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Was mir heute wichtig erscheint #257

Abstimmung: Ab sofort darf jedeR darüber abstimmen, wie die diesjährigen Proteste im Rahmen der Kampagne "Freedom Not Fear 2011" aussehen sollen.

Hungerstreik: Seit mehr als vier Wochen befinden sich in Griechenland etwa 300 Migranten im Hungerstreik. Die meist aus Nordafrika stammenden Hungerstreikenden fordern die Legalisierung aller MigrantInnen und Flüchtlinge in Griechenland. Meistens langjährig in der griechischen Landwirtschaft beschäftigt haben sie dennoch nur minimale Aufenthaltsrechte - wenn überhaupt. Inzwischen befinden sich viele der Hungerstreikenden in Griechenland in einem lebensbedrohlichen Zustand. Inzwischen sind 100 von den 300 in Krankenhäuser eingeliefert. Die Unterstützer rufen dazu auf, Solidaritätsaktionen zu organisieren wie in Paris oder zumindest Solidaritätsmails oder -faxe an die Verantwortlichen zu schicken.

Unmenschlich: „Die Nothilfe ist keine Hilfe,“ sagt Ahmed. Der junge Palästinenser muss es wissen. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt und er landete in der Nothilfe. In Basel, wo Ahmed seit mehreren Jahren lebt, erhalten NothilfebezügerInnen 12 Franken pro Tag. Schlafen können sie in der Notschlafstelle, welche tagsüber geschlossen bleibt. Ahmed musste  sich wöchentlich bei der Fremdenpolizei melden. "Nothilfe: Zwangsmassnahme statt Grundrecht"

Paradigmenwechsel: Sei Wochen finden die größten Proteste gegen Sozialabbau und der massivsten Einschränkung der Gewerkschaftsfreiheit seit Jahrzehnten in Wisconsin und anderen US-Bundesstaaten statt. Einen Überblick über die Situation, die Hintergründe der Proteste und die beteiligten Gewerkschaften zu erhalten, gibt die FAU-IAA, die ein Gespräch mit John Trumpbour, dem Forschungsleiter des Labor & Worklife Program der Harvard Law School führte. Das "Peoples Video Network" zeigt einen Film zur Besetzung des Parlaments auf labournet.tv, Ewen MacAskill führt im Freitag vom 03.03.2011 ebenfalls einiges zu dem "Laboratorium für soziale Reformen" aus, den Wisconsin mehr als ein Jahrhundert lang darstellte. Lotta Suter stellt in der WOZ einen Paradigmenwechsel in Sachen Geopolitik fest: "Auf einmal sind "die Araber" nicht mehr eine Bedrohung, sondern eine Bereicherung für die US-amerikanische Demokratie. Auf einmal skandieren die patriotischen US-GewerkschafterInnen "Tunis, Kairo, Madison" und sind stolz auf die internationale Dimension ihres Protests."
 
Terrorismuskonstruktion: Am 6. Juli 2010 wurden drei Personen von einem Sondereinsatzkommando der Wiener Polizei (WEGA) in ihren Wohnungen überfallen. Sie wurden verhaftet, ihre Wohnungen wurden auf wüste Weise durchsucht und Gegenstände beschlagnahmt. Am selben Tag gab es einen Einbruch in ein selbstverwaltetes Vereinslokal -“ dort wurde ebenfalls alles abfotografiert und Verschiedenstes von den Verfolgungsbehörden mitgenommen. Zwei Wochen später wurde eine vierte Person verhaftet. In ihrer Abwesenheit zertrümmerte die Polizei mit Hilfe eines Rammbockes ihre Wohnungstür und beschlagnahmte im Zuge der Durchsuchung weitere Gegenstände. Mehr dazu bei der Soligruppe.

Nachspiel: Das Bündnis "Dresden Nazifrei" soll eine "kriminelle Vereinigung" nach §129 sein. Das geht aus einem Vermerk im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung am Abend des 19. Februar im Pressezentrum des Bündnisses hervor. "Dresden nazifrei" hatte die erfolgreichen Proteste gegen einen der größten Neonaziaufmärsche Europas an diesem Tag koordiniert.

Isolationshaft: "Innerhalb von drei Tagen sind im Baskenland elf Personen durch Guardia Civil und französische Polizei verhaftet worden. Im französischen Baskenland wurden am Montag vier Personen und am Mittwoch drei Personen durch die franz. Polizei festgenommen. Die Guardia Civil nahm unterdessen am Dienstag vier Personen in Bilbao fest. Diese sollen Mitglieder eines “legalen- Kommando der ETA sein. Zwei der durch die Guardia Civil Festgenommenen mussten nach der Verhaftung in ein Madrider Krankenhaus gebracht werden. Nach Angaben der Behörden sollen sie sich selbst verletzt haben. Sie befinden sich weiter in Incommunicado Haft." Via Freunde des Baskenlandes

