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Heilbronn: Prozessberichte zu Verfahren gegen Antifaschisten

Am 1.Mai 2011 fand in Heilbronn ein Aufmarsch von rund 800 Nazis aus ganz Süddeutschland statt. Ein gigantischer 2 Millionen Euro teurer Polizei- Einsatz mit 4000 Beamten setzte die faschistische Demonstration durch. Über 1000 AntifaschistInnen versuchten im Bahnhofsviertel, die Route der Nazis zu blockieren, hunderte von ihnen wurden in Gewahrsam genommen und in Turnhallen und auf Sportplätzen oder in Polizeikesseln stundenlang festgehalten.

Vor dem Amtsgericht Heilbronn fanden jetzt die ersten zwei Prozesse gegen NazigegnerInnen statt, die am 1.Mai in Heilbronn an den antifaschistischen Aktionen beteiligt waren. Dazu dokumentieren wir die Prozessberichte der AG Antirepression von "Heilbronn stellt sich quer" und der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:

AG Antirepression



"1.Mai Heilbronn: Erster Prozess gegen Antifaschisten

Am 13.Oktober fand vor dem Heilbronner Amtsgericht der Prozess gegen einen Antifaschisten statt, der sich an den Aktivitäten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn beteiligte hatte. Vorgeworfen wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und im Zuge dessen Körperverletzung gegen einen Polizisten.
Das Bündnis “Heilbronn stellt sich quer- hatte dazu aufgerufen den Prozess solidarisch zu begleiten und vor Prozessbeginn eine Kundgebung direkt vor dem Gerichtsgebäude angemeldet an der 25 Menschen teilnahmen.

Der für 14.30 Uhr angesetzte Prozess konnte nicht pünktlich beginnen, da die Verhandlung zuvor sich in die Länge zog. So harrten die 25 AntifaschistInnen mit dem Angeklagten und dessen Anwalt vor dem Verhandlungssaal aus und standen dabei unter permanenter Beobachtung von mehreren Heilbronner Staatsschützern.
Um 16.35 Uhr konnte der Prozess schließlich beginnnen, nachdem auf Antrag des Anwaltes der Saal gewechselt wurde, denn der vorgesehene hatte viel zu wenig Platz für alle ProzessbegleiterInnen.

Anklage: Widerstand und Körperverletzung

In der Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dem 30 jährigen Stuttgarter Nazigegner vorgeworfen, sich am 1. Mai an den Protesten gegen die Demonstration des “sozialen und nationalen Aktionsbündnis 1. Mai- beteiligt zu haben.
Dabei habe er eine Absperrung aus “Hamburger Gittern- überstiegen und versucht die dahinter stehende Polizeikette zu durchbrechen. Zwei Polizeibeamte hätten dies jedoch durch ihr tatkräftiges Einschreiten verhindern und den Angeklagten festhalten können.
Der Angeklagte widersetzte sich angeblich dieser polizeilichen Maßnahme, "schlug mit den Armen um sich" und fügte dabei laut Anklage einem der Beamten eine Schürfwunde am Handrücken zu.
Zum Tatvorwurf machte der Angeklagte keine Angaben, sondern er verlas eine Erklärung, in der er deutlich machte warum er am 1. Mai auf die Straße gegangen ist .

