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FDP und Anne Will: Wähler behutsam abkochen!

Röslers oft wiederholte Pointe bei der Parteizelebration der FDP: Setzt man einen Frosch ins kochende Wasser, springt er sofort heraus. Setzt man ihn ins kalte, merkt er zunächst nichts. Auch nicht, wie das Wasser behutsam erhitzt wird. Wenn er dann aufmerksam wird, ist er für den Rettungssprung schon zu schwach.

Angeblich sollte das was sagen zu Röslers Charakter. Das habe ich nicht verstanden, ist aber auch egal. Viel wichtiger die Anwendung auf die Behandlung von Wählern. Langsam abkochen - nichts überstürzen - Ruhe verbreiten. Genau so waren auch die Vorschläge, die rundherum feilgeboten wurden. Mit Brüderle war ohnedies alles klar. Er hatte den Schmunzelmund hochgebunden und versuchte zu bellen. Es wirkte entschlossen - für ungefähr fünf Minuten. Sonst will die FDP ab jetzt allseitig zuschlagen. Nicht mehr nur auf eine Stelle. Am ganzen Leib soll es dieses Mal blaue Flecken setzen. Aber behutsam übers Körperganze hin dekoriert.

Bei "Anne Will" am Abend noch einmal das gleiche Rezept: Unendlicher Aufschub. Vor dem Zuschlagen.

Der Ankündigung nach sollte es große Gegensätze geben. Die einen für hair-cut der griechischen Schulden, die anderen für tapferes Weiterzahlen bis zum jüngsten Gericht.

Im Lauf der Diskussion stellte sich aber heraus, dass vier von den fünf Diskutanten völlig einer Meinung waren: am Ende muss natürlich der Schuldenschnitt kommen. In den ihnen vergönnten Minuten ruhiger Überlegung legten die Erregten einander dar, dass man von einer Schuldenhöhe wie der Griechenlands nie runterkommt. Durch alles Sparen nicht. Wenn es stimmt, dass der Export nur acht Prozent ausmacht vom griechischen Sozialprodukt, ergibt sich das für einen flinken Rechner von selbst. Die ehemals für die Familien Geld einschickenden in Deutschland arbeitenden Griechen haben inzwischen in der Regel Familien hier gegründet - und brauchen ihr Geld selbst. Und der Tourismus wird sich kaum schnell ankurbeln lassen. Die Zinseszinsregeln sind von der EU bisher auch noch nicht abgeschafft, soweit man hört. Also muss ohne Schuldenstreichung jedes Jahr mehr bezahlt werden.

Witzig beim Ganzen nur: die feurigen Befürworter des Weiterzahlens sahen das im Endeffekt nicht anders. Warum dann trotzdem weiterblechen -als ob nichts wäre? Einheitsantwort: "Beunruhigung absolut vermeiden". Überzeugend wurde ganz deutlich vorausgesehen, wie Banken und anschließend Wähler reagieren würden. Panik! Auflehnung! Durcheinander!

Also wurde erbittert der Aufschub empfohlen! Bis wann? Dahin denken wir jetzt noch nicht. Und sonst: Die Medien müssen her! Auch die Parteien! Alle staatlichen Organe. Und strengste Geheimhaltung ist unerlässlich.  Gnade Gott dem Spion, der ausgeplaudert hat, dass es wirklich die Geheimkonferenz über Griechenland gab, die es nicht geben durfte. Wegen der notwendigen Stillhaltung des verängstigten Publikums. Was Schäuble mit so einem anstellt, wollen wir uns gar nicht ausmalen. Damit wurde bei "Anne Will" das letzte Regierungsprinzip enthüllt, das alle Parteien eint. Aufschub! Dieses Jahr läuft doch alles noch! Und nächstes vielleicht auch noch. Und bei viel Glück - bis zu den Wahlen! Die FDP hat gute Vorsätze gefasst, um dabei weiterzumachen. Und wenn das nicht so hinhaut - SPD und GRÜNE stehen bereit. Zum Kaltwasserzugießen für das behutsam abzukochende Publikum. Und für die Banken natürlich auch.

PS: Hochhuth kapierte wirklich nichts. Und beschuldigte noch Schäuble wegen landesüblicher Gegenspionage gegen Untergebene. Der wird sicher nie mehr eingeladen.

Kampagne „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zu einer Kampagne „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“ auf:

Einstellung aller Verfahren gegen S21 Gegnerinnen und Gegner!
Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz!


Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Proteste gegen Stuttgart 21 sind nur eine von vielen Bewegung die immer wieder mit dem Vorwurf des „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ konfrontiert werden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.

