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Verwaltungsgericht Stuttgart gibt politischem Druck der Stuttgart 21 Betreiber nach und kriminalisiert S21 Gegner

Mit dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes vom 24.1.2012 werden Stuttgart 21 GegnerInnen kriminalisiert, die mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen die gerichtlich festgestellten illegalen Baumfällungen und Einrichtung des Grundwassermanagements protestiert haben:

"... das Aufenthalts- und Betretungsverbot sei gerechtfertigt, weil zu befürchten sei, dass es sonst bei den geplanten Baumfäll- und Versetzungsarbeiten im Mittleren Schloßgarten zu Straftaten kommen werde. Eine Vielzahl von Vorkommnissen zeige, dass vielfach bei Bauaktivitäten der DB Netz AG von Projektgegner - organisierter - Widerstand geleistet worden sei, der strafrechtlich relevant gewesen sei, zuletzt in der Nacht vom 21.1 auf den 22.1.2012."

Das Urteil ist ein Anschlag auf fundamentale Grundrechte wie das auf Versammlungsfreiheit. Die demokratische Öffentlichkeit ist - unabhängig von der Haltung zu S21 - dazu aufgerufen, juristisch und politisch gegen dieses Urteil vorzugehen und durch massenhafte Präsenz in den nächsten Tagen im Mittleren Schloßgarten diese Grundrechte auch praktisch zu verteidigen.

Gegen den am 25.01.2012 bekannt gegebenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist am selben Tag noch durch die Rechtsanwältin Simone Eberle, Stuttgart und Rechtsanwalt Claus-Joachim Lohmann aus Esslingen Beschwerde eingelegt worden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat die Landesregierung und namentlich den Justizminister aufgefordert, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen.

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Das nächste Bündnistreffen findet statt am Donnerstag, 09. Februar 2012 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart, Willi Bleicher Str. 20.

Siehe auch: “Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt– –“ Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Stuttgart 21: Solidaritätsbotschaft der NO-TAV-Bewegung aus dem Susatal

Proteste gegen den TAV im Val di Susa am 6. November 2005
Foto: Ocelon1444 / wikipedia.it
Lizenz: GNU Free Documentation License, Version 1.2
Zwischen Turin und Lyon soll für 20 Milliarden Euro eine Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut und in die Alpen hinein geschlagen werden, obwohl die bestehende Bahnstrecke überhaupt nicht ausgelastet ist. Was in Stuttgart der Gipskeuper, ist im Val di Susa asbest- und uranhaltiges Gestein, das durch den Tunnelbau freigesetzt würde.

Seit 20 Jahren protestieren die BewohnerInnen dort und leisten Widerstand. Heute wurde eine Solidaritätsbotschaft aus dem Val di Susa mit der Protestbewegung gegen Stuttgart 21 bekannt:

Liebe Stuttgarter Freunde,

Wir verfolgen mit Interesse und Besorgnis die letzten Ereignisse um den Stuttgarter Bahnhof. Wie auch hier im Susatal, wird in Stuttgart das Bürgerrecht mit Füssen getreten, um die Interessen von einigen wenigen Finanz- und Wirtschaftsspekulanten durchzusetzen. Wie auch im Susatal, verlieren Bürger und Umwelt, wo die Lobby verdient.

Haltet euren Kopf hoch, eine verlorene Schlacht ist noch lange kein verlorener Krieg. Unser gemeinsamer Kampf  gegen den Missbrauch unserer Rechte und gegen die Nötigung unserer Ideen von Seiten der Medien, Politik und Banken wird weitergehen. Immer mehr Menschen nehmen daran teil und lassen sich diese Bevormundung nicht mehr gefallen! Wir nehmen unsere Zukunft und die unserer Umwelt in unsere eigenen Hände.

Um das zu bekräftigen treffen wir uns Anfang März in Florenz und im Juli in der Bretagne zum 2. internationalen Forum gegen unnütze Grossprojekte. Wir haben klein angefangen aber jetzt rollt die Lawine und ihr Tosen wird immer lauter, in Deutschland, in Europa und auf der ganzen Welt.

In diesem Sinne Oben bleiben und “a sarà düra”!