Politische Erklärung des Angeklagten


Er sprach sich gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest durch die Stadt Heilbronn aus, die jegliche angemeldete Gegenaktivitäten in Hör -und Sichtweite der Nazidemonstration untersagt hatte. Zudem verurteilte er die rigorose Behandlung von GegendemonstrantInnen am 1. Mai durch die Polizei, die hunderte NazigegnerInnen gekesselt und größtenteils ohne richterlichen Beschluss stundenlang in Gewahrsam genommen hatte.
Er erklärte sich solidarisch mit dem Antifaschisten Chris der in Stuttgart trotz unklarer Beweislage aufgrund seines politischen Engagements zu 11 Monaten Haft verurteilt wurde. Der Angeklagte verwies auch auf den traurigen Vorfall am 1.Oktober im Landkreis Emmendingen bei dem ein junger Antifaschist von einem bekannten Nazi mit dem Auto angefahren wurde und schwere Verletzungen davon trug.
Darüberhinaus verurteilte der Beschuldigte generell das Vorgehen von Politik und Justiz, die faschistische Aufmärsche genehmigen und nicht gegen faschistische Organisationen wie die NPD vorgehen, aber gleichzeitig AntifaschistInnen kriminalisieren und vor Gericht zerren.
Unter anderem verwies er auf die massenhafte Handyüberwachung von NazigegnerInnen bei den antifaschistischen Aktionen in Dresden im Februar.
Der Angeklagte machte außerdem deutlich, dass es bei Demonstrationen immer wieder zur Gewalt von Polizisten gegen TeilnehmerInnen kommt, ohne dass die Beamten dafür zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Zusammenhang erwähnte er das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten und kritisierte, dass die Polizei juristisch “unangreifbar- gemacht werden solle.
Die Schlussfolgerungen des Angeklagten waren klar und unmissverständlich:
Nicht AntifaschistInnen gehörten auf die Anklagebank, sondern die Nazis und Teile der Judikative, der Exekutive und der Legislative, wenn diese die Faschisten schützten.
Er kündigte an, sich auch in Zukunft an Blockaden gegen Naziaufmärsche zu beteiligen, denn “Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.-
Das Verlesen der Erklärung endete mit lautstarkem Applaus durch die ProzessbegleiterInnen. Daraufhin herrschte 10 Sekunden Stille im Gerichtssaal und es wurde offensichtlich, dass der Richter wohl zum ersten Mal mit solch einer politischen Prozessführung konfrontiert war.

Zeugen



Im Anschluss wurden die an der Festnahme des Angeklagten beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen.
Die beiden Polizeiobermeister des Polizeireviers Schwäbisch Hall schilderten die Festnahme des Angeklagten und lieferten dabei einen Einblick in das brutale Vorgehen gegen AntifaschistInnen am 1.Mai. Der Angeklagte habe die Absperrung übersprungen und sei dann durch die beiden Beamten “zu Boden gebracht- und heruntergedrückt worden. Dabei hätte er “herumgezappelt- und “mit den Armen gefuchtelt- und sei einem der mit Helm und Protektoren ausgestatteten Polizisten “auf die Hand gefallen-. Hierdurch sei die Schürfwunde an der Hand des Beamten entstanden, der verletzte Beamte musste aber zugeben, dass diese Verletzung nicht durch das “Wehren- des Angeklagten entstanden sei.
Auf die Nachfrage des Rechtsanwaltes, ob sich der Angeklagte vor seiner Festnahme in einem “Kessel- und deshalb hinter “Hamburger Gittern- befunden habe, wussten beide Polizisten keine Antwort. Das wüssten sie nicht und das hätten sie auch am 1.Mai nicht überblicken können.

Kessel ?


Für den Anwalt war es allerdings von Bedeutung zu wissen, ob sein Mandant sich am 1.Mai in einem Kessel befunden habe. Denn wenn es ein solcher Kessel gewesen sei, dann sei dieser rechtswidrig gewesen und der Widerstand gegen eine rechtswidrige Maßnahme sei nicht strafbar.
Darum stellte der Anwalt den Antrag, zwei im Saal anwesende Personen und die Bundestagsabgeordnete Karin Binder als ZeugInnen zu hören, um aufzuklären, ob es sich um einen Kessel gehandelt habe.
Der Richter war offensichtlich von dieser Argumentationsführung völlig überrascht und ordnete eine 15- minütige Unterbrechung der Verhandlung an.
Danach setzte er diese fort und lehnte den Antrag des Anwaltes mit der Begründung ab, eine "Erforschung der Wahrheit “ mit Hilfe der ZeugInnen sei “nicht erforderlich-.
Einige Anwesende äußerten daraufhin hörbar ihren Unmut.

