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Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.

„Wer die Macht hat, hat das Recht“, kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben -“ und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden -“, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehn-seitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. (Anhörungsrüge, Gegenvorstellung oder Verfassungsbeschwerde haben aber keine aufschiebende Wirkung.)

Quelle: Pressemitteilung Einstellungsbündnis

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
- Thomas Herzog, Postbank Essen, Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100 43, Verwendungszweck: Sonderkonto
- Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

Mehr Information:

AUSDRUCK - Das IMI-Magazin (Juni 2011)

Cover der Juni Ausgabe
AUSDRUCK - Das IMI-Magazin (Juni 2011)

die komplette Ausgabe zum download

SCHWERPUNKT: DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR

-- Jürgen Wagner: Krieg trotz Kassenlage: De Maizieres „Eckpunkte für die Neuausrichtung der Bundeswehr“

-- Claudia Haydt: Wehrpflicht als Auslaufmodell: Warum für weltweite Militärinterventionen keine Wehrpflichtigen gebraucht werden

-- Jonna Schürkes: Eskalation in „Bad Taloqan“

-- Jürgen Wagner: „Es gibt keine gerechten Kriege - aber notwendige“ - Wolfgang Ischinger wird Honorarprofessor in Tübingen

-- Michael Haid: Wann ist Krieg erlaubt? Anmerkungen zu skandalösen Schulmaterialien

AUßERHALB DES SCHWERPUNKTS:

-- Tim Schumacher: Europas Geheimdienst: Das Joint Situation Centre

-- Michael Haid: Osama bin Laden -“ werden völkerrechtswidrige Tötungen hoffähig?

-- Mirko Petersen: Russland, Quo Vadis? Machtpolitik zwischen Asien und Europa

-- Christoph Marischka: Côte d´Ivoire: erste Bilanz eines angekündigten Bürgerkrieges

-- Andreas Seifert: Shi Lang: Chinas erster Flugzeugträger

Bewegte Blicke

ak wantok (Hg.)
Perspektiven autonomer Politik

Im Sammelband wird umfassend und abwechslungsreich der Ist-Stand der autonomen Bewegung im deutschsprachigen Raum nachgezeichnet.
Widerstände haben unterschiedliche Inhalte, Ausdrucksformen und Zielsetzungen. Anhand der Geschichte der radikalen Linken lässt sich zeigen, wie je nach Wissenstradition und Positionierung scheinbar entgegenstehende Wege betreten wurden. Eine häufig gestellte Frage seit jeher war die nach der Organisationsform: Partei oder Bewegung? Die Konfliktlinien verlaufen keineswegs nur entlang der Grenze von „Traditionsmarxismus“ und Anarchismus. In Deutschland entstand aus den Erfahrungen der Siege und Niederlagen um 1968 und unter dem Eindruck internationaler Kämpfe in den 1970er und 1980er Jahren die sogenannte Autonome Bewegung. Sowohl im Mainstream als auch bei manchen radikalen Linken werden seitdem Zerrbilder dieser Bewegung gezeichnet und nachgebildet. Die Klischees änderten sich mit der Zeit: Aus Terroristen wurden Hausbesetzer, bevor sich alle anschließend im schwarzen Block wiederfanden.

Der vom AK Wantok herausgegebene Band „Perspektiven autonomer Politik“ räumt mit diesen Bildern auf und zeigt das umfassende Spektrum an Themen auf, um die sich die vergangenen und aktuellen Diskussionen drehen. Die Themen der über 50 Texte reichen von „Politik und Alltag“, „Freiraumpolitik“, „Organisationsformen“, „Taktiken“, „Internationalismus“ bis hin zu bekannten und mittlerweile meist nur noch gähnend langweiligen Debatten zwischen „Anti-Imps“ und „Anti-Deutschen“. Gestaltet sind die einzelnen Beiträge zudem nicht vom AK Wantok allein, es kommen in Interviews zahlreiche Aktivist_innen zu Wort. Diese Perspektivwechsel belegen eines: Autonome Politik ist vielseitig und nicht auf wenige Punkte zu begrenzen. Die Herausgeber_innen stellen in der Einleitung klar, die Auswahl der Themen „hätte zweifelsohne eine andere sein können“ (S. 13). Es gelingt ihnen dennoch einen umfassenden Blick über die Trümmer und Errungenschaften der Bewegung und den Ist-Stand zu offenbaren. Sie widerstehen glücklicherweise der Versuchung, eine Definition vorzunehmen, denn „einheitliche Glaubensgrundsätze autonomer Politik hat es noch nie gegeben, und das macht einen großen Teil der Attraktivität und historischen Stärke der Bewegung aus.- (S. 8) Als gemeinsamer Bezugspunkt könne dennoch ein libertär linkes Grundverständnis, das auf individuelle und kollektive Freiheit abzielt, betont werden.

