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Stoppt die Kriminalisierung von DemoanmelderInnen!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit drei neuen Flyern an die Öffentlichkeit. Heute dokumentieren wir den Flyer:

Flyervorderseite
Stoppt die Kriminalisierung von DemoanmelderInnen!
AnmelderInnen von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. Alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 wurden sieben VersammlungsanmelderInnen als „ungeeignet“ abgelehnt. Neben bürokratischen Hürden im Vorfeld wird oft während der Veranstaltung Druck ausgeübt. Nicht selten werden die AnmelderInnen auch nachträglich juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi-Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).

Druckvorlagen der Flyer im PDF Format sind auf der Bündniswebseite unter Veröffentlichungen abrufbar.

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen! Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit drei neuen Flyern an die Öffentlichkeit. Heute dokumentieren wir den Flyer:

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Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen!
Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!


Tausende Menschen mussten am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt bedeutet. Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 ist nur eine von vielen Bewegungen, die immer wieder mit dem Vorwurf des "Verstosses gegen das Versammlungsgesetz" konfrontiert wird. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet, dass die Behörden in den letzten Jahren immer häufiger demokratische Protestformen bestraft haben.

Zu den bereits genannten Repressionen kamen in den letzten Wochen mehrere Fälle, in denen Hausdurchsuchungen bei journalistisch aktiven Demonstranten aus dem S21-Protestumfeld durchgeführt wurden um Videoaufnahmen sicherzustellen. Pikanterweise waren die zu beschlagnahmenden Aufnahmen bereits frei im Internet zugänglich. Es ist offensichtlich, dass hier versucht wird, die Berichterstatter einzuschüchtern.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi-Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).

Druckvorlagen der Flyer im PDF Format sind auf der Bündniswebseite unter Veröffentlichungen abrufbar.

Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen! Antifaschismus ist keine Straftat!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit drei neuen Flyern an die Öffentlichkeit. Heute dokumentieren wir den Flyer:

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Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen!
Antifaschismus ist keine Straftat!


AntifaschistInnen sahen sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit Repressionen konfrontiert. Nach der Behinderung der Proteste gegen einen Naziaufmarsch 2009 in Ulm markiert der 1. Mai 2011 in Heilbronn einen vorläufigen Höhepunkt der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes: Hunderte AntifaschistInnen, die sich an Protesten gegen einen Naziaufmarsch beteiligen wollten, wurden bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen bzw. eingekesselt. Bereits in den Wochen davor hat die städtische Polizeibehörde eine Kampagne durchgeführt in der Blockaden - entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - als Straftat dargestellt wurden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen GegendemonstrantInnen am 1. Mai.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi -Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).

Druckvorlagen der Flyer im PDF Format sind auf der Bündniswebseite unter Veröffentlichungen abrufbar.
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