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ETA erklärt Ende ihres bewaffneten Kampfes

ETA Graffiti in Altsasu
Nachdem am 17. Oktober eine internationale Delegation im Baskenland, bestehend aus Bertie Ahern, Kofi Annan, Gerry Adams, Jonathan Powell, Gro Harlem Bruntland und Pierre Joxe eine Erklärung veröffentlichte, mit der sie die baskische bewaffnete Organisation Euskadi Ta Askatasuna, Baskenland und Freiheit (ETA) dazu aufforderte, "definitiv das Ende aller bewaffneten Aktionen bekannt zu geben" und in der sie die spanische und die französische Regierung zu Gesprächen auffordert, die ausschließlich die Konsequenzen des Konflikts betreffen, erklärte ETA gestern abend das endgültige Ende ihres bewaffneten Kampfes. Ob die in der Erklärung damit verbundene dringende Bitte an "die Regierungen von Spanien und Frankreich (...), eine solche Erklärung zu begrüßen und Gesprächen zuzustimmen, die ausschließlich die Konsequenzen des Konflikts betreffen" auch gehört wird, ist zur Stunde offen.

Ebenso die Frage, ob die angemahnten "größeren Schritte, um Versöhnung zu fördern, alle Opfer anzuerkennen, sie zu entschädigen und ihnen zu helfen, das Leid anzuerkennen, das ihnen angetan wurde und zu versuchen, persönliche und soziale Wunden zu heilen" im bislang längsten bewaffneten Konflikt in Europa nicht länger ein frommer Wunsch bleiben. Bislang hatte vor allem die spanische Regierung jeden Vermittlungsversuch abgelehnt und statt dessen Bestrebungen verschiedenster demokratischer baskischer Organisationen zur Lösung des Konfliktes stets mit Repressionen wie Verboten und langjährigen Gefängnisstrafen für deren RepräsentantInnen beantwortet. Zuletzt erhielt Arnaldo Otegi, einer der bekanntesten baskischen Führungspersönlichkeiten 10 Jahre Haft dafür, dass er gemeinsam mit Rafa Díez, Sonia Jacinto, Miren Zabaleta und Arkaitz Rodriguez die Friedensinitiative der baskischen Linken vorbereitet hatte. Kurz vor ihrer Verhaftung im Oktober 2009 hatten sie dieses Diskussionspapier freigegeben. In der breiten gesellschaftlichen Diskussion im Baskenland trafen die darin entwickelten Vorschläge überwiegend auf Zustimmung, was auch zur Änderung der Strategie hin zu einer unilateralen Friedensinitiative und letztlich im Zuge dieser Diskussion zum unbefristeten Waffenstillstand von ETA und zum spektakulären Wahlerfolg des pro-Unabhängigkeitsbündnisses Bildu führte. Dieses stellt seit den Kommunalwahlen im Mai 2011, bei denen sie mit 25% der Stimmen zweitstärkste parlamentarische Kraft wurde, die meisten Stadt-und Gemeinderäte im Baskenland.

Nach dem skandalösen Prozess behaupten die Richter in ihrem Urteil, die Verurteilten hätten sich getroffen, um Anweisungen von ETA umzusetzen. Die Entwicklung im Baskenland betrachten sie als irrelevant für den Prozess. Als “Beweise für konspirative Tätigkeiten im Auftrag der ETA- wurden im Urteil neben Interpretationen durch Polizei-experten- auch die Buchung von Räumen im Gewerkschaftshaus und Treffen mit bekannten Persönlichkeiten im Umfeld der baskischen Unabhängigkeitsbewegung angeführt.

In den hiesigen Medien wird der baskische Befreiungskampf wenn überhaupt, dann verzerrt und in der offiziellen staatlichen spanischen Sichtweise dargestellt. Über die bis heute wirkenden, weit in die Geschichte zurückliegenden Hintergründe der Auseinandersetzung um Identität und Selbstbestimmung einer der ältesten europäischen Bevölkerungsgruppen wird meist platt mit der Terrorismuskeule geurteilt. Die der gestrigen Erklärung zugrundeliegende Initiative der abertzalen Linken vom Oktober 2009 findet bis heute in den deutschen Medien praktische keine Beachtung.

Die vollständige Erklärung der ETA in deutscher Übersetzung:
Die sozialistische revolutionäre baskische Organisation der nationalen Befreiung ETA möchte mit dieser Erklärung ihre Entscheidung bekanntgeben:

Aus Sicht von ETA ist die internationale Konferenz, die vor Kurzem in Euskal Herria (dem Baskenland) stattfand, eine Initiative großer politischer Tragweite. Ihre Abschlusserklärung enthält alle Bestandteile einer gesamtheitlichen Lösung des Konflikts und hat die Unterstützung großer Teile der baskischen Bevölkerung und der internationalen Gemeinschaft.

In Euskal Herria beginnt ein neues politisches Zeitalter. Wir stehen vor der historischen Möglichkeit einer gerechten und demokratischen Lösung des alten politischen Konflikts.

Angesichts der Gewalt und der Unterdrückung muss die neue Zeit durch Dialog und Übereinkünfte gekennzeichnet sein. Die Anerkennung von Euskal Herria und der Respekt vor dem Willen seiner Bevölkerung muss sich gegenüber jedweder Unterdrückung durchsetzen. Das ist der Wille der Mehrheit der baskischen Bevölkerung.

Der jahrelange Kampf hat diese Möglichkeit geschaffen. Es war nicht einfach. Die Härte des Kampfs hat uns viele Genossen für immer genommen. Andere leiden im Gefängnis oder im Exil. Ihnen gehört unsere Anerkennung und unsere tiefste Achtung. Auch in Zukunft wird es nicht einfach sein. Angesichts der immer noch vorherrschenden Unterdrückung wird jeder Schritt und jede Errungenschaft das Ergebnis des Einsatzes und des Kampfs der baskischen Bevölkerung sein. Über die Jahre hat Euskal Herria die Erfahrung und die Stärke gesammelt, um diesen Weg zu gehen. Und es hat den festen Willen dazu.

Es ist an der Zeit, hoffnungsfroh in die Zukunft zu sehen, es ist auch Zeit, mit Verantwortungsbewusstsein und Mut zu reagieren.

