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Buchvorstellung "Das Schlachten beenden" und Einweihung des neuen Raums der TiRS

Seit den 1980er Jahren entstand eine neue Jugendszene, die eine Kultur veganer Lebensweise und damit verbundener direkter Aktionen für Tierrechte praktiziert (z. B. Kampagnen gegen Pelze, gegen die Hetzjagd in England usw.). Der vegetarische/vegane Lebensstil wurde zu einem festen Bestandteil von Jugendszenen, autonomen Gruppen im Umfeld des gewaltfreien Anarchismus und bei Treffen und Aktionscamps.

Etwa so leiten Lou Marin und Johann Bauer das Buch ein in dem sie Texte von Leo Toltstoi, Elisee Reclus, Magnus Schwantje, Clara Wichmann und des Internationalen Sozialistischen Kampfbunds in einen Kontext setzen und mit Hilfe dieser die verschiedenen sozialen Bewegungen und die jeweiligen Begründungen für eine vegetarische/vegane Lebensweise vorstellen.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, Lou Marin bei seinem Vortrag über das Buch "Das Schlachten beenden!: Zur Kritik der Gewalt an Tieren. Anarchistische, feministische, pazifistische und linkssozialistische Traditionen" zuzuhören und anschließend zu diskutieren. Nach der Diskussion findet ein Sektempfang zur Einweihung des neuen Raumes der TiRS statt - wozu ebenfalls herzlich eingeladen wird.

Am Donnerstag den 9. Juni 2011

• Buchvorstellung "Das Schlachten beenden" um 19Uhr

• Einweihung des neuen Raumes der TiRS ab 21Uhr

Im linken Zentrum Lilo Herrmann Böblingerstrasse 105, 70199 Stuttgart

Mehr Informationen: TiRS

Bewegte Blicke

ak wantok (Hg.)
Perspektiven autonomer Politik

Im Sammelband wird umfassend und abwechslungsreich der Ist-Stand der autonomen Bewegung im deutschsprachigen Raum nachgezeichnet.
Widerstände haben unterschiedliche Inhalte, Ausdrucksformen und Zielsetzungen. Anhand der Geschichte der radikalen Linken lässt sich zeigen, wie je nach Wissenstradition und Positionierung scheinbar entgegenstehende Wege betreten wurden. Eine häufig gestellte Frage seit jeher war die nach der Organisationsform: Partei oder Bewegung? Die Konfliktlinien verlaufen keineswegs nur entlang der Grenze von „Traditionsmarxismus“ und Anarchismus. In Deutschland entstand aus den Erfahrungen der Siege und Niederlagen um 1968 und unter dem Eindruck internationaler Kämpfe in den 1970er und 1980er Jahren die sogenannte Autonome Bewegung. Sowohl im Mainstream als auch bei manchen radikalen Linken werden seitdem Zerrbilder dieser Bewegung gezeichnet und nachgebildet. Die Klischees änderten sich mit der Zeit: Aus Terroristen wurden Hausbesetzer, bevor sich alle anschließend im schwarzen Block wiederfanden.

Der vom AK Wantok herausgegebene Band „Perspektiven autonomer Politik“ räumt mit diesen Bildern auf und zeigt das umfassende Spektrum an Themen auf, um die sich die vergangenen und aktuellen Diskussionen drehen. Die Themen der über 50 Texte reichen von „Politik und Alltag“, „Freiraumpolitik“, „Organisationsformen“, „Taktiken“, „Internationalismus“ bis hin zu bekannten und mittlerweile meist nur noch gähnend langweiligen Debatten zwischen „Anti-Imps“ und „Anti-Deutschen“. Gestaltet sind die einzelnen Beiträge zudem nicht vom AK Wantok allein, es kommen in Interviews zahlreiche Aktivist_innen zu Wort. Diese Perspektivwechsel belegen eines: Autonome Politik ist vielseitig und nicht auf wenige Punkte zu begrenzen. Die Herausgeber_innen stellen in der Einleitung klar, die Auswahl der Themen „hätte zweifelsohne eine andere sein können“ (S. 13). Es gelingt ihnen dennoch einen umfassenden Blick über die Trümmer und Errungenschaften der Bewegung und den Ist-Stand zu offenbaren. Sie widerstehen glücklicherweise der Versuchung, eine Definition vorzunehmen, denn „einheitliche Glaubensgrundsätze autonomer Politik hat es noch nie gegeben, und das macht einen großen Teil der Attraktivität und historischen Stärke der Bewegung aus.- (S. 8) Als gemeinsamer Bezugspunkt könne dennoch ein libertär linkes Grundverständnis, das auf individuelle und kollektive Freiheit abzielt, betont werden.

