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Was mir heute wichtig erscheint #295

Erinnerungsarbeit: "Klar, die 68er hatten die bessere Presse. Aber das ist kein Grund, nicht an das Jahr 1980 zu erinnern. Dem Jahr der letzten Jugendrevolte." Beitrag von Stefan Laurin bei den Ruhrbaronen, via publikative.org

Zensurversuch:" Die Deutsche Bank droht mit rechtlichen Schritten und Schadenersatzklage gegen einen Film über Nahrungsmittelspekulationen, sollte nicht eine Passage des Pressesprechers Frank Hartmann herausgenommen werden. Der Pressesprecher wird dahingehend zusammengefasst, dass nicht die Händler von Banken, sondern die Menschen in Somalia für ihre Armut selbst verantwortlich seien. Daraufhin bestätigt Hartmann: „Natürlich sind die selbst schuld!“" Mehr zum Film und dem Ansinnen der Deutschen Bank beim "Zentrum für Politische Schönheit" via DFG/VK.

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.

Akteneinsicht: Das Thü­rin­ger Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz wurde am Donnerstag für drei Stun­den be­setzt. Ca. 40 Ak­ti­vis­tIn­nen dran­gen angesichts unverschlossener Türen in das Ge­bäu­de der Be­hör­de ein und for­der­ten: „Ich will meine Akten sehen“ oder „Ver­fas­sungs­schutz auf­lö­sen“. Dazu gibt es auch ein Video der Filmpiraten. Nicht zur Besetzung, sondern zur Mahnwache ruft die VVN-BdA Baden-Württemberg für den kommenden Montag 15:30 vor dem Landesamt für Verfassungsschutz auf.

Vorweihnachtsgeschenk: Die Neuseeländische Reggae-Band The Black Seeds verschenkt aktuell einen 8-Track Sampler, via den Kreuzberger Blogrebellen.

Sektenzustand: Das Ergebnis einer Unter­suchungskommission ist erschreckend: In den Niederlanden wurden zwischen 10.000 und 20.000 Kinder in katholischen Einrichtungen mißbraucht. Die Kirche habe zudem versucht, derartige Fälle aus Angst vor Skandalen zu vertuschen. Via Jörg Kantel, der auch viel Solidarität für seine juristische Auseinandersetzung mit der Sekte braucht, die er nicht mit dem bösen Wort mit "F" in Verbindung bringen darf.

Ausstand: Über Streiks in der "Volksrepubilk" China ist zum Teil wenig bekannt, wenn dann werden sie in den bürgerlichen Medien nach dem Motto: "Dort ist es auch nicht besser" im Sinne von T.I.N.A. antikommunistisch gewendet. Zwei Ausnahmen: LabourNet mit diversen Berichten zur Lage und entdinglichung mit einem Verweis auf eine Aufschlüsselung nach Regionen, Branchen, Streikursachen und Forderungen, Anzahl der Beteiligten sowie Unternehmenstyp.

Sylversterdemo: Das Jahr 2011 war ge­prägt von viel­fäl­ti­gen und kämp­fe­ri­schen lin­ken Mo­bi­li­sie­run­gen. Mit dem Wi­der­stand gegen Nazis und Ras­sis­ten, gegen Kriegs­trei­ber und --‹pro­fi­teu­re, sowie mit klas­sen­kämp­fe­ri­schen Ak­tio­nen gegen die Kri­sen­po­li­tik der Herr­schen­den und für die Über­win­dung des Ka­pi­ta­lis­mus, konn­ten Kämp­fe wei­ter­ent­wi­ckelt und linke Be­we­gun­gen ge­stärkt wer­den. Viele der Ak­ti­vi­tä­ten hat­ten je­doch mit einem aus­ufern­den Pro­blem zu kämp­fen: Staat­li­che Re­pres­si­on in ver­schie­dens­ten For­men. Für ein re­vo­lu­tio­nä­res Jahr 2012 gehen wir darum am 31. De­zember 2011 in Stutt­gart auf die Stra­ße. Wei­te­re Infos gibts auf dem De­mo--‹Blog.