Es liegt auf der Hand, dass es bei den Kämpfen für Freiheit, Solidarität und Selbstbestimmung nie nur um Praxis oder Theorie geht. Dennoch zieht sich die Frage nach dem Zusammenhang von Theorie und Praxis durch den Band. Wolf Wetzel (L.U.P.U.S.-gruppe) meint zur Rolle der Theorie, dass eine Analyse nicht dazu da sei, „die Wahrheit gefunden, sondern einen Faden gelegt zu haben, an dem man sein Tun ausrichtet“ (S. 26). Er kritisiert das gegenwärtige Verhältnis von Theorie und Praxis und beschreibt diese als „zwei völlig fremde und selbstverliebte Universen“ (S. 30).

Antirassistische und antisexistische Praxen


Dieses Problem zeigt sich zum Beispiel beim Thema Rassismus. Dort hat sich vor allem im universitären Rahmen in den letzten Jahren mit der Kritischen Weißseinsforschung einiges innerhalb der Linken getan. Problematischerweise wird kaum über diesen Rahmen hinaus agiert, was auch Katrin Landesfeind in einem Interview thematisiert. Die Aktivistin Verena schildert in einem Gespräch außerdem sehr anschaulich, wie sich institutionalisierte antirassistische Lohnarbeit mit autonomer Politik verbinden lässt -“ und wo die Grenzen liegen. Der Reformismus-Vorwurf, der bei der Arbeit in breiten Bündnissen hin und wieder aufkommt, sei eine „unproduktive Dichotomie“, denn realpolitische Kampagnen wie die gegen die Residenzpflicht seien „kein Gesichtsverlust, kein Eingeständnis an den Staat und Verlust radikaler Ideale. Es ist Solidarität. Wie kann so etwas im Gegensatz zu radikaler Politik stehen?“ (S. 298) Außerdem werden in dem Antirassismus-Kapitel zwei Texte der Antifa Genclik aus den Jahren 1989 und 1995 dokumentiert. In letzterem reflektiert das Gründungsmitglied Ercan Yasaroglu die Gründe für die Auflösung der Gruppe. Das Papier zeigt, wie notwendig Reflexionen innerhalb der weiß-dominierten autonomen Bewegung sind. In einem das Kapitel abschließenden Gespräch machen drei migrantische Aktivist_innen auf strukturelle Probleme innerhalb der autonomen „Szene“ aufmerksam. Auf die Frage, warum die „Szene“ so weiß sei, wird z.B. darauf verwiesen, dass es sich vornehmlich um ein „sozial-strukturelles und subkulturelles Problem“ handele (S. 320). Die „Szene“ sei an vielen Orten sehr homogen und klein, was den Einstieg problematisch mache. Außerdem sei oft eine eurozentristische Sichtweise vorzufinden.

Im Kapitel Geschlechterverhältnisse / Sexualität wird -“ der auch bei radikal Linken vorhandene -“ Sexismus diskutiert. Es geht beispielsweise um Paternalismus, der die Aktivist_innen immer wieder vor die Frage stellt, welche Rolle Männer in Frauenpolitik spielen sollen und können. Oder die Frage der Definitionsmacht -“ dem Recht der Betroffenen sexualisierter Gewalt zu definieren, was sexualisierte Gewalt ist -“ zu dem es laut dem AK Wantok „einfach keine Alternative gibt.“ (S. 124) Auch der Vorwurf der Identitätspolitik von feministischer Arbeit, der häufig aus queeren Zusammenhängen fällt, wird unter mehreren Gesichtspunkten vor allem vom Antisexismusbündnis Berlin betrachtet. Die Infragestellung und Dekonstruktion binärer Geschlechternormen sei zwar ungemein wichtig, aber es wäre „Quatsch zu behaupten, dass Geschlechterkategorien mitsamt ihrer macht- und gewaltvollen Dimension keine Rolle spielen.“ (S. 149) Konsens aller Beiträge ist, dass der antisexistische Kampf nicht nur nach außen, sondern auch nach innen wirken muss -“ reflexiv und solidarisch.