Es liegt auf der Hand, dass es bei den Kämpfen für Freiheit, Solidarität und Selbstbestimmung nie nur um Praxis oder Theorie geht. Dennoch zieht sich die Frage nach dem Zusammenhang von Theorie und Praxis durch den Band. Wolf Wetzel (L.U.P.U.S.-gruppe) meint zur Rolle der Theorie, dass eine Analyse nicht dazu da sei, „die Wahrheit gefunden, sondern einen Faden gelegt zu haben, an dem man sein Tun ausrichtet“ (S. 26). Er kritisiert das gegenwärtige Verhältnis von Theorie und Praxis und beschreibt diese als „zwei völlig fremde und selbstverliebte Universen“ (S. 30).

Antirassistische und antisexistische Praxen


Dieses Problem zeigt sich zum Beispiel beim Thema Rassismus. Dort hat sich vor allem im universitären Rahmen in den letzten Jahren mit der Kritischen Weißseinsforschung einiges innerhalb der Linken getan. Problematischerweise wird kaum über diesen Rahmen hinaus agiert, was auch Katrin Landesfeind in einem Interview thematisiert. Die Aktivistin Verena schildert in einem Gespräch außerdem sehr anschaulich, wie sich institutionalisierte antirassistische Lohnarbeit mit autonomer Politik verbinden lässt -“ und wo die Grenzen liegen. Der Reformismus-Vorwurf, der bei der Arbeit in breiten Bündnissen hin und wieder aufkommt, sei eine „unproduktive Dichotomie“, denn realpolitische Kampagnen wie die gegen die Residenzpflicht seien „kein Gesichtsverlust, kein Eingeständnis an den Staat und Verlust radikaler Ideale. Es ist Solidarität. Wie kann so etwas im Gegensatz zu radikaler Politik stehen?“ (S. 298) Außerdem werden in dem Antirassismus-Kapitel zwei Texte der Antifa Genclik aus den Jahren 1989 und 1995 dokumentiert. In letzterem reflektiert das Gründungsmitglied Ercan Yasaroglu die Gründe für die Auflösung der Gruppe. Das Papier zeigt, wie notwendig Reflexionen innerhalb der weiß-dominierten autonomen Bewegung sind. In einem das Kapitel abschließenden Gespräch machen drei migrantische Aktivist_innen auf strukturelle Probleme innerhalb der autonomen „Szene“ aufmerksam. Auf die Frage, warum die „Szene“ so weiß sei, wird z.B. darauf verwiesen, dass es sich vornehmlich um ein „sozial-strukturelles und subkulturelles Problem“ handele (S. 320). Die „Szene“ sei an vielen Orten sehr homogen und klein, was den Einstieg problematisch mache. Außerdem sei oft eine eurozentristische Sichtweise vorzufinden.

Im Kapitel Geschlechterverhältnisse / Sexualität wird -“ der auch bei radikal Linken vorhandene -“ Sexismus diskutiert. Es geht beispielsweise um Paternalismus, der die Aktivist_innen immer wieder vor die Frage stellt, welche Rolle Männer in Frauenpolitik spielen sollen und können. Oder die Frage der Definitionsmacht -“ dem Recht der Betroffenen sexualisierter Gewalt zu definieren, was sexualisierte Gewalt ist -“ zu dem es laut dem AK Wantok „einfach keine Alternative gibt.“ (S. 124) Auch der Vorwurf der Identitätspolitik von feministischer Arbeit, der häufig aus queeren Zusammenhängen fällt, wird unter mehreren Gesichtspunkten vor allem vom Antisexismusbündnis Berlin betrachtet. Die Infragestellung und Dekonstruktion binärer Geschlechternormen sei zwar ungemein wichtig, aber es wäre „Quatsch zu behaupten, dass Geschlechterkategorien mitsamt ihrer macht- und gewaltvollen Dimension keine Rolle spielen.“ (S. 149) Konsens aller Beiträge ist, dass der antisexistische Kampf nicht nur nach außen, sondern auch nach innen wirken muss -“ reflexiv und solidarisch.

Kapitalismus und Metropolen


In den beiden Kapiteln zu Antimilitarismus und Antikapitalismus zeigt sich, wie sich unterschiedliche Ansätze im Kampf gegen Prekarisierung und Militarisierung herausgebildet haben. Ein Verwerfen der Theorie des Hauptwiderspruchs, nach der die Ökonomie die Ursache allen Übels ist, führte nicht dazu, dass die Kritik am Kapitalismus in der autonomen Bewegung keine Rolle mehr spielt. Selbst wenn die Grenzen der Autonomie auch mal strapaziert werden -“ wichtig ist auch hier Vernetzung und praktische Solidarität.

