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Heilbronn: Prozessberichte zu Verfahren gegen Antifaschisten

Am 1.Mai 2011 fand in Heilbronn ein Aufmarsch von rund 800 Nazis aus ganz Süddeutschland statt. Ein gigantischer 2 Millionen Euro teurer Polizei- Einsatz mit 4000 Beamten setzte die faschistische Demonstration durch. Über 1000 AntifaschistInnen versuchten im Bahnhofsviertel, die Route der Nazis zu blockieren, hunderte von ihnen wurden in Gewahrsam genommen und in Turnhallen und auf Sportplätzen oder in Polizeikesseln stundenlang festgehalten.

Vor dem Amtsgericht Heilbronn fanden jetzt die ersten zwei Prozesse gegen NazigegnerInnen statt, die am 1.Mai in Heilbronn an den antifaschistischen Aktionen beteiligt waren. Dazu dokumentieren wir die Prozessberichte der AG Antirepression von "Heilbronn stellt sich quer" und der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:

AG Antirepression



"1.Mai Heilbronn: Erster Prozess gegen Antifaschisten

Am 13.Oktober fand vor dem Heilbronner Amtsgericht der Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der sich an den Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn beteiligte hatte. Vorgeworfen wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und im Zuge dessen Körperverletzung gegen einen Polizisten.
Das Bündnis “Heilbronn stellt sich quer– hatte dazu aufgerufen den Prozess solidarisch zu begleiten und vor Prozessbeginn eine Kundgebung direkt vor dem Gerichtsgebäude angemeldet an der 25 Menschen teilnahmen.

Der für 14.30 Uhr angesetzte Prozess konnte nicht pünktlich beginnen, da die Verhandlung zuvor sich in die Länge zog. So harrten die 25 AntifaschistInnen mit dem Angeklagten und dessen Anwalt vor dem Verhandlungssaal aus und standen dabei unter permanenter Beobachtung von mehreren Heilbronner Staatsschützern.
Um 16.35 Uhr konnte der Prozess schließlich beginnnen, nachdem auf Antrag des Anwaltes der Saal gewechselt wurde, denn der vorgesehene hatte viel zu wenig Platz für alle ProzessbegleiterInnen.

Anklage: Widerstand und Körperverletzung

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dem 30 jährigen Stuttgarter Nazigegner vorgeworfen, sich am 1. Mai an den Protesten gegen die Demonstration des “sozialen und nationalen Aktionsbündnis 1. Mai– beteiligt zu haben.
Dabei habe er eine Absperrung aus “Hamburger Gittern– überstiegen und versucht die dahinter stehende Polizeikette zu durchbrechen. Zwei Polizeibeamte hätten dies jedoch durch ihr tatkräftiges Einschreiten verhindern und den Angeklagten festhalten können.
Der Angeklagte widersetzte sich angeblich dieser polizeilichen Maßnahme, "schlug mit den Armen um sich" und fügte dabei laut Anklage einem der Beamten eine Schürfwunde am Handrücken zu.
Zum Tatvorwurf machte der Angeklagte keine Angaben, sondern er verlas eine Erklärung, in der er deutlich machte warum er am 1. Mai auf die Straße gegangen ist .

Politische Erklärung des Angeklagten


Er sprach sich gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest durch die Stadt Heilbronn aus, die jegliche angemeldete Gegenaktivitäten in Hör -und Sichtweite der Nazidemonstration untersagt hatte. Zudem verurteilte er die rigorose Behandlung von GegendemonstrantInnen am 1. Mai durch die Polizei, die hunderte NazigegnerInnen gekesselt und größtenteils ohne richterlichen Beschluss stundenlang in Gewahrsam genommen hatte.
Er erklärte sich solidarisch mit dem Antifaschisten Chris der in Stuttgart trotz unklarer Beweislage aufgrund seines politischen Engagements zu 11 Monaten Haft verurteilt wurde. Der Angeklagte verwies auch auf den traurigen Vorfall am 1.Oktober im Landkreis Emmendingen bei dem ein junger Antifaschist von einem bekannten Nazi mit dem Auto angefahren wurde und schwere Verletzungen davon trug.
Darüberhinaus verurteilte der Beschuldigte generell das Vorgehen von Politik und Justiz, die faschistische Aufmärsche genehmigen und nicht gegen faschistische Organisationen wie die NPD vorgehen, aber gleichzeitig AntifaschistInnen kriminalisieren und vor Gericht zerren.
Unter anderem verwies er auf die massenhafte Handyüberwachung von NazigegnerInnen bei den antifaschistischen Aktionen in Dresden im Februar.
Der Angeklagte machte außerdem deutlich, dass es bei Demonstrationen immer wieder zur Gewalt von Polizisten gegen TeilnehmerInnen kommt, ohne dass die Beamten dafür zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang erwähnte er das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten und kritisierte, dass die Polizei juristisch “unangreifbar– gemacht werden solle.
Die Schlussfolgerungen des Angeklagten waren klar und unmissverständlich:
Nicht AntifaschistInnen gehörten auf die Anklagebank, sondern die Nazis und Teile der Judikative, der Exekutive und der Legislative, wenn diese die Faschisten schützten.
Er kündigte an, sich auch in Zukunft an Blockaden gegen Naziaufmärsche zu beteiligen, denn “Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.–
Das Verlesen der Erklärung endete mit lautstarkem Applaus durch die ProzessbegleiterInnen. Daraufhin herrschte 10 Sekunden Stille im Gerichtssaal und es wurde offensichtlich, dass der Richter wohl zum ersten Mal mit solch einer politischen Prozessführung konfrontiert war.