Schutzbehauptung: "Seit etwa einem Jahr warnen wir, dass alle Webseiten, die Facebook-Buttons einbinden, ohne weiteres Zutun des Anwenders Informationen an Facebook senden, die der Konzern einer konkreten Person zuordnen kann. (...)" Wir haben zwar keinen Facebook Button aber verweisen trotzdem auf den Beitrag bei heise.security.

Infantil: In der neuen Broschüre "Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern" der Anti"extremismus"ministerin Christina Schröder "werden nicht nur Sparmaßnahmen der Regierung zu „Trugbildern“ uminterpretiert, sondern auch jeglicher Protest dagegen in die Nähe einer „extremistischen“ Gefahr gerückt." (Tom Strohschneider / Der Freitag)

Zentralbehörde: "(...) Das Versagen der Sicherheitsbehörden wird damit auf rein technische und administrative Aspekte reduziert, ohne an den politischen Grundmustern der Behörden etwas zu ändern. Das GAR lehnt sich in seiner Grundstruktur an das seit 2004 in Berlin-Treptow bestehende Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) an, das zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus gegründet wurde. Dort befinden sich die Vertreter aller beteiligten 38 Sicherheitsbehörden auf einem gemeinsamen Gelände. Das GAR soll nun ausdrücklich keinen gemeinsamen Standort für alle beteiligten Behörden haben – das wird mit dem Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten begründet, das beim GTAZ offenbar keine Rolle gespielt hat. Allerdings soll die räumliche Trennung dabei ein vernachlässigbarer Umstand sein, der schon durch die gemeinsamen Foren wieder ausgeglichen werde. Der eigentlich entscheidende Verstoß gegen das Trennungsgebot liegt darin, daß die Polizei Zugriff auf geheimdienstlich gewonnene Erkenntnisse bekommt, und andererseits die Geheimdienste die repressiven Maßnahmen der Polizei wesentlich beeinflussen können. Das war schon beim GTAZ und ist nun auch beim GAR möglich. (...)" Ulla Jelpke in der Tageszeitung "junge Welt" zu einer Zusammenlegung zweier Behörden, die nicht zusammengehören dürfen.

Insolvent: Mit einer Lichterkette haben die Beschäftigten des insolventen Druckmaschinenkonzerns Manroland im sächsischen Plauen für den Erhalt des Unternehmens demonstriert. (Neues Deutschland). Die IG Metall Verwaltungsstellen Offenbach, Augsburg und Zwickau rufen dazu auf, sich für die Sicherheit der Arbeitsplätze bei manroland einzusetzen.

Hautnah: Verflechtungen der Globalisierung am Beispiel von Kleidung vor dem Hintergrund aktueller Handelsrouten und Wirtschaftsgefällen untersucht das Essay von Simone Münzer auf IndyMedia.

Krankengeldanspruch: "Lieber krank feiern als gesund schuften" hieß es in bestimmten Kreisen in den 70er Jahren. Inzwischen sind nicht nur die Diagnosemethoden der ÄrztInnen besser geworden und das Risiko, sich damit Betrugsverdacht auszusetzen, sondern hat auch der Leistungsdruck und die -verdichtung zugenommen. Langzeiterkrankten stellt sich oft die Frage, woher das Geld während der Zeit kommt. Die IG Metall Baden Württemberg verweist zu dieser Frage auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG Urteil vom 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 - in AuR 2011, 434)"Krankengeld gibt es im Anschluss an die Entgeltfortzahlung nach § 48 Abs. 1 SGB V grundsätzlich "ohne zeitliche Begrenzung"; längstens für maximal 78 Wochen "innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der AU an". Was gilt, wenn innerhalb der 3-Jahres-Frist sich eine andere Krankheit, die ebenfalls über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus andauert, sich anschließt. Das BSG hat entschieden, dass dann, wenn innerhalb der 3-Jahres-Frist ab Beginn der ersten AU und Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit, unmittelbar danach eine andere AU auftritt, die länger als 6 Wochen andauert, wieder den Anspruch auf Krankengeld auslöst. Auch hier besteht dann der Anspruch für längstens 78 Wochen."