Neben diesen erwartbaren und dennoch nicht langweiligen Feldern, finden sich im Buch Themen, die bisher wenig Berücksichtigung in den einschlägigen Zeitschriften und Diskussionszirkeln fanden. Besonders empfohlen sei an dieser Stelle das Kapitel zur Metropolenpolitik. Anhand mehrerer Interviews mit Menschen, die die Bewegung sowohl aus städtischen wie aus ländlichen Wohnzusammenhängen kennen, wird deutlich, dass autonome Politik auf dem Land spezifischer an die Lebensbedürfnisse anknüpft. Hier kann autonome Arbeit direkt die kollektiven und individuellen Bedürfnisse erfüllen und alltagssolidarische Netzwerke sind mitunter unabhängiger. Im Gegensatz zum Leben in der Stadt ermöglicht das Landleben eher direktere Kommunikation mit Menschen außerhalb der bekannten Kreise, wodurch linke Themen breiter platziert werden können. Außerdem werden Erfahrungen von Menschen geschildert, die vom Land in die nahezu mystifizierten „Szenen“ in den Städten eintauchen wollten und sich mit Verschließungen und „metropolenautonome[r] Szenearroganz“ (S. 162) konfrontiert sahen.

Positionen und Perspektiven


In der Einleitung wird ein ursprünglich 1981 in der radikal erschienenes und 1995 überarbeitetes Thesenpapier dokumentiert, in dem versucht wurde, eine Positionsbestimmung der autonomen Bewegung vorzunehmen. Demnach gehe es beispielsweise um eine Politik der ersten Person (Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung), den Zusammenhang von Reform und Revolution, die Aufhebung der entfremdeten Arbeitsverhältnisse, die Herstellung von Gegenmacht sowie um Freiräume, Reflexion und die Abkehr von parteiförmigen Organisationsstrukturen und den Staat als positiven Bezugsrahmen. Am Schluss des Sammelbands präsentiert der AK Wantok „21 Thesen zur Zukunft der autonomen Bewegung“. Diese können als Erweiterung des Thesenpapiers von 1981/1995 gelesen werden. Die Herausgeber_innen appellieren für den Aufbau und den Erhalt von autonomen Strukturen, da dies Orte für „subversive Gegensubjektivierung“ seien (S. 402). Die eigene Homogenität, die sozialen Positionen und Privilegien müssten hinterfragt werden, um sich öffnen zu können und um Unterdrückungsverhältnisse wie Sexismus und Rassismus auch innerhalb der autonomen Bewegung bekämpfen zu können. Ebenfalls viel Raum wird der Unterschiedlichkeit eröffnet:

„Fatal für eine undogmatische radikale Linke wäre eine Gegennormierung, die ebenso wie gesellschaftliche Normierung Gewalt ausübt. Wollen wir nicht nur den König vom Pferd ziehen, sondern auch das Pferd befreien, kann es nur um Pluralisierung, Perspektivierung und Entideologisierung gehen.“ (S. 403)

Das beinhalte eine Abkehr von Ein-Punkt-Politik. Vielmehr sollte es darum gehen, die verschiedenen Unterdrückungsverhältnisse zusammen zu denken und deren gegenseitige Stützen und Verschränkungen zu analysieren und zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, das gemeinsam erarbeitete Wissen weiterzugeben -“ ohne einem Wahrheitsanspruchs zu erliegen. Bei der Weitergabe von Wissen und in den laufenden Diskussionen sollte sich um einen intellektuellen Diskurs bemüht werden, wobei die sprachlichen Zugangsbarrieren so niedrig wie möglich gehalten werden müssten. Doch -“ so wird schließlich festgestellt -“ seien Thesen bedeutungslos, „wenn sie keinen realen Ausdruck finden. Dies ist als Aufforderung zu verstehen. Eine Bewegung, die sich bewegt, wird weitergehen!“ (S. 406)

Das gezeichnete Bild der autonomen Bewegung lässt sich aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Vielleicht erscheint es für manche schief, für andere verschwommen, von manchen Seiten farblos, von der entgegengesetzten Seite knallbunt. Perspektiven autonomer Politik zeigt offensiv und in sehr verständlicher und ansprechender Weise Facetten der Geschichte und Gegenwart autonomer Politik auf. Zukunftsgerichtete Perspektiven werden jedoch nur angedeutet. Perspektiven also eher im Sinne der Bedeutung „Hindurchsehen“ und „Hindurchblicken“ verstanden. Fokussiert werden die unterschiedlichen Blickwinkel und Sichtweisen innerhalb der autonomen Bewegung, womit zugleich deren Stärke dargestellt wird. Durch eine Sensibilität für die verschiedenen Perspektiven und Schwerpunktsetzungen und der Schärfung der Verbindungslinien zwischen den Themen eröffnen sich Räume für gemeinsame Widerstände -“ oder wie es in den 21 Thesen angedeutet wird: Es geht darum, „Widerstandsnetze“ zu knüpfen (S. 404). Dieser Blickwinkel zieht sich durch den Sammelband und macht Perspektiven autonomer Politik auch deshalb sehr lesenswert. Vor diesem Hintergrund erscheint das Risiko der Kanonisierung, des Festschreibens der Themen der Bewegung, abgemildert. Dem AK Wantok geht es „nicht darum, Wahrheiten zu verbreiten, autonome Politik oder Identität zu normieren, sondern konkrete Vorschläge zur Diskussion anzubieten“ (S. 13). Das ist mehr als gelungen, denn eines könnten die verschiedenen Perspektiven und individuellen Blicke gemeinsam haben: Die Blickrichtung -“ und die Erkenntnis, dass hinter scheinbar Statischem wirbelnde und wuselnde Dynamiken sichtbar werden können. Solange nur alles in Bewegung bleibt.

ak wantok (Hg.) 2010: "Perspektiven autonomer Politik". Unrast Verlag, Münster.