Zeugen



Im Anschluss wurden die an der Festnahme des Angeklagten beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen.
Die beiden Polizeiobermeister des Polizeireviers Schwäbisch Hall schilderten die Festnahme des Angeklagten und lieferten dabei einen Einblick in das brutale Vorgehen gegen AntifaschistInnen am 1.Mai. Der Angeklagte habe die Absperrung übersprungen und sei dann durch die beiden Beamten “zu Boden gebracht– und heruntergedrückt worden. Dabei hätte er “herumgezappelt– und “mit den Armen gefuchtelt– und sei einem der mit Helm und Protektoren ausgestatteten Polizisten “auf die Hand gefallen–. Hierdurch sei die Schürfwunde an der Hand des Beamten entstanden, der verletzte Beamte musste aber zugeben, dass diese Verletzung nicht durch das “Wehren– des Angeklagten entstanden sei.
Auf die Nachfrage des Rechtsanwaltes, ob sich der Angeklagte vor seiner Festnahme in einem “Kessel– und deshalb hinter “Hamburger Gittern– befunden habe, wussten beide Polizisten keine Antwort. Das wüssten sie nicht und das hätten sie auch am 1.Mai nicht überblicken können.

Kessel ?


Für den Anwalt war es allerdings von Bedeutung zu wissen, ob sein Mandant sich am 1.Mai in einem Kessel befunden habe. Denn wenn es ein solcher Kessel gewesen sei, dann sei dieser rechtswidrig gewesen und der Widerstand gegen eine rechtswidrige Maßnahme sei nicht strafbar.
Darum stellte der Anwalt den Antrag, zwei im Saal anwesende Personen und die Bundestagsabgeordnete Karin Binder als ZeugInnen zu hören, um aufzuklären, ob es sich um einen Kessel gehandelt habe.
Der Richter war offensichtlich von dieser Argumentationsführung völlig überrascht und ordnete eine 15- minütige Unterbrechung der Verhandlung an.
Danach setzte er diese fort und lehnte den Antrag des Anwaltes mit der Begründung ab, eine "Erforschung der Wahrheit “ mit Hilfe der ZeugInnen sei “nicht erforderlich–.
Einige Anwesende äußerten daraufhin hörbar ihren Unmut.

Plädoyers und Urteil


In ihrem Plädoyer sah die die Staatsanwaltschaft vertretende Rechtsreferendarin den Angeklagten schuldig in allen Anklagepunkten und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro, also insgesamt 1050 Euro plus Kosten des Verfahrens. Unverschämter Weise bezichtigte sie den Angeklagten, den Prozess nicht ernstzunehmen.
In seinem anschließenden Plädoyer wies der Anwalt dies mit aller Schärfe zurück. Er legte außerdem dar, dass jede Maßnahme der Polizei in Deutschland eine Rechtsgrundlage haben müsse, sonst gebe es nichts mehr, was diesen Staat von einem Polizeistaat unterscheide.
Die Rechtsgrundlage für eine Einkesselung und damit Ingewahrsamnahme seines Mandanten sei am 1.Mai nicht vorhanden und der Polizeikessel somit rechtswidrig gewesen.
Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen.
Nach kurzer Pause verurteilte der Richter den angeklagten Antifaschisten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in einer Höhe von 10 Euro. Außerdem hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Aus den Reihen der ProzessbesucherInnen kam deutlicher Unmut über dieses Urteil, ein Besucher beizeichnete es lautstark als “Schande für die Demokratie–. Eine andere Besucherin forderte den Richter auf, er solle doch einmal zu einer Demo gehen und sich dann willkürlich einkesseln lassen.
Der Richter zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt. Er wandte sich vielmehr an den Angeklagten und beklagte sich darüber, dass dieser abgesehen von einer “allgemeinen politischen Erklärung– keine Aussagen zur “Motivation– und zum “Tathergang– gemacht habe.

Fazit


Wir sehen den Prozess als Fortsetzung dessen, was Stadt, Polizei und Justiz vor und am 1.Mai 2011 betrieben haben: sie versuchen, effektiven Protest und Widerstand gegen die Nazis zu unterbinden und aktive AntifaschistInnen zu kriminalisieren.
Wir werden dies aber nicht hinnehmen, sondern uns mit allen solidarisch zeigen, die am 1.Mai ihren Widerstand gegen die Faschisten auf die Straße getragen haben.
Deswegen werden wir auch alle weiteren Prozesse gegen AntifaschistInnen begleiten und beobachten und die Betroffenen nicht alleine lassen.
Wie der erste Prozess jetzt noch einmal gezeigt hat, wird es aber auch von Bedeutung sein, eine juristische Überprüfung der massenhaften Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen zu erreichen.

AG Antirepression von Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus
"


Bericht der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:



"Bericht vom Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten B. am 13.10.2011 in Heilbronn

Mit über zwei Stunden Verspätung begann vor 25 Zuschauern am 13.10.2011 vor dem Heilbronner Amtsrichter Hiller der Prozess gegen den Antifaschisten B. Dem 30jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft (vertreten durch eine Staatsreferendarin) zur Last gelegt, am 01. Mai 2011 in Heilbronn Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll über ein „Hamburger Gitter“ am Hauptbahnhof gesprungen und auch nach mehrfacher Aufforderung durch zwei Polizeibeamte stehen zu bleiben, dem nicht nachgekommen sein. Daraufhin haben ihn die Beamten zu Boden gebracht und „geschlossen“. Ein Polizist soll sich bei dieser Aktion am Handrücken verletzt haben.

Vor dem geplanten Beginn des Prozesses fanden sich über 20 Zuhörer am Eingang des Amtsgerichts ein, um dem Prozess zu verfolgen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten verlas dieser eine Erklärung. Seine Ausführungen wurden mit starkem Beifall aus dem Publikum gewürdigt. Der Richter war hiervon offensichtlich etwas überrascht, schwieg anschließend ca. 30 Sekunden und rief dann den ersten Zeugen auf.

Der Polizeibeamte, der als erster Zeuge in den Saal gerufen wurde, sagte aus, dass er sich an eine Gruppe Demonstranten erinnern könne, die auf die Gitter und seine Einheit zugerannt seien. Mit dieser Gruppe sei der Angeklagte auf ihn zugerannt und über die Absperrung gestiegen. Er habe diesen aufgefordert stehen zu bleiben. Ob der Angeklagte geantwortet hat oder ob er seine Absicht erläutert hat habe er nicht gehört, da er ja einen schweren Helm getragen habe. Ob der Angeklagte gestürzt oder auf den Füßen aufgekommen sei, wusste der Beamte nicht mehr.