Mit der Kampagne: „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“

möchten wir über diese Tendenz aufklären, Tipps im Umgang damit geben und nicht zuletzt den Widerstand hiergegen organisieren.

Repression bei Demonstrationen

Tausende Menschen mussten am 30.9.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten bedeutet. Entgegen der staatlichen Darstellung der Ereignisse handelte es sich nicht um eine besondere „Eskalation der Ereignisse“, sondern um eine transformierte Form der üblichen Polizeitaktiken. Das neue an den Geschehnissen war, dass die Repression „die Mitte der Gesellschaft“ erreichte. Nicht einmal die Medien, die sonst häufig unkritisch die Darstellung der Polizei übernehmen, konnten den breiten, bunten und vielfältigen Protest „linksextremen Chaoten“ in die Schuhe schieben.

Es wäre falsch der staatlichen Rechtfertigung des Vorfalls als „einmaliges Ereignis“ Beachtung zu schenken. Vielmehr ist es notwendig eine grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen der Polizei zu formulieren. Ob gegen CastorgegnerInnen im Wendland oder AntifaschistInnen in Dresden. Angriffe mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen demokratische Versammlungen sind durch nichts zu legitimieren!

Wir fordern daher:
  • Wasserwerfer abwracken, Pfefferspray verbieten.
  • Für ein Recht auf körperliche Unversehrtheit von Demonstrantinnen und Demonstranten!

Kriminalisierung von Demoanmeldern

Insbesondere die Anmelder von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. So wurden alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 sieben (?) Versammlungsanmelder als „ungeeignet“ abgelehnt -“ obwohl sie größtenteils noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Neben den Kriminalisierungen im Vorhinein wird oft während der Veranstaltung Druck auf die Anmelder ausgeübt. Nicht selten werden die Anmelder auch im Nachhinein juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.

Wir fordern:
  • Schluss mit der Kriminalisierung von Versammlungsanmeldern
  • Gegen die willkürliche Ablehnung von Anmelderinnen und Anmeldern: Versammlungsfreiheit muss für alle gelten
  • Vorrang des demokratischen Rechts auf die Meinungsfreiheit und öffentliche Information gegenüber kommerziellen Interessen
Filmen bei Demonstrationen
Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Filmen friedlicher Demonstrationen immer wieder gerichtlich untersagt wird. Besonders bedenklich sind diese „Einsatzdokumentationen“ vor dem Hintergrund schwammig formulierter Regelungen der Löschfristen und einer unklaren Form der Verwendung des Materials.

Blockieren

Häufig behaupten Politiker und Polizisten Blockaden würden den Straftatbestand der „Nötigung“ erfüllen. De facto besteht hierzu ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes seit 1995. In seiner jüngsten Entscheidung hat das BVerfG am 30.03.2011 festgelegt, dass Art. 8 Abs. 1 des GG auch Sitzblockaden mit einschließt. „Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden.“
Friedliche Sitzblockaden sind folglich durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt!

Seit Beginn der 1980er Jahre wurde eine sogenannte „Wegtragegebühr“ eingeführt. Blockierer die durch die Polizei weggetragen werden begehen demnach eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Bußgeld über 40 Euro pro Beamter/in bezahlen.

Das Stuttgarter Bündnis fordert:
  • Abschaffung der Wegtragegebühr!
  • Stoppt die Kriminalisierung von BlockiererInnen!
Versammlungsfreiheit als Grundrecht
Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform sollte unter der CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sagt klar:
  • Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
  • Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz auf antifaschistischer Grundlage!
Für ein Versammlungsgesetz das Protest ermöglicht
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.

Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brockdorfurteil, BVG). Das ist der Kerngedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken der Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!

Aktiv werden
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür Kämpfen.
Beteiligt euch an Demonstrationen, Solidarisiert euch mit den Opfern der Repression und engagiert euch für Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung und das Forum für Versammlungsfreiheit am 30.9. können nur der Auftakt sein!

Wir bleiben dabei:
  • Ja zur Versammlungsfreiheit!
  • Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
  • Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz auf antifaschistischer Grundlage
Für die Einstellung aller Verfahren
Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :
Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte.

1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen , die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung (Ministerpräsident war Filbinger!) das Offenburger Abkommen (auch eine Art Schlichtung) abgeschlossen, dass u.a. die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.

An diese Erfolge möchten wir mit der Kampagne anknüpfen. Unterstützt die Forderung -“ sammelt Unterschriften - beteiligt euch an Aktionen!


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