Deswegen hat ETA das endgültige Ende ihres bewaffneten Kampfes entschieden. ETA appelliert an die Regierungen von Spanien und Frankreich, einen direkten Verhandlungsprozess zu eröffnen, der als Ziel eine Lösung für die Konsequenzen des Konflikts und damit ein Ende des bewaffneten Konflikts hat. Mit dieser historischen Entscheidung demonstriert ETA ihr klares, festes und endgültiges Ziel.

ETA ruft die baskische Gesellschaft auf, sich in den Prozess einzubringen, bis Frieden und Freiheit erreicht sind.

Es lebe das freie Euskal Herria, es lebe der baskische Sozialismus, wir werden nicht ruhen, bis Unabhängigkeit und Sozialismus erreicht sind.

In Euskal Herria, 20. Oktober 2011

Euskadi Ta Askatasuna

ETA


Quelle / Alle Zitate: Freunde des Baskenlandes

Heilbronn: Prozessberichte zu Verfahren gegen Antifaschisten

Am 1.Mai 2011 fand in Heilbronn ein Aufmarsch von rund 800 Nazis aus ganz Süddeutschland statt. Ein gigantischer 2 Millionen Euro teurer Polizei- Einsatz mit 4000 Beamten setzte die faschistische Demonstration durch. Über 1000 AntifaschistInnen versuchten im Bahnhofsviertel, die Route der Nazis zu blockieren, hunderte von ihnen wurden in Gewahrsam genommen und in Turnhallen und auf Sportplätzen oder in Polizeikesseln stundenlang festgehalten.

Vor dem Amtsgericht Heilbronn fanden jetzt die ersten zwei Prozesse gegen NazigegnerInnen statt, die am 1.Mai in Heilbronn an den antifaschistischen Aktionen beteiligt waren. Dazu dokumentieren wir die Prozessberichte der AG Antirepression von "Heilbronn stellt sich quer" und der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:

AG Antirepression



"1.Mai Heilbronn: Erster Prozess gegen Antifaschisten

Am 13.Oktober fand vor dem Heilbronner Amtsgericht der Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der sich an den Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn beteiligte hatte. Vorgeworfen wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und im Zuge dessen Körperverletzung gegen einen Polizisten.
Das Bündnis “Heilbronn stellt sich quer- hatte dazu aufgerufen den Prozess solidarisch zu begleiten und vor Prozessbeginn eine Kundgebung direkt vor dem Gerichtsgebäude angemeldet an der 25 Menschen teilnahmen.

Der für 14.30 Uhr angesetzte Prozess konnte nicht pünktlich beginnen, da die Verhandlung zuvor sich in die Länge zog. So harrten die 25 AntifaschistInnen mit dem Angeklagten und dessen Anwalt vor dem Verhandlungssaal aus und standen dabei unter permanenter Beobachtung von mehreren Heilbronner Staatsschützern.
Um 16.35 Uhr konnte der Prozess schließlich beginnnen, nachdem auf Antrag des Anwaltes der Saal gewechselt wurde, denn der vorgesehene hatte viel zu wenig Platz für alle ProzessbegleiterInnen.

Anklage: Widerstand und Körperverletzung

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dem 30 jährigen Stuttgarter Nazigegner vorgeworfen, sich am 1. Mai an den Protesten gegen die Demonstration des “sozialen und nationalen Aktionsbündnis 1. Mai- beteiligt zu haben.
Dabei habe er eine Absperrung aus “Hamburger Gittern- überstiegen und versucht die dahinter stehende Polizeikette zu durchbrechen. Zwei Polizeibeamte hätten dies jedoch durch ihr tatkräftiges Einschreiten verhindern und den Angeklagten festhalten können.
Der Angeklagte widersetzte sich angeblich dieser polizeilichen Maßnahme, "schlug mit den Armen um sich" und fügte dabei laut Anklage einem der Beamten eine Schürfwunde am Handrücken zu.
Zum Tatvorwurf machte der Angeklagte keine Angaben, sondern er verlas eine Erklärung, in der er deutlich machte warum er am 1. Mai auf die Straße gegangen ist .

Politische Erklärung des Angeklagten


Er sprach sich gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest durch die Stadt Heilbronn aus, die jegliche angemeldete Gegenaktivitäten in Hör -und Sichtweite der Nazidemonstration untersagt hatte. Zudem verurteilte er die rigorose Behandlung von GegendemonstrantInnen am 1. Mai durch die Polizei, die hunderte NazigegnerInnen gekesselt und größtenteils ohne richterlichen Beschluss stundenlang in Gewahrsam genommen hatte.
Er erklärte sich solidarisch mit dem Antifaschisten Chris der in Stuttgart trotz unklarer Beweislage aufgrund seines politischen Engagements zu 11 Monaten Haft verurteilt wurde. Der Angeklagte verwies auch auf den traurigen Vorfall am 1.Oktober im Landkreis Emmendingen bei dem ein junger Antifaschist von einem bekannten Nazi mit dem Auto angefahren wurde und schwere Verletzungen davon trug.
Darüberhinaus verurteilte der Beschuldigte generell das Vorgehen von Politik und Justiz, die faschistische Aufmärsche genehmigen und nicht gegen faschistische Organisationen wie die NPD vorgehen, aber gleichzeitig AntifaschistInnen kriminalisieren und vor Gericht zerren.
Unter anderem verwies er auf die massenhafte Handyüberwachung von NazigegnerInnen bei den antifaschistischen Aktionen in Dresden im Februar.
Der Angeklagte machte außerdem deutlich, dass es bei Demonstrationen immer wieder zur Gewalt von Polizisten gegen TeilnehmerInnen kommt, ohne dass die Beamten dafür zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang erwähnte er das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten und kritisierte, dass die Polizei juristisch “unangreifbar- gemacht werden solle.
Die Schlussfolgerungen des Angeklagten waren klar und unmissverständlich:
Nicht AntifaschistInnen gehörten auf die Anklagebank, sondern die Nazis und Teile der Judikative, der Exekutive und der Legislative, wenn diese die Faschisten schützten.
Er kündigte an, sich auch in Zukunft an Blockaden gegen Naziaufmärsche zu beteiligen, denn “Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.-
Das Verlesen der Erklärung endete mit lautstarkem Applaus durch die ProzessbegleiterInnen. Daraufhin herrschte 10 Sekunden Stille im Gerichtssaal und es wurde offensichtlich, dass der Richter wohl zum ersten Mal mit solch einer politischen Prozessführung konfrontiert war.