Zur angeblichen Körperverletzung sagte er aus, dass er nicht glaube, dass der Angeklagte ihn verletzen wollte. Er vermute, dass die Schürfwunde an seiner Hand, die er sich bei dem Sturz des Angeklagten auf diese zugezogen habe, nicht vom Angeklagten gewollt war.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Fischer, ob es an diesem Tag einen Kessel gegeben habe, sagte der Zeuge aus, dass er dies nicht sagen könne, weil ein einzelner Beamter in seiner Position so was nicht wissen würde. In der Aussage, die er ursprünglich zu Protokoll gegeben hatte, erwähnte er aber, dass die Demonstranten offensichtlich den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen konnten und sich innerhalb der Absperrung befanden.

Auch der zweite Polizeibeamte, dem nur die Frage gestellt wurde, ob es ein „Hamburger Kessel“ gewesen sei, sagte aus, er wisse es nicht.

Von den Prozessbeteiligten werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Rechtsanwalt Fischer wies darauf hin, dass eine Kesselung vor der Auflösung einer Versammlung rechtswidrig und somit ein eventueller Widerstand dagegen nicht strafbar sei. Die Körperverletzung wäre nicht vorsätzlich geschehen und sei somit auch nicht strafbar. Er stellte einen Antrag auf Zulassung von drei weiteren Zeugen wie folgt. Ein weiterer betroffener des „Kessels“, der gegen den Kessel am 01. Mai bereits Klage eingereicht hat, ein Demobeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, der das Geschehen ganztägig beobachtet hatte und eine Bundestagsabgeordnete, die sich im Kessel befand.

Nach einer Unterbrechung von 15 Minuten wurde dieser Beweisantrag von Richter Hiller abgelehnt, da weitere Zeugen zur Wahrheitsfindung nicht nötig seien. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Im Schlussplädoyer forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dieselbe Strafe, wie im ursprünglichen Strafbefehl, nämlich 1.050,-- €.

Sie führte weiter aus, dass die politischen Äußerungen des Angeklagten hier fehl am Platze seien. Des Weiteren sei die leichte Verletzung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, die aber zumindest fahrlässig herbeigeführt geworden wäre.

Der Verteidiger stellte in seinem Plädoyer fest, dass eine Rechtsgrundlage vorliegen muss, wenn die Polizei gegen Bürger vorgeht. Wird dies nicht erfüllt, so handelt es sich um einen Polizeistaat. Er bedauerte, dass das Gericht die weiteren Zeugen nicht zugelassen hat, sah es aber schon mit der Aussage des ersten Zeugen als erwiesen an, dass es an diesem Tag zu einer eindeutigen rechtswidrigen Einkesselung gekommen war. Durch diese Kesselung sei das Eingreifen der Beamten rechtswidrig gewesen, da die Versammlung nicht vorher aufgelöst worden sei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 02.03.2001, das er hier anführte, habe er von der Homepage der „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (kann hier nachgelesen werden).
Wenn die Kesselung rechtswidrig gewesen sei, dann ist das sich dagegen wehren nicht strafbar, da es sich um eine Notwehr handeln würde. Hieraus ergab sich für ihn ein eindeutiger Antrag: Freispruch.

Nach „reiflicher Beratung“, die der Richter gehalten hatte, wurde die Strafe im Urteil auf 400 € (40 Tagessätze á 10 €) zuzüglich der Gerichtskosten festgelegt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe. Die angebliche Körperverletzung sei nicht so geschehen und daher nicht zu bestrafen. Weiter führte Richter Hiller aus, dass erwiesen sei, dass der Angeklagte demonstriert habe und über das Gitter gesprungen sei. Die beiden Beamten hätten nur mit Gewalt der Situation Herr werden können. Hätte der Angeklagte sich nicht gewehrt, wäre es nach Ansicht des Richters nicht zu einem Verfahren gekommen. Erschwerend käme noch hinzu, dass der Angeklagte sich gegen zwei Beamte gewehrt habe und ein Polizeibeamter verletzt wurde. Eine Einstellung des Verfahrens wäre nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich gewesen, von der nicht auszugehen sei. Die Verurteilung wäre im unteren Strafbereich. Der Richter bedauerte, dass der Angeklagte keine Angaben zu seinen Tatbeweggründen gemacht habe. Daher könne auch keine weitere Milderung des Urteils stattfinden. Eine Berufung wäre bis nächsten Donnerstag möglich.

Die Sitzung wurde um 17:52 Uhr beendet und es kam zu mehreren Unmutsbekundungen im Zuschauerraum.

Stuttgart, 14.10.2011

Download des Berichtes (PDF)"



Siehe auch:

Prozess gegen Nazigegner in Heilbronn
Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit

"Ging Gottes Atem leiser schon / schuf er mit letzter Kraft die SEZESSION"

Das Geheimnis der "Konservativen Revolution" endlich enthüllt.
Immer wieder wird in der auf anständiges Rechts-Tun getrimmten "JUNGEN FREIHEIT" hingewiesen auf das Organ der Hüter des allergeheimsten Wissens - "SEZESSION".

Neugierig geworden findet der Käufer des letzten Heftes eine Zusammenstellung aller Köpfe, die in der "Sezession" als Denker in Ehren gehalten werden sollen. Benn- Nietzsche- Heidegger- Jünger- Schmitt- Mohler- George- Spengler. Über diese erfährt man allerdings wenig, über die Möglichkeit ihres Zusammengedachtwerdens gar nichts. Dafür aber viel über das geheimste Ideal ihrer neuesten Anhänger. Enthüllt wird über "Die andere Moderne: Grundriss einer politischen Alternative" -verfasst von Michael Stahl - das Grundprinzip im Zwischenabschnitt "Haltung" (S.27):

"Dass wir in lauten Zeiten leben, gehört nicht zuletzt zu jenen Erscheinungen, die die gegenwärtige Moderne so unerträglich machen. Wer sich zu einer alternativen Moderne bekennt, sollte also vorleben, dass das Gegenteil "leise sein", etwas Erstrebenswertes und Schönes ist und dadurch ebenso wirklich wie wirksam sein kann".