Beugehaft im Strafrecht: Erpressung! Freiheit für Christa Eckes!

Hohenasperg Justizvollzugskrankenhaus
Quelle: Wagner Tobias
Lizenz: CC-by-sa 3.0/de
"Beugehaft ist eine staatliche Strafmaßnahme vor allem im Bereich der Zwangsvollstreckung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Strafprozesses. Sie soll bei Personen bestimmte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch Ordnungsstrafe in Geld oder durch Haft erzwingen" (RP Online)

Wenn wir uns mal - experimentell - auf den Standpunkt des Gesetzgebers stellen, springt ein Unterschied zwischen der Anwendung des Gesetzes in Fällen des Zivilrechts und des Strafrechts sofort ins Auge. Bei Anwendung der Aussage-Erzwingung gegen z.B. einen Schuldner findet wenigstens imaginär eine Abwägung statt. Der Beugeverhaftete kann abwägen: ist ihm das Eingesperrtsein auf die Dauer lästiger - oder die Preisgabe eines bisher Geheimgehaltenen? Dass solche Entscheidungs-Positionen natürlich in der Regel Illusion bleiben, muss der entsprechende Gesetzgeber verdrängen. Aber er kommt immerhin zu einem rein logisch nachzuvollziehenden Schluss, der sich für Nachdenkfeinde angemessen anhört.

Wie steht es aber im Strafrecht? Vor allem in den letzten bekannt gewordenen Fällen, die sich fast alle gegen ehemalige Angehörige der RAF oder entsprechender Organisationen bezogen? Wird da etwa verfügt: Du sagst jetzt alles, was Du weißt - oder du bleibst in Haft, dann entfällt die bürgerliche Form des Abwägens von vornherein. Die erwartete Aussage richtet sich in der Regel gegen die ehemaligen oder gegenwärtigen Kampfgenossinnen und -genossen. Da hört alles Abwägen auf. Entscheide ich mich für Unterwerfung, für Nachgeben, für Aussagen - habe ich nicht ein "Gut", einen "Vorteil" erwählt, sondern einfach: Vernichtung. Den Zusammenhalt angesichts einer gemeinsamen Geschichte aufgeben, heißt: alles aufgeben. Nichts mehr übrigbehalten.

Das mag vielleicht erklären, warum auch der niederschlagende mitleidlose Staat die Strafe auf ein halbes Jahr begrenzt. Von der Logik her wäre lebenslänglich angebracht. Ein letzter Rest von Scham vor der totalen Vernichtung des Ausgelieferten hat die Beugehaft auf ein halbes Jahr begrenzt.

Vernichtung darf in der bürgerlichen Gesellschaft - einer der Achtung selbst der strafverfallenen Person - zwar betrieben, aber nicht offen einbekannt werden. Also widerspricht Beugehaft den häufig bekannten Prinzipien selbst des bürgerlichen Staates. Beugehaft muss weg!!

Der besondere Fall der geplanten Beugehaft gegen Christa Eckes
Das Oberlandesgericht hat in letzter Minute ein Einsehen gezeigt und die Beugehaft aufgeschoben, nicht etwa aufgehoben. Die Erkenntnis, dass das berüchtigte Hohenasperg als Spital keine geeigneten Mittel zur Leukämiebehandlung bieten kann, hat den Aufschub bewirkt. Was natürlich an der grundsätzlichen Kritik an Verfahren dieser Art nichts ändern kann.

Wie eine kurze Recherche zeigt, ist Christa Eckes zum zweitenmal angegriffen worden durch angedrohte Beugehaft. Vor einem Jahr schon einmal. Wichtig der letzte Satz der SPIEGEL-Information: "Da Eckes zum Zeitpunkt der Morde an Buback und Schleyer im Jahr 1977 im Gefängnis saß, geht es den Bundesanwälten offenbar um Informationen über die im vergangenen Jahr getroffene Absprache unter Ex-RAF-Mitgliedern, keine Aussagen zu den alten Taten zu machen." (DER SPIEGEL 22/2010)

Damals also der gezielte Angriff gegen Verteidigungsstrategien der Angeklagten. Sie sollten genötigt werden, ihre Vorgehensweise gegen die Anklage offenzulegen. Schon das wirft ein vernichtendes Licht auf die Achtung, die hier dem Prozessgegner im politischen Verfahren entgegengebracht wird. Es darf diese Achtung gegenüber dem markierten Feind nicht mehr geben.