Zeugen



Im Anschluss wurden die an der Festnahme des Angeklagten beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen.
Die beiden Polizeiobermeister des Polizeireviers Schwäbisch Hall schilderten die Festnahme des Angeklagten und lieferten dabei einen Einblick in das brutale Vorgehen gegen AntifaschistInnen am 1.Mai. Der Angeklagte habe die Absperrung übersprungen und sei dann durch die beiden Beamten “zu Boden gebracht- und heruntergedrückt worden. Dabei hätte er “herumgezappelt- und “mit den Armen gefuchtelt- und sei einem der mit Helm und Protektoren ausgestatteten Polizisten “auf die Hand gefallen-. Hierdurch sei die Schürfwunde an der Hand des Beamten entstanden, der verletzte Beamte musste aber zugeben, dass diese Verletzung nicht durch das “Wehren- des Angeklagten entstanden sei.
Auf die Nachfrage des Rechtsanwaltes, ob sich der Angeklagte vor seiner Festnahme in einem “Kessel- und deshalb hinter “Hamburger Gittern- befunden habe, wussten beide Polizisten keine Antwort. Das wüssten sie nicht und das hätten sie auch am 1.Mai nicht überblicken können.

Kessel ?


Für den Anwalt war es allerdings von Bedeutung zu wissen, ob sein Mandant sich am 1.Mai in einem Kessel befunden habe. Denn wenn es ein solcher Kessel gewesen sei, dann sei dieser rechtswidrig gewesen und der Widerstand gegen eine rechtswidrige Maßnahme sei nicht strafbar.
Darum stellte der Anwalt den Antrag, zwei im Saal anwesende Personen und die Bundestagsabgeordnete Karin Binder als ZeugInnen zu hören, um aufzuklären, ob es sich um einen Kessel gehandelt habe.
Der Richter war offensichtlich von dieser Argumentationsführung völlig überrascht und ordnete eine 15- minütige Unterbrechung der Verhandlung an.
Danach setzte er diese fort und lehnte den Antrag des Anwaltes mit der Begründung ab, eine "Erforschung der Wahrheit “ mit Hilfe der ZeugInnen sei “nicht erforderlich-.
Einige Anwesende äußerten daraufhin hörbar ihren Unmut.

Plädoyers und Urteil


In ihrem Plädoyer sah die die Staatsanwaltschaft vertretende Rechtsreferendarin den Angeklagten schuldig in allen Anklagepunkten und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro, also insgesamt 1050 Euro plus Kosten des Verfahrens. Unverschämter Weise bezichtigte sie den Angeklagten, den Prozess nicht ernstzunehmen.
In seinem anschließenden Plädoyer wies der Anwalt dies mit aller Schärfe zurück. Er legte außerdem dar, dass jede Maßnahme der Polizei in Deutschland eine Rechtsgrundlage haben müsse, sonst gebe es nichts mehr, was diesen Staat von einem Polizeistaat unterscheide.
Die Rechtsgrundlage für eine Einkesselung und damit Ingewahrsamnahme seines Mandanten sei am 1.Mai nicht vorhanden und der Polizeikessel somit rechtswidrig gewesen.
Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen.
Nach kurzer Pause verurteilte der Richter den angeklagten Antifaschisten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in einer Höhe von 10 Euro. Außerdem hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Aus den Reihen der ProzessbesucherInnen kam deutlicher Unmut über dieses Urteil, ein Besucher beizeichnete es lautstark als “Schande für die Demokratie-. Eine andere Besucherin forderte den Richter auf, er solle doch einmal zu einer Demo gehen und sich dann willkürlich einkesseln lassen.
Der Richter zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt. Er wandte sich vielmehr an den Angeklagten und beklagte sich darüber, dass dieser abgesehen von einer “allgemeinen politischen Erklärung- keine Aussagen zur “Motivation- und zum “Tathergang- gemacht habe.

Fazit


Wir sehen den Prozess als Fortsetzung dessen, was Stadt, Polizei und Justiz vor und am 1.Mai 2011 betrieben haben: sie versuchen, effektiven Protest und Widerstand gegen die Nazis zu unterbinden und aktive AntifaschistInnen zu kriminalisieren.
Wir werden dies aber nicht hinnehmen, sondern uns mit allen solidarisch zeigen, die am 1.Mai ihren Widerstand gegen die Faschisten auf die Straße getragen haben.
Deswegen werden wir auch alle weiteren Prozesse gegen AntifaschistInnen begleiten und beobachten und die Betroffenen nicht alleine lassen.
Wie der erste Prozess jetzt noch einmal gezeigt hat, wird es aber auch von Bedeutung sein, eine juristische Überprüfung der massenhaften Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen zu erreichen.

AG Antirepression von Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus
"


Bericht der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:



"Bericht vom Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten B. am 13.10.2011 in Heilbronn

Mit über zwei Stunden Verspätung begann vor 25 Zuschauern am 13.10.2011 vor dem Heilbronner Amtsrichter Hiller der Prozess gegen den Antifaschisten B. Dem 30jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft (vertreten durch eine Staatsreferendarin) zur Last gelegt, am 01. Mai 2011 in Heilbronn Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll über ein „Hamburger Gitter“ am Hauptbahnhof gesprungen und auch nach mehrfacher Aufforderung durch zwei Polizeibeamte stehen zu bleiben, dem nicht nachgekommen sein. Daraufhin haben ihn die Beamten zu Boden gebracht und „geschlossen“. Ein Polizist soll sich bei dieser Aktion am Handrücken verletzt haben.

Vor dem geplanten Beginn des Prozesses fanden sich über 20 Zuhörer am Eingang des Amtsgerichts ein, um dem Prozess zu verfolgen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten verlas dieser eine Erklärung. Seine Ausführungen wurden mit starkem Beifall aus dem Publikum gewürdigt. Der Richter war hiervon offensichtlich etwas überrascht, schwieg anschließend ca. 30 Sekunden und rief dann den ersten Zeugen auf.

Der Polizeibeamte, der als erster Zeuge in den Saal gerufen wurde, sagte aus, dass er sich an eine Gruppe Demonstranten erinnern könne, die auf die Gitter und seine Einheit zugerannt seien. Mit dieser Gruppe sei der Angeklagte auf ihn zugerannt und über die Absperrung gestiegen. Er habe diesen aufgefordert stehen zu bleiben. Ob der Angeklagte geantwortet hat oder ob er seine Absicht erläutert hat habe er nicht gehört, da er ja einen schweren Helm getragen habe. Ob der Angeklagte gestürzt oder auf den Füßen aufgekommen sei, wusste der Beamte nicht mehr.