ISBN: 978-3-89771-500-4. 400 Seiten. 18.00 Euro.

Erstveröffentlichung durch Andrea Strübe und Sebastian Friedrich unter kritisch-lesen.de Nr. 2

Michael Bubacks Weg vom Staatsvertrauen zur Erkenntnis böser Hintergründe

Schon vor seinem Buch hat Buback Junior viel Aufsehen erregt mit seinen Beiträgen im Fernsehen und in Zeitschriften zu den ungeklärten Problemen beim Attentat auf seinen Vater Ostern 1977. Sein Auftreten wurde aufgegriffen und ausgenützt für eine Kampagne zur restlosen Aufklärungspflicht der ehemaligen RAF-Angehörigen über ihre eigenen Taten und die aller anderen Angehörigen der RAF. Sonst am besten gar keine Haftentlassung zu Lebzeiten. Davon findet sich im Buch selbst kaum noch etwas. Vielmehr stößt Buback junior im Buch zu der richtigen Forderung vor, dass die Strafbehörden, wenn sie schon Täter verfolgen, das so tun sollten, dass die Vergangenheit erhellt wird, ohne dass die Täter eine moralische Super-Übung zu absolvieren haben.

Buback, von Haus aus Naturwissenschaftler, stößt am Anfang nur auf Ungereimtheiten bei der Darstellung der Vorgänge, die zum Tod seines Vater führten. Er beteuert zu Beginn immer wieder sein kindliches Vertrauen in die Behörde seines Vaters, die Bundesanwaltschaft. Juristische Details sind ihm zu Beginn fremd. So erfährt er erst im Gespräch mit Boock, dass Mord seit mindestens dreißig Jahren nicht mehr verjährt.

Die ganze breite Literatur über RAF und Terrorismus scheint ihm am Anfang unbekannt. So kommt er erst im Lauf des Buches darauf, dass sein Gewährsmann Boock sich im größten Konflikt befindet mit den meisten der übrigen Ex-RAF-Mitglieder und als Phantast bis Lügner verschrien ist. Nicht zu Unrecht, was natürlich nicht ausschließt, dass er fallweise auch einmal wirkliche Kenntnisse weitergibt.

Eben dieser Boock verrät Michael Buback, dass gerade Klar wegen geringer Schießausbildung gar nicht auf dem Motorrad sitzen durfte, sondern allenfalls im Fluchtwagen. Außerdem sei auch der gerichtlich verurteilte Knut Folkerts nicht beteiligt gewesen. Dafür nennt Boock als wirklichen Täter Wisniewski. Dieser scheidet aber als Schütze aus, der vom Soziussitz des Motorrads hätte schießen können. Etwa auch, weil er seiner Statur nach den Zeugenaussagen nicht entspricht.

Michael Buback durchschaut zunächst nicht das Schema der Verurteilungen in Stammheim und anderswo. Nach der Reform des Paragraphen 129 zu 129a genügte dem Gericht normalerweise der Nachweis, dass jemand in “einer terroristischen Vereinigung- -“ in dem Fall also der RAF -“ tätig geworden war, um dieser einen Person vollkommene Mitwisserschaft und ein gemeinsames Wollen jeder Straftat zuzuschreiben, die von der Gruppe aus begangen wurde. So dass eine Verurteilung immer auch ohne größere Beweismühen möglich war und auch erfolgte.

An dieser Pauschalisierungstechnik stößt sich Michael Buback, ohne sie genau zu erkennen und zu benennen. Er möchte den bestimmten Täter -“ oder die Täterin -“ kennen, der/die auf seinen Vater, Chauffeur und Beifahrer geschossen hatte. Kam es Polizei, Bundesanwaltschaft und den Gerichten wesentlich darauf an, mehr oder weniger Verdächtige nachhaltig wegzusperren, so verlangt Buback altertümlicherweise einen vollkommenen Wahrheits- und damit Schuldbeweis.

Das wirft ihm Peter Chotjewitz in seiner Besprechung in KONKRET vor allem vor:

-Nur ein Gedanke scheint ihm [Buback] nicht zu kommen. Dass es allen schnurzpiepe war, wer die Tat begangen hatte. Hauptsache war, dass jeder, der mit der RAF irgendwie maßgeblich verbandelt war, verknackt wurde. Nur zu diesem Zweck wurden Indizien gefälscht, Beweise gezinkt, Kronzeugen erpresst.- (Konkret 2/2009, S. 29)

Chotjewitz setzt hier als bekannt voraus, was sich einem Buback erst mühsam entschlüsselt. Insofern enthält Bubacks umständliche Herangehensweise trotzdem einen eigenen Erkenntniswert. Bubacks Buch ließe sich als “negativer Entwicklungsroman- verstehen -“ der Verlaufslinie nach etwa wie Flauberts “Education sentimentale-, natürlich nicht nach dem literarischen Niveau.