Selbstmord: Nach 15 Jahren als Geduldeter in Deutschland hatte ein nepalesischer Flüchtling die Ankündigung seiner Abschiebung durch die Ausländerbehörde Gifhorn erhalten. Der Mann hielt das nicht mehr aus und setzte seinem Leben ein Ende. Siehe auch: "Selbstmord eines Asylbewerbers aus Meinersen". und die "junge Welt": "Das Personal der Behörde muß ausgetauscht werden"

Positionierung: "Zahlreiche Wissenschaftler und Pädagogen haben die Bundesregierung in einem offenen Brief aufgefordert, die "Extremismusklausel" zurückzunehmen. Diese forciere ein gesellschaftliches Klima des Misstrauens. Demokratie sei "kein reines Glaubensbekenntnis" - sondern lebe "von kontroversen Haltungen und Debatten"." Das Schreiben ist bei NPD-BLOG.INFO dokumentiert.

Neuerscheinung: Nächste Woche erscheint das neue Album "Endgame" von "Rise against". Ein Vorgeschmack gibt die erste Singleauskopplung „Help is on the Way“. (Via bierblumenzwiebel).

Spassbremsen: So ganz verstanden hatte das ein Facebookfreund nicht, dass auch ich den Gutti zurückwill und sich prompt "entfreundet". Naja. Dabei ist Gutti doch schon auf der Flucht und mir ging es eigentlich nur darum, in dieser Facebookgruppe - deren Mitgliederzahl innerhalb weniger Minuten auch schon mal um ein paar Millionen hin oder her schwankt - ein wenig herumzustänkern. Aber die Geister die ich rief, werd' ich halt nicht los. Egal, wenigstens in Berlin ließen sich bei der heutigen "Pro Guttenberg Demo" laut "Netzpolitik" nur wenige echte Fans blicken. Bei opalkatze findet sich alles Wesentliche für die Guttenberg Nachklapps: Markus Weber Die Stunde der Populisten. Die Umwidmung eines Ministerrücktritts zur Dolchstoßlegende. Genügend Grund zur Persiflage. Und eine sehr richtige Bemerkung von Herrn Häkelschwein.

nachschLAg: Ein unvollständiger Wochenrückblick über die Entwicklung in Lateinamerika.

Verfügbar: "Die Dokumente, in denen die Details der neuen Anklagepunkte gegen den mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning aufgelistet sind, stehen mittlerweile im Internet zur Verfügung. So können die insgesamt 22 neu gegen Manning erhobenen Anklagepunkte - darunter mit der "Unterstützung des Feindes" ein Delikt, auf das im Höchstfall die Todesstrafe steht - nachvollzogen werden." Mehr dazu bei gulli

Zukunftsweisend:
Frank Benedikt setzt sich mit dem Dilemma vieler LinkeR in Deutschland auseinander, die sich vor der Solidarität mit den Revolten in Nordafrika drücken.

Umfassend: Nicht nur im Nahen Osten ist viel los, eine Übersicht via entdinglichung auf LibCom: Workers-™ struggles in Asia (February 2011)

Kopftuch - ein Zeichen, dem sein Bezeichnetes abhanden kam

Karte mit einem Überblick über Verbote in den einzelnen deutschen Bundesländern das Kopftuch im Schuldienst zu tragen - rot eingefärbte Länder. Stand: 2007

Urheber: WikiFreund Lizenz: GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2
Was ist um das Kopftuch gestritten worden - vor allem in Baden-Württemberg! Was wurde ihm alles nachgesagt! Wenn eine Lehrerin das trage,  fordere sie die Schülerinnen unweigerlich zur Nachahmung auf, vor allem solche aus türkischen und arabischen Familien, die dafür anfällig wären. Die gewöhnlichen Mädchen solcher Herkunft, die es auch damals schon in Gymnasien gab, meinten allerdings immer mit strafendem Blick auf meine eigene Aufmachung, dass doch Lehrkräfte außerordentlich selten stilbildend für Jugendliche wirken.

Ein verdienstvoller Mann namens Grell, Verfasser des denkwürdigen Gesprächsleitfadens für Einwanderer, verbrachte Jahre glühender Leidenschaft damit, Einschleichlinge ins deutsche Gebiet zu überführen. Nach herrschender, auch gerichtlicher, Meinung sollte das Kopftuch als Bekenntnis zum Islam gelten. Ein Bekenntnis, das dem geforderten zum Grundgesetz in jedem Punkt widerspreche. Kleinliche Überlegungen, dass im Koran selbst außer einer vieldeutigen Bemerkung zum Verhüllen des Hauptes sich gar nichts über das Kopftuch findet, wurden verworfen. Eben so Hinweise auf die Frauen des Berbervolkes, die - früheste Anhängerinnen des Propheten - nie ein Kopftuch getragen haben, sollten nichts gelten. Es entbrannte und entbrennt ein Glaubenskrieg, der nicht nur in Broders "Achse des Guten" bis heute geführt wird.