Die neue Drohung gegen Eckes beruht dagegen auf einer Nachfrage, was denn sie mit der beschuldigten Verena Becker für Mitteilungen ausgetauscht habe über die tatsächlich an der unmittelbaren Tat der Bubacktötung beteiligten Personen.

Was offenlegt: die Begründungen sind so willkürlich wie seinerzeit die Urteile im Prozess um den Buback-Mord. Mitgefangen, Mitgehangen. Es wurde überhaupt nicht nach dem individuellen Tat-Beitrag gefragt. Die Absicht, die hinter den total verschiedenen Begründungen steht, ist allerdings immer die gleiche: Ausradieren des letzten Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Und das darf nicht nur solche angehen, die die Meinungen und Absichten von Christa Eckes teilen. Es muss allen Angst auf die Seele packen, die in weiterer oder näherer Zukunft damit rechnen müssen, selbst vor Gericht zu stehen. Und allen weiteren, die bei diesen Gelegenheiten das Wegkippen bisheriger Rechtsgarantien befürchten.

Und wer kann das für sich mit Sicherheit ausschließen?

S21 und die Desinformationspolitik der Stuttgarter Polizei

Nach der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2012 zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit für Stuttgart 21 GegnerInnen hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit heute eine weitere Erklärung herausgegeben:

Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert.

Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird. Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur "Steuerung von Polizeieinsätzen", sondern auch für "polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung". Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs.

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle: "Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben."

Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen.

Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 01.05.2009 in Ulm und am 01.05.2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern.

Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein, "um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern - und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen "Öffentlichkeitsarbeit":
"Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi- Aufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden.

Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat.
Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“


Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.


Via versammlungsrecht.info. Download der Pressemitteilung.

Siehe auch:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: Wessen Stadt? Unsere Stadt! Wessen Strassen? Unsere Strassen!

SPD! Vorwärts zum Ansprung...

Ohne dem Ende vorgreifen zu wollen: zumindest das Bündnis mit der FDP wird sich wohl mangels Masse für Merkel demnächst erledigen. Wie schon erwähnt: wenn es bei der FDP-Umfrage vielleicht auch nicht zum Quorum reicht, eine ergiebige Anzahl von Merkel-Gegnern wird der Koalition sehr zur Last fallen.

Deshalb sind alle Grübeleien über den Abgang Lindners überflüssig. Eins ist unbestreitbar: von dem erwarteten liberalem Elan seit der Abschaffung Westerwelles kann keine Rede sein. Als Rösler bei PHOENIX auftauchte, entwickelte er den Schwung eines Faultiers am Baum. Und sein danach ausgekramter Feuerbold als Nachtraber hatte auch nur etwas mehr Lärm zu bieten als früher. Aber wenig Fruchtiges für die neuen Liberalen...

Also wird es wohl nicht bis 2013 halten mit der Koalition. Und Neuwahlen wären Gift in einer Lage, wo die Regierung möglichst lange und möglichst dauerwurstig Gesetze gegen den Mehrheitswillen durchprügeln muss. Die nachher schwer zu beseitigen sein sollen.

Also fliegender Wechsel ohne Wahlen mitten im Lauf. Wer steht da bereit? Natürlich alle Fraktionen. Vor allem aber - erprobt - die SPD. Dass beim Parteitag sämtliche Oberen einer neuen großen Koalition das Halali geblasen hatten, darf in so einem Fall niemand irreführen- oder beruhigen. Wie schnell waren die Sozen doch immer bereit, auf die notleidende Nation zu verweisen, für die -im Augenblick der Gefahr- gerade die Sozialisten einzustehen hätten. Egal,was vorher gesagt wurde. "HEILIG VATERLAND, in Gefahren/Deine Söhne sich um Dich scharen..." Zugleich die ebenso regierungsgeilen GRÜNEN noch mal beruhigt: Is ja nur Zwischenschicht! Nach den Wahlen 2013 - aber dann...