Michael Bubacks Ausgang vom vollsten Vertrauen in Papas Behörde über beginnendes Misstrauen zu schließlich trauriger Gewissheit, dass nicht alles so rechtlich zugeht, wie er es gern hätte, zeichnet denen einen Weg vor, die ähnlich treuherzig sich in “ihrem- Staat geborgen fühlen möchten, so lange es eben geht.

Und eines kommt hinzu: Die Pauschalbehandlung aller RAF-Angehörigen trifft auf eine Person gerade nicht zu -“ Verena Becker. Sie wird gestellt in Singen, schießt auf -“ angeblich -“ sechs Polizeibeamte, bekommt zweimal lebenslänglich -“ und wird doch schon nach sechs Jahren vom Bundespräsidenten begnadigt. Während ein Klar seine 26 Jahre abbrummt bis zum letzten Tag.

Bekannt war, dass Verena Becker nach der Verhaftung sich ausgerechnet dem Verfassungsschutz an den Hals geworfen haben soll. Sie hätte -“ erst dann -“ ausgepackt in einer Lebensbeichte und bei der Gelegenheit auch Wisniewski als Täter benannt. Nur -“ was Buback in einer präzisen Feinarbeit herausbekam, schon unmittelbar nach der Festnahme in Singen wurde aus den Ermittlungsakten und den Ergebnissen der polizeilichen Spurensicherung alles herausgenommen, was Verena Becker hätte belasten können. Die Zeugenaussagen, die eher auf eine Frau auf dem Sozius hindeuteten, kamen vor Gericht nicht mehr vor. Haar-Untersuchungen unterblieben.

Es würde zu weit führen, das alles im Einzelnen nachzuerzählen. Genug, dass Michael Buback nach präzisestem Quellenstudium zu der Überzeugung, nein Erkenntnis kam, dass Verena Becker von den ermittelnden Behörden systematisch aus der Schusslinie genommen wurde, also “gedeckt- wie der Fachausdruck lautet. Und das alles, bevor sie sich dem Verfassungsschutz in der später zugegebenen Form offenbarte. Also -“ folgert Michael Buback -“ muss Verena Becker als V-Frau schon vorher angeworben worden sein. Er findet auch -“ allerdings schwache -“ Beweise dafür in einem Stasi-Vermerk in der DDR und einer angeblichen Aussage von Inge Viett (S. 220f.).

Wenn Bubacks Annahme stimmt, hätten die Behörden auch noch ihre Teilnahme am Attentat auf Buback senior billigend in Kauf genommen. Die Bundesanwaltschaft hätte -“ auf Druck oder auf Bitten der Dienste hin -“ die Beweislage nachträglich bereinigt. Kritiker Michael Bubacks waren an dieser Stelle schnell mit der Keule zur Hand: Verschwörungstheorie. Wenn es aber geheime Verabredung zwischen Behörden gibt, also Verschwörung, wieso soll dann eine Theorie unerlaubt sein, die davon ausgeht, dass es diese gibt?

Methodisch hätte Michael Buback einen Vergleich anstellen können, um zu überprüfen, ob es solche Verabredungen zwischen den Diensten und der Justiz schon gegeben hat. Das “Celler Loch- erwähnt er nicht, eine Straftat, nur begangen, um einem V-Mann das Vertrauen von einsitzenden Staats-Feinden zu gewinnen. Das Zusammenspiel von Rebmann, noch vor seiner Zeit als Generalbundesanwalt, in Stuttgart mit Diensten, um das Abhören der Zellen der Stammheimer zu ermöglichen, wird an einer Stelle erwähnt, ohne Folgerungen daraus zu ziehen. An den späteren Fall des V-Manns ist zu erinnern, der offenbar den Treffpunkt in Bad Kleinen verraten und die Festnahmen dort ermöglicht hat. Dass die diesen V-Mann führenden Behörden ziemlich weit gingen, und möglicherweise die Sprengung des neuen Knasts in Weiterstadt unter seiner Beteiligung oder zumindest seinem Mitwissen in Kauf nahmen, ist bekannt. Warum sollte es da nicht einen “Deal- zwischen Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft zum Schutz der V-Frau Verena Becker gegeben haben können?

Nächster Einwand gegen Michael Bubacks Vermutungen: Was hätte der Verfassungsschutz von der Führung einer V-Frau gehabt, die nicht einmal vor den größten Anschlägen rechtzeitig warnte. Wir wissen nicht, was Verena Becker verriet, was nicht. Auf jeden Fall fühlen sich die Dienste sicherer, wenn sie auch nur glauben können, sie hätten einen Einflussagenten, der gewisse Entwicklungen nach Staatswunsch hinbiegen könnte. Le Carré, selbst alter Geheimdienstler, schildert in seinem letzten Buch genau solche Versuche, die mit riesigem Aufwand unternommen werden.

