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NoTAV: Allgemeine Mobilisierung gegen den Angriff auf die Blockaden im Val di Susa

Die Vorgänge bei der gestrigen brutalen Räumung der friedlichen Blockaden gegen das TAV Projekt im Val di Susa beschreibt ein Augenzeugenbericht:

"Die Stunde X ist nun also gekommen. Schneller als ich es fassen konnte. Gestern mittag habe ich noch mit meiner Familie im Fluss Clarea gebadet, gelacht und gescherzt. Gestern abend an einem wunderbaren Fackellauf mit ca. 5.000 Leuten teilgenommen, der nochmals entschieden darauf hinweisen sollte, keine Gewalt anzuwenden. Abendessen an der Mahnwache. Ich war unruhig, weil ich als einzige einen 13-jährigen Sohn dabei hatte, aber die Stimmung war gut und aufmunternd. Wir legen uns in unsere Schlafsäcke. Aber es ward uns keine lange Ruhe gewährt. Um ca. 4.50 ging das Feuerwerk los, mit dem der Alarm ausgelöst wurde. Und dann kamen sie, die "Ordnungskräfte", die "Forze dell'ordine", Autobahn gesperrt, ich weiß nicht wie viele Einheiten, von mehreren Fronten, und sofort mit Tränengas, heftig, heftig. All unsere Blockaden haben nicht gehalten. Da ich keine Heldin bin, habe ich meinen Sohn wider Willen geschnappt, und wir sind auf und davon, stundenlang, über die Berge, ich weiß gar nicht mehr über welche Wege. Hubschrauber, die uns beobachten, scheinbar viele Autos, die von den Baggern zu Schrott gemacht wurden, angeblich 25 verletzte Polizisten u. ca. 4 verletzte No TAV. Es war schrecklich. Nun wird seitens der befreundeten Gewerkschaften der Streik ausgerufen. Und die No TAV-Mitstreiter blockieren die Straßen im Susatal. Ich bin müde, aber froh, dass uns nichts passiert ist und ich bin verdammt stolz darauf, eine No TAV zu sein.

Das Ganze soll im Sinne des Rechtsstaats abgelaufen sein! Italien ist kein demokratischer Staat! Italien ist kein demokratischer Staaat!

M.


Die NoTAV Bewegung steckt den Kopf jedoch nicht in den Sand. Es gibt einen Aufruf zu einer Protestaktion heute abend, den wir dokumentieren:

ALLGEMEINE MOBILISIERUNG GEGEN DEN ANGRIFF AUF DAS SUSATAL


DIENSTAG, 28. JUNI,  20.30

FACKELUMZUG IN SUSA

START AM BAHNHOF

Montag, 27/6/20011, haben Polizeikräfte im Morgengrauen die No Tav-Aktivisten, die die Maddalena von Chiomonte besetzt hielten, aufs heftigste angegriffen:

- Ein Greifbagger Itaci 280 ist auf kriminelle Weise eingesetzt worden, der Fahrer hat Birkenstämme beiseitebefördert und dabei unverantwortlich riskiert, junge No Tav-Aktivisten, die symbolisch den Ort belagerten, um der Gegnerschaft des Susatals gegen dieses schädliche, unnütze, kostspielige Projekt Ausdruck zu verleihen, gefährlich zu verletzen;

- Tränengas wurde in großen Mengen und blind eingesetzt; Zelte, die auf dem Gelände der Berggemeinschaft aufgebaut waren, wurden dabei in Brand gesetzt;

- Ein zur Einnahme des Geländes eingesetzter Bagger hat die Autos der Bürger, die am Wegesrand zum Eingang der E-Werk-Zentrale geparkt haben, beschädigt;

- Die Bürger, die sich friedlich und entschieden dem Baubeginn entgegengesetzt haben, sind bis in dieWälder hinein verfolgt worden oder beim Verlassen des geplanten Baugeländes gefilmt und datentechnisch gescannt worden, wobei dessen Einnahme elementaren Rechtsvorschriften widerspricht...

Nur der entschiedene friedliche Widerstand der Demonstranten hat verhindert, dass sich der militärische Angriff in eine Menschenjagd nach dem antidemokratischen Muster klassischer Diktaturen verwandelte.

Eine Regierung, die in ihren Reihen eversive Elemente der P4-Loge und eine Regionalregierung vereint, die öffentlich durch den Skandal des Gesundheitswesens kompromittiert ist, möchte den Susatalbewohnern Lektionen in Rechtsstaatlichkeit erteilen, Susatälern, die seit mehr als 20 Jahren demokratisch für den Schutz und den Erhalt ihrer Heimat eintreten, um Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsplätze zu garantieren.

Die historische, internationale Bahnlinie Turin-Lyon besteht bereits, und diese ist nur zu einem Drittel ihrer Kapazität ausgenutzt.

