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Beugehaft im Strafrecht: Erpressung! Freiheit für Christa Eckes!

Hohenasperg Justizvollzugskrankenhaus
Quelle: Wagner Tobias
Lizenz: CC-by-sa 3.0/de
"Beugehaft ist eine staatliche Strafmaßnahme vor allem im Bereich der Zwangsvollstreckung, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Strafprozesses. Sie soll bei Personen bestimmte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch Ordnungsstrafe in Geld oder durch Haft erzwingen" (RP Online)

Wenn wir uns mal - experimentell - auf den Standpunkt des Gesetzgebers stellen, springt ein Unterschied zwischen der Anwendung des Gesetzes in Fällen des Zivilrechts und des Strafrechts sofort ins Auge. Bei Anwendung der Aussage-Erzwingung gegen z.B. einen Schuldner findet wenigstens imaginär eine Abwägung statt. Der Beugeverhaftete kann abwägen: ist ihm das Eingesperrtsein auf die Dauer lästiger - oder die Preisgabe eines bisher Geheimgehaltenen? Dass solche Entscheidungs-Positionen natürlich in der Regel Illusion bleiben, muss der entsprechende Gesetzgeber verdrängen. Aber er kommt immerhin zu einem rein logisch nachzuvollziehenden Schluss, der sich für Nachdenkfeinde angemessen anhört.

Wie steht es aber im Strafrecht? Vor allem in den letzten bekannt gewordenen Fällen, die sich fast alle gegen ehemalige Angehörige der RAF oder entsprechender Organisationen bezogen? Wird da etwa verfügt: Du sagst jetzt alles, was Du weißt - oder du bleibst in Haft, dann entfällt die bürgerliche Form des Abwägens von vornherein. Die erwartete Aussage richtet sich in der Regel gegen die ehemaligen oder gegenwärtigen Kampfgenossinnen und -genossen. Da hört alles Abwägen auf. Entscheide ich mich für Unterwerfung, für Nachgeben, für Aussagen - habe ich nicht ein "Gut", einen "Vorteil" erwählt, sondern einfach: Vernichtung. Den Zusammenhalt angesichts einer gemeinsamen Geschichte aufgeben, heißt: alles aufgeben. Nichts mehr übrigbehalten.

Das mag vielleicht erklären, warum auch der niederschlagende mitleidlose Staat die Strafe auf ein halbes Jahr begrenzt. Von der Logik her wäre lebenslänglich angebracht. Ein letzter Rest von Scham vor der totalen Vernichtung des Ausgelieferten hat die Beugehaft auf ein halbes Jahr begrenzt.

Vernichtung darf in der bürgerlichen Gesellschaft - einer der Achtung selbst der strafverfallenen Person - zwar betrieben, aber nicht offen einbekannt werden. Also widerspricht Beugehaft den häufig bekannten Prinzipien selbst des bürgerlichen Staates. Beugehaft muss weg!!

Der besondere Fall der geplanten Beugehaft gegen Christa Eckes
Das Oberlandesgericht hat in letzter Minute ein Einsehen gezeigt und die Beugehaft aufgeschoben, nicht etwa aufgehoben. Die Erkenntnis, dass das berüchtigte Hohenasperg als Spital keine geeigneten Mittel zur Leukämiebehandlung bieten kann, hat den Aufschub bewirkt. Was natürlich an der grundsätzlichen Kritik an Verfahren dieser Art nichts ändern kann.

Wie eine kurze Recherche zeigt, ist Christa Eckes zum zweitenmal angegriffen worden durch angedrohte Beugehaft. Vor einem Jahr schon einmal. Wichtig der letzte Satz der SPIEGEL-Information: "Da Eckes zum Zeitpunkt der Morde an Buback und Schleyer im Jahr 1977 im Gefängnis saß, geht es den Bundesanwälten offenbar um Informationen über die im vergangenen Jahr getroffene Absprache unter Ex-RAF-Mitgliedern, keine Aussagen zu den alten Taten zu machen." (DER SPIEGEL 22/2010)

Damals also der gezielte Angriff gegen Verteidigungsstrategien der Angeklagten. Sie sollten genötigt werden, ihre Vorgehensweise gegen die Anklage offenzulegen. Schon das wirft ein vernichtendes Licht auf die Achtung, die hier dem Prozessgegner im politischen Verfahren entgegengebracht wird. Es darf diese Achtung gegenüber dem markierten Feind nicht mehr geben.

Die neue Drohung gegen Eckes beruht dagegen auf einer Nachfrage, was denn sie mit der beschuldigten Verena Becker für Mitteilungen ausgetauscht habe über die tatsächlich an der unmittelbaren Tat der Bubacktötung beteiligten Personen.

Was offenlegt: die Begründungen sind so willkürlich wie seinerzeit die Urteile im Prozess um den Buback-Mord. Mitgefangen, Mitgehangen. Es wurde überhaupt nicht nach dem individuellen Tat-Beitrag gefragt. Die Absicht, die hinter den total verschiedenen Begründungen steht, ist allerdings immer die gleiche: Ausradieren des letzten Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Und das darf nicht nur solche angehen, die die Meinungen und Absichten von Christa Eckes teilen. Es muss allen Angst auf die Seele packen, die in weiterer oder näherer Zukunft damit rechnen müssen, selbst vor Gericht zu stehen. Und allen weiteren, die bei diesen Gelegenheiten das Wegkippen bisheriger Rechtsgarantien befürchten.

Und wer kann das für sich mit Sicherheit ausschließen?
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