Siehe auch unsere weiteren Beiträge zum Val di Susa:

Links zu verschiedenen Initiativen gegen den TAV:

S21: Parkfunk am Dienstag, 24. Januar

Die wunderbare Welt des Widerstands. Es geht um mehr als einen Bahnhof. Unser Morgenrot kommt nicht nach einer durchgeschlafenen Nacht. Infos aus der politischen, sozialen und kulturellen Bewegung gegen Stuttgart 21. Garniert mit Musik im Freien Radio für Stuttgart, 99.2 MHz Antenne, 102.1 MHz Kabel, http://streaming.freies-radio.de:8000/listen.m3u?src=1

Dienstag, 24. Januar 2012 von 20 bis 21 Uhr

Studio-Telefon 64 00 444

jeden vierten Dienstag im Monat 20-21 Uhr



Mehr Information

Der lange Schatten von Stuttgart 21 oder: Wieviel Presse- und Meinungsfreiheit darf es sein?

Eine Podiumsdiskussion mit dem Titel “Der lange Schatten von Stuttgart 21 oder Wieviel Presse- und Meinungsfreiheit darf es sein?” findet am Mittwoch, 11. Januar 2012, um 19 Uhr im Gewerkschaftshaus Stuttgart, großer Saal statt. (Willi-Bleicher-Straße 20, Stuttgart, S-Bahn ‚Stadtmitte‘, U-Bahn ‚Keplerstraße‘).

Es diskutieren Renate Angstmann-Koch, Schwäbisches Tagblatt, dju-Landesvorstand, Joe Bauer, Kolumnist der Stuttgarter Nachrichten, Uli Röhm, Fernsehjournalist, Gründungsredakteur von WISO (ZDF), Vorstandsmitglied von ver.di im ZDF, Walter Sittler, Schauspieler, Stefanie Brum, Rechtsanwältin des Vereins Umkehrbar, Martin Heiming, Rechtsanwalt von zwei Nordflügel-Fotografen, Kristian Frank, Rechtsanwalt eines Kameramanns von CamS21, Satirische Einlage: Peter Grohmann, Anstifter, Kabarettist. Moderation: Hermann G. Abmayr, Filmemacher und freier Journalist.

Dreimal hat der Staat in der aktuellen Auseinandersetzung um Stuttgart 21 in die Presse- und Meinungsfreiheit eingegriffen:

– Bei der Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Bahnhofs hat die Polizei drei Pressefotografen mehrere Stunden lang in ihrer Arbeit gehindert. Gegen einen der Fotografen läuft noch ein Verfahren wegen Hausfriedenbruchs.

– Nach der Besetzung des Geländes, auf dem das „Grundwassermanagement“ für den Bau des Tiefbahnhofs untergebracht ist, hat die Polizei Bildmaterial, Festplatten, Kameras und Rechner von Kameraleuten beschlagnahmt. Den Bildreportern, die für CamS21 arbeiten, wird schwerer Landesfriedensbruch vorgeworfen.

– Vor der Volksabstimmung hat das Landgericht Stuttgart auf Antrag von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt per einstweiliger Verfügung die Verbreitung eines Video-Clips verboten. Darin hatte der Schauspieler Walter Sittler einen Arbeitgeber-Clip zur Abstimmung kommentiert. In dem Verbot gegenüber dem Verein Umkehrbar, der den Spot im Internet verbreitet hat, sieht Sittler einen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Veranstalter, weitere Informationen und Kontakt:

Gewerkschafter gegen Stuttgart 21

ver.di Bezirk Stuttgart

DJU in ver.di

Die Anstifter

via Hohenlohe-Ungefiltert

“Der Südflügel bleibt - wir auch”: Kulturprogramm im Anschluss an die Montagsdemo

Download des Aktionswochenflyers: Grafik anklicken
Nach der 106. Montagsdemo am morgigen Montag, den 09.01.2012 findet nicht wie ursprünglich geplant und angekündigt ein Demozug zum Finanzministerium statt. Stattdessen wird es unter dem Motto "Der Südflügel bleibt - wir auch" ein Kultur- und Informationsprogramm am Südflügel geben.

Es wird unter anderem Beiträge geben von:
Peter Grohmann (Kabarettist)
Hans Heydemann (Sicherheitsingenieur)
Wolfgang Sternstein (zum Thema Ziviler Ungehorsam)
Christoph Strecker (ehem. Richter)

Musik gibt es von der Compagnia Sackbahnhof und der Lokomotive Stuttgart. Weitere Mitwirkende werden im Laufe des heutigen und morgigen Tages bekanntgegeben.

Aufgrund der aktuellen Lageeinschätzung deutet alles darauf hin, daß sich die Polizei auf ihren Einsatz am Südflügel vorbereitet und der Abrissbeginn unmittelbar bevorsteht. Wir sollten uns also darauf einstellen, daß wir länger am Südflügel bleiben.