Zur angeblichen Körperverletzung sagte er aus, dass er nicht glaube, dass der Angeklagte ihn verletzen wollte. Er vermute, dass die Schürfwunde an seiner Hand, die er sich bei dem Sturz des Angeklagten auf diese zugezogen habe, nicht vom Angeklagten gewollt war.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Fischer, ob es an diesem Tag einen Kessel gegeben habe, sagte der Zeuge aus, dass er dies nicht sagen könne, weil ein einzelner Beamter in seiner Position so was nicht wissen würde. In der Aussage, die er ursprünglich zu Protokoll gegeben hatte, erwähnte er aber, dass die Demonstranten offensichtlich den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen konnten und sich innerhalb der Absperrung befanden.

Auch der zweite Polizeibeamte, dem nur die Frage gestellt wurde, ob es ein „Hamburger Kessel“ gewesen sei, sagte aus, er wisse es nicht.

Von den Prozessbeteiligten werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Rechtsanwalt Fischer wies darauf hin, dass eine Kesselung vor der Auflösung einer Versammlung rechtswidrig und somit ein eventueller Widerstand dagegen nicht strafbar sei. Die Körperverletzung wäre nicht vorsätzlich geschehen und sei somit auch nicht strafbar. Er stellte einen Antrag auf Zulassung von drei weiteren Zeugen wie folgt. Ein weiterer betroffener des „Kessels“, der gegen den Kessel am 01. Mai bereits Klage eingereicht hat, ein Demobeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, der das Geschehen ganztägig beobachtet hatte und eine Bundestagsabgeordnete, die sich im Kessel befand.

Nach einer Unterbrechung von 15 Minuten wurde dieser Beweisantrag von Richter Hiller abgelehnt, da weitere Zeugen zur Wahrheitsfindung nicht nötig seien. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Im Schlussplädoyer forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dieselbe Strafe, wie im ursprünglichen Strafbefehl, nämlich 1.050,-- €.

Sie führte weiter aus, dass die politischen Äußerungen des Angeklagten hier fehl am Platze seien. Des Weiteren sei die leichte Verletzung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, die aber zumindest fahrlässig herbeigeführt geworden wäre.

Der Verteidiger stellte in seinem Plädoyer fest, dass eine Rechtsgrundlage vorliegen muss, wenn die Polizei gegen Bürger vorgeht. Wird dies nicht erfüllt, so handelt es sich um einen Polizeistaat. Er bedauerte, dass das Gericht die weiteren Zeugen nicht zugelassen hat, sah es aber schon mit der Aussage des ersten Zeugen als erwiesen an, dass es an diesem Tag zu einer eindeutigen rechtswidrigen Einkesselung gekommen war. Durch diese Kesselung sei das Eingreifen der Beamten rechtswidrig gewesen, da die Versammlung nicht vorher aufgelöst worden sei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 02.03.2001, das er hier anführte, habe er von der Homepage der „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (kann hier nachgelesen werden).
Wenn die Kesselung rechtswidrig gewesen sei, dann ist das sich dagegen wehren nicht strafbar, da es sich um eine Notwehr handeln würde. Hieraus ergab sich für ihn ein eindeutiger Antrag: Freispruch.

Nach „reiflicher Beratung“, die der Richter gehalten hatte, wurde die Strafe im Urteil auf 400 € (40 Tagessätze á 10 €) zuzüglich der Gerichtskosten festgelegt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe. Die angebliche Körperverletzung sei nicht so geschehen und daher nicht zu bestrafen. Weiter führte Richter Hiller aus, dass erwiesen sei, dass der Angeklagte demonstriert habe und über das Gitter gesprungen sei. Die beiden Beamten hätten nur mit Gewalt der Situation Herr werden können. Hätte der Angeklagte sich nicht gewehrt, wäre es nach Ansicht des Richters nicht zu einem Verfahren gekommen. Erschwerend käme noch hinzu, dass der Angeklagte sich gegen zwei Beamte gewehrt habe und ein Polizeibeamter verletzt wurde. Eine Einstellung des Verfahrens wäre nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich gewesen, von der nicht auszugehen sei. Die Verurteilung wäre im unteren Strafbereich. Der Richter bedauerte, dass der Angeklagte keine Angaben zu seinen Tatbeweggründen gemacht habe. Daher könne auch keine weitere Milderung des Urteils stattfinden. Eine Berufung wäre bis nächsten Donnerstag möglich.

Die Sitzung wurde um 17:52 Uhr beendet und es kam zu mehreren Unmutsbekundungen im Zuschauerraum.

Stuttgart, 14.10.2011

Download des Berichtes (PDF)"



Siehe auch:

Prozess gegen Nazigegner in Heilbronn
Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

Bambule - Fernsehspiel von Ulrike Meinhof

Als Fernsehfilm von der ARD vierundzwanzig Jahre lang unterdrückt, ist das Buch "Bambule: Fürsorge - Sorge für wen?" längst zum Klassiker geworden. Wer wissen will, welche Erziehungsvorstellungen noch Ende der sechziger Jahre herrschten, sollte Bambule lesen. Das Thema ist aktuell wie je: Wie geht die Gesellschaft mit Randgruppen um, wie erzieht der Staat diejenigen, deren Fürsorge ihm übertragen wurde? Ulrike Meinhof hatte sich als Journalistin in langen Recherchen ein Bild über die Lage der Mädchen in Erziehungsheimen gemacht. In der Geschichte von Irene beschreibt sie den Alltag zwischen Hof, Schlafraum, Wäscheraum und "Bunker", die Repressalien der Erzieher und die Befreiungsversuche der Mädchen, die "Bambule" machen, weil sie leben wollen und nicht bloß sich fügen.

Konservative in linkem Gewand. Wie das bürgerliche Feuilleton um Deutungshoheit kämpft

Angesichts derartiger Bilder aus London fragten sich Konservative in den Feuilletons, wie der Kapitalismus vor sich selber gerettet werden kann.