Gewichtiger schienen die Einwände gegen das Kopftuch, die Frauen erhoben. Sie ließen den Koran beiseite - und dachten nur an das gängige Familienbild in jeder deutschen Großstadt - in den sechziger und siebziger Jahren. Der Mann und Familienvater voraus - die Frau mit den Einkaufstaschen einen Schritt hinterher. Patriarchat - wie es unbestreitbar in den ländlichen Teilen der Türkei herrschte, aber auch in vielen anderen maghrebinischen Ländern. Es "herrschte" - nicht als geschriebenes Gesetz, sondern als Gewohnheit von der Heimat her. Ein solches Bild von Ehe und Familie sollten die kleinen Mädchen nicht auch noch in der Schule bestätigt finden. Also Kopftuch runter! Dieses Mal weniger wegen des vermuteten Zeugnisses für die Zwangsgewalt des Koran, sondern wegen der Verführung zur ehelichen Unterwerfung.

Wer die letzten vierzehn Tage oder drei Wochen die Riesendemos in Kairo beobachtet hat, dem ist eines aufgefallen: Es gab sehr viel verschleierte Frauen unter den Protestierenden. Das allseits gefürchtete Zeichen war also vorhanden. Nur: diese Frauen hielten eigenständig Ansprachen. Sie trugen ohne männliche Begleitung selbstgemalte Transparente. Sie sangen mit. Sie schrien ihren Hals leer. Und zwar keineswegs chorisch, wie es das auch in Pop-Veranstaltungen gibt, zur Feier irgendwelcher männlicher Helden. Sondern ganz aus eigener Begeisterung.

Unterwürfigkeit? Nirgendwo sichtbar! Dem Zeichen war das unterstellte Bezeichnete völlig abhanden gekommen. Weder wurden Koranverse zitiert - noch irgendwo Ehemänner verehrt.

Wieso dann aber überhaupt noch Kopftuch? Warum nicht gleich als erstes den Fetzen vom Kopf gerissen? Wahrscheinlich aus ähnlichen Gründen wie  bei Menschen katholischer Erziehung bei Familienfesten oder dergleichen. Aus Höflichkeit gegenüber dem Herkommen. Ich selber würde mich in entsprechender Gesellschaft nicht scheuen, vor dem Altar die Knie zu beugen. Nicht aus Verehrung, sondern aus Gefälligkeit gegenüber dem Brauch.  (In Südfrankreich wurden noch in den siebziger Jahren Touristinnen genötigt, den Kopf zu bedecken beim Eintritt in eine sehenswerte Kirche. Und trugen sie sonst vielleicht auch Shorts und Sandalen an nackten Beinen. Der Kopf musste bedeckt bleiben - wenn auch vielleicht nur durch ein verknotetes Taschentuch. Niemand vermutete deshalb Bekehrungserlebnisse im Kopf darunter).

Patrick Bahners hat in seinem letzten Buch "Die Panikmacher: Die deutsche Angst vor dem Islam. Eine Streitschrift" (wird demnächst in der neuen Reihe www.KRITISCH-LESEN.de besprochen) ausführlich die Frontenbildung beschrieben, die sich im Streit um das Kopftuch entfaltete. Welche Flut von Urteilen und vor allem Vorurteilen sich da ergoss gegen die angeblichen Feinde von - wahlweise - Grundgesetz oder Frauengleichstellung. Ein ausführlicher Blick auf die Demos in Ägypten sollte  allen Eiferern die Augen öffnern: die Frauen, die sich dort mitversammelten schrien weder nach Heilighaltung des Koran noch nach Einführung der Scharia noch nach der starken Hand des Ehemanns. Sie wollten ganz offensichtlich das, was sie sich unter Demokratie vorstellten, wahrscheinlich über das Gestänge des Grundgesetzes hinaus, und sie wollten es für sich selbst. Mit oder ohne Kopftuch.

Wenn Hinschauen zur Belehrung beitragen könnte, müsste jetzt die ganze deutsche Hass-Brigade das Hetzen einstellen. Da aber warmgesessene Vorstellungen jeden Augenschein besiegen, dürfen wir in der März-Nummer von "KONKRET" das aufgewärmt lesen, was wir zu wissen haben: Die Islamisten kommen! Deutsche Frau, Deutscher Mann: seid weiterhin höllisch wachsam!

Gestern - Morgen: Über die Einsamkeit kommunistischer Gespenster und die Rekonstruktion der Zukunft

Es ist Bini Adamczak gelungen, Material, das bisher von den Antikommunisten aller Art aufgeboten wurde, um und um zu drehen, um in ihm nicht Zeugnisse des Siegs der Revolution zu erblicken, wohl aber ihrer Unbesiegbarkeit selbst in Verbrechen und Untergang.