Dass - über mehr oder weniger treffende Argumente hinaus - SPD und GRÜNE in froher Erwartung keinen fundamentalen Widerspruch gegen Merkels Tricks mehr zulassen, zeigt der fast einstimmige Beschluss - ohne LINKE - der Bundesbank keine kollektive Weisung zu erteilen.

Obwohl die das wollte! Mit frommem Augenaufschlag alle zusammen: Die Bundesbank ist doch autonom! Nicht weisungsgebunden! Leicht gesagt, wenn man ihr alles schon aufgebrummt hat, ohne jemand zu fragen.

Also, keine Sorgen, parteifrohe Leserinnen und Leser: Es bleibt alles beim Alten! Gerade wenn die lästige FDP durch die noch unterwürfigere SPD ersetzt sein wird. Erzengel Gabriel trainiert schon Zweitverkündigung.

Kundgebung und Mahnwache vor dem Stuttgarter Landesamt für Verfassungsschutz

VVN-BdA Baden-Württemberg: „Nur den Nazis ist zu Nutz das Treiben des Verfassungsschutz“.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -Bund der AntifaschistInnen ruft zu einer Kundgebung und Mahnwache vor dem Landesamt für Verfassungsschutz (Taubenheimstr. 85 a 70372 Stuttgart) am Montag (19.12.) um 15.30 Uhr auf.

Sie steht unter dem Motto: Naziförderung beenden, V-Leute abschalten, NPD verbieten!

Mit dieser Aktion will die VVN-BdA auf die besonders dubiose Rolle des baden-württembergischen Verfassungsschutzes in die gewalttätige Neonaziszene und die Verbrechen der Terrorgruppe „NSU“ hinweisen.

So veröffentlichte der Stern ein Überwachungsprotokoll des US Geheimdienstes DIA. Zwei baden-württembergische Verfassungsschützer haben demnach den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn beobachtet, einer sei sogar in die Schießerei verwickelt gewesen. Die baden-württembergischen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, die lange Zeit in Richtung einer unbekannten Frau ermittelten, die, wie sich herausstellte als Packerin ihre DNA auf Wattestäbchen hinterlassen hatte, waren von dieser Observation nicht unterrichtet worden.

Gleichzeitig verhindert der baden-württembergische Verfassungsschutz auch die Neuaufnahme des NPD-Verbotsverfahren, weil er sich weigert, seine zahlreichen V-Leute in dieser Partei abzuziehen, wie es das Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für ein neues Verfahren verlangt hat. Mehr noch, er hält die NPD buchstäblich am Leben:

„Wenn ich all meine verdeckten Ermittler aus den Gremien der NPD abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen“, erklärte Innenminister Rech im Februar 2009. Aber abgeschaltet wurden die V-Leute nicht.
Kein einziger der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Nazimorde, Anschläge oder Versuche dazu wurde von diesen V-Leuten oder dem Verfassungsschutz als Ganzes aufgedeckt oder gar verhindert. Der Bombenbastler von Lörrach, der 2009 plante, in Freiburg eine Splitterbombe zu legen blieb unbehelligt, bis Antifaschisten der Polizei die entscheidenden Hinweise gaben. V-Leute sind Neofaschisten, die oftmals mit ihren aus Stergeldern finanzierten Honoraren den Aufbau der Nazistrukturen unterstützen.

Der Verfassungsschutz stellt sich immer mehr als eine unkontrollierbare Gefahr für die Demokratie heraus.

