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Revolution an der Tanzbar: R.I.P. Gil Scott Heron

Heute verstarb Gil Scott Heron. Er war ein amerikanischer Dichter, Musiker und Autor, der vor allem für seine Arbeit in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren bekannt wurde, aber bis heute noch aktiv war. In seiner Zusammenarbeit mit dem Musiker Brian entwickelte er seine ganz eigene musikalische Fusion aus Jazz, Blues und Soul-Musik und verband lyrischen Inhalt mit Statements zu sozialen und politischen Fragen der Zeit. Die Alben "Pieces of a Man" und "Winter in Amerika" legten bereits in den frühen 1970er Jahren die Grundlagen für die spätere "afroamerikanischen" Genres wie Hip Hop und Neo Soul. Scott-Heron's Arbeit ist oft mit schwarzen militanten Aktivismus verbunden er erhielt nicht nur von Kritikern viel Lob für eine seiner bekanntesten Kompositionen:



Mein persönlicher Lieblingstitel:



Die sechsteilige Doku über Gil Scott Heron stellte den Künstler vor:


Einstellung aller Verfahren gegen S21 - GegnerInnen und Gegner - Amnestie jetzt!

Liebe Stadtplanredaktion,
erst einmal vielen Dank, dass ihr das juristische Nachtreten gegen S21-Gegnerinnen und Gegner in eurer letzten Nummer thematisiert habt. Inzwischen wurde ja auch einiges in der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht.

Ich möchte den Gedanken von Hannes Rockenbauch im Brief an Heiner Geissler in derselben Ausgabe aufgreifen, wo er schreibt: "Bei jeder gewerkschaftlichen Schlichtung gibt es eine Maßregelungsklausel. In der Regel werden alle in der Auseinandersetzung angestrengten Strafverfahren gegen Streikende eingestellt."

Ich denke es ist an der Zeit, dass alle Kräfte des Widerstands gegen S21 die Forderung "Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegnerinnen und Gegner - Amnestie jetzt" an die neue Landesregierung stellen und mit vielfältigen Aktionen Druck dafür erzeugen.

Dies ist um so dringender, als der absolute Kriminalisierungswille der Staatsanwaltschaft ungebrochen scheint : Im Fall von Birgit Th., über den ihr auch berichtet, wurde von der Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.

Zur Erinnerung: Birgit Th. wurde wegen eines Schubsers gegen einen Polizisten zu 3600 Euro Strafe verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen sie beantragt . Im Prozess forderte die Staatsanwaltschaft dann 4 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldbuße von 1500 Euro. Es  ist zu befürchten , dass die Staatsanwaltschaft diesen ursprünglichen Strafantrag nachträglich durch die Revision noch durchsetzen will.

Dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft beschränkt sich im übrigen nicht nur auf S21 Gegner. Das von strafrechtlicher Verfolgung betroffene Spektrum reicht von Gegnern des Bundeswehrgelöbnisses 2010 bis zum verdi- Jugendsekretär.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit, in dem ich mitarbeite, diskutiert deshalb nicht nur über eine Kampagne zur Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner- Amnestie jetzt, sondern auch darüber, wie ein fortschrittliches Versammlungsgesetz  auf antifaschistischer Grundlage aussehen kann.

Zu dieser Diskussion möchte ich euch und alle Leserinnen und Leser des Stadtplan einladen.

Oben bleiben!
Wolfgang Hänisch

Zuerst veröffentlicht als Leserbrief in Stadtplan 3 /2011, Fraktionszeitung der SÖS / Linke Stuttgart


Weitere Infos bei www.versammlungsrecht.info


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