Kapitalismus und Metropolen


In den beiden Kapiteln zu Antimilitarismus und Antikapitalismus zeigt sich, wie sich unterschiedliche Ansätze im Kampf gegen Prekarisierung und Militarisierung herausgebildet haben. Ein Verwerfen der Theorie des Hauptwiderspruchs, nach der die Ökonomie die Ursache allen Übels ist, führte nicht dazu, dass die Kritik am Kapitalismus in der autonomen Bewegung keine Rolle mehr spielt. Selbst wenn die Grenzen der Autonomie auch mal strapaziert werden -“ wichtig ist auch hier Vernetzung und praktische Solidarität.

Neben diesen erwartbaren und dennoch nicht langweiligen Feldern, finden sich im Buch Themen, die bisher wenig Berücksichtigung in den einschlägigen Zeitschriften und Diskussionszirkeln fanden. Besonders empfohlen sei an dieser Stelle das Kapitel zur Metropolenpolitik. Anhand mehrerer Interviews mit Menschen, die die Bewegung sowohl aus städtischen wie aus ländlichen Wohnzusammenhängen kennen, wird deutlich, dass autonome Politik auf dem Land spezifischer an die Lebensbedürfnisse anknüpft. Hier kann autonome Arbeit direkt die kollektiven und individuellen Bedürfnisse erfüllen und alltagssolidarische Netzwerke sind mitunter unabhängiger. Im Gegensatz zum Leben in der Stadt ermöglicht das Landleben eher direktere Kommunikation mit Menschen außerhalb der bekannten Kreise, wodurch linke Themen breiter platziert werden können. Außerdem werden Erfahrungen von Menschen geschildert, die vom Land in die nahezu mystifizierten „Szenen“ in den Städten eintauchen wollten und sich mit Verschließungen und „metropolenautonome[r] Szenearroganz“ (S. 162) konfrontiert sahen.

Positionen und Perspektiven


In der Einleitung wird ein ursprünglich 1981 in der radikal erschienenes und 1995 überarbeitetes Thesenpapier dokumentiert, in dem versucht wurde, eine Positionsbestimmung der autonomen Bewegung vorzunehmen. Demnach gehe es beispielsweise um eine Politik der ersten Person (Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung), den Zusammenhang von Reform und Revolution, die Aufhebung der entfremdeten Arbeitsverhältnisse, die Herstellung von Gegenmacht sowie um Freiräume, Reflexion und die Abkehr von parteiförmigen Organisationsstrukturen und den Staat als positiven Bezugsrahmen. Am Schluss des Sammelbands präsentiert der AK Wantok „21 Thesen zur Zukunft der autonomen Bewegung“. Diese können als Erweiterung des Thesenpapiers von 1981/1995 gelesen werden. Die Herausgeber_innen appellieren für den Aufbau und den Erhalt von autonomen Strukturen, da dies Orte für „subversive Gegensubjektivierung“ seien (S. 402). Die eigene Homogenität, die sozialen Positionen und Privilegien müssten hinterfragt werden, um sich öffnen zu können und um Unterdrückungsverhältnisse wie Sexismus und Rassismus auch innerhalb der autonomen Bewegung bekämpfen zu können. Ebenfalls viel Raum wird der Unterschiedlichkeit eröffnet:

„Fatal für eine undogmatische radikale Linke wäre eine Gegennormierung, die ebenso wie gesellschaftliche Normierung Gewalt ausübt. Wollen wir nicht nur den König vom Pferd ziehen, sondern auch das Pferd befreien, kann es nur um Pluralisierung, Perspektivierung und Entideologisierung gehen.“ (S. 403)