Wer wäre darauf gekommen? Leise sein - nicht etwa leise treten - als Inbegriff des Konservativen. Da ließe sich allenfalls an den Freiherrn von Risach in Stifters "Nachsommer" denken- oder auch noch an den alten Jakob Burckhardt, der die vernichtendsten seiner Verurteilungen in Nebensätzen verbarg. Säuisch, wie ich mein Gedächtnis verbogen habe, im Laufe der Zeit, fallen mir bei der "Konservativen Revolution" sonst immer gerade die Schreihälse ein, eben die, die ganz gegen Stahls Wunsch einhämmerten, ausposaunten,sich an die Brust schlugen und überfluteten, beziehungsweise durch laute Verzweiflungsgurgler ihre Überflutung kenntlich machten.

Und wenn mich mein verdorbenes Gedächtnis täuschen sollte? Dann schaue ich einfach den reichen Bildschmuck an, der dem Heft beigegeben wurde. (Farbig, ohne eigene Seitenzahl). Da finde ich sofort deutsche Ritter, die mit gezogenem Schwert für Deutschland eintreten, plakatgroß, vor aller Welt. Oder einen Gorilla mit Granate, der sich anheischig macht, die freie Welt vor dem Bolschewismus zu retten. Entsprechend eine Auswahl aus einem - vermuteten - weiteren Dutzend Fahnenträger. Ein Bauernpaar, übergroß, das halbwegs zum Leisen passen könnte, wenn es nicht zu ihren Füßen zwergenhaft von Fähnchen und Bannerträgern wimmelte. Schließlich wird ein Mischwesen spendiert - von der "Konservativen Front" - halb Kreuzträger, halb Winkelried im Angriffstaumel. S.37 - wieder - außerhalb der Bildtafeln ein Christus im Stahlhelm, den heilige Granatwürfe umzischen. Er hält das Schwert noch auf den Knien. Aber wir erraten bußfertig und zugleich angriffslustig, was er damit vorhat. Was daran ist leise?

Entschuldigung! Bei all dem wollten wir gerne Tucholsky dem Stille-Süchtigen in den Sinn rufen. Als er vor Petrus seine Meinung über die gegenwärtige Welt kundtun muss, meinte er "Es war ein bißchen laut".

Nur lässt sich das im politischen Kampf kaum vermeiden. Und zeigt dem genügsam Leisen, warum es sich bei ihm vielleicht um Himmelsfrieden handeln mag, nicht aber um politisch erfolgreiches Erdenglück.

Und sonst. Zu Beginn des Heftes findet sich ein dankenswerter biographisch - politischer Überblicke über die Geschicke aller konservativen Revolutionäre. Was geht daraus hervor? Außer im Kopf des Nachträumenden gibt es keine Einheit der "Konservativen Revolution". Da wollte jeder etwas anderes - und keiner wirklich Revolution. (Niekisch - ohne genauere Kenntnis - möglicherweise auszunehmen. Nur der kommt im Heiligenkalender der "Stillen" auf der Titelseite gar nicht vor).

Außerdem - noch bedenklicher für den Freund der Stille - sie alle erlagen, mehr oder weniger hoffnungsfroh, dem übergroßen Leviathan, dem sie ihre kleinen Monster und Ungeheuer nur gottergeben nachschicken konnten. Was sagt das über die Modellhaftigkeit einer Idee,die lange vor der Zeit ihre Selbstaufgabe besiegelt hat?

Ist also nichts mit den "Stillen", im Kern der Nuss, die uns die SEZESSION als Lösung der Rätsel unserer Zeit zu bieten hat.

Quelle: SEZESSION 44

Demobeobachterbericht zur Demonstration am 8. Oktober 2011 in Heilbronn

Vorkontrollen bei der Demo
Am 8. Oktober fand in Heilbronn eine Demonstration im Rahmen der antifaschistischen Kampagne „Nothing`s gonna stop us now!“ statt.
Die Kampagne richtet sich gegen die Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands in der Region, deren bisheriger Höhepunkt der massive Polizeieinsatz gegen Nazigegnerinnen und Nazigegner am 1.Mai 2011 war.

Die Demobeobachter AG des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit kam der Bitte des Heilbronner Bündnisses um Demobeobachtung nach und veröffentlichte am 11.10. den mit zahlreichen Fotos versehenen vorläufigen Bericht. (PDF Dokument)

Siehe auch den Bericht zur Demonstration am 1. Mai. (PDF Dokument)

Umberto Eco: Zettelkasten als Schießanlage - zur Buchmesse

Lauter Vermutungen, keine Besprechung

Es scheint ja Mode zu werden, dass die Autoren etwas ganz anderes im Sinn haben, als sie dem Schein nach vorführen. So soll es La Roche um die Schilderung eines verhängnisvollen Autounfalls gegangen sein - und die Geißelung der medialen Behandlung danach. Darübergeraspelt dann  als Trüffelspur die erwartete Ration Sex, damit das Buch ins Schema passt.

So ähnlich scheint es auch Umberto Eco zu halten. Dem öffentlichen Vorgeben nach soll es noch einmal gehen um die Entstehung der "Protokolle der Weisen von Zion". Nur hat Eco darüber in einem langen Essay vor Jahren schon viel übersichtlicher geschrieben.  Der Kern der Sache kommt zwar auch wieder im Roman zum Vorschein: dass einer, der etwas Antisemitisches schreibt, noch lange kein Antisemit der Herzensneigung nach sein muss. Sondern vor allem Opportunist. Mitstinker unter den Röchelhyänen seiner Zeit. Was könnte am ehesten passieren und passen? Nur - warum noch einmal 550 Seiten ausgeben, um das zu wiederholen?