Der Abriss des Südflügels darf auf keinen Fall begonnen werden, solange noch rechtliche Zweifel im Bezug auf das Projekt Stuttgart 21 bestehen und nicht sämtliche erforderlichen Baugenehmigungen erteilt sind! Ein Abriss zum jetzigen Zeitpunkt ist eine reine Machtdemonstration der Deutschen Bahn AG und hat wie der Nordflügelabriss nur das Ziel, "unumkehrbare" Fakten zu schaffen und dadurch die Landesregierung erpressbar zu machen.

 

Via Bei Abriss Aufstand

"Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt" - Kommentar des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen

Durch die "Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:

Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.

In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!

Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden – es herrscht kein Ausnahmezustand!

Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.

Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: "Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).

Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!

Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig

Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht
der DB gedeckt.

Ebenso die Baumfällungen am 30.9./1.10.2010: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die offenbar ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte.

Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig!

Projektgegner haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei!“

Alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einstellen

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart
anzuweisen, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen!

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 5.1.2012, via hohenlohe ungefiltert

Götterdämmerung für den S21-Widerstand? Die Ergebnisse der "Volksabstimmung"

Grafik: Fakt

Foto: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
Lizenz: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert) (CC BY-SA 2.0)
Logos der "Grünen"
Mit der verlorenen sogenannten "Volksabstimmung" ist das Ende der Illusionen in die baden-württembergischen "GRÜNEN" und deren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gekommen.

Viele prominente S21-GegnerInnen und heutige ProtestuntergangsbeschwörerInnen beginnen nun mit einer Absetzbewegung.

Nachdem sie alle Warnungen und Kritiken vor einer Beteiligung der Protestbewegung an der ursprünglich von der SPD ins Spiel gebrachten "Volksabstimmung" ignoriert hatten, erklären sie den Protest nun für gescheitert. Sie versuchen, die Proteste gegen Stuttgart 21 dorthin zu verlagern, wohin ihn die BefürworterInnen gerne hätten: in den Keller.

Dass dieses Instrument, von dem von vornherein klar war, dass es nicht zur Verhinderung von Stuttgart 21 taugt, trotzdem von vielen, vor allem prominenten "Bewegten", favorisiert wurde, hat Tradition in dieser Auseinandersetzung.

Nachdem an dem bundesweit als "schwarzer Donnerstag" bekannt gewordenen 30. September 2010 hunderte Menschen verletzt wurden, nahmen Hunderttausende an den darauf folgenden Protestdemonstrationen teil.

Dann kam Heiner Geißler und mit ihm die Illusion der Schlichtung - als ob es Kompromisse beim Milliardenprojekt geben könnte. Die anschließende Orientierung auf die Abwahl der als korrupt angesehenen Mappus-Regierung und die damit verbundene Hoffnung, mit der Wahl der "GRÜNEN", die erstmals einen Ministerpräsidenten stellten, Stuttgart 21 auf parlamentarischen Weg verhindern zu können, schlugen ebenfalls fehl.

Die GRÜNEN hatten die Einstellung von Stuttgart 21 allerdings nur auf dem Umweg über den Ausstieg aus dem Finanzierungsanteil des Landes im Programm: "Wir wollen eine 'Volksabstimmung' über die Beteiligung des Landes an 'Stuttgart 21' einleiten." (Wahlprogramm, S. 194)

Konsequent brechen nun Bündnispartner wie der BUND aus dem Aktionsbündnis weg, mit dem Verweis auf dessen durch die "Volksabstimmung" angeblich erreichte Demokratische Legitimation.

Mit "NEIN" zum Ausstieg Baden-Württembergs aus der Finanzierung stimmten 28,3% der Wahlberechtigten im Land bzw. 35,7 % in Stuttgart. Ist DAS die "Mehrheit der Bevölkerung"?

Zumal wahlberechtigt nur "BürgerInnen", also Menschen mit deutschem Pass waren und ein Großteil der MigrantInnen davon ausgeschlossen war.

Genau mit diesem "Argument" gehen jetzt aber auch ehemals prominente S21-GegnerInnen hausieren und verbreiten Niederlagenstimmung nach allen Regeln der Kunst.

Sie fordern die Einstellung der Montagsdemos mit der Begründung, man würde damit "gegen die Mehrheit der Menschen" protestieren

Außer acht bleibt die bescheidene Frage, ob denn überhaupt noch demonstriert werden müsste, wenn die "Mehrheit der Menschen" sich den Zielen der Protestbewegung bereits angeschlossen hätte?