Das beinhalte eine Abkehr von Ein-Punkt-Politik. Vielmehr sollte es darum gehen, die verschiedenen Unterdrückungsverhältnisse zusammen zu denken und deren gegenseitige Stützen und Verschränkungen zu analysieren und zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, das gemeinsam erarbeitete Wissen weiterzugeben -“ ohne einem Wahrheitsanspruchs zu erliegen. Bei der Weitergabe von Wissen und in den laufenden Diskussionen sollte sich um einen intellektuellen Diskurs bemüht werden, wobei die sprachlichen Zugangsbarrieren so niedrig wie möglich gehalten werden müssten. Doch -“ so wird schließlich festgestellt -“ seien Thesen bedeutungslos, „wenn sie keinen realen Ausdruck finden. Dies ist als Aufforderung zu verstehen. Eine Bewegung, die sich bewegt, wird weitergehen!“ (S. 406)

Das gezeichnete Bild der autonomen Bewegung lässt sich aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Vielleicht erscheint es für manche schief, für andere verschwommen, von manchen Seiten farblos, von der entgegengesetzten Seite knallbunt. Perspektiven autonomer Politik zeigt offensiv und in sehr verständlicher und ansprechender Weise Facetten der Geschichte und Gegenwart autonomer Politik auf. Zukunftsgerichtete Perspektiven werden jedoch nur angedeutet. Perspektiven also eher im Sinne der Bedeutung „Hindurchsehen“ und „Hindurchblicken“ verstanden. Fokussiert werden die unterschiedlichen Blickwinkel und Sichtweisen innerhalb der autonomen Bewegung, womit zugleich deren Stärke dargestellt wird. Durch eine Sensibilität für die verschiedenen Perspektiven und Schwerpunktsetzungen und der Schärfung der Verbindungslinien zwischen den Themen eröffnen sich Räume für gemeinsame Widerstände -“ oder wie es in den 21 Thesen angedeutet wird: Es geht darum, „Widerstandsnetze“ zu knüpfen (S. 404). Dieser Blickwinkel zieht sich durch den Sammelband und macht Perspektiven autonomer Politik auch deshalb sehr lesenswert. Vor diesem Hintergrund erscheint das Risiko der Kanonisierung, des Festschreibens der Themen der Bewegung, abgemildert. Dem AK Wantok geht es „nicht darum, Wahrheiten zu verbreiten, autonome Politik oder Identität zu normieren, sondern konkrete Vorschläge zur Diskussion anzubieten“ (S. 13). Das ist mehr als gelungen, denn eines könnten die verschiedenen Perspektiven und individuellen Blicke gemeinsam haben: Die Blickrichtung -“ und die Erkenntnis, dass hinter scheinbar Statischem wirbelnde und wuselnde Dynamiken sichtbar werden können. Solange nur alles in Bewegung bleibt.

ak wantok (Hg.) 2010: "Perspektiven autonomer Politik". Unrast Verlag, Münster.

ISBN: 978-3-89771-500-4. 400 Seiten. 18.00 Euro.

Erstveröffentlichung durch Andrea Strübe und Sebastian Friedrich unter kritisch-lesen.de Nr. 2

Alles was uns fehlt ist die Solidarität

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen

Ein Buch zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg).
Am 31. Juli 2007 wurden in einer spektakulären Aktion Axel, Florian und Oliver bei Brandenburg an der Havel und Andrej Holm in Berlin wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) verhaftet.

Bereits im Jahr zuvor begann das Bundeskriminalamt (BKA) mit Ermittlungen und der Beschattung gegen die vier und weitere in den Augen des BKA Verdächtige. Seit 2001 liefen verschiedene Ermittlungsverfahren gegen mehr als ein Dutzend Verdächtige, die jedoch mangels Tatverdacht in den Jahren ab 2008 eingestellt wurden.

Zu Verurteilungen kam es lediglich gegen Axel, Florian und Oliver, wobei der ursprüngliche Vorwurf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach §129a nicht aufrecht erhalten werden konnte. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2007 ist die mg lediglich eine kriminelle Vereinigung, da sie nicht geeignet sei, den „Bestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu gefährden.

