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Stuttgart 21 Gegner nach viertägiger Gewahrsamnahme freigelassen

Stuttgart, 16. Februar 2012: Einen Tag nach der Schlossgartenräumung und somit nach fast 24 Stunden unrechtmäßiger Inhaftierung wurde ein 19-jähriger Aktivist gegen S21 wieder freigelassen. Dieser war am Montag, 13.2. nach der Durchsuchung des Parkschützerbüros in Beseitigungsgewahrsam genommen worden, um ihn daran zu hindern, sich an der Besetzung des Mittleren Schlossgartens zu beteiligen. Zusätzlich wurde behauptet, er habe sich an der Herstellung eines Molotowcocktails beteiligt. Nach der Räumung des Schlossgartens stellt sich dieser Vorwurf als nicht haltbar heraus und der Aktivist musste wieder freigelassen werden.

Nach gängiger Rechtssprechung hätte der Gefangene schon am gestrigen Tag wieder freigelassen werden müssen. Er wurde jedoch fast einen ganzen Tag länger unter äußerst fragwürdigen Bedingungen (kein Kontakt nach außen, kalte Transportzelle) im Stammheimer Gefängnis festgehalten. Vor der Gewahrsamnahme wurde er vom Richter nicht angehört.  Im  polizeilichen Verhör wurde er massiv unter Druck gesetzt: Falls während seiner Gewahrsamnahme ein Molotowcocktail fliege, so würde er der Beihilfe beschuldigt. Stuttgarter Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nahmen mit diesem Vorgang wieder einmal in Kauf, sämtliche Rechte von Beschuldigten zu übergehen, um Aktivisten gegen Stuttgart 21 zu kriminalisieren und in der Öffentlichkeit als gewaltbereit darzustellen.

Tobias S. kommentiert die Vorgänge um seine Gewahrsamnahme wie folgt: „Ich weiß ja selbst, dass ich mit der Herstellung eines Molotowcocktails nichts zu tun habe. Deshalb habe ich versucht, das Ganze mit Humor zu sehen. Ich lasse mich weder kriminalisieren noch mit Drohungen unter Druck setzen.“

Nicht nur die Umstände der Gewahrsamnahme zeichnen ein bedenkliches Bild im Umgang mit politisch engagierten Bürgern. Schon auf der Fahrt zum Haftrichter sah sich der Aktivist mit einem Anwerbungsversuch als Informant durch den Staatsschutz konfrontiert, da er der führende Kopf der Bewegung sei.

Tobias S. dazu: „So etwas wie einen führenden Kopf gibt es bei unserer Bewegung gar nicht. Wir sind dann alle wohl eher viele kleine Gehirnzellen, die kreativ zusammenarbeiten. Das passt der Stuttgarter Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Richtern offensichtlich überhaupt nicht. Schon das Wort Beseitigungsgewahrsam zeigt, worauf hier eigentlich abgezielt wird: Wenn es allein nach ihnen ginge, würden wohl sämtliche politisch Engagierte schon im Vorfeld von Aktionen „beseitigt“ werden.“

Quelle: Pressemitteilung

Erneut Prozesse gegen Antifaschisten in Stuttgart

Am 17.-‹02.-‹2012 wird eine Ge­richts­ver­hand­lung gegen einen Antifaschisten beim Stutt­gar­ter Amts­ge­richt statt­fin­den. Ihm wird vor­ge­wor­fen auf eine Grup­pe Skin­heads ein­ge­schla­gen und sie da­durch leicht verletzt zu haben. Offenbar ging der Auseinandersetzung eine Be­lei­di­gung und ein ver­such­ter An­griff der Skinheads vor­aus.

Neben die­sem Er­eig­nis soll in dem Ver­fah­ren zu­sätz­lich eine Sach­be­schä­di­gung ver­han-‹delt, wer­den, die dem An­ge­klag­ten an­ge­las­tet wird. Eine Per­so­nen­kon­trol­le in der Nähe eines mit Pa­ro­len be­sprüh­ten Po­li­zei­wa­gens reich­te dabei aus, um den für sein po­li­ti­sches En­ga­ge­ment be­kann­ten Be­schul­dig­ten als Ver­ant­wort­li­chen für die Sprü­he­rei­en hin­zu­stel­len.