Auch Ecos eigene Erfindung im vorliegenden Werklein - die Spaltung des Hauptfälschers in zwei Personen, die vergessen haben, was sie schon anstellten und wen sie auf dem Gewissen haben, reißt nicht vom Hocker. Man kapiert allzuschnell, dass die beiden eins sind. Zur Erklärung dieses Umstands wird in den ersten Kapiteln ein gewisser Doktor Fröid eingeführt, der Winke zum sogenannten Verdrängen ausgibt.

Warum der Umweg über das verschollene Protokoll der "Juden von Prag"? Verdacht: Es ging dem gelehrten Autor gar nicht um diesen Plot. Auch nicht um die Serien von Speisen, die zwischendurch immer gereicht werden - oder die Titel höllischer Exzellenzen, von denen bei einer Anrufung keiner vergessen werden darf. Über drei Kindle-Seiten lang. Vermutung: Es ging hauptsächlich darum, in historischer Verkleidung die gegenwärtigen Läufe und Irrläufe der Politik nachzuzeichnen. In Italien und ganz Europa.

So gewinnt die Handlung zum ersten Mal halbwegs Spannung, als der Geheimdienst des Rumpfstaates Italien-Piemont bei der Hauptfigur Simonini immer neue Verbrechen bestellt. Kaum meldet sich diese - angeblich ein Hauptmann - lobesbereit, wird sie fertiggemacht. Nicht etwa, weil am Service etwas fehlte - die Toten bleiben tot, und nichts weist auf die Dienste hin - sondern weil der Geheimdienst seine eigenen Pläne nicht auseinanderhalten kann. Immer haben sich die Umstände geändert. (Vergl S.167 ff) So sollen die Abrechnungen des einzigen ehrlichen Mitglieds in der Garibaldi-Verwaltung verschwinden - sie verstießen zu auffällig gegen die abgelieferten anderen. Dazu wird bedenkenlos ein ganzes Schiff versenkt. Kein Lob  für den Untergangs-Ingenieur. Schließlich könnte man im Nachfragen nach dem untergegangenen Schiff auf den letzten Aufenthalt des mitersoffenen Nievo kommen, darüber auf die Freundschaft mit unserem Hauptmann Simonini - und darüber auf Verbindungen mit der königlichen Regierung. Normalerweise wurden damals wie heute so unbequeme Zeugen einfach liquidiert. Da aber der Roman weitergehen muss, wird Simonini nach Paris versetzt. Und fälscht dort gewissenhaft Angefordertes. Das sagt wohl weniger über die Intrigen des neunzehnten Jahrhunderts als viel mehr über die bedenkenvolle Bedenkenlosigkeit des Systems Berlusconi. Verbrechen? Jederzeit - und gern! Ziele beibehalten - oh je! Entdeckt werden? Auf alle Fälle Spuren verwischen!

Bekanntlich gehört Eco in seinem Vaterlande selbst zu denen, die sich der Versuchung nie entzogen, auf dem Regierungs-Chef herumzuhacken. Wird es zu langweilig, offenliegende Wunden mit hundert anderen noch einmal aufzupicken - versteck Deine Attacke in etwas, das man wohlwollend auch Roman nennen kann. Und Du hast Deine Sonderstellung gerettet.

Der Angriff auf die Gegenwart - nicht des Zaren, aber die des noch oben befindlichen Universal-Betrügers - wird vor allem in der Zitatenfolge der Schlussempfehlung der "Protokolle" an den russischen Ankäufer spürbar. Da heißt es etwa:

"als angebliches Zitat aus den "Protokollen": Um die Massen daran zu hindern, sich eine eigene politische Meinung zu bilden, werden wir sie mit Vergnügungen, Spielen, Leidenschaften und Volkshäusern  ablenken und zu Wettbewerben in Kunst und Sport aller Art einladen... Wir werden den Wunsch nach ungebremstem Luxus anstacheln,und wir werden die Löhne erhöhen,was aber den Arbeitern keinen Vorteil bringen wird,da wir zur gleichen Zeit die Preise der notwendigsten Lebensmittel erhöhen werden unter dem Vorwand schlechter Ernten... Wir werden versuchen, die öffentliche Meinung zu allen Arten phantastischer Theorien hinzulenken, die irgendwie fortschrittlich oder liberal erscheinen könnten" (S.488ff)

Wozu passt das eher? Zu einem Russland, in dem wenig Arbeiter lesen konnten - oder zum Zustand Italiens mit drei Privatfernsehen in Berlusconis Hand und einem öffentlichen unter der selben Verfügungsgewalt?

Der Antisemitismus wird dem Ankäufer für den Zaren als Zugabe geliefert, steht aber keineswegs im Zentrum dessen, was der Generalfälscher einem jeden System anpreist, welches mit vollem Recht seinen Untergang voraussieht und unter allen Umständen aufschieben will.

Oder: "Was die Zeitungen angeht, so sieht der jüdische Plan eine scheinbare Pressefreiheit vor, die zur besseren Kontrolle der Meinungen dient. So sagen unsere Rabbiner, dass es darum gehen wird, möglichst viele Periodica zu erwerben, oder selbst zu gründen, die verschiedene Meinungen ausdrücken, so dass die Leser denen vertrauen, die scheinbar ihrenMeinungen nahestehen, ohne zu bemerken, dass in Wirklichkeit alle die Meinung der jüdischen Herrschenden wiedergeben...". (S.489 ff) Hier bleibt die Satire etwas zurück hinter den gegenwärtigen Zuständen. Auf jeden Fall funktioniert das Vorgehen auch ganz ohne Juden und Rabbiner vorzüglich - Nicht nur in Italien

Warum nur das umständliche Versteckspiel? Steht es in unserer Zeit schon wieder so, dass die niederschmetterndsten Kopfnüsse für jede Staatsgewalt nur in Velours verpackt abgeliefert werden dürfen?