Chotjewitz hakt sich an einem weiteren Urteil Michael Bubacks fest. Wenn nämlich Klar gar nicht beteiligt war, wieso hätte er dann schweigend seine 26 Jahre abgebrummt? Laut Buback aus Fanatismus. Das ist natürlich Unsinn. Nur ist schließlich auch Knut Folkerts erst jetzt mit seinem Alibi aus Amsterdam herausgerückt, und hat doch auch die lange Zeit im Knast geschwiegen. Warum? Aus Fanatismus freilich nicht. Er sagt: -Die Justiz ist denkbar ungeeignet, etwas Positives zur Aufarbeitung der Geschichte der RAF beizutragen- (SPIEGEL-Interview, bei Buback zitiert, S.171). Außerdem ging er nach allen Erfahrungen -“ mit Recht -“ davon aus, dass er auf jeden Fall verurteilt würde. In diesem Bewusstsein ist es durchaus möglich, dass auch Klar und andere schwiegen: Sie wussten, es würde keiner den Mut haben, ihnen zu glauben. Man vergleiche nur, wie es Irmgard Möller ging: Ihre -“ in sich schlüssige -“ Darstellung der Todesnacht in Stammheim erschütterte nichts und niemand. Sie wurde mit Schweigen übergangen.

Insofern hat Michael Buback das Verdienst, nicht nur zu zeigen, dass ohnedies alle in einen Sack gesteckt wurden -“ zu dieser Erkenntnis trägt er am wenigsten bei. Er weist gerade umgekehrt nach, dass neben die Bekämpfungsmethode des pauschalen Einsackens immer auch die der Spaltung und des subtilen Eindringens in die Strukturen der Kämpfenden tritt. Sicher: Jeder hätte lieber ein viel kürzeres Pamphlet gelesen, im Stil von Zolas -Ich klage an-. Aber es ist nicht alles immer zugleich zu haben.

In linken und halblinken Kreisen hat sich inzwischen eine Art Müdigkeit und Nicht-Wissen-Wollen eingenistet. Nicht, weil viele glaubten, es hätte sich in Stammheim oder sonstwo alles genau so zugetragen, wie öffentlich dargestellt. Sondern, weil niemand gern in einem Staat leben möchte, in welchem die eigene Polizei und die eigene Staatsanwaltschaft genau das tut, wovon man schaudernd aus anderen Ländern liest. Gerade solche stößt ein Michael Buback in seiner pfotigen, zum Teil ausgesprochen leisetreterischen Gangart auf eine Notwendigkeit: Sich vertraut zu machen mit der Erkenntnis, dass die Seilsicherungen durch den sogenannten Rechtsstaat nicht besonders fest halten. Und dass dahinter von überall her und unversehens die Staatsgewalt zuschlagen und zugreifen kann.

Die Rezension erschien zuerst im Februar 2009 auf stattweb.de (Update: kritisch-lesen.de, ps, 01/2011)

Michael Buback 2008: Der zweite Tod meines Vaters

Verlagsgruppe Droemer Knaur, München.
ISBN: 978-3-426-27489-7. 361 Seiten. 19.95 Euro.

Zwei nachträgliche Anmerkungen: Von der Würdigung der -teilweise - verdienstvollen Nachforschungen Bubacks ist nichts zurückzunehmen. Der Verfasser der Rezension - selbst Sohn eines Generalbundesanwalts - wäre der letzte, einem Sohn die persönliche Beteiligung am Problem zu verdenken.

Nur hat im Laufe des Prozesses Buback sich all zu sehr darauf festgelegt, unbedingt Verena Becker als Haupttäterin als Haupttäterin verurteilt sehen zu wollen. Da freilich hört das Interesse der kritischen Wissbegier der Allgemeinheit auf. Was haben wir alle nachträglich davon,herauszubekommen, wer damals wofür in die Mühle der Justiz geschüttet wurde? Wichtig bleibt nur, was Bubacks Buch schon vor dem Prozess überdeutlich enthüllt hat: dass die Justiz in Stammheim als Erledigungsmaschine gearbeitet hat. In keinem Fall als Instrument der Erkenntnis.

2. Um nachträglich den Eifer zu beweisen, den sie in den Urverfahren nicht zeigten, greifen Staatsanwaltschaft und Gericht nun zu den abstoßendsten und ungeignetsten Mitteln. So werden erneut Personen mit Beugehaft bedroht, von denen zu vermuten ist, dass sie die Aussage verweigern wollen. Aus berechtigten Gründen. Wie von Mohnhaupt, Klar und allen andern kann von niemand anders verlangt werden, selbstlos zur Aufklärung der wissbegierigen Öffentlichkeit beizutragen, wenn er damit sich oder andere ihm verbundene Personen nachträglich neuen Anklagen ausliefert. Beugehaft ist überall anstößig genug, vor allem aber in diesem Fall, wo sie nachträglich den Behörden ein Fleißkärtchen einbringen soll. Denn es spricht viel dafür, dass die Beugehaftverhänger von der zu erzwingenden Aussage absolut nichts erwarten. Auf keinen Fall Erkenntnisgewinn. Allenfalls ein Schulterklopfen von bestimmter Seite. Von der Mehrheit endgültige Verachtung für das Rechtsgewerbe.