Foto: hughepaul
Lizenz: Creative Commons Attribution 2.0
Im Sommer 2011 fragen sich konservative Intellektuelle aus Deutschland und Großbritannien offen, ob die Linke angesichts der Krise und deren Folgen letztlich recht hat. Diese angeblichen Linkswendungen sind allerdings nicht zwingend Ausdruck einer Krise des Konservativismus - sie machen jedoch in jedem Fall die gegenwärtig schwache Position linker Gesellschaftskritik deutlich.

Im deutschen Feuilleton gibt sich die bürgerliche Elite seit 1945 große Mühe, mittels einer scheinbar tiefgründigen Suche nach Erkenntnis ihre gesellschaftliche Position zu legitimieren und zu stärken. Im Vergleich zu den jeweiligen Politik- und Wirtschaftsressorts zeichnen sich die Feuilleton- bzw. Kulturteile der Zeitungen durch ein breiteres Feld des Sagbaren aus. So treten in Form von gesellschaftspolitischen Debatten selbst in konservativen Blättern auch vermeintlich linke Positionen auf. Doch was sich Mitte August auf den bürgerlichen Feuilleton-Seiten abspielte, überraschte dann dennoch. Konservative Intellektuelle grübeln, ob die Linke mit ihren Analysen nicht doch recht hat. Es scheint Einschneidendes zu geschehen - jedoch nur auf den ersten Blick.

Geläuterte Konservative oder Offensivstrategie?

Den Anfang machte der konservative Publizist und offizielle Biograf von Margaret Thatcher, Charles Moore, in der konservativen Tageszeitung Daily Telegraph. (22.7.11) Er schrieb zwei Kolumnen, die erste mit dem merkwürdigen Titel "Ich beginne zu glauben, dass die Linke recht hat". Aufhänger für die vermeintliche Reflexion waren Enthüllungen zu den Abhörmethoden der Zeitung News of the World. (ak 563) Moore kritisierte nicht nur Teile der Presse um den Medienmogul Rupert Murdoch scharf, sondern äußerte zudem Kritik am Bankenwesen und den verantwortlichen PolitikerInnen. In seinem Beitrag wartete er mit links-konnotierten Diskursfragmenten auf, wenn er etwa konstatierte, die ArbeiterInnen verlören ihre Jobs, damit die BankerInnen in Frankfurt und die BürokratInnen in Brüssel beruhigter schlafen können.

Mit den Riots in England schwappte die Diskussion mit dreiwöchiger Verspätung nach Deutschland über. Frank Schirrmacher, Mitherausgeber der FAZ, bekannte sich am 14.8.11 in der Sonntagsausgabe der Zeitung auf ähnliche Weise. Er zitiert Moore mit Sätzen wie "Globalisierung ... sollte ursprünglich nichts anderes bedeuten als weltweiter freier Handel. Jetzt heißt es, dass Banken die Gewinne internationalen Erfolgs an sich reißen und die Verluste auf jeden Steuerzahler in jeder Nation verteilen." Schirrmacher stimmt Moore zu und fragt sich, ob er angesichts dieser Entwicklungen als Konservativer richtig gelegen habe, "ein ganzes Leben lang".

Charles Moore in England oder Frank Schirrmacher in Deutschland - wenden sich rechte Intellektuelle vom Konservativismus und Kapitalismus ab? Werden sie gar Linke? Gewiss nicht. Es steht keine Kulturrevolution bevor. Auf den zweiten Blick geht es beiden um die Restauration des Konservativismus. Moore macht am Schluss seines ersten Beitrags deutlich, dass er keinesfalls geläutert ist, vielmehr ist sein Artikel als Selbstkritik und Warnung für die Konservativen zu lesen: "Man muss immer beten, dass Konservativismus durch die Dummheit der Linken gerettet wird, wie es so oft in der Vergangenheit der Fall war." In dem nicht so häufig zitierten zweiten Beitrag wird er eine Woche später noch deutlicher. Seine Kritik richtet sich nicht an die kapitalistische Idee, sondern im Gegenteil an die gegenwärtigen PolitikerInnen, die sich in das Gewinnen und Verlieren des freien Marktes einmischen. Moore stellt dem jetzigen System keinesfalls ein linkes entgegen, sondern einen marktfundamentalistischen Neoliberalismus im Sinne von Margaret Thatcher und Ronald Reagan.

Auch Schirrmacher findet den Dreh zur Linie der FAZ und appelliert letztlich für das Wiederfinden "bürgerlicher Gesellschaftskritik". Dass diese "bürgerliche Gesellschaftskritik" auch eine erzkapitalistische und sein Beitrag nicht als Abbruch der Zusammenarbeit zwischen Konservativismus und Kapital zu deuten ist, lässt sich anhand Schirrmachers Huldigung von Ludwig Erhard deutlich machen, quasi dem "Erfinder" der Sozialen Marktwirtschaft. Das Credo lautet nämlich: Zurück zur guten, alten Sozialen Marktwirtschaft. So sei etwa das Schweigen Merkels um die Moral in Folge der Krise unter Ludwig Erhard undenkbar gewesen. Sprachlos macht Schirrmacher überdies der "endgültige Abschied von Ludwig Erhards aufstiegswilligen Mehrheiten". Hinter dieser Sprachlosigkeit kommt das konservative Klassendenken zum Ausdruck. Zwar wünscht sich Schirrmacher die Chance des sozialen Aufstiegs und kritisiert somit implizit den klassischen Konservativismus, bei dem alles so bleiben sollte, wie es ist: Der Sohn des Bauers bleibt Bauer, der Sohn des Arztes bleibt Arzt. Jedoch hält er an der Klassengesellschaft fest, in der es neben den aufsteigenden Gewinnern auch Verlierer geben muss.

Die Linkswendungen von Schirrmacher und Moore verschwinden schnell bei näherer Betrachtung. Die Kapitalismuskritik ist nicht mehr als eine kurze "Entladung" in Form eines Blitzes. Eine der Funktionen des bürgerlichen Feuilletons scheint mal wieder erfüllt: Aufkommende Energie blitzschnell entladen, damit nichts bleibt als ein kurz verstörender Donner.

Noch vor hundert Jahren existierte das Feuilleton nicht als selbstständige Rubrik in den Zeitungen. Die Beiträge, meist Buch- und Theaterkritiken, erschienen unter einem Strich im unteren Drittel meist auf der ersten Seite. Mittlerweile ist das Feuilleton das Verständigungsmedium des Bürgertums. Insbesondere das Feuilleton der FAZ ist der Ort, von dem die grundsätzlichen Diskussionen ausgehen. Die hin und wieder geäußerte Gesellschaftskritik versickert entweder oder wird kanalisiert, indem etwa kapitalismuskritische Positionen eingebunden werden. Aufgabe linker Kritik sollte es sein, diese Debatten gegen den Strich zu lesen. Anstatt sich heimlich oder offen über die angeblichen mooreschen oder schirrmacherschen Linksdrehungen zu freuen, sollte sie zum Beispiel gefragt werden, warum zu diesem Zeitpunkt Derartiges geäußert wird.

