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S21: Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.

Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.

Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“

Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.

Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten "Ordnungskräfte" ermittelt.

Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.

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