Im Kern schieben die VerfechterInnen des Projektes "Volksabstimmung" deren vorhersehbare Ergebnisse als Begründung für ihren eigenen Abschied aus der Protestbewegung vor.

Am einfachsten haben es die "GRÜNEN": Hatten sie bereits in der Vergangenheit ihre "Unschuld" verloren, weil sie durch ihre Zustimmung zu den NATO-Kriegen in Jugoslawien und Afghanistan, zum halbherzigen Atom"ausstieg" oder zu Hartz IV all dieses überhaupt erst möglich gemacht hatten, so enttäuschen sie auch jetzt nicht die Erwartungen.

Kretschmann fiel auf dem "GRÜNEN" Parteitag in der Woche vor der "Volksabstimmung" gleich zwei Bewegungen in den Rücken, indem er unterstrich, dass er bei gewonnener "Volksabstimmung" S21 auch von seiner Landespolizei geschützt durchsetzen wird, und indem er den Mitgliedern seiner Partei von der Unterstützung der Anti-Castor-Proteste abriet.

Sie dachten, sie wären an der Macht...

Die Hoffnung in die "Volksabstimmung" zu setzen, ist die Fortsetzung des Trugschlusses, es ginge in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 in erster Linie um die besseren Argumente und nicht um eine Machtauseinandersetzung.

Das verkannte, dass die hochmotivierte Gegenseite, bestehend aus dem real existierenden baden-württembergischen schwarzen Filz aus Seilschaften, um ihre Milliardenprofite besorgten Konzerne, alles aufbieten würde, um die Abstimmung propagandistisch für sich zu entscheiden.

So nahmen allein die Regionalversammlung 1 Million Euro und der Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster zusätzliche 130.000 Euro an Steuergeldern für einen Brief an die "lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger" in die Hand, um in einer gewaltigen Desinformationskampagne gemeinsam mit den Unternehmerverbänden und der IHK die entsprechende Stimmung zu erzeugen.

Die Motive dafür brachte der langjährige Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, bereits am 28. September in der "Stuttgarter Zeitung" auf den Punkt:

"Wenn Stuttgart 21 gekippt wird, dann hat dies verheerende Auswirkungen auf unsere nationale und internationale Reputation als rechtssicherer und verlässlicher Wirtschafts- und Investitionsstandort."

... dabei waren sie nur in der Regierung

Hundts Angst vor Eingriffen in die kapitalistische Investitionsentscheidungsfreiheit unterstrich damit zugleich auch, was in Teilen der radikalen Linken nicht unumstritten ist - dass der Kampf gegen S21 im Kern ein antikapitalistischer ist und - unabhängig vom Bewusstsein der AkteurInnen im S21-Widerstand - den Herrschenden die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel streitig gemacht werden.

Diese Erkenntnis wäre jedoch für die Verbreitung und Weiterentwicklung des Widerstandes, der bislang eher von besserverdienenden Menschen geprägt ist, von großer Bedeutung.

Diesen langen und schwierigen Weg zu beschreiten, ist für die bisher eher als Randerscheinung agierende Linke eine Herausforderung. Nicht umsonst fällt es bürgerlichen Führungsfiguren leicht, vor "radikalen Kräften" zu warnen.

S21 bleibt trotz der "Volksabstimmung" ein "verkorkstes" Projekt

Die "Volksabstimmung" muss als das verarbeitet werden, als was sie gedacht war und wie sie von der Befürworterseite vorangetrieben wurde: als perfides Spaltungsmanöver, in das die Protestbewegung hinein bugsiert wurde. Es gibt deshalb keinen Grund, sich dem Ergebnis unterzuordnen oder - noch schlimmer - es als Maßstab für das eigene Handeln zu nehmen. Diejenigen Vorschläge, die jetzt analog zur "kritischen Begleitung" des Projektes durch die Landesregierung den Protest weichspülen wollen, erweisen ihm einen Bärendienst.

Der Protest ist auf der Straße, bei Blockaden, Infoständen im Park und bei Wind und Wetter durch Aktionen, bei denen sich die Menschen einbringen konnten, stark geworden. In dem Maß, wie stattdessen auf den parlamentarischen Weg, auf Schlichtung statt Verschärfung gesetzt wurde, bröckelten dessen Teilnehmerzahlen.

Der Zivile Ungehorsam war noch nie ein Mehrheitsprogramm, weswegen gerade er jetzt durch die Freunde der "Volksabstimmung" für unangebracht erklärt wird.