Plädoyers und Urteil


In ihrem Plädoyer sah die die Staatsanwaltschaft vertretende Rechtsreferendarin den Angeklagten schuldig in allen Anklagepunkten und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro, also insgesamt 1050 Euro plus Kosten des Verfahrens. Unverschämter Weise bezichtigte sie den Angeklagten, den Prozess nicht ernstzunehmen.
In seinem anschließenden Plädoyer wies der Anwalt dies mit aller Schärfe zurück. Er legte außerdem dar, dass jede Maßnahme der Polizei in Deutschland eine Rechtsgrundlage haben müsse, sonst gebe es nichts mehr, was diesen Staat von einem Polizeistaat unterscheide.
Die Rechtsgrundlage für eine Einkesselung und damit Ingewahrsamnahme seines Mandanten sei am 1.Mai nicht vorhanden und der Polizeikessel somit rechtswidrig gewesen.
Deshalb sei der Angeklagte freizusprechen.
Nach kurzer Pause verurteilte der Richter den angeklagten Antifaschisten wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen in einer Höhe von 10 Euro. Außerdem hat der Angeklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Aus den Reihen der ProzessbesucherInnen kam deutlicher Unmut über dieses Urteil, ein Besucher beizeichnete es lautstark als “Schande für die Demokratie-. Eine andere Besucherin forderte den Richter auf, er solle doch einmal zu einer Demo gehen und sich dann willkürlich einkesseln lassen.
Der Richter zeigte sich davon allerdings unbeeindruckt. Er wandte sich vielmehr an den Angeklagten und beklagte sich darüber, dass dieser abgesehen von einer “allgemeinen politischen Erklärung- keine Aussagen zur “Motivation- und zum “Tathergang- gemacht habe.

Fazit


Wir sehen den Prozess als Fortsetzung dessen, was Stadt, Polizei und Justiz vor und am 1.Mai 2011 betrieben haben: sie versuchen, effektiven Protest und Widerstand gegen die Nazis zu unterbinden und aktive AntifaschistInnen zu kriminalisieren.
Wir werden dies aber nicht hinnehmen, sondern uns mit allen solidarisch zeigen, die am 1.Mai ihren Widerstand gegen die Faschisten auf die Straße getragen haben.
Deswegen werden wir auch alle weiteren Prozesse gegen AntifaschistInnen begleiten und beobachten und die Betroffenen nicht alleine lassen.
Wie der erste Prozess jetzt noch einmal gezeigt hat, wird es aber auch von Bedeutung sein, eine juristische Überprüfung der massenhaften Einkesselungen und Ingewahrsamnahmen zu erreichen.

AG Antirepression von Heilbronn stellt sich quer- Aktionsbündnis gegen Rassismus und Faschismus
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Bericht der Prozessbeobachtergruppe des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit:



"Bericht vom Prozess gegen den Stuttgarter Antifaschisten B. am 13.10.2011 in Heilbronn

Mit über zwei Stunden Verspätung begann vor 25 Zuschauern am 13.10.2011 vor dem Heilbronner Amtsrichter Hiller der Prozess gegen den Antifaschisten B. Dem 30jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft (vertreten durch eine Staatsreferendarin) zur Last gelegt, am 01. Mai 2011 in Heilbronn Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen zu haben. Er soll über ein „Hamburger Gitter“ am Hauptbahnhof gesprungen und auch nach mehrfacher Aufforderung durch zwei Polizeibeamte stehen zu bleiben, dem nicht nachgekommen sein. Daraufhin haben ihn die Beamten zu Boden gebracht und „geschlossen“. Ein Polizist soll sich bei dieser Aktion am Handrücken verletzt haben.

Vor dem geplanten Beginn des Prozesses fanden sich über 20 Zuhörer am Eingang des Amtsgerichts ein, um dem Prozess zu verfolgen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten verlas dieser eine Erklärung. Seine Ausführungen wurden mit starkem Beifall aus dem Publikum gewürdigt. Der Richter war hiervon offensichtlich etwas überrascht, schwieg anschließend ca. 30 Sekunden und rief dann den ersten Zeugen auf.

Der Polizeibeamte, der als erster Zeuge in den Saal gerufen wurde, sagte aus, dass er sich an eine Gruppe Demonstranten erinnern könne, die auf die Gitter und seine Einheit zugerannt seien. Mit dieser Gruppe sei der Angeklagte auf ihn zugerannt und über die Absperrung gestiegen. Er habe diesen aufgefordert stehen zu bleiben. Ob der Angeklagte geantwortet hat oder ob er seine Absicht erläutert hat habe er nicht gehört, da er ja einen schweren Helm getragen habe. Ob der Angeklagte gestürzt oder auf den Füßen aufgekommen sei, wusste der Beamte nicht mehr.

Zur angeblichen Körperverletzung sagte er aus, dass er nicht glaube, dass der Angeklagte ihn verletzen wollte. Er vermute, dass die Schürfwunde an seiner Hand, die er sich bei dem Sturz des Angeklagten auf diese zugezogen habe, nicht vom Angeklagten gewollt war.