Quelle: Pressemitteilung 14.12.2012, via VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

VVN - Bund der Antifaschisten
Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.
Böblinger Str. 195
70199 Stuttgart
tel 0711 603237
fax 0711 600718

Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2011 in Berlin
Foto: Digitale Gesellschaft via flickr!
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Dokumentiert - Gemeinsame Erklärung zum sechsjährigen Bestehen der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:

Die vom Europäischen Parlament am 14. Dezember 2005 beschlossene Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet jeden EU-Mitgliedsstaat, Telekommunikationsgesellschaften Informationen über die Verbindungen ihrer sämtlichen Kunden aufzeichnen zu lassen. Zur Erleichterung etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten 6-24 Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten, SMS und Smartphone-Nutzung muss auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Die Vorratsspeicherung von Internetkennungen (IP-Adressen) soll in Verbindung mit anderen Informationen zudem nachvollziehbar machen, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in ganz Europa halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der EU gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind ohne Erstattungsregelung von den europäischen Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte europäische Bevölkerung.

In Deutschland wurde die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingriff. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Nichtsdestotrotz will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Wege eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der freien Berufe und der Wirtschaft lehnen wir eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an die in Deutschland politisch Verantwortlichen,

• keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,
• die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen,
• die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte,
• sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.

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Dresden Nazifrei: "Aller guten Dinge sind drei! BLOCK DRESDEN 2012 - Blockieren, bis der Naziaufmarsch Geschichte ist"

Mobilisierungsplakat 2012
Mobilisierungsplakat 2012
Seit heute ist der Aufruf des Bündnisses Dresden Nazifrei online und sucht Unterstützer:

In den vergangen zwei Jahren ist uns etwas gelungen, das viele für unmöglich gehalten hatten: Wir haben den Naziaufmarsch in Dresden erfolgreich blockiert. Tausende Nazis konnten ihr eigentliches Ziel, mit einer Großdemonstration ihre menschenverachtende Ideologie zur Schau zu stellen, nicht erreichen.

Mit dem Aufmarsch im Februar versuchten sie in den vergangenen Jahren, an das Gedenken an die Bombardierungen Dresdens im Februar 1945 und den damit einher gehenden Mythos der „unschuldigen Stadt Dresden“ anzuknüpfen. Auch durch Ignorieren und Wegschauen seitens der Stadtverwaltung und eine mangelnde Entschlossenheit großer Teile der Dresdner Zivilgesellschaft konnte dieser Termin zu Europas größtem Naziaufmarsch mit bis zu 7000 Teilnehmenden werden. Doch die Dynamik der Aufmärsche ist gebrochen. Zu verdanken ist dies insbesondere dem entschlossenen Handeln von zwölftausend (2010) und zwanzigtausend Menschen (2011), die mit Massenblockaden den Marsch der Nazis verhinderten.

Wir wenden uns gegen jede Form von Geschichtsrevisionismus. Alten und neuen Nazis darf keine Gelegenheit gegeben werden, die deutsche Geschichte zu verklären und die NS-Verbrechen zu verherrlichen. Daher werden wir am 13. Februar 2012 den „Täterspuren“-Mahngang durchführen, um an die NS-Geschichte in Dresden zu erinnern.

„Sagen, was man tut, und tun, was man sagt“ -“ durch dieses Motto war unser Handeln der letzten Jahre geprägt. Dabei bleibt es! Uns eint das Ziel, den Naziaufmarsch durch Massenblockaden zu verhindern. Unser Ziel ist dabei nicht die Auseinandersetzung mit der Polizei. Wir sind entschlossen, den Naziaufmarsch zu blockieren -“ von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen. Wir sind solidarisch mit allen, die mit uns das Ziel teilen, den Naziaufmarsch zu verhindern.

„Unsere Vielfalt ist unsere Stärke“ -“ das war unser Credo der letzten Jahre. Dabei bleibt es! Mit einem breiten Bündnis aus Antifagruppen, lokalen Initiativen und Aktionsgruppen, Gewerkschaften, Parteien und Jugendverbänden, religiösen Gruppen sowie zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen haben wir deutlich gemacht: Blockaden sind legitim, und Dresden geht uns alle an!

AntifaschistInnen wurden in den letzten Monaten vermehrt mit staatlichen Repressionen überzogen. Rechtswidrige Funkzellenabfragen, politisch motivierte Strafverfahren, selbst Immunitätsaufhebungen werden uns nicht einschüchtern. Versuchen von außen, uns mittels der Extremismustheorie zu spalten, setzen wir unsere Solidarität entgegen. Wir lassen uns nicht spalten. Ziviler Ungehorsam ist unser Recht, unsere Blockaden sind legitim!