Neunzig Jahre Oktoberrevolution. Siebzig Jahre Moskauer Prozesse. Die These Bini Adamczaks in ihrem neuen Buch: Wir können nicht erinnernd die Oktoberrevolution 1917 aufgreifen, ohne zuvor auf ihre virtuelle Aufhebung, ja Vernichtung 1937 zu stoßen.

Sie verrammelt zunächst alle Scheinausgänge. Es kann nicht neu angefangen werden im Rückgang auf Marx. Keinerlei Neujahrsschnee der guten Vorsätze, mit der Zusatzbemerkung: danach hätte es nur Verfehlungen gegeben, die aber dieses Mal garantiert alle vermieden würden. Die Theorie von Marx selbst bleibt nicht unberührt von den Taten und Untaten derer, die sich auf ihn beriefen.

Unzulässig, unzugänglich aber auch die heute beliebteste Lösung: 1917 war selbst der größte Fehler. Vergessen wir Oktober 1917 und Februar gleich mit! Es hätte mit dem Zaren so unblutig weitergehen können!

Unzulässige Ausrede, nicht nur, weil das Zarenregime zu Recht wegen Unfähigkeit abtreten musste. Unzulässig und unmöglich, gerade weil die Opfer der Prozesse 1937 -und alle vorher und nachher- einen unabweisbaren Anspruch erheben: ihren selbst durch Qual, Sibirien, Haft und Tod nicht zum Schweigen zu bringenden Wunsch -aus den erstickten Schlünden- noch zu vernehmen. Die Erkenntnis, dass das Begehren der Erniedrigten und Getöteten erstickt wurde aus dem Innern der Bewegung selbst, der sie anhingen, darf nicht zum Vergessen, muss gerade zum Ernstnehmen führen. -Nur um der Hoffnungslosen willen ist uns die Hoffnung gegeben- sagt Benjamin in der Wahlverwandtschaften-Arbeit. Bini Adamczak spitzt das sinngemäß weiter zu: Hoffnungslosigkeit enthält einen Appell an alle, die noch Hoffnung zu haben beanspruchen.

Welche Zeugen ruft Admczak auf, um die schwache Stimme der Zusammengebrochenen für uns hörbar zu machen?

- Buber-Neumann, Frau des Kommunisten Neumann, die von der Sowjetregierung in die sibirischen Lager geschickt worden war, während der Pakt-Zeit mit vielen anderen deutschen und österreichischen Kommunistinnen und Kommunisten an Deutschland ausgeliefert wurde und dort im KZ Ravensbrück bis zur Befreiung zu überleben hatte.

- Weißberg-Cybulski, östereichischer Kämpfer im Revolteversuch 1934, einer der schärfsten Analytiker der möglichen Absichten, die das nach außen kontraproduktiv erscheinende Vernichtungswerk Stalins hätte haben können. Genauester Zeuge einer besonderen Art indirekter Folter: des Conveyer. Des stunden- und tagelangen Dauerverhörs durch wechselnde Beamte. Der längste bekannt gewordene Fall umfasst neunzig Stunden -ohne Unterbrechung für den Verhörten. Weissberg-Cybulski erlag immer neu- und leistete zur Verzweiflung der Verhörenden immer neu seinen Widerruf.

- Herangezogen wird auch Sperbers Riesen-Roman “Wie eine Träne im Ozean-, in den zahllose echte Schicksale verarbeitet wurden.

Ein ganz furchtbares Beispiel hat Bini Adamczak wieder ausgegraben, von Reinhard Müller herausgegeben in einem Rowohltbändchen: "Die Säuberung. Stenogramm einer geschlossenen Parteisitzung." Schriftsteller, die sich ins Exil gerettet hatten, zermartern sich das Hirn, was sie und andere sich an Verbrechen hätten zuschulden kommen lassen können. Wer hat in Prag wen gekannt, der sich später als Trotzkist herausstellte? Oder ging es gar nicht darum?

Hier sogar im Selbstverhör -ohne einen drängenden Parteibeamten. Das Perfide der Verhörtechnik bestand darin- und hier wurde sie verinnerlicht - dass dem Beschuldigten kein konkreter Tatvorwurf gemacht wurde. Er selbst hatte sich abzuquälen: wo lag mein Verbrechen. Da vor den unerfüllbaren Forderungen der Theorie ein jeder die deutlichste Erkenntnis des Versagens hatte -Hatte in Deutschland nicht die Konterrevolution in ihrer schändlichsten Abart gesiegt? - fand der Bergmann des eigenen Inneren immer allzu viel Unrat. Den er dann unterwürfig präsentierte.

Lukacs selbst beteiligt sich als externer. Er hatte das Glück, Mitglied des ungarischen Schriftstellervereins zu sein, nicht des deutschen. Auch er verfällt dem bohrenden Dreh, in einer bloßen Depression, die jeden befallen kann, die potentielle Grundlage einer “Plattform- zu erblicken, die -wenn offen deklariert- auf alle Fälle zur Feindschaft gegenüber der Partei hätte führen müssen.