Roman, 528 Seiten

"Der Friedhof in Prag: Roman" (Kindle Edition) EUR 19,99

"Der Friedhof in Prag: Roman" (Gebundene Ausgabe) EUR 26,00

Bündniserklärung: Stoppt die Nazigewalt! Faschistischer Mordversuch in Riegel

Die Initiative „Faschistischen Umtrieben entgegentreten!“ hat eine Erklärung zum faschistischen Mordversuch in Riegel herausgegeben und bitte um Solidarität und Unterstützung der Erklärung. Dies kann per Mail an enoughisenough@hush.com geschehen. Im folgenden dokumentieren wir die Erklärung:

Faschistischer Mordversuch in Riegel

In den Abendstunden des 1. Oktober wurde ein 21-jähriger Antifaschist in Riegel im Landkreis Emmendingen von einem regional bekannten Nazifunktionär mit dem PKW angefahren und dabei schwer verletzt.

Der 29-jährige Faschist Florian Stech fuhr mit hoher Geschwindigkeit und zielbewusst in eine Gruppe von AntifaschistInnen hinein. Der Betroffene schaffte es nicht mehr, sich vor dem herannahenden Wagen in Sicherheit zu begeben und wurde durch den Aufprall des PKWs gegen die Windschutzscheibe und über das Fahrzeug geschleudert. Nachdem der Antifaschist reglos am Boden liegen blieb, wurde er von Herbeieilenden umsorgt, bis er von Rettungskräften narkotisiert in das Freiburger Uniklinikum gebracht werden konnte. Der Faschist flüchtete nach der Tat kurzzeitig.

Die Ärzte des Uniklinikums mussten den Betroffenen die gesamte Nacht hindurch künstlich beatmen. Er erlitt, neben zahlreichen Hämatomen und Prellungen, eine Hirnblutung, die durchaus auch mittel- und langfristige Folgen mit sich bringen kann. Der Täter ist ein langjährig bekannter Funktionär der regionalen Naziszene, der im letzten Jahr einen faschistischen Aufmarsch in Offenburg anmeldete und auch in diesem Jahr an einem am 22. Oktober stattfindenden Aufmarsch der Rechten in Offenburg eine Rede halten soll.

Nur wenige Tage vor der Tat profilierte sich der Täter auf der Internetplattform „Facebook“ mit Beschreibungen von möglichen Formen des Mordes an politischen Gegnern. In einer vor menschenverachtenden Äußerungen nur so strotzenden Diskussion schreibt er unter anderem: „Dann kann ich ihn endlich mal die Klinge fressen lassen“, „Die Flachzange klappt zusammen und rührt sich nicht mehr. Dass muss doch ein Gefühl sein, wie wenn man kurz vor dem Ejakulieren ist!“, „Man stelle sich vor, man konstruiere einen riesengroßen Backofen und stecke sie dann rein! Und dann auf 200 Grad erhitzen und zuschauen was passiert.“ In der Diskussion erklärt der Versicherungsmakler Stech weiter, dass er sich eine Situation wünsche, in der er einen politischen Mord als Notwehr tarnen könne.

Wir werden nicht weiter zusehen, wie die Anzahl der Opfer faschistischer Gewalttaten stetig anwächst. Allein in diesem Jahr ereigneten sich in Baden-Württemberg zwei weitere Fälle, in denen Faschisten schwere Verletzungen, oder gar den Tod ihrer Opfer in Kauf nahmen. In Winterbach bei Schorndorf jagten Faschisten im April neun Migranten mit Äxten und steckten anschließend ihren Zufluchtsort in Brand. Nur durch Glück konnten sich die Betroffenen aus den Flammen retten.

Nur wenige Wochen zuvor griffen Faschisten in Leonberg einen Nazigegner mit einer Gaspistole an. Sie hielten ihm die Waffe an den Kopf und drückten ab. Bis heute wirkt sich der Angriff auf das Sehvermögen des Betroffenen aus.

Presserecherchen zufolge sind seit 1990 insgesamt 137 Menschen durch rechte Gewalt umgekommen, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.

Der aktuelle Fall reiht sich in die bedrohliche Erstarkung einer bundesweiten, gewalttätigen faschistischen Bewegung ein. Gegen die menschenverachtende Ideologie der Faschisten und ihre tödlichen Konsequenzen, gilt es sich nun gemeinsam und entschlossen zur Wehr zu setzen.

Um zukünftige Mordattentate der Faschisten verhindern zu können, muss ein breitgefächerter und vielfältiger Widerstand etabliert werden, der das gefährliche Gedankengut schon im Keim erstickt. Jetzt gilt es zu handeln! Öffentliche Auftritte der Faschisten dürfen nicht geduldet werden, ihrer Ideologie darf keinen Platz in der Gesellschaft zukommen und die faschistischen Gewalttäter dürfen nicht straffrei mit ihrem Handeln davonkommen. Diese Bestrebungen sind wir allen Opfern faschistischer Gewalt schuldig.

Lotta #45 erschienen

Die antifaschistische Fachzeitschrift LOTTA ist mit ihrer fünfundvierzigsten Ausgabe erschienen. Schwerpunktthema ist dieses Mal:

Keine Partei zum Buch? Die rechtspopulistische Lücke.

Außderdem in dieser Ausgabe:

• Die "Aktionsgruppe Rheinland"
• Interview mit Hans Heisel
• die extreme Rechte in Griechenland im Aufwind


Die "Lotta" ist zum Einzelpreis von 3 Euro oder im Abo zu beziehen:

"LOTTA"
Am Förderturm 27
46049 Oberhausen

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Anklage wegen Winterbacher Brandangriff erhoben

Die durch den Brandanschlag völlig zerstörte Gartenlaube.
Foto: Denzinger / die-beobachter.info
Nachdem eine Gruppe von Nazis in Winterbach (Rems-Murr-Kreis) am 10. April Jagd auf eine Gruppe Jugendlicher mit Migrationshintergrund gemacht hatte flüchteten sich drei der Angegriffenen in ein Gartenhaus, das von einem der Rechtsradikalen daraufhin angezündet wurde. Nun wurde Anklage unter anderem wegen Mordversuches gegen zwei der beteiligten Rechten erhoben.