Kapitalismus durch Kritik an Auswüchsen schützen


Es ist auffällig, dass die Debatte in Deutschland erst mit den Riots in England aufkam. Vorher fand sich kaum ein Wort über die durch Moore angestoßene, sich in England vollziehende Diskussion. Zwei Tage vor Schirrmachers Beitrag tauchte in der FAZ (12.8.11) nur ein Verweis auf. Die Feuilletonkorrespondentin Gina Thomas schrieb über die "Randalierer und ihre Vorbilder" und führte mit Hilfe von Moores Kolumne Werteverfall als Grund für Riots aufs Deutungsfeld. Mit sozialer Ungleichheit hätten die Riots nichts zu tun, sondern sie zeugten vom "Verlust der moralischen Orientierung". Die "Unterschicht" hätte sich an der "Habgier der Boni-Banker und spesenritterlichen Abgeordneten" ein Vorbild genommen. Statt Armut gehe es um allgemeinen "Materialismus". Thomas koppelte die Proteste in England von Fragen der sozialen Ungleichheit ab, um sie zu entpolitisieren.

Diese Delegitimationsstrategie ist in der Sorge um die Sicherung der eigenen gesellschaftlichen Stellung begründet. So erscheint ein Satz als Klagelied auf die gute alte Zeit: "Anders als früher, als ein quasi erbliches Establishment die Zügel in der Hand hatte, gibt heute nicht die Herkunft den Ausschlag, sondern das Geld." Zwar spielen die Riots bei Schirrmacher keine Rolle, in den Zu- und Widersprüchen nach Schirrmachers Beitrag wird hingegen die These von der Krise des Konservativen immer wieder in Zusammenhang mit den sozialen Protesten in England gesetzt. Vermutlich lief dem Großteil des Bürgertums ein Schauer über den Rücken, als die Bilder aus London, Birmingham und Manchester zu sehen waren, wo Menschen Fernsehgeräte und teure Schuhe aus den Kaufhausketten entwendeten. Positiv betrachtet sorgt sich das konservative Establishment in den Redaktionen in erster Linie um ihre Werte, ihre Position und nicht zuletzt um ihren Besitz.

Bürstet man die "Schirrmacher-Debatte" weiter gegen den Strich, erscheint das Gerede um Werte und die Banker-Kritik nicht allein als bloßer Abwehrkampf. Auffällig häufig melden sich derzeit Konservative zu Wort, um Partei für das Soziale zu ergreifen. Anfang August forderte etwa der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel eine Besinnung der CDU auf evangelische Sozialethik und katholische Soziallehre, da die Wirtschaft für die Menschen da sei und kein Selbstzweck. In den USA drängt einer der reichsten Männer der Welt, Warren Buffet, auf erhebliche Steuererhöhungen für Reiche - und der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhoff bezeichnet in der FAS (21.8.11) das hiesige System als "Feudalismus", da das momentane Steuerrecht zu einer Umverteilung von Arm zu Reich führe.

In den Feuilletons sorgt sich das Bürgertum um Werte, beklagt fehlende soziale Ausgewogenheit. Doch die postulierte Werte- und Daseinskrise des Konservativismus als moralischer Bodyguard des Kapitalismus sollte kein Grund zu Freude sein. Ob gewollt oder nicht: Eine solche Debatte könnte eine für die Linke fatale diskursive Wirkung entfalten.

Karl Kraus merkte einmal an: "Das Geheimnis des Agitators ist, sich so dumm zu machen, wie seine Zuhörer sind, damit sie glauben, sie seien so gescheit wie er." Übertragen auf die Debatte um Schirrmacher und Moore bedeutet das, dass die Blitze in den bürgerlichen Feuilletons an ungeschützter Stelle einschlagen könnten. Die Interventionen bürgerlicher Schreiberlinge zielen darauf ab, die kulturelle Hegemonie über Gesellschaftskritik weiter zu festigen. Ein Feld, auf dem lange Zeit die Linke die Deutungshoheit hatte, aber diese schon vor Jahren verlor.

Würde eine ernsthafte Gefahr für das Bestehende von links ausgehen, wären reihenweise Linksbekenntnisse von Konservativen nur denkbar als Strategie, die linken Positionen in einen gesamtgesellschaftlichen Konsens einzubinden - sie im Sinne des kapitalistischen Projekts zu normalisieren. Doch von einer starken Stellung linker Ideen kann momentan keine Rede sein. Selten wurden antikapitalistische Thesen so sehr bestätigt wie in der billionenschweren Rettung von Banken. Die Linke vermochte es jedoch bisher nicht, aus einer der schwerwiegendsten Legitimationskrisen des Kapitalismus zu "profitieren". Es fehlt der Linken - genauer gesagt, der radikalen Linken - momentan an neuen Analysen und vor allem an der offensiven Vermittlung der vorhandenen.

Bürgertum will Hegemonie über Gesellschaftskritik


Das Betören und Streicheln linker Überzeugungen durch das konservative Feuilleton raschelte vielmehr deshalb so laut im Blätterwald, weil die Linke als Gegner um Deutungen nicht mehr ernst genommen wird. Beides zusammengedacht, einerseits die schwache Position linker Ideen in den Deutungskämpfen und andererseits soziale Proteste wie in England, aber auch in vielen anderen Ländern, ergibt folgende Situation: Die Verhältnisse spitzen sich zwar zu, gleichzeitig sind linke Alternativen im Mainstream unsichtbar. Genau diesen Zustand versucht die "bürgerliche Gesellschaftskritik" für sich zu nutzen.

Negativ betrachtet schicken sich also gerade die Moores und Schirrmachers an, linke Gesellschaftskritik endgültig überflüssig zu machen und an deren Stelle konservative und erzkapitalistische Deutungen zu setzen. Linker Antikapitalismus wird ersetzt durch (sozial-)marktwirtschaftliche "Kapitalismuskritik", die sich nicht gegen die Logik der Wirtschaftsordnung richtet, sondern gegen einzelne "Auswüchse". Das Feld des Sagbaren könnte schon bald so sehr beschnitten sein, dass der Linken hören und sehen vergeht.