Selbstbewusst und auf die eigenen Positionen vertrauend, werden Sympathien gewonnen und nicht anbiedernd

Optionen und Reserven für einen wirkungsvollen Kampf gegen Stuttgart 21 gibt es auch und gerade, wenn der Blick nicht durch scheindemokratische Ablenkungsmanöver verstellt wird. Die Verbindung der Auseinandersetzung um S21 mit anderen sozialen und politischen Kämpfen, die Ausrichtung auf die Menschen, die den öffentlichen Nahverkehr nutzen, auf die Menschen, die im Protest unterrepräsentiert sind wie Erwerbslose und MigrantInnen, die Öffnung gegenüber kapitalismuskritischen Kräften. Das Lernen von ähnlichen Bewegungen wie der NoTAV-Bewegung im italienischen Susa Tal, der Bewegung gegen den LGV im Baskenland oder von der Vielfalt der Bewegung im Wendland.

S21 ist ein kapitalistisches Projekt, das nach kurzfristiger Profitlogik gebaut werden soll und nicht entsprechend der Bedürfnisse dieser Menschen. In der Widersprüchlichkeit, die eigenen Bedürfnisse der Profitlogik unterzuordnen, bewegt sich weitgehend auch das Denken der Menschen.

Die jetzt von den 700 TeilnehmerInnen des großen Ratschlags vom 4. Dezember beschlossene Konzentration der Argumente auf die Kosten verdeckt jedoch nur unzureichend, dass genau dies der Propaganda der ProjektbetreiberInnen auf den Leim geht. Soll der eigene Standpunkt von Mehrheiten abhängig gemacht werden? Ist Stuttgart 21, und wenn es nur die Hälfte kosten würde, dann besser?

Wäre Stuttgart 21 das erste Projekt, das trotz der "aus dem Ruder gelaufenen Kosten" nicht weitergebaut wird, gerade weil es ein Projekt der Profitmaximierung ist?

Eine der Beteiligten wird sich über diese Argumentationslinie in jedem Fall freuen. Die Bahn AG hatte bereits vor der "Volksabstimmung" erklärt, dass im Falle einer Kostenüberschreitung eben "nachverhandelt" werden müsse.

Dies trifft vor allem auch die Stadt Stuttgart, die S21 mitfinanziert und die sich aktuell mit 850 Millionen Euro bis 2016 neu verschuldet. Statt in der Situation die Reißleine zu ziehen und die städtische Finanzierung von S21 mit 238,58 Mio. Euro zu kappen, sollen statt dessen dringend notwendige Schulsanierungen, Kitaausbau und Ganztagsbetreuung um "einige Jahre gestreckt" werden.

Der Protest muss den gesteckten Rahmen durchbrechen

Zwischen dem 6. und 10. Januar soll der Südflügel des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes abgerissen werden, kurz darauf sollen die Bäume im Schlossgarten fallen.

Darauf reagierte der "große Ratschlag" der S21-GegnerInnen in Stuttgart am 4. Dezember damit, die Montagsdemos weiterhin durchzuführen, jedoch mit einem anderen Konzept und an anderer Stelle, direkt zwischen dem vom Abbruch bedrohten Südflügel und dem Schlossgarten.

Dort wird es 2012 unausweichlich "zur Sache" gehen: Für den 6. Januar sind die ersten Arbeiten angekündigt.

Kretschmann droht: "Man muss damit rechnen, dass es da zu Auseinandersetzungen kommt."


Denjenigen, die bereit sind, am konsequenten Widerstand festzuhalten, bekommen von der Landespolizei bereits die Instrumente gezeigt: Neben 9.000 PolizeibeamtInnen zur Durchsetzung des Baus wurde bereits angekündigt, ein Containerdorf zur Festsetzung der bei den vorhersehbaren Protesten Teilnehmenden auf dem Gelände des Cannstatter Wasens einzurichten.

Der Stuttgarter Polizeipräsident sagt dazu: "Wer das hohe Gut der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit friedlich wahrnimmt, darf auf den polizeilichen Schutz vertrauen."

Ministerpräsident Kretschmann verteidigte diese Pläne. "Dies sei besser, als wenn sie zur Aufnahme der Personalien draußen warten müssten und etwa eingekesselt werden müssten. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sei verpflichtet, Vorsorge zu treffen."

So wird die Spaltung der Bewegung gegen S21 entlang der Gewaltfrage forciert. Obwohl es von dieser "Gewalt" - zumindest seitens der DemonstrantInnen - weit und breit nichts zu sehen gibt, ist die Gefahr, in diese Falle zu tappen, groß.

Erstveröffentlichung 20.12.2011 in "graswurzelrevolution" Nr. 365 / Januar 2012

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