber, gesund, reinen Herzens, vaterländisch- das wird offen bekannt. Aber wer will das in schwächeren Stunden nicht auch mal sein. Als Programm wirkt es mehr als lasch.

Antwort: Die FPÖ nährt sich wesentlich aus der Wut auf die seit 1945 nahezu ewige große Koalition zwischen angeblichen Todfeinden: SPÖ und ÖVP. Dass da noch viel mehr hinter die Kulissen geschoben wird als bei Merkel, leuchtet ein. So füllen denn auch die Reste der Zeitungen, die nicht vom Skandal handeln, die Prozesse und Untersuchungsausschüsse wegen Korruption. Zu allen andern ist erst in dieser Woche eine Meldung durchgekommen, dass man von Österreich aus versucht hat, einen Flugplatz im näheren Balkan zu privatisieren. Das Geschäft kam nicht zustande, aber ein paar Millionen blieben doch auf beiden Seiten hängen.

Ein Blick über Europa weg zeigt: ähnliche Gruppierungen ohne große Inhalte treten immer auf, wo entweder auch große Koalition angesagt ist- oder eine Klumpenregierung unter Merkels Fuchtel stöhnt. Etwa die "Wahren Finnen" in Finnland. Niemand hat herausbekommen, was die genau wollen. Aber die Wut auf die Euro-Nachschlapper und Gewölkebewohner oben treibt ihnen die Anhängerinnen und Anhänger zu.

Ausnahme unter den rechten Parteien Europas? Allenfalls Le Pen, Papa und Tochter. In Frankreich greifen sie denn doch viel offener aufs vertraute faschistische Erbe zurück. Die anderen stellen keine große Gefahr für einen Umsturz dar. Aber natürlich - wie in Deutschland auch - verschieben sie die Maße. Was eben noch als rechtsextrem verabscheut wurde, ist auf einmal ein hochanständiger Gedanke geworden, dem sicher - wie es dann heißen wird - einige mit Vorbehalt gegenüberstehen.

Aber korrekt abwägen müssen sie schon, weil sonst einseitig.

Altbach: Flüchtlinge sind kein "Gefahrenpotenzial"!

In einem am 21. Januar in der Esslinger Zeitung veröffentlichten Artikel wendet sich die örtliche CDU gegen die Aufnahme von Flüchtlingen in Altbach. Konkret geht es darum, dass dort bis zu 90 Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak in bislang leer stehenden Immobilien untergebracht werden sollen.

Der Fraktionsvorsitzende der Altbacher CDU, Helmut Maschler, sieht in den "zum Herumlungern verdammten" Flüchtlingen ein "Gefahrenpotential", vor dem die Bürger angeblich "verständlicherweise Angst" hätten. Dies gründet sich auf Ängste vor vermuteten Konflikten durch kulturelle Unterschiede.

Diese "Angst" steht in keiner Relation zu der Angst, die viele der Flüchtlinge als Verfolgte haben, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder politischen Überzeugung um ihr Leben fürchten müssen.

Anstatt diese Problematik in den Vordergrund zu rücken, wird von der CDU ein Menschenbild propagiert, das Flüchtlinge als Gefahr darstellt, deren Aufnahme der Gemeinde keinen wirtschaftlichen Nutzen einbringt und die offenbar als lästige, rechtliche Verpflichtung angesehen werden.

Schon am 26. Januar zeigen diese Äußerungen Wirkung, so dass der Pressesprecher des Landratsamtes, Peter Keck, die Reduzierung von 90 auf 60 Plätze im Antrag des Landkreises Esslingen für ein Asylbewerberheim in Altbach verkündet. Die Unterkunft soll ein ehemaliges Altenpflegeheim werden, das laut Maschler einst über 45 Pflegeplätze verfügte und somit für 90 Flüchtlinge nur unzureichend Platz bietet. Um - wie aus anderen Flüchtlingsunterkünften bekannt - katastrophale hygienische Zustände und mangelhafte Bewegungsfreiheit zu vermeiden, fordert der Esslinger Kreisverband der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) ein anderes Unterbringungskonzept, damit ein menschenwürdiges Leben garantiert werden kann. Der CDU scheint die Enge der geplanten Unterkunft jedoch gerade Recht zu kommen, denkt sie doch statt über alternativen oder zusätzlichen Platz lieber an eine "gerechtere Verteilung der Asylanten auf alle Kommunen".

Diese Menschen verlassen ihr Heimatland in größter Not, stammen häufig aus Kriegs- und Hungergebieten, müssen bei einer Rückkehr mit Verfolgung, Folter oder Ermordung rechnen. Die Art und Weise, in der hier über die Asylsuchenden diskutiert und die Problematik als unangenehme Pflicht abgetan wird, verurteilen wir aufs schärfste!

Das seit 1993 stark eingeschränkte Asylrecht erschwert es Asylsuchenden ohnehin, in Deutschland Asyl beantragen zu können und sorgt zudem für Umstände, die es unmöglich machen, sich - wie von der CDU gewünscht - zu "integrieren". Die bislang nur in Deutschland geltende "Residenzpflicht" sorgt für eine örtliche Beschränkung des Aufenthalts und damit für eine einfachere Kontrollier- und Kriminalisierbarkeit der Flüchtlinge. Wir fordern die Abschaffung dieser Auflage, da sie den betroffenen Menschen die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes, freiheitliches Leben raubt!

Eine Unterbringung in abgelegenen Gegenden oder von der Bevölkerung abgesonderten Sammelunterkünften lehnen wir ab. Eine Leben in Wohngemeinschaften inmitten der Bevölkerung ist menschenwürdiger, ermöglicht ein solidarische Zusammenleben in jeder Hinsicht und ist zudem sogar günstiger, wie die Erfahrungen in anderen Landkreisen bzw. Bundesländern zeigen.

Die durch Krieg, Vertreibung und Massenvernichtung geprägte nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands sollte uns zudem zur Solidarität gegenüber Menschen, die vor solchen Zuständen flüchten und Schutz suchen, mahnen.

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