Eine Gruppe von Nazis feierte zusammen mit weiteren –“ insgesamt ca. 60 - Personen ein Geburtstagsfest auf einem Gartengrundstück in unmittelbarer Nähe des Gartens der Jugendlichen, die dort einen gemeinsamen Grillabend verbrachten.

Auf einem nahegelegenen Feldweg versuchten einige der Rechten, einen jungen Mann aus der Gruppe der Jugendlichen mit einem Auto anzufahren und wurden unmittelbar daraufhin handgreiflich, worauf drei der Jugendlichen in den fensterlosen Geräteschuppen flüchteten.

Auch die anderen drei versuchten sich durch Flucht in Sicherheit zu bringen, wurden jedoch weiter von den Rechten verfolgt. Zwei der Verfolgten begaben sich zur Gartenhütte zurück, wo sie sahen, dass einer der Angeklagten dabei war, die Hütte anzuzünden. Sie riefen ihm zu, das zu lassen und wurden dadurch von den anderen beteiligten Rechten entdeckt, gejagt und geschlagen, worauf sie ebenfalls in die inzwischen brennende Hütte flüchteten. Aus der brennenden Hütte heraus rief einer der Jugendlichen schließlich die Polizei an, die sie aufforderte, die Hütte wegen der lebensgefährlichen Situation zu verlassen und die Flucht zu versuchen. Da die meisten der Rechten auf der Suche nach den anderen Geflüchteten waren, gelang ihnen die Flucht auch, allerdings nur mit großem Glück.

Alle von dem Naziangriff Betroffenen wurden im Verlauf der Angriffe mit Handfraktur, schweren Prellungen, Gehirnerschütterung, Rauchvergiftung, zum Teil Verletzungen durch Dornen am ganzen Körper mehr oder weniger schwer verletzt. Einer lag auch Tage später noch im Krankenhaus.

Die Polizei nahm zunächst 16 Verdächtige aus der rechtsradikalen Gruppe vorläufig fest. Gegen insgesamt 38 Personen laufen Ermittlungen. Die Festgenommenen wurden kurz nach ihrer Festnahme schon wieder auf freiem Fuß gesetzt. Die Polizei begründete diesen Schritt damit, dass keine Beweise vorlägen.

Seit Jahren weisen Antifaschisten auf die gewalttätige Entwicklung der rechtsradikalen Szene in Weiler und im Rems-Murr-Kreis hin. So kam es beispielsweise Anfang 2010 zu gewalttätigen Übergriffen durch Nazischläger auf Teilnehmer einer antifaschistischen Mahnwache vor dem Nazitreffpunkt „Linde“ in Weiler - einem Nachbarort von Winterbach.

Nach den Angriffen riefen zahlreiche Initiativen, Parteien, Organisationen zu einer Demonstration am 17. April gegen Nazi-Gewalt auf. An der Demonstration, die am Winterbacher Bahnhof startete und zum Nazizentrum „Linde“ in Schorndorf - Weiler führte, nahmen über 1300 Menschen teil.

Die aus antifaschistischer Sicht erfolgreiche Demonstration und die einsetzende bundesweite Aufmerksamkeit waren wichtige Beiträge, den politischen Druck auf die Verantwortlichen soweit zu erhöhen, dass die Übergriffe nicht bagatellisiert werden konnten.

Die jetzt Angeklagten aus dem Raum Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis stammenden 21- jährigen wurden erst Wochen später, am 11.05. und am 19.05.2011 in Untersuchungshaft genommen. Sie müssen sich jetzt wegen eines Verbrechens des gemeinschaftlichen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen, gemeinschaftlicher besonders schwerer Brandstiftung, gemeinschaftlicher versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die 3. Große Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichtes hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhandlungstermine zu entscheiden.

Mit dem zu beobachtenden Verfahren sind die Herausforderungen an die antifaschistische Arbeit nicht geringer geworden. Die Rechten wollen im Rems-Murr-Kreis nach wie vor ihre Strukturen aufbauen und festigen:

Nachdem bekannt wurde, dass in der Gaststätte „Schwäbischer Hof“ in Korb die NPD Faschisten in den Jahren 2009 und 2010 bereits zwei Landesparteitage und deren Jugendorganisation, die JN, im Juni 2010 ihre Bundeskonferenz dort abhielten, kam es auch dort zu Protesten. All dies geschah im Verborgenen, ohne das Wissen der Korber Bevölkerung. Einzig der Bürgermeister, der zuständige Landrat und die Polizei waren Mitwisser. Sie entschieden sich jedoch dafür, es vor der Öffentlichkeit zu verschweigen. Denn sie befürchteten zu Recht, dass sich Unmut und Widerstand dagegen entwickeln würden.

Die Fellbacher Zeitung meldete kürzlich unter der Überschrift „NPD trickst Wirtin aus“, dass die Nazis sich Ende September in der „Krone“ in Kleinaspach getroffen haben. Drei haben sogar die Zeche geprellt, einer „aus dem Ort, der ebenfalls beim Treffen gewesen sei,“ hat sie nachträglich bezahlt.

Statt aus der Entwicklung in der Region eindeutige antifaschistische Konsequenzen zu ziehen appellierten der Aspacher Gemeinderat und Bürgermeister nun an alle Wirte in Aspach, "keine Räume an Extremisten zu vermieten und keine Veranstaltungen von Extremisten zu bewirten".