Alles was uns fehlt ist die Solidarität

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen

Ein Buch zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg).
Am 31. Juli 2007 wurden in einer spektakulären Aktion Axel, Florian und Oliver bei Brandenburg an der Havel und Andrej Holm in Berlin wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) verhaftet.

Bereits im Jahr zuvor begann das Bundeskriminalamt (BKA) mit Ermittlungen und der Beschattung gegen die vier und weitere in den Augen des BKA Verdächtige. Seit 2001 liefen verschiedene Ermittlungsverfahren gegen mehr als ein Dutzend Verdächtige, die jedoch mangels Tatverdacht in den Jahren ab 2008 eingestellt wurden.

Zu Verurteilungen kam es lediglich gegen Axel, Florian und Oliver, wobei der ursprüngliche Vorwurf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach §129a nicht aufrecht erhalten werden konnte. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2007 ist die mg lediglich eine kriminelle Vereinigung, da sie nicht geeignet sei, den „Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu gefährden.

Das schmale Bändchen Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen: Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg), das vom Einstellungsbündnis jetzt vorgelegt wird, versteht sich nicht als umfassende Auswertung der Solidaritätsarbeit, wohl aber als „Handreichung für alle, die sich mit Antirepression auseinandersetzen, die von Repression betroffen sind oder sein könnten.“

Verbundenheit

Kann es eigentlich distanzierende Solidarität geben? Unweigerlich stellt sich diese Frage. Auch in der Arbeit des Bündnisses gestaltete sich die Antwort darauf sehr kompliziert, je nach politischem Hintergrund der Akteure. Die -“ defensive aber grundlegende -“ Forderung nach Einstellung der Verfahren und Abschaffung des §129a bot zwar eine „erste gemeinsame inhaltliche Basis“, darüber hinausgehende Fragen wie die nach der Legitimität der Zerstörung von Kriegsmaterial blieb einige Zeit umstritten. Die Erkenntnis des Zusammenhangs zwischen Aggression nach außen und Repression nach innen musste sich erst erstritten werden.

Solidaritätsarbeit findet naturgemäß mit erheblichem Gegenwind statt, vor allem auch mit medialem. Während es im Fall von Andrej Holm relativ schnell gelang, eine auch internationale Solidarität zu entwickeln -“ schließlich stand er für kritische Wissenschaft -“ versuchten Medien entlang der Linie „Stellung zu praktischem Antimilitarismus“ diese von den Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver zu spalten, um diese zu isolieren.

Damit wurde das Konstrukt der Bundesanwaltschaft von Andrej Holm als intellektuellem Kopf der mg und Axel, Florian und Oliver als den ausführenden Brandsatzlegern bedient. Während das Medienecho hinsichtlich Andrej half, den ganzen Fall bekannt zu machen, verschob sich der Schwerpunkt der Wahrnehmung bis zum Prozessbeginn auf Axel, Florian und Oliver.

Entscheidend ist die eigene Öffentlichkeits- und Pressearbeit, aber auch die Bedienung des öffentlichen Interesses der Medien, so die Bilanz der Autoren. Denn mit der zunehmenden Dauer des Prozesses nahm nicht nur das Interesse der Medien ab. Insbesondere die bürgerlichen Medien blendeten auch gerne den politischen Kontext aus oder reduzierten die Skandalisierung wie bei Andrej Holm auf dessen Überwachung durch das BKA.

Grabenkämpfe


Auch für eine Reihe Linker war es offenbar nur schwer zu verdauen, dass sich der §129a ff. gegen alle richtet, die sich nicht mit dem Kapitalismus, mit Ausbeutung und Unterdrückung abfinden wollen und nach Wegen suchen, das herrschende System zu überwinden.

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist allerdings schnell zusammengezimmert. Der Logik der Ermittlungsbehörden sind kaum Grenzen gesetzt. Als mg verdächtig gilt bereits, wer einen gut sortierten Bücherschrank hat mit Werken von Marx, Lenin, Luxemburg, Liebknecht, Karl-Heinz Roth, Joachim Hirsch, Wolf Wetzel, Sebastian Haunss oder Gerhard Hanloser und Zeitschriften wie wildcat oder iz3w liest. Auch diejenigen, die keine derartige Literatur besitzen machen sich verdächtig: Die gelten dann eben als besonders konspirativ.