Das schmale Bändchen Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen: Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg), das vom Einstellungsbündnis jetzt vorgelegt wird, versteht sich nicht als umfassende Auswertung der Solidaritätsarbeit, wohl aber als „Handreichung für alle, die sich mit Antirepression auseinandersetzen, die von Repression betroffen sind oder sein könnten.“

Verbundenheit

Kann es eigentlich distanzierende Solidarität geben? Unweigerlich stellt sich diese Frage. Auch in der Arbeit des Bündnisses gestaltete sich die Antwort darauf sehr kompliziert, je nach politischem Hintergrund der Akteure. Die -“ defensive aber grundlegende -“ Forderung nach Einstellung der Verfahren und Abschaffung des §129a bot zwar eine „erste gemeinsame inhaltliche Basis“, darüber hinausgehende Fragen wie die nach der Legitimität der Zerstörung von Kriegsmaterial blieb einige Zeit umstritten. Die Erkenntnis des Zusammenhangs zwischen Aggression nach außen und Repression nach innen musste sich erst erstritten werden.

Solidaritätsarbeit findet naturgemäß mit erheblichem Gegenwind statt, vor allem auch mit medialem. Während es im Fall von Andrej Holm relativ schnell gelang, eine auch internationale Solidarität zu entwickeln -“ schließlich stand er für kritische Wissenschaft -“ versuchten Medien entlang der Linie „Stellung zu praktischem Antimilitarismus“ diese von den Verfahren gegen Axel, Florian und Oliver zu spalten, um diese zu isolieren.

Damit wurde das Konstrukt der Bundesanwaltschaft von Andrej Holm als intellektuellem Kopf der mg und Axel, Florian und Oliver als den ausführenden Brandsatzlegern bedient. Während das Medienecho hinsichtlich Andrej half, den ganzen Fall bekannt zu machen, verschob sich der Schwerpunkt der Wahrnehmung bis zum Prozessbeginn auf Axel, Florian und Oliver.

Entscheidend ist die eigene Öffentlichkeits- und Pressearbeit, aber auch die Bedienung des öffentlichen Interesses der Medien, so die Bilanz der Autoren. Denn mit der zunehmenden Dauer des Prozesses nahm nicht nur das Interesse der Medien ab. Insbesondere die bürgerlichen Medien blendeten auch gerne den politischen Kontext aus oder reduzierten die Skandalisierung wie bei Andrej Holm auf dessen Überwachung durch das BKA.

Grabenkämpfe


Auch für eine Reihe Linker war es offenbar nur schwer zu verdauen, dass sich der §129a ff. gegen alle richtet, die sich nicht mit dem Kapitalismus, mit Ausbeutung und Unterdrückung abfinden wollen und nach Wegen suchen, das herrschende System zu überwinden.

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist allerdings schnell zusammengezimmert. Der Logik der Ermittlungsbehörden sind kaum Grenzen gesetzt. Als mg verdächtig gilt bereits, wer einen gut sortierten Bücherschrank hat mit Werken von Marx, Lenin, Luxemburg, Liebknecht, Karl-Heinz Roth, Joachim Hirsch, Wolf Wetzel, Sebastian Haunss oder Gerhard Hanloser und Zeitschriften wie wildcat oder iz3w liest. Auch diejenigen, die keine derartige Literatur besitzen machen sich verdächtig: Die gelten dann eben als besonders konspirativ.

Die Solidaritätsgruppe arbeitet heraus, dass alles darauf hinauslief, einen politischen Prozess zu führen, statt einer „Unschuldskampagne“, die darauf abzielt, nur die Verhaftung, einige Ermittlungsmethoden und -hintergründe zu skandalisieren. Auch wenn der Preis für die zunehmende antimilitaristische Schwerpunktsetzung und die auf Axel, Florian und Oliver das Wegbleiben vieler Befürworter einer bürgerlichen breiten Öffentlichkeit war. Problematisch stellte sich an der Frage der Mitarbeit der Beschuldigten im Einstellungsbündnis heraus, dass die §129/a/b schnell auch diejenigen, die sich solidarisch zeigen, Kontakt zu ihnen haben oder politisch Position beziehen, zur kriminalisierten Vereinigung hinzugerechnet oder auch als Zeugen geladen werden können.

