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Hände weg vom Streikrecht! Tagung am 10. September 2011 in Kassel

Flyerausschnitt
Großer Teilerfolg: ver.di und DGB ziehen sich aus der DGB/BDA-Gesetzesinitiative für die so genannte Tarifeinheit zurück.

Ohne demokratische Legitimierung taten sich 2010 Gewerkschaftsfunktionäre des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und seiner Einzelgewerkschaften mit der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) zusammen, um das Streikrecht für kleinere Gewerkschaftsverbände einzuschränken.

Der DGB versprach sich davon quasi eine Monopolstellung bei Tarifverhandlungen. Aber die gemeinsame Initiative von DGB und BDA hätte die Beschneidung demokratischer Grundrechte aller ArbeitnehmerInnen zur Folge gehabt. Letztlich wären die DGB-Gewerkschaften selber davon betroffen gewesen.

Die DGB/BDA-Initiative geriet immer stärker in die Kritik. Nicht nur innerhalb des DGB, sondern auch seitens vieler ArbeitsrechtlerInnen. Nachdem sich zunächst vor allem in der ver.di der Protest formierte, kamen zuletzt auch aus der IG-Metall immer mehr ablehnende Stellungnahmen. Zu den im Herbst anstehenden Gewerkschaftstagen von ver.di und IG-Metall wurden entsprechende Anträge gestellt. Ver.di zog sich zurück. Der Gewerkschaftsrat von ver.di hat am 25. Mai 2011 die Notbremse gezogen!

Es zeichnete sich für den Gewerkschaftstag in diesem Herbst bei den ver.di-Delegierten eine Mehrheit gegen die besagte Tarifeinheits-Initiative ab. Auch die IG Metall-Führung konnte sich nicht mehr sicher sein, hierfür eine Mehrheit auf ihrem ebenfalls im Herbst stattfindenden Gewerkschaftstag zu erhalten.

Warum ver.di und DGB aus der DGB/BDA Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit ausgestiegen sind!

Nur der Druck aus vielen ver.di-Gliederungen, die Ablehnung der DGB/BDA-Initiative durch maßgebliche ArbeitsrechtlerInnen und nicht zuletzt die öffentlichen Aktionen der direkt betroffenen kleineren Gewerkschaften und Berufsverbände des Deutschen Beamten Bundes (DBB) hat den ver.di-Gewerkschaftsrat und danach den DGB, einknicken lassen. Auch die Ankündigung unserer Tagung „Hände weg vom Streikrecht -“ für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“, die eine Brücke zwischen kritischen Mitgliedern von DGB-Gewerkschaften und den direkt betroffenen kleineren Gewerkschaften und Berufsverbänden schlagen soll, dürfte ihnen ungelegen gekommen sein.
Vor diesem Hintergrund war auch die Bundesregierung unsicher, ob sie dem Ansinnen von DGB und BDA Folge leisten soll. Zu groß schien ihr die Gefahr, dass ein entsprechendes Gesetz vom Bundesverfassungsgericht, mindestens teilweise, hätte kassiert werden können. Das Gesetz selbst und dessen eventuelle Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht hätten für die derzeit politisch angeschlagene Regierung (völlige Unglaubwürdigkeit durch ihre Atompolitik) einen weiteren Dämpfer bedeutet.

Trotz dieses erfreulich großen Teilerfolges bleiben ver.di als auch der DGB dabei: ihr Ansinnen an und für sich sei richtig gewesen. In der Begründung des Ausstiegs von ver.di aus der DGB/BDA-Initiative ist nachzulesen, dass der „Grundsatz der Tarifeinheit für ver.di seinen hohen Stellenwert... behält“. Daher „werde die Diskussion fortgeführt,... welche organisations-, betriebs- und tarifpolitischen Handlungsoptionen zu einer Herstellung beziehungsweise Sicherung der Tarifeinheit ... bestehen“.