Ob nun negativ oder positiv betrachtet: Sich über die vermeintlichen RenegatInnen zu freuen oder blauäugig zu fordern, sie sollten ihrer Worte Taten folgen lassen, führt in eine Sackgasse. Das von Schirrmacher und Moore gemeinsam servierte Zuckerbrot sollte offensiv abgewehrt werden, man könnte dran ersticken - und zum Schluss auch noch sprachlos werden.

Erstveröffentlichung in ak - zeitung für linke debatte und praxis / Nr. 564 / 16.9.2011

Demobeobachterbericht zur Demonstration am 8. Oktober 2011 in Heilbronn

Vorkontrollen bei der Demo
Am 8. Oktober fand in Heilbronn eine Demonstration im Rahmen der antifaschistischen Kampagne „Nothing`s gonna stop us now!“ statt.
Die Kampagne richtet sich gegen die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands in der Region, deren bisheriger Höhepunkt der massive Polizeieinsatz gegen Nazigegnerinnen und Nazigegner am 1.Mai 2011 war.

Die Demobeobachter AG des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit kam der Bitte des Heilbronner Bündnisses um Demobeobachtung nach und veröffentlichte am 11.10. den mit zahlreichen Fotos versehenen vorläufigen Bericht. (PDF Dokument)

Siehe auch den Bericht zur Demonstration am 1. Mai. (PDF Dokument)

Freilauf der Trojaner - hinein in jeden Apparat! Hilfe!

Schirrmacher in der FAZ zeigt sich erregt über den Trojanereinfall. Dieses Mal könnte es ihm sogar ernst sein damit. Auch Großjournalisten haben es nicht gern, dass man ihnen in ihren Entwürfen und Mails herumwühlt. Hinzukommt, dass die "Trojaner" in der jetzigen Entwicklungsphase vom technisch unterwiesenen Jedermann abgefangen werden könnten. Also keineswegs nur vom angeblich befugten Oberbullen oder Spezial-Staatsanwalt. Jeder liest gerne mit!

Schließlich, für die Überwacher das Schönste, man könnte dem heiligsten Schaf einige giftige Kräuter in den Computer pflanzen, die dann bei der nächsten - richterlich genehmigten - Festplattenbeschlagnahmung abgeerntet würden und pflichtmäßiges Entsetzen auszulösen hätten.

Der arme Trost, den Schirrmacher sich und den seinigen zufächelt, lautet dann allerdings wie immer: Lass nur die Gerichte walten, und du wirst dein Recht erhalten. Man müsste also genau den gleichen Staat in einer anderen Verkleidung um Hilfe anbetteln, der eben als Feind auftritt. Das hat als universelles Hilfsmittel bisher nie geklappt, in Einzelfällen selten.

Das Umgekehrte ist zu erwarten. Wie bisher jedes Mal nach großer Erregung wird die staatseigene Djihad-Gruppe in Marsch gesetzt. In der Regel sehr unbegabte Herren, die es meistens mit Vorbereitungen gut sein lassen. Allenfalls mal einen Koffer voller Verschaltungen mitten im Bahnhof vergessen. Aber dafür nach der Festnahme bereit sind, ungeheure Drohungen auszustoßen gegen den ganzen Westen, vor allem aber gegen unsere bescheidene rechtsstaatliche Republik. Wir wollen gar nicht die Unglückswürmer der Sauerland-Truppe einzeln aufpicken. Die anderen, die ihnen nachfolgten, waren nicht wesentlich einfallsreicher oder attentatsergiebiger. Wie man solche zu ihren Plänen ermunterte, wüsste ich gern, kann leider nichts Genaueres beisteuern. Unbestreitbar aber in allen Fällen: Ihre Einfälle bis Planungen konnten immer als supergefährlich hingestellt werden. Wendt von der Polizeigewerkschaft erwies sich allemal als Sirene.

Und alle Blätter, die in Treue zu längstvergangener Zeit vorher noch gegen die Universalüberwachung gewettert hatten, gingen sofort in sich und gaben öffentlich und erregt zu, dass sie sie sich mit ihrer Panikmache geirrt hätten. Natürlich, wenn die Gefahr so groß und so nah war, musste jede Kritik verstummen. Gegen solche muss alles erlaubt sein.

Bösartig, wie wir sind, nehmen wir fest an, dass Djihad- Bataillon-Polizeireserve 3 bis 7 - in Alarmstufe steht. Zuschlagsbereit, kämpferisch, rasch ergriffen und geständnisfroh. Wenns dann soweit ist, lieber SPIEGEL, liebe FR, liebe ZEIT, liebe taz - einen einzigen Augenblick Nachdenken vor dem angebrachten Knicks.

"Wenn das sooo ist..."

Schutz für Demonstranten - Bündnis sammelt Unterschriften für neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg

Bündnistransparent bei der Großdemonstration am 30.09.2011 in Gedenken an den "schwarzen Donnerstag"
Rund um den Protest gegen Stuttgart 21 ist gut zu beobachten, wie Verwaltungen und Polizei das Versammlungsrecht einschränken. Mit mehreren Aktionen will das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit den Blick darauf lenken und für ein fortschrittliches Versammlungsrecht streiten.

Auflagen für Demonstrationen, Wegtragegebühren bei Sitzblockaden, Schikane von Versammlungsleitern Protestierer müssen mit immer mehr Schwierigkeiten rechnen. Nun kursieren in Baden-Württemberg Unterschriftenlisten "für ein fortschrittliches Versammlungsrecht und die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegernInnen". Der Jahrestag des "schwarzen Donnerstags" in Stuttgart, als dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde, erschien den Initiatoren als ein guter Anlass: Sie fordern ein Gesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tatsächlich ermöglicht und das nicht durch bürokratische Hürden und polizeiliche Willkür ad absurdum geführt wird.

"Dazu brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte", erklärt Bündnis-Sprecher Thomas Trüten. Viele hätten noch nicht registriert, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt werde. Trüten: "Das funktioniert eher subtil: Da haben wir die hiesige Spezialität der Gebühr von 40 Euro, wenn Sitzblockierer von der Polizei weggetragen werden. Es gibt Gemeinden, die verlangen Demogebühren; Demoanmelder werden aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in Stuttgart gilt de facto ein Demoverbot für die zentrale Fußgängerzone, um nur einige Beispiel zu nennen."