Die Solidaritätsgruppe arbeitet heraus, dass alles darauf hinauslief, einen politischen Prozess zu führen, statt einer „Unschuldskampagne“, die darauf abzielt, nur die Verhaftung, einige Ermittlungsmethoden und -hintergründe zu skandalisieren. Auch wenn der Preis für die zunehmende antimilitaristische Schwerpunktsetzung und die auf Axel, Florian und Oliver das Wegbleiben vieler Befürworter einer bürgerlichen breiten Öffentlichkeit war. Problematisch stellte sich an der Frage der Mitarbeit der Beschuldigten im Einstellungsbündnis heraus, dass die §129/a/b schnell auch diejenigen, die sich solidarisch zeigen, Kontakt zu ihnen haben oder politisch Position beziehen, zur kriminalisierten Vereinigung hinzugerechnet oder auch als Zeugen geladen werden können.

Praktische Solidarität -“ Knastarbeit


Sehr konkret beschäftigt sich die Solidaritätsgruppe mit dem Thema Knastarbeit und den Konsequenzen der Haft für die Betroffenen und öffnet damit auch den Blick für die Situation vieler -“ nicht nur politischer -“ Gefangener. Sobald Axel, Florian und Oliver ihre Haft antreten müssen haben sie als nicht Vorbestrafte gute Chancen auf offenen Strafvollzug oder als Freigänger tagsüber den Knast zu verlassen. Dazu müssten sie sich jedoch den Entscheidungen der Strafvollzugskommission unterwerfen, was unter anderem bedeutet, sich auf die Erforschung der Persönlichkeit und Lebensverhältnisse, insbesondere das „Verhältnis des Gefangenen zu seiner Tat bezüglich einer Schuldeinsicht“, einzulassen. Eine Kooperation ist Voraussetzung für den offenen Vollzug, eine vorzeitige Entlassung, mit politischen Folgen: „Es ist kein kämpferisches Verhältnis mehr.“

Keine Plädoyers, aber ein Urteil

Die Anwälte der Beschuldigten legten in einem Beweisantrag dar, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das „BKA und BAW gegen mutmaßliche -šradikal-˜- Redakteure bewusst unter einem falschen Label ein §129a Verfahren eingeleitet hatten, um so den ganzen Verfolgungsapparat einsetzen zu können.“ Das Urteil in dem politischen Prozess stand schon vor den Plädoyers und trotz einer teilweise schwachen Indizienlage fest. Die Vorwürfe, die drei wären Mitglieder der mg wurden zum Teil mit durchsichtigen Spitzelinformationen -“ die nicht bewiesen werden konnten und mussten -“ und anderen fadenscheinigen Beweisen belegt. Besonders bekannt wurde in dem Zusammenhang, dass sich das BKA an der Militanzdebatte in der Interim mit zwei Textbeiträgen beteiligte, um die mg zu einer Stellungnahme zu provozieren. Der dazu vernommene BKA Zeuge stritt dies erst ab und log damit. Was das Gericht nicht daran hinderte, seine sonstigen Angaben für glaubwürdig zu halten.

Gerichtsfeste Belege gab es lediglich für die versuchte Brandstiftung. Deshalb agierten die Anwälte politisch und verzichteten auf Plädoyers. In den politischen Beweisanträgen kamen sie zuvor zu dem Schluss: „Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriege ist legitim; frei nach dem Motto: -šWas in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten.-˜“

Das Einstellungsbündnis arbeitet als Motiv heraus, dass die Ermittlungsbehörden bewusst den Versuch unternahmen, über den mg Prozess an mutmaßliche radikal- Autoren heranzukommen. Der ursprünglich als Grundlage des Ermittlungsverfahrens angegebene Kontakt zwischen Andrej Holm und Florian reichte im Urteil gerade noch als Beleg für konspiratives Verhalten.

Eine Erfolgsstory


Die Solidaritätsgruppe unterstreicht in ihrem Resümee, dass ihre Arbeit trotz teilweise gravierender Schwächen erfolgreich war und macht das daran fest, dass sich das Bündnis trotz seiner Heterogenität nicht hat spalten lassen. Die Repression hat vielmehr auch Leute zusammengebracht, die sonst nie zusammengekommen wären und so die Organisiertheit vorangetrieben. Das ist nicht immer so, denn es gibt zahlreiche andere politische Prozesse, die nicht derartig prominent sind wie das mg Verfahren.

Jedem daran Beteiligten sei das Buch zu empfehlen.

Veranstaltungen zum Buch



Veranstaltung in Berlin: Linke Buchtage
Samstag 4.6., 12h, Blauer Salon, Mehringhof, Gneisenaustraße 2a

Veranstaltung in Münster
Freitag 17.6., abends, Ladenlokal ohne Namen, Nieberdingstraße 8

Anlässlich der Buchveröffentlichung “Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen- lädt das Einstellungsbündnis zu Veranstaltungen ein. Mitglieder des Soli-Bündnisses unterhalten sich über Solidarität, Antirepressionsarbeit, Streitkultur, Antimilitarismus, Knast u.a.m.

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren 2011: "Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen: Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)" Edition Assemblage, Münster.
ISBN: 978-3-942885-00-3.
86 Seiten. 4.80 Euro.

Zuerst veröffentlicht in "kritisch-lesen Nr. 4"
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