Lassen wir uns nicht einschüchtern! Wir protestieren im Februar in Dresden auch gegen die staatliche Aushöhlung des Versammlungsrechts und einen Schnüffel-Staat. In Dresden soll bewusst das Rechtsordnungsprinzip der Verhältnismäßigkeit verschoben werden, um einen „gläsernen Demonstranten“ zu schaffen. Wir treten dem entschieden entgegen. Dabei stehen wir zusammen gegen alle Versuche der Einschüchterung und der Beschneidung unserer Bürgerrechte.

Auch 2012 werden wir den Naziaufmarsch in Dresden blockieren. Die Mordserie der in Sachsen untergetauchten Nazis zeigt einmal mehr, wie wichtig entschlossenes antifaschistisches Handeln ist. Antifaschistisches Engagement darf nicht kriminalisiert, sondern muss unterstützt werden. Jahrelang sind Anschläge, Nazigewalt und Waffenfunde in der Naziszene bagatellisiert worden. Schluss damit!

Wir geben den Nazis keinen Meter Straße preis. Wir blockieren sie in Dresden: bunt und lautstark, kreativ und entschlossen!

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!

Rassismus in der Filmindustrie - Das Beispiel "Panther"

Plakat zur Solidaritätsdemonstration für Mumia Abu-Jamal am 11. Dezember in Berlin
Aus Anlass der Aufhebung der Todesstrafe gegen Mumia Abu Jamal am 30. Jahrestag seiner Verhaftung die Besprechung eines Kinofilms über die "Black Panther Party", deren Mitglied Mumia Abu-Jamal in seiner Jugend war, und die Entstehungsgeschichte des Films:

Rassismus in der Filmindustrie - Das Beispiel "Panther"

Mumia Abu-Jamal, damals noch Wesley Cook, war von der Zeitung der Panther begeistert. Den Ausschlag dafür, Mitglied zu werden, gab eine persönliche Erfahrung: Bei einer Kundgebung des rechtsradikalen Präsidentschaftskandidaten George Wallace protestierte er mit seinen Freunden. Sie wurden von Wallace-Anhängern angegriffen und Wesley war froh, als er einen Polizisten sah. In "...aus der todeszelle" erzählt Mumia über diese Begegnung: "Der Cop sah, wie ich am Boden lag und zu Brei geschlagen wurde, kam zügig zu mir herüber - und trat mich ins Gesicht. Ich bin diesem anonymen Polizisten seither immer dankbar gewesen, denn er hat mich in die Black Panther Party getreten."

Wer war die "Black Panther Party for Selfdefence" (so der vollständige Name)?


Gegründet wurde sie 1966 in Oakland/Kalifornien von Huey P. Newton und Bobby Seale zu einem Zeitpunkt, als die Forderungen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung zu einer regelrechten Explosion weißer, rassistischer Gewalt führten. Martin Luther King und Malcom X waren ihre prominentesten Opfer, zahllose namenlose Aktivisten teilten ihr Schicksal und wurden, wie sie, ermordet.

Die weiße Polizei bewegte sich in den schwarzen Ghettos wie Besatzungstruppen, die Schwarzen waren Freiwild. Dieser rassistischen Gewalt traten die Panther in einem Akt der Notwehr bewaffnet entgegen. Ihre eigentliche Gefährlichkeit für das rassistische System bekamen sie aber dadurch, dass sie es verstanden, tiefe Wurzeln unter den Bewohnern der schwarzen Ghettos zu schlagen, so führten sie Frühstücksprogramme für Kinder durch, ein Bu s-Service Programm für die Angehörigen von Gefängnisinsassen etc.

Sie waren antirassistisch, sie setzten nicht schwarzen Rassismus gegen weißen Rassismus, sondern schlossen Bündnisse mit weißen Gruppen, mit dem Ziel, alle Unterdrückten, gleich welcher Hautfarbe, gegen das kapitalistische System zusammenzuschließen.