Das nur Empfundene, nicht einmal Gedachte, wird bei dieser Art der Gewissenserforschung mit der Notwendigkeit einer Handlung gleichgesetzt. Gerade die Entartung des bürgerlichen Rechts- Gesinnungen zu bestrafen, den Habitus zu entlarven, nicht die einzelne greifbare Tat, wird zum Normalfall dieser sozialistischen Justiz und Selbstjustiz. (Kleine Ehrenrettung für Lukacs: als die härtesten Zeiten vorbei waren, und er hatte selbst Verbannung und Haft überlebt, beschrieb er in einer Besprechung von Solschenizyns "Ein Tag aus dem Leben des Ivan Dennisowitsch" präzise das Gesamtsystem dieser Zeit, in eine Nuss-Schale gepackt, in den einzigen Tag eines einzigen Häftlings. In diesem kleinen Werk zeigt er die eigene Fesselung vor, das Zappeln in Netz und Seil in unerbittlicher Versenkung ins Detail)

Wie war die Selbstunterwerfung, Selbstvernichtung gerade derjenigen möglich, die doch angetreten waren, sich keine Erniedrigung mehr gefallen zu lassen? Wie war es möglich, was damals das meiste Grauen erweckte, dass solche, die den Höllen zaristischer Knäste standgehalten hatten und nazistischer Folter, nun -wie Bucharin im Schlusswort wörtlich sagte- in die Knie gingen.

Bini Adamczak erinnert daran, dass es im System der Dialektik keine feststehenden Wahrheiten - -von außen- mehr gibt, auf die man sich so berufen könnte wie ein fiktiver Galilei, der darauf setzen konnte, dass - Widerruf hin oder her - die Tatsachen über tausend Beobachtungen der Wissenschaftler trotz allem ans Licht dringen würden und ihn auf jeden Fall noch nach dem Tod rehablitlieren würden.

An die Stelle der feststehenden Wahrheit tritt “unsere Gottheit, die Geschichte- (Ingeborg Bachmann). Die hat, wie das Wasser, keine Balken. Nichts, an das man sich klammern könnte. Der Lauf der Geschichte ist veränderlich. Und es könnte dann scheinen nach dem Satz: Die Weltgeschichte ist das Weltgericht - dass derjenige, der verloren hat, immer auch mit Recht verlor.

Woran ermesse ich, dass ich verlor? Die Kommune 1871 wurde schließlich auch besiegt - und blieb doch Vorbild noch für Lenin 1917 im Kreml.

Nach der Dialektik, verstanden als “Seekrankheit auf festem Land- (Kafka) habe ich als einzigen Bezugspunkt die Massen. Ihre Meinung. Und da auch die schwer zu greifen ist, die Meinung ihrer Bildnerin und Formerin: der Partei. Das Problem hatte Sartre schon in seinem Stück “Schmutzige Hände“ aufgegriffen. Und sein Hugo zerschlägt den Knoten in existenzialistischer Auflehnung. In den Gesprächen aus Sperbers Roman weist Bini Adamczak nach, dass das alles im kläglichsten Zusammensinken enden musste, wenn es vom Theater ins alltägliche Parteileben im Untergrund in Nazideutschland geriet.

Um ein Beispiel aus neuester Zeit zu nennen, ganz ohne Terror und Zwang, in den Formen größter Höflichkeit vorgetragen. Als Bettelheim seine Zweifel und seine Kritik vortrug gegenüber den absurden Beschuldigungen, die die Konterrevolution unter Hua Kuo Feng gegen die ehemalige Frau Maos und die “Vier-, antwortete ihm ein Anglo-Chinese aus dem chinesischen Staatsdienst in feinster Form: die Beschuldigungen hätten schon deshalb Hand und Fuß, weil die Massen in China sie aufs Wort glaubten - und weil die selben Massen niemals eine Person aus den VIER so verehren würde wie MAO TSE TUNG:

Eine Beweisform, die genau den Inszenierungen folgt, die die Moskauer Prozessebestimmten In den ausgesuchtesten Formen wurde ein Beweisgeflecht vorgetragen, das ausschließlich aus Geständnissen aufgebaut war. Kein einziges Original-Schriftstück. Kein materielles Indiz. Keins der gestandenen Attentate, so viele geplant sein sollten, hat je geklappt. Noch außer in Gedanken stattgefunden. Trotzdem hat der Prozess gegen Radek und andere selbst einen Mann wie Feuchtwanger überzeugt. Wie viel mehr diejenigen, die rechts und links von sich in Parteiversammlungen den Urteilen applaudierten - und falls doch noch von Zweifeln befallen, sich vom Klatschen rechts und links betäuben und überzeugen ließen.