Virano mit seinem “Observatorium- täuscht weiterhin Italien und Europa und will ein ökologisch und wirtschaftlich schädliches Projekt durchdrücken, das den staatlichen Schuldenberg in einen noch tieferen Strudel ziehen würde. Und das angesichts der Vorhaben, die Krankenhäuser von Susa und Avigliana zu schließen oder zusammenzustreichen, und das, während man der staatlichen Schule und den Fabrikationsstätten im Susatal  lebenswichtige Mittel streicht. Sie wollen unsere Quellen anzapfen und zerstören, Luft und Boden verschmutzen, Häuser abreißen!

Halten wir sie auf! RESISTERE PER ESISTERE (Resistenz für die Existenz)!

KOMMT ALLE DIENSTAG ABEND NACH SUSA, DAMIT WIR BALD WIEDER DIE MADDALENA EINNEHMEN!

Bussoleno 27/6/2011      
IL MOVIMENTO NO TAV

Val di Susa: Solidaritätserklärung des S21 Blockiererfrühstücks an die NoTAV Bewegung

Proteste gegen den TAV im Val di Susa am 6. November 2005
Foto: Ocelon1444 / wikipedia.it
Lizenz: GNU Free Documentation License, Version 1.2
Gestern wurden die Blockaden im Val di Susa gegen das TAV Projekt mit Wasserwerfern und Tränengas geräumt. Heute morgen hat das Blockierfrühstück am Grundwassermanagement in Stuttgart einmütig eine Solidaritätserklärung für die AktivistInnen im Susatal verabschiedet:

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir sind entsetzt über die erneute Polizeigewalt gegen eure beeindruckende Bewegung: das riesige Polizeiaufgebot, die Wasserwerfer, das Tränengas, die Zerstörung der Mahnwache. Uns erinnern die Berichte, die wir erhalten an unsere schlimmsten Erlebnisse, an den „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010.
Aber die Informationen, die wir bisher bekommen haben über Aktionen wie Straßenblockaden und Proteststreiks machen uns zuversichtlich, dass ihr euch durch die erneute Polizeigewalt genauso wenig klein kriegen lasst wie wir nach dem 30.9. und wie ihr selbst bei verschiedenen Gelegenheiten. Unser Protest hat nach dem 30. 9. seine größten Demonstrationen mit über 100.000 TeilnehmerInnen erlebt, ihr habt 2005 ein von der Polizei in einem brutalen Einsatz besetztes Gelände mit einer entschlossenen Massenaktion wieder befreien können. Wir sind zuversichtlich, dass ihr auch auf diese Polizeigewalt eine angemessene Antwort finden werdet.

Wir werden euren Kampf in Stuttgart weiter bekannt machen und hoffen, mit vielen AktivistInnen zu eurem Forum von 26. bis 30. August zu kommen. Wir denken, dass wir viel von euren Erfahrungen lernen können. Zum Beispiel sind Gewerkschaften, die zu Streiks gegen Stuttgart 21 aufrufen, für uns noch Zukunftsmusik.

Unsere Proteste haben viele Gemeinsamkeiten. Unter anderem haben wir es beide mit Gegnern zu tun, für die die besseren Argumente und die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Umwelt nicht zählen, sondern nur Macht und Profite -“ und die deshalb immer neue Anläufe unternehmen, ihre zerstörerischen Projekte gegen den Widerstand der Bevölkerung durchzusetzen. Wir wünschen euch und uns den erforderlichen langen Atem.

Alle gemeinsam gegen zerstörerische Großprojekte
Oben bleiben!

Wer die Macht hat, hat das Recht: BGH bestätigt Urteil gegen Kriegsgegner im militante-gruppe-Prozess

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.

„Wer die Macht hat, hat das Recht“, kommentiert Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren den BGH-Beschluss. Er ist von dem Ergebnis nicht überrascht: „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.

Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben -“ und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden -“, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Mit der BGH-Entscheidung vom 3. Mai, die den Betroffenen dieser Tage zugestellt wurde, hat der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts die Revision der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt (Aktenzeichen: 3 StR 277/10). In dem zehn-seitigen Beschluss rügt der BGH sowohl den Staatsschutzsenat des Kammergerichts wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen eines Organisationsverschuldens: Das oberste Berliner Strafgericht hätte, laut BGH, die Bundesanwältin Vanoni als Zeugin laden müssen, um aufzuklären, warum sie ohne richterlichen Beschluss Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten angeordnet hat. Die Anwälte werden Rechtsbehelfe gegen den BGH-Beschluss einlegen. (Anhörungsrüge, Gegenvorstellung oder Verfassungsbeschwerde haben aber keine aufschiebende Wirkung.)

Quelle: Pressemitteilung Einstellungsbündnis

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
- Thomas Herzog, Postbank Essen, Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100 43, Verwendungszweck: Sonderkonto
- Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007

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