Das schreibt die RASH Stuttgart: "Der kom­men­de Pro­zess könn­te dras­ti­sche Fol­gen für den An­ti­fa­schis­ten haben, des­sen Be­wäh­rungs­stra­fe wegen die­sen Vor­wür­fen nun wi­der­ru­fen und in eine Haft­stra­fe um­ge­wan­delt wer­den könn­te. Ge­ra­de in ei­gentlich al­ter­na­ti­ven Sub­kul­tu­ren, die immer mehr von rechts­of­fe­nen und rech­ten Ten­den­zen un­ter­wan­dert wer­den, braucht es Men­schen, die auf­rich­tig und ent­schlos­sen Stel­lung gegen Ras­sis­mus, Na­tio­na­lis­mus und der Aus­gren­zung von Min­der­hei­ten be­zie­hen. Die­ses En­ga­ge­ment muss ge­för­dert und aus­ge­baut wer­den! Wir kön­nen nicht hin­neh­men, dass po­li­ti­sche Ak­ti­vis­tIn­nen zu­neh­mend mit kon­stru­ier­ten oder auf­ge­bausch­ten An­schul­di­gun­gen über­häuft wer­den, um sie und ihr Um­feld ein­zu­schüch­tern und po­li­ti­sches En­ga­ge­ment zu läh­men.-‹Gerade wenn es, wie in die­sem Fall, um mög­li­che Haft­stra­fen geht, ist es un­se­re Auf­ga­be, die Be­trof­fe­nen best­mög­lich zu un­ter­stüt­zen."

Am 8. Fe­bru­ar wurde der Antifaschist am frühen Morgen von der Po­li­zei in seiner Woh­nung fest­ge­nom­men. Dabei wurde die Tür aufgebrochen und SEK Be­am­ten und Hun­de stürmten die Wohnung. Be­schlag­nahmt wurde ein PC. Trotz festem Wohnsitz wurde der Haft­be­fehl wegen an­geb­li­cher Ver­dunklungs­ge­fahr auf­recht er­hal­ten, weshalb der Angeklagte bis zu sei­ner Ver­hand­lung in der JVA Stutt­gart--‹Stamm­heim in Un­ter­su­chungs­haft sitzt.

So­li­da­ri­tät mit dem an­ge­klag­ten An­ti­fa­schis­ten!
Kommt zur an­ti­fa­schis­ti­schen Kund­ge­bung und Pro­zess­be­ob­ach­tung am 17. Fe­bru­ar ab 8:00 Uhr vor dem Stutt­gar­ter Amts­ge­richt, Hauffstr.5! Beginn der Gerichtsverhandlung: 09:00 Uhr.

Gegen den vor einigen Monaten im Rahmen antirassistischer Protestaktionen gegen ein Aktionswochenende der rechtspopulistischen Zusammenhänge „Bürgerbewegung Pax Europa e.V.“ und „PI – Politically Incorrect News“ Anfang Juni diesen Jahres in Stuttgart wegen einfacher Körperverletzungsdelikte verhafteten und erst kürzlich aus der Untersuchungshaft entlassenen Antifaschisten Chris finden am 29. Februar, 7. März und 15. März die Verhandlung vor dem Landgericht, Urbanstr. 20 statt. Die Verhandlungen beginnen um 09:00, zuvor sind ab 08:00 Kundgebungen angekündigt.

Dazu wird es am 21. Februar eine von der ver.di Jugend Stuttgart organisierte Infoveranstaltung im alten Feuerwehrhaus, Erwin-Schöttle-Platz, Stuttgart-Heslach geben. Beginn der Veranstaltung ist 19 Uhr.


Informationen zur Re­pres­si­on gegen An­ti­faschisten in der Re­gi­on Stutt­gart unter:

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