Mit Auflagen hat auch Gangolf Stocker bereits Erfahrung gemacht. Der Grand Signeur des S21-Widerstands wurde zu einer Geldstrafe über 2700 Euro verurteilt, weil auf einer von ihm angemeldeten Anti-S21-Demo nicht genügend Ordner abgestellt worden seien. "Bei Kundgebungen der Größenordnung wie in Stuttgart steht jeder Versammlungsleiter mit einem Bein im Knast", so Stocker. Der Stuttgarter Stadtrat sieht in zunehmenden Eingriffen durch Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem "alte Seilschaften" am Zuge, die systematisch S21-Gegner verfolgen.

Doch nicht nur in Stuttgart wird schikaniert. So erlebte Thomas Trüten am 1. Mai in Heilbronn, wie die Gegner des Naziaufmarsches von der Polizei eingekesselt wurden. "Damit hat die Polizei die Demo unmöglich gemacht", sagt Trüten und kündigt an, dass er und einige Mitdemonstranten Klage gegen die Stadt und gegen den Polizeieinsatz einreichen werden.

Die Methode, ein Grundrecht über Bürokratie schleichend zu verändern, ist schwierig zu erkennen, hat Trüten festgestellt. "Vielen ist gar nicht klar, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist." So habe in Stuttgart die Polizei verbreitet, Spontandemos seien nicht erlaubt. Ohne zu hinterfragen, wurde dies warnend von den Veranstaltern einer Anti-S21-Demo an die Demonstranten weitergegeben. "Dabei stimmt das nicht", betont Trüten. Aber vor lauter Bemühen, gesetzestreu sein zu wollen, ließen manche Teile der Anti-S21-Bewegung sich zu schnell auf Anweisungen von oben ein.

Die grün-rote Landesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Versammlungsrecht nur recht schwammig, sie wolle, "ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg". Damit das tatsächlich umgesetzt wird, wollen Trüten und seine Gefährten Druck machen. Die Unterschriftenlisten, die nach wenigen Tagen bereits 400 Menschen unterzeichnet hatten, sind ein erster Schritt. Für Ende des Jahres sind ein "Forum für Versammlungsfreiheit" sowie eine Demo geplant.

Mit freundlicher Genehmigung von Gesa von Leesen M.A., Erstveröffentlichung im "Neuen Deutschland" am 5.10.2011

Schwerverletzter Antifaschist - kein Versammlungsrecht für Faschisten!

Eine Solidaritätsbotschaft des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit mit dem schwer verletzten Antifaschisten:

"Mit großer Bestürzung hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die Nachricht des offensichtlichen Mordversuches an einem Antifaschisten aufgenommen, der unser Bündnis von Anfang an unterstützt hat.

Der Aktivist hatte an einem Schleusungspunkt einer Mobilisierungsparty der Neonazis im Vorfeld ihres Aufmarsches am 22. Oktober in Offenburg das Treiben der Faschisten beobachtet.

Ein dort in seinem Auto wartender, bundesweit bekannter Neonazi bemerkte die Antifaschisten und fuhr mit hoher Geschwindigkeit und offenbar gezielt auf sie zu. Der Antifaschist wurde von dem Auto erfasst und schwer verletzt. Ob er wieder gesund wird, ist momentan unklar. Wir wünschen ihm eine baldige Genesung!

Als Bündnis für Versammlungsfreiheit fordern wir ein fortschrittliches Versammlungsrecht auf demokratischer und antifaschistischer Grundlage. Das bedeutet: Kein Recht auf Versammlungsfreiheit für Faschisten! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Es ist ein Skandal, dass ein rechter Aufmarsch wie der für den 22. Oktober in Offenburg geplante überhaupt zugelassen wird. Dieses Vorgehen der Politik, der Polizei und der Justiz ist aber keine Seltenheit:

Am 1. Mai wurde ein faschistischer Aufmarsch in Heilbronn erst durch 4000 Polizisten gegen demokratischen und antifaschistischen Protest unter Zuhilfenahme von Repressionen wie stundenlange Kessel durchgesetzt. Dieser Einsatz der Polizei war unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt.

Wir begrüßen es, dass gegen dieses Vorgehen der Polizei jetzt Klage erhoben wird. Wir betonen aber auch, dass die demokratischen Möglichkeiten, gegen einen solchen Aufmarsch schon im Vorfeld vorzugehen mit dem Erhalt und der Erweiterung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zusammenhängen.

Diese Notwendigkeit hatten in Stuttgart in den letzten Tagen mehrere AntifaschistInnen erfahren müssen. Deren Wohnungen wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft durchsucht, weil sie sich bei den dortigen Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar engagiert hatten.

Ob die sächsische Staatsanwaltschaft sich dabei überhaupt auf legalem Boden befindet und nicht möglicherweise rechtswidrig gegen die Antifaschisten ermittelt, ist offen. Denn zu diesem Zeitpunkt war das neu verabschiedete sächsische Versammlungsgesetz vom Landesverfassungsgerichtshof gekippt worden.

Mit der Gleichsetzung von „Rechts“ und „Links“ wird in den Medien das Opfer zum Täter gemacht. Es wird der Eindruck vermittelt, es sei Sache des Staates und seiner Organe, gegen „rechten“ und „linken“ „Extremismus“ zu kämpfen. Die staatliche Kompetenz in Sachen Antifaschismus zeigt sich aktuell in der regierungsamtlich heruntergerechneten Zahl der Opfer faschistischer Gewalt. Die Polizei sieht hier lediglich 47 Tote statt mindestens 137 seit 1990.

Faschisten sind die größten Antidemokraten. Dennoch wird ihren Aufmärschen auch unter der grün/roten Landesregierung ganz offenbar nicht stärkerer entgegen getreten. Das macht antifaschistischen Widerstand und Protest um so notwendiger.

Die Landesregierung hat ein „bürgerfreundliche Versammlungsgesetz“ in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Es ist für uns als Bündnis klar, dass der politische Druck auf die Landesregierung deutlich erhöht werden muss: Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz, welches wirksamen sicht- und hörbaren Protest auf demokratischer Basis breit möglich macht und rechten Umtrieben keinen Spielraum lässt.

Dies ist sicherlich auch im Sinne des verletzten Antifaschisten."


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