Praktische Solidarität -“ Knastarbeit


Sehr konkret beschäftigt sich die Solidaritätsgruppe mit dem Thema Knastarbeit und den Konsequenzen der Haft für die Betroffenen und öffnet damit auch den Blick für die Situation vieler -“ nicht nur politischer -“ Gefangener. Sobald Axel, Florian und Oliver ihre Haft antreten müssen haben sie als nicht Vorbestrafte gute Chancen auf offenen Strafvollzug oder als Freigänger tagsüber den Knast zu verlassen. Dazu müssten sie sich jedoch den Entscheidungen der Strafvollzugskommission unterwerfen, was unter anderem bedeutet, sich auf die Erforschung der Persönlichkeit und Lebensverhältnisse, insbesondere das „Verhältnis des Gefangenen zu seiner Tat bezüglich einer Schuldeinsicht“, einzulassen. Eine Kooperation ist Voraussetzung für den offenen Vollzug, eine vorzeitige Entlassung, mit politischen Folgen: „Es ist kein kämpferisches Verhältnis mehr.“

Keine Plädoyers, aber ein Urteil

Die Anwälte der Beschuldigten legten in einem Beweisantrag dar, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass das „BKA und BAW gegen mutmaßliche -šradikal-˜- Redakteure bewusst unter einem falschen Label ein §129a Verfahren eingeleitet hatten, um so den ganzen Verfolgungsapparat einsetzen zu können.“ Das Urteil in dem politischen Prozess stand schon vor den Plädoyers und trotz einer teilweise schwachen Indizienlage fest. Die Vorwürfe, die drei wären Mitglieder der mg wurden zum Teil mit durchsichtigen Spitzelinformationen -“ die nicht bewiesen werden konnten und mussten -“ und anderen fadenscheinigen Beweisen belegt. Besonders bekannt wurde in dem Zusammenhang, dass sich das BKA an der Militanzdebatte in der Interim mit zwei Textbeiträgen beteiligte, um die mg zu einer Stellungnahme zu provozieren. Der dazu vernommene BKA Zeuge stritt dies erst ab und log damit. Was das Gericht nicht daran hinderte, seine sonstigen Angaben für glaubwürdig zu halten.

Gerichtsfeste Belege gab es lediglich für die versuchte Brandstiftung. Deshalb agierten die Anwälte politisch und verzichteten auf Plädoyers. In den politischen Beweisanträgen kamen sie zuvor zu dem Schluss: „Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriege ist legitim; frei nach dem Motto: -šWas in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden mehr anrichten.-˜“

Das Einstellungsbündnis arbeitet als Motiv heraus, dass die Ermittlungsbehörden bewusst den Versuch unternahmen, über den mg Prozess an mutmaßliche radikal- Autoren heranzukommen. Der ursprünglich als Grundlage des Ermittlungsverfahrens angegebene Kontakt zwischen Andrej Holm und Florian reichte im Urteil gerade noch als Beleg für konspiratives Verhalten.

Eine Erfolgsstory


Die Solidaritätsgruppe unterstreicht in ihrem Resümee, dass ihre Arbeit trotz teilweise gravierender Schwächen erfolgreich war und macht das daran fest, dass sich das Bündnis trotz seiner Heterogenität nicht hat spalten lassen. Die Repression hat vielmehr auch Leute zusammengebracht, die sonst nie zusammengekommen wären und so die Organisiertheit vorangetrieben. Das ist nicht immer so, denn es gibt zahlreiche andere politische Prozesse, die nicht derartig prominent sind wie das mg Verfahren.

Jedem daran Beteiligten sei das Buch zu empfehlen.

Veranstaltungen zum Buch



Veranstaltung in Berlin: Linke Buchtage
Samstag 4.6., 12h, Blauer Salon, Mehringhof, Gneisenaustraße 2a

Veranstaltung in Münster
Freitag 17.6., abends, Ladenlokal ohne Namen, Nieberdingstraße 8

Anlässlich der Buchveröffentlichung “Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen- lädt das Einstellungsbündnis zu Veranstaltungen ein. Mitglieder des Soli-Bündnisses unterhalten sich über Solidarität, Antirepressionsarbeit, Streitkultur, Antimilitarismus, Knast u.a.m.

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren 2011: "Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen: Zu den Verfahren und dem Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)" Edition Assemblage, Münster.
ISBN: 978-3-942885-00-3.
86 Seiten. 4.80 Euro.

Zuerst veröffentlicht in "kritisch-lesen Nr. 4"
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