Dagegen stellte Jochen Dürr, Landessprecher der VVN-BdA, in seiner Rede bei der Demonstration in Winterbach klar, dass faschistische Aktivitäten und insbesondere der Angriff nicht isoliert von der „Extremismusdebatte“ oder gar als Tat Einzelner gesehen werden dürfen:

„Thilo Sarrazins „Überfremdungs“-Pamphlet „Deutschland schafft sich ab“ hat - sekundiert von Medien, die es in Rekordzeit zum Bestseller des Herbstes werden ließen - eine neue Runde in der Popularisierung von Rassismus im öffentlichen Diskurs eingeleitet. (...) An diese ressentiment-geladene Mitte knüpfen auch Faschisten an. Das Entscheidende ist allerdings, dass dieses Ressentiment immer wieder staatlich und mainstream-medial reproduziert wird. Diskussionen über Deutschkurs- und Kita-Pflicht - wohl wissend, dass es für beides lange Wartelisten gibt - machen aus gesellschaftlich Ausgegrenzten Verantwortliche für die Spaltung der Gesellschaft, deren Opfer sie weitgehend sind. (...) Es gibt, wie wir wissen, enge Verbindungen zwischen den freien Kameradschaften und den Parteistrukturen der NPD. Beim Besitzer der Immobilie „Linde“ handelt es sich um den wegen Urkundenfälschung und unerlaubtem Waffenbesitz vorbestraften aktiven NPD-Funktionär Jürgen Wehner. Dieser kandidierte auch für die NPD zur Landtagswahl am 27.03.2011. Wir brauchen in Baden - Württemberg wieder eine neue Initiative für ein Verbot der NPD. Die alte Blockadepolitik gegen ein neues NPD Verbotsverfahren auf Bundesebene muss aufgegeben werden. Als erster Schritt müssen die V- Leute abgeschaltet werden.“

Von entscheidender Bedeutung ist dabei gerade auch die Entwicklung und Stärkung antifaschistischer Strukturen in der Region. Ein positives Ergebnis ist der Aufbau des Bündnisses „Rems - Murr Nazifrei“, an dem sich neben ca. 30 Organisationen und vielen Einzelpersonen die VVN-BdA beteiligt und das neben Infoständen bereits eine antifaschistische Demonstration am 17. September unter dem Motto "Nazis raus aus Korb! Rems-Murr nazifrei!" mit 150 Teilnehmern durchgeführt hat.

Vorabveröffentlichung aus "Antifa Nachrichten", Zeitschrift der VVN-BdA Baden-Württemberg

Schutz für Demonstranten - Bündnis sammelt Unterschriften für neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg

Bündnistransparent bei der Großdemonstration am 30.09.2011 in Gedenken an den "schwarzen Donnerstag"
Rund um den Protest gegen Stuttgart 21 ist gut zu beobachten, wie Verwaltungen und Polizei das Versammlungsrecht einschränken. Mit mehreren Aktionen will das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit den Blick darauf lenken und für ein fortschrittliches Versammlungsrecht streiten.

Auflagen für Demonstrationen, Wegtragegebühren bei Sitzblockaden, Schikane von Versammlungsleitern Protestierer müssen mit immer mehr Schwierigkeiten rechnen. Nun kursieren in Baden-Württemberg Unterschriftenlisten »für ein fortschrittliches Versammlungsrecht und die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegernInnen«. Der Jahrestag des »schwarzen Donnerstags« in Stuttgart, als dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde, erschien den Initiatoren als ein guter Anlass: Sie fordern ein Gesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tatsächlich ermöglicht und das nicht durch bürokratische Hürden und polizeiliche Willkür ad absurdum geführt wird.

»Dazu brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte«, erklärt Bündnis-Sprecher Thomas Trüten. Viele hätten noch nicht registriert, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt werde. Trüten: »Das funktioniert eher subtil: Da haben wir die hiesige Spezialität der Gebühr von 40 Euro, wenn Sitzblockierer von der Polizei weggetragen werden. Es gibt Gemeinden, die verlangen Demogebühren; Demoanmelder werden aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in Stuttgart gilt de facto ein Demoverbot für die zentrale Fußgängerzone, um nur einige Beispiel zu nennen.«

Mit Auflagen hat auch Gangolf Stocker bereits Erfahrung gemacht. Der Grand Signeur des S21-Widerstands wurde zu einer Geldstrafe über 2700 Euro verurteilt, weil auf einer von ihm angemeldeten Anti-S21-Demo nicht genügend Ordner abgestellt worden seien. »Bei Kundgebungen der Größenordnung wie in Stuttgart steht jeder Versammlungsleiter mit einem Bein im Knast«, so Stocker. Der Stuttgarter Stadtrat sieht in zunehmenden Eingriffen durch Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem »alte Seilschaften« am Zuge, die systematisch S21-Gegner verfolgen.

Doch nicht nur in Stuttgart wird schikaniert. So erlebte Thomas Trüten am 1. Mai in Heilbronn, wie die Gegner des Naziaufmarsches von der Polizei eingekesselt wurden. »Damit hat die Polizei die Demo unmöglich gemacht«, sagt Trüten und kündigt an, dass er und einige Mitdemonstranten Klage gegen die Stadt und gegen den Polizeieinsatz einreichen werden.

Die Methode, ein Grundrecht über Bürokratie schleichend zu verändern, ist schwierig zu erkennen, hat Trüten festgestellt. »Vielen ist gar nicht klar, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist.« So habe in Stuttgart die Polizei verbreitet, Spontandemos seien nicht erlaubt. Ohne zu hinterfragen, wurde dies warnend von den Veranstaltern einer Anti-S21-Demo an die Demonstranten weitergegeben. »Dabei stimmt das nicht«, betont Trüten. Aber vor lauter Bemühen, gesetzestreu sein zu wollen, ließen manche Teile der Anti-S21-Bewegung sich zu schnell auf Anweisungen von oben ein.

Die grün-rote Landesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Versammlungsrecht nur recht schwammig, sie wolle, »ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg«. Damit das tatsächlich umgesetzt wird, wollen Trüten und seine Gefährten Druck machen. Die Unterschriftenlisten, die nach wenigen Tagen bereits 400 Menschen unterzeichnet hatten, sind ein erster Schritt. Für Ende des Jahres sind ein »Forum für Versammlungsfreiheit« sowie eine Demo geplant.

Mit freundlicher Genehmigung von Gesa von Leesen M.A., Erstveröffentlichung im "Neuen Deutschland" am 5.10.2011
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