Wie wäre aus der Gefangenschaft im Zirkel von Versuch - Erfolg - Einzelposition - Massenstimmung herauszukommen?

Eine ewige Wahrheit außerhalb können wir nicht einfach wieder statuieren, nachdem die Dialektik die Welt einmal ins Wirbeln und Schwanken gebracht hat. (Solschneizyn weist im ARCHIPEL GULAG oft auf die Christen hin, die seit den Märtyrerprozessen im alten Rom in sämtlichen Systemen standhaft blieben, weil sie auf einen unabhängigen Richter außerhalb zurückgreifen konnten - gegenüber dem machtwoll kläglichen irdischen. - Bewundernswert - nur können wir uns Büchners “kommode Religion- nicht schnell auf Rezept verschreiben, wenn wir sie als Seelenstütze nötig hätten)

Die Lösung liegt vielleicht in der letzten Frage, die in den Kapiteln V und VI gestellt wird. Hätten, fragt Adamczak, nicht die Revolutionäre angesichts der zu erwartenden Gräuel der Konterrevolution, die immer mitgedacht und erwartet werden muss, hätten diese nicht einfach gleich aufgeben sollen? Wie es die Allende-Regierung 1973 nach Ansicht der Verfasserin getan hat.

Vom Standpunkt der Leidensvermeidung stellt sich Weglosigkeit her (griechisch: Aporie). Eine Situation, in der nicht mehr richtig gehandelt werden kann. Revolution verursacht Leiden, Konterrevolution noch mehr.

Dann wäre um der Leidvermeidung willen Schweigen das wichtigste. Hinunterschlucken der Empörung, Verhüllung des Widerspruchs. Nichtsprache statt Sprache. Nur: dann dürfte das Schweigegebot sich nicht auf die einzelne Sache beschränken, den aufgegebenen Aufstand. Es müsste auch darüber geschwiegen werden, warum geschwiegen wird. Und auch über das Schweigegebot selbst. Im unendlichen Rekurs.

Ein allgemeines Sprachverbot würde Menschsein selber platt machen. Es ist nicht durchzuhalten.

Dann heißt aber die Gegenantwort: Damit es einen Anhaltspunkt des Redens und Erinnerns gibt, muss gehandelt werden. Die furchtbaren Leiden, die das Buch uns vorführt, sind einzige Möglichkeit, aber auch Verpflichtung, demjenigen Wirklichkeit, Unauslöschlichkeit, Nichtzurücknehmbarkeit zuzuschreiben, was damals in den Jahren 1917 und den folgenden geschah. Die Schreie aus dem Totenhaus, die damals durch die Mauern drangen, sie sind es, die uns ein Begehren fassbar und zugänglich machen, das nie erfüllt wurde und doch in keinem Verzicht begraben werden kann.

Es ist Bini Adamczak gelungen, Material, das bisher von den Antikommunisten aller Art aufgeboten wurde, um und um zu drehen, um in ihm nicht Zeugnisse des Siegs der Revolution zu erblicken, wohl aber ihrer Unbesiegbarkeit selbst in Verbrechen und Untergang. Wie der von Adamczak zitierte Zwi Schritkopcher zum “Schwarzbuch des Kommunismus- von Courtois seinerzeit meinte: -Als kompakten Anfang zu einer Bestandaufnahme hätten wir Communisten die Materialsammlung und Streitschrift des Schwarzbuchs allererst zu begrüßen statt apologetisch abzuwehren- (S.24).

Was hier als Anregung in einem Satz ausgesprochen wurde, hat Bini Adamczak in ihrem Buch angewandt und ausgestaltet.

"Gestern - Morgen: Über die Einsamkeit kommunistischer Gespenster und die Rekonstruktion der Zukunft"ISBN: 978-3-89771-465-6
Ausstattung: br., ca. 160 Seiten
Preis: ca. 12 Euro
Erscheint voraussichtlich März 2011

(Die vorliegende Besprechung bezieht sich auf die erste Auflage erschienen im Unrast Verlag, Münster 2007. Ihre gegenwärtigen Auffassungen zum Thema der kommunistischen Revolution diskutiert Bini Adamczak mit Ingo Stützle in der neuesten Nummer von Analyse & Kritik 558 vom 18.Februar 2011 / S.24/25 unter dem Titel: Killing in the name of / Bini Adamczak über linke Verantwortung für den Stalinismus und die Zukunft des Kommunismus.)

Solidarität mit den ArbeiterInnen in Wisconsin!

Seit Wochen kämpfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im U.S. Bundesstaat Wisconsin gegen die Verabschiedung des Gesetzes AB11. Mit dem Gesetz sollen den im ca. 300.000 im öffentlichen Dienst Beschäftigten das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen und damit Tarifverträge, sowie Renten und Krankenversicherung verwehrt werden.