Sie waren antikapitalistisch, sie wollten nicht weißen durch schwarzen Kapitalismus ersetzen (das war das Konzept der Bürgerrechtsbewegung), sondern der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen ein Ende machen.

Diese Faktoren bewogen Edgar Hoover, den damaligen Chef des FBI, die "Black Panther Party" (BPP) zum Staatsfeind Nr.1 zu erklären und alle Hebel in Bewegung zu setzen, einschließlich des politischen Mordes, um sie zu vernichten.
An die 50 Mitglieder der BPP wurden von der Polizei ermordet, von ihren 5000 Mitgliedern waren über 3000 wegen ihrer Aktivitäten schon einmal verhaftet worden.

Der Film:

Durch die Figur des Vietnam-Veteranen Judge als Erzähler wird die Geschichte der BPP von 1966 bis 1969 dargestellt. Ausgehend von der Alltagswelt in den Ghettos, dem täglichen Rassismus und der Brutalität der weißen Polizei, beschreibt Judge seinen persönlichen Weg zu den Panthers und verwebt so seine Geschichte mit der der BPP.

Die Versuche des FBI, die Panthers physisch zu liquidieren, sie durch gezielte Provokationen zu kriminalisieren und schließlich der Einsatz von Drogen als ökonomische und soziale Waffe gegen die Basis der Panther in den schwarzen Ghettos, werden in einer Mischung von Dokumentation und dokumentarisch inszenierten Bildern gezeigt. Das verleiht dem Film einen hohen Grad an Authenzität.

Die Geschichte des Films:

Das Buch schrieb Melvin Van Peebles und sein Sohn Mario führte Regie. Er berichtete über die Schwierigkeiten, diesen Film überhaupt in den USA zu produzieren:

"Der Produzent fragte uns, ob wir tatsächlich glaubten, die Rechte der eingeborenen Amerikaner hätten irgendjemand interessiert, wenn nicht Kevin Costner in "Der mit dem Wolf tanzt" die Hauptrolle gespielt hätte." (...) "Um ehrlich zu sein," sagte er "das weiße Publikum ist interessiert, wenn weiße Helden im Mittelpunkt stehen. Politik ist schwer zu verkaufen, ethnische Politik noch schwerer, aber ethnische Politik ohne einen weißen Kassenmagneten ist schier unmöglich zu verkaufen."

Er schlug allen Ernstes vor,wir könnten einen typischen Berkeley-Studenten erfinden, so eine Mario-Savio-Typ (weißer Studentenführer in den 1960iger Jahren), der dann von Tom Cruise gespielt werden könnte.
"Dieser Student könnte dann die Panther lehren, für ihre Rechte einzustehen, an sich selbst zu glauben." (...) "Ich wusste, mein Dad war drauf und dran zu explodieren, aber die Unterhaltung war so unwirklich geworden, dass ich sehen musste, wie weit wir es noch treiben konnten."

"Dann wäre der weiße Schauspieler so eine Art Trainer und die Panther so was wie eine schwarze, militante Basketballmannschaft, die sich mit den Mächten der Unterdrückung herumschlägt?"
"Genau"
, erwiderte er "und ihre Fähigkeit, seiner Führung zu folgen, beweist, dass sie keine Rassisten sind." ("Panther", a pictorial history of the Black Panther Party and the story behind the film, S.136).

Nach diesem Gespräch dauerte es noch weitere vier Jahre bis schließlich ein Produzent für den Film gefunden war.

Das wechselvolle Schicksals des Films in der BRD:
Zweimal stand er 1996 auf der Starterliste für neue Filme: am 1. Februar und am 11. April 1996. Im April wurde er dann schließlich in Berlin gezeigt und im Raum Düsseldorf/Köln, im Rest der Republik Fehlanzeige. Der CI-Verleih hatte so wenig Kopien des Films in Umlauf gebracht, dass für die Aufführung des Films in Stuttgart die Kopie aus Berlin eingeflogen werden musste.

Dann verschwand der Film in der Versenkung. Inzwischen gibt es ihn auf DVD bei amazon für 14,88€.
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