Noch am Tag vor der DGB-Ausstiegsverkündung aus der DGB/BDA-Initiative, beschwor der IG-Metall Vorsitzende Huber -“ in einem internen Schreiben an den DGB-Vorsitzenden Sommer -“ den DGB, ja nicht auszusteigen. Denn, weder seien neue Argumente „...die zu bedenken wären, in den Debatten der letzten 18 Monate vorgebracht worden“ noch habe man „etwas zurückzunehmen“. „Jetzt“ so Huber, „ist jede DGB-Gewerkschaft gefordert, in ihrem eigenen Organisationsbereich die faktische Tarifeinheit herzustellen.“

Unbeeindruckt von den umfassenden Argumentationen, die ArbeitsrechtlerInnen wie Wolfgang Däubler, Helmut Platow, Hermann Reichold, Detlef Hensche und andere in die Debatte einbrachten, und den vielen innergewerkschaftlichen ablehnenden Stellungnahmen, meinen diese „Gewerkschafter“ ihre Streikrechtseingrenzungs- und damit gewerkschafts-feindliche Politik in dieser Frage auf anderer Ebene fortsetzen zu müssen.


...wir müssen weiter machen!

Mit anderen Worten, die Zersplitterung der gewerkschaftlichen Landschaft in konkurrierende Gewerkschaften und Berufsverbände soll nicht durch eine kämpferische Tarifpolitik überwunden werden.

Durch allerlei Tricks und eventuell betriebliche Regelungen mit den öffentlichen „Arbeitgebern“, soll weiter versucht werden, die vom Bundesarbeitsgericht gekippte Tarifeinheit doch noch durchzusetzen. Für uns bedeutet das, wir können uns nicht auf dem Erfolg, eine geplante gesetzliche Regelung der Tarifeinheit zu Fall gebracht zu haben, ausruhen! Wir müssen solange weiter machen, bis sowohl der DGB und die Einzelgewerkschaften, als auch die Bundesregierung von jeder Einschränkung des Streikrechts, egal auf welche Ebene, die Finger lassen!

Zur Diskussion und Beratung was deshalb zu tun ist, laden wir alle GegnerInnen der Einschränkung des Streikrechts herzlich zur Teilnahme an unserer Tagung ein.

Wir wollen uns eine grundsätzliche Einschätzung und politische Einordnung der DGB/BDA-Initiative erarbeiten, zu der der Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler einen Einführungsbeitrag halten wird.

Außerdem werden VertreterInnen des Marburger Bundes, der GDL und der F.A.U. und weitere Betroffene und Engagierte ihre Sicht der Dinge darstellen.

Darüber hinaus wollen wir uns mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:


• Woher kommt die Tendenz zur Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft?
• Welches gewerkschaftliche Demokratie- und Politikverständnis steckt hinter der gemeinsamen Initiative mit dem BDA zur Streikrechtseinschränkung?
• Wie müsste eine Neuausrichtung gewerkschaftlicher Politik zum Streikrecht und zur gewerkschaftlichen Aktionsfreiheit aussehen?

Quelle

Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen! Antifaschismus ist keine Straftat!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit drei neuen Flyern an die Öffentlichkeit. Heute dokumentieren wir den Flyer:

Flyervorderseite
Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen!
Antifaschismus ist keine Straftat!


AntifaschistInnen sahen sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit Repressionen konfrontiert. Nach der Behinderung der Proteste gegen einen Naziaufmarsch 2009 in Ulm markiert der 1. Mai 2011 in Heilbronn einen vorläufigen Höhepunkt der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes: Hunderte AntifaschistInnen, die sich an Protesten gegen einen Naziaufmarsch beteiligen wollten, wurden bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen bzw. eingekesselt. Bereits in den Wochen davor hat die städtische Polizeibehörde eine Kampagne durchgeführt in der Blockaden - entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - als Straftat dargestellt wurden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen GegendemonstrantInnen am 1. Mai.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi -Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).

Druckvorlagen der Flyer im PDF Format sind auf der Bündniswebseite unter Veröffentlichungen abrufbar.
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