Die Beschäftigten sollen künftig zwischen 17% bis 18% aus ihren Gehaltsscheck zur Krankenversicherung und Renten beitragen, was offener Lohnraub ist. Doch nicht genug: Die Löhne sollen für die nächsten drei Jahre eingefroren werden.

Wenn sich dieses Union-Busting Manöver durchsetzt, sind weitreichende Verschlechterungen für die Bevölkerung zu erwarten. Ein ähnliches Gesetz soll in Ohio, Indiana, Tennessee und Florida eingeführt werden. Auch in den USA reagiert der Staat auf die Krise mit Kürzungen bei sozialen Diensten, Studiengebühren für die öffentlichen Hochschulen. Auf der anderen Seite werden auch dort die Reichen immer reicher und zahlen immer weniger Steuern: Der Anteil der Unternehmenssteuern an den Steuereinnahmen beträgt weniger als 7%. Während dessen wird der arbeitenden Bevölkerung vorgeworfen, sie wären gierig und würden in den zu viel in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten fordern.

Perfektes Timing also, um ArbeiterInnenrechte anzugreifen und zu zerschlagen, was von der Arbeiterbewegung in der Vergangenheit erkämpft wurde? Die Spitze der Angriffe sind die auf die Gewerkschaften, deren Arbeit als "unamerikanisch" verunglimpft wird. Damit ist gleichzeitig der opportunistische Kurs einiger Gewerkschaften gescheitert, die bereits mit der Bush Regierung einen Deal ausmachten, der 100 Millionen US Dollar in den Staatshaushalt durch eine Lohnkürzung von 3% im öffentlichen Dienst spülte. Im Jahr 1971 hatten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sich auf ein gesetzlich verankertes Stillhalteabkommen eingelassen, das in den letzten 40 Jahren für relative Ruhe in diesem Sektor sorgte. Viele der tariflich gesicherten Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst wurden in den letzten Jahren privatisiert und in befristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt. Die Fluktuation wurde genutzt, um die Neubesetzung mit LeiharbeiterInnen sowie mit MigrantInnen durchzuführen, die unter weit schlechteren rechtlichen Bedingungen und zum Teil illegal beschäftigt wurden. Seit einem in den 1990er Jahren verhängten Einstellungsstopp wurden weitere Errungenschaften zerschlagen, so wurden die Beschäftigten gezwungen, einen dreiwöchigen unbezahlten Urlaub hinzunehmen.

Wisconsin ist für die dort regierenden Republikaner ein Prüfstein zur Durchsetzung ihrer reaktionären Politik. Dem Haushalt fehlen 3,6 Milliarden U.S. Dollar. Um diese Lücke trotz aller Proteste zu füllen, ist offenbar jedes Mittel Recht: Für Aufsehen sorgte Scott Walker, der republikanische Gouverneur von Wisconsin, der in einem Telefongespräch mit Ian Murphy in Erwägung gezogen hat, Provokateure zu Demonstrationen zu schicken, um diese zu diskreditieren: Im Verlauf der 20minütigen Unterhaltung entlockte Murphy dem republikanischen Gouverneur eine Reihe provokativer Bemerkungen. Walker schlug vor, die 14 Senatoren der Demokratischen Partei wegen schwerer Straftaten anzuklagen, da diese, um die Abstimmung im Parlament zu verhindern, in das benachbarte Illinois "geflüchtet" waren. Zum Beschluss wären 20 Stimmen nötig gewesen, diese konnten die 19 republikanischen Abgeordneten so nicht aufbringen. Abgesehen von dieser Kuriosität gehen immer weniger Menschen in Wisconsin davon aus, dass AB11 im Parlament verhindert wird und gehen mit immer neuen Protestaktionen auf die Straße. Am vergangenen Samstag kam es in Madison mit 100.000 TeilnehmerInnen zu einer der größten Protestdemonstrationen der dortigen Geschichte. In weiteren ca. 50 Städten kam es zu Solidaritätsaktionen mit teilweise mehreren tausend Menschen. Ein interessanter Aspekt bei den Aktionen ist der Vergleich, den viele der Protestierenden mit den Aufständen in Ägypten, Libyen und Tunesien ziehen. Zwar ist der soziale und poltische Protest weit entfernt von einem Aufstand, dennoch richtet er sich im Grunde gegen dieselben Ursachen: Ein kapitalistisches System, das nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen.

Zunehmend ins Visier gerät die Obama Administration, die Billionen Dollar in die Bankenrettung und die Bonuszahlungen für die Vorstände der Wall Street gesteckt hat, sich jedoch weigert, bankrotten Staaten und Stadtverwaltungen zu helfen. Er will einen Lohnstopp der Bundesbediensteten und arbeitet an einem Haushalt, der Hunderte von Milliarden U.S. Dollar an Kürzungen in den sozialen Bereichen vorsieht und damit vor allen die Bevölkerung trifft. Damit steigen die Aussichten, dass sich die Sozialproteste in weitere US-Bundesstaaten ausweiten.