Auf die Frage von Rechtsanwalt Fischer, ob es an diesem Tag einen Kessel gegeben habe, sagte der Zeuge aus, dass er dies nicht sagen könne, weil ein einzelner Beamter in seiner Position so was nicht wissen würde. In der Aussage, die er ursprünglich zu Protokoll gegeben hatte, erwähnte er aber, dass die Demonstranten offensichtlich den Platz vor dem Bahnhof nicht verlassen konnten und sich innerhalb der Absperrung befanden.

Auch der zweite Polizeibeamte, dem nur die Frage gestellt wurde, ob es ein „Hamburger Kessel“ gewesen sei, sagte aus, er wisse es nicht.

Von den Prozessbeteiligten werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Rechtsanwalt Fischer wies darauf hin, dass eine Kesselung vor der Auflösung einer Versammlung rechtswidrig und somit ein eventueller Widerstand dagegen nicht strafbar sei. Die Körperverletzung wäre nicht vorsätzlich geschehen und sei somit auch nicht strafbar. Er stellte einen Antrag auf Zulassung von drei weiteren Zeugen wie folgt. Ein weiterer betroffener des „Kessels“, der gegen den Kessel am 01. Mai bereits Klage eingereicht hat, ein Demobeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, der das Geschehen ganztägig beobachtet hatte und eine Bundestagsabgeordnete, die sich im Kessel befand.

Nach einer Unterbrechung von 15 Minuten wurde dieser Beweisantrag von Richter Hiller abgelehnt, da weitere Zeugen zur Wahrheitsfindung nicht nötig seien. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen.

Im Schlussplädoyer forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dieselbe Strafe, wie im ursprünglichen Strafbefehl, nämlich 1.050,-- €.

Sie führte weiter aus, dass die politischen Äußerungen des Angeklagten hier fehl am Platze seien. Des Weiteren sei die leichte Verletzung zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, die aber zumindest fahrlässig herbeigeführt geworden wäre.

Der Verteidiger stellte in seinem Plädoyer fest, dass eine Rechtsgrundlage vorliegen muss, wenn die Polizei gegen Bürger vorgeht. Wird dies nicht erfüllt, so handelt es sich um einen Polizeistaat. Er bedauerte, dass das Gericht die weiteren Zeugen nicht zugelassen hat, sah es aber schon mit der Aussage des ersten Zeugen als erwiesen an, dass es an diesem Tag zu einer eindeutigen rechtswidrigen Einkesselung gekommen war. Durch diese Kesselung sei das Eingreifen der Beamten rechtswidrig gewesen, da die Versammlung nicht vorher aufgelöst worden sei. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 02.03.2001, das er hier anführte, habe er von der Homepage der „Deutsche Polizeigewerkschaft“ (kann hier nachgelesen werden).
Wenn die Kesselung rechtswidrig gewesen sei, dann ist das sich dagegen wehren nicht strafbar, da es sich um eine Notwehr handeln würde. Hieraus ergab sich für ihn ein eindeutiger Antrag: Freispruch.

Nach „reiflicher Beratung“, die der Richter gehalten hatte, wurde die Strafe im Urteil auf 400 € (40 Tagessätze á 10 €) zuzüglich der Gerichtskosten festgelegt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet habe. Die angebliche Körperverletzung sei nicht so geschehen und daher nicht zu bestrafen. Weiter führte Richter Hiller aus, dass erwiesen sei, dass der Angeklagte demonstriert habe und über das Gitter gesprungen sei. Die beiden Beamten hätten nur mit Gewalt der Situation Herr werden können. Hätte der Angeklagte sich nicht gewehrt, wäre es nach Ansicht des Richters nicht zu einem Verfahren gekommen. Erschwerend käme noch hinzu, dass der Angeklagte sich gegen zwei Beamte gewehrt habe und ein Polizeibeamter verletzt wurde. Eine Einstellung des Verfahrens wäre nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich gewesen, von der nicht auszugehen sei. Die Verurteilung wäre im unteren Strafbereich. Der Richter bedauerte, dass der Angeklagte keine Angaben zu seinen Tatbeweggründen gemacht habe. Daher könne auch keine weitere Milderung des Urteils stattfinden. Eine Berufung wäre bis nächsten Donnerstag möglich.

Die Sitzung wurde um 17:52 Uhr beendet und es kam zu mehreren Unmutsbekundungen im Zuschauerraum.

Stuttgart, 14.10.2011

Download des Berichtes (PDF)"



Siehe auch:

Prozess gegen Nazigegner in Heilbronn
Stuttgart: Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit
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