Siehe auch:
• den LabourNet Schwerpunkt: Massenproteste gegen Sparpläne im Öffentlichen Dienst der USA.
• Interview und weiterführende Links bei der FAU-IAA Amerikas ArbeiterInnen wehren sich

DIE FRAUEN DIESER WELT ERWARTEN ETWAS BESSERES!

DIE FRAUEN DIESER WELT ERWARTEN ETWAS BESSERES

Die T-Mobile USA, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom, beschäftigt über 16.000 CallcentermitarbeiterInnen in den USA. Über 10.000 davon sind hart arbeitende Frauen. Viele sind allein erziehend und müssen sich und ihre Kinder mit ihrem niedrigen Einkommen, das sie oft sogar zu staatlicher Unterstützung berechtigt, durchbringen. Sie haben sehr viel Stress am Arbeitsplatz, können jederzeit entlassen werden und ihr Arbeitsentgelt steigt selbst nach jahrelanger Beschäftigung nur geringfügig.

SCHICKT EINE NACHRICHT DER SOLIDARITÄT UND UNTERSTÜTZUNG AN DIE FRAUEN DER T-MOBILE USA!

WOMEN OF THE WORLD EXPECT BETTER

Deutsche Telekom-Germany-™s wholly-“owned subsidiary T-Mobile USA employs more than 16,000 call centre workers in the USA.  More than 10,000 are hard- working women.  Many are single parents raising kids on low incomes that often qualify them for state support.  They face tremendous stress on the job, can be fired at any time and after years of work only see minimum pay increases.

SEND A MESSAGE OF SOLIDARITY AND SUPPORT TO THE WOMEN OF T-MOBILE USA!

Wisconsin

Ein Kurzfilm, gedreht auf der State Street vor dem Capitol in Madison, Wisconsin am 21.02.2011. Es zeigt die Menschen von Wisconsin, wie sie dabei sind, Geschichte zu machen...

Was mir heute wichtig erscheint #256

Heimlich: "Selbst die größte Datensicherheit kann nicht sicher davor schützen, dass die zusammengetragenen Informationen eines Tages unbeabsichtigt Schaden anrichten könnten, verkauft oder gezielt für weiter gehende politische Zwecke „fremdgenutzt“ werden." Anne Roth und Daniel Leisegang zum "Zensus 2011: Volkszählung im Verborgenen".

Aktenkundig: Baden-Württemberg hat 16.000 (!) politisch Aktive in der Polizeidatenbank "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" (AD PMK). Im Interview mit Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen im baden-württembergischen Landtag geht es um zivile Ermittler bei den Stuttgart 21 Protesten und allgemein bei Demonstrationen, den Aufbau von Datensätzen zu politischen AktivistInnen seitens Verfassungsschutzes und der Polizei und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die just dieses ermöglichen.

Zuspitzung: Nach fünf Wochen ohne feste Nahrung hat sich der Gesundheitszustand der hungerstreikenden Einwanderer in Griechenland dramatisch verschlechtert. Insgesamt 25 von ihnen seien in den vergangenen drei Tagen mit Nierenversagen und Herzproblemen in Krankenhäuser gebracht worden, berichteten linke Organisationen am Montag. Mehr im "Neuen Deutschland". Aus Solidarität mit den Hungerstreikenden wurde das Arbeitsministerium in Athen gestern von 08:00 bis 14:00 besetzt. Bei der Pressekonferenz der Solidaritätsgruppen vor dem Parlament kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei.

PresseUNfreiheit:
Nach dem Chris Grodotzki im vergangenen Juli zusammen mit dem Fotografen Ruben Neugebauer, bei der Räumung des Nordflügels durch die Stuttgarter Polizei in Gewahrsam genommen und für mehrere Stunden dort festgehalten worden war kommt es nun zur Gerichtsverhandlung. Aber nicht etwa gegen die Polizei, auf Grund der Festnahme oder des teilweise gefährlichen Verhaltens uns gegenüber, sondern gegen die beiden wegen Hausfriedensbruchs.

Gestört: Vom 22. bis zum 26. Februar 2011 fand in Stuttgart mit 95.000 Besuchern die größte Bildungsmesse Europas statt.  Wie fast bei jeder Bildungsmesse war auch diesmal wieder die Bundeswehr mit einem der größten Stände auf der Messe präsent. Schon in Vorfeld warb die Bundeswehr auf der didacta Homepage für ihr Spiel Pol&is sowie im Messe Guide massiv. Aus diesem Grund kam es zu Gegenaktivitäten in und vor der Messe.

Besetzt: Das Parlament ist besetzt, Abgeordnete fliehen über die Grenze - und das mitten in den USA. Im Bundesstaat Wisconsin tobt seit zwei Wochen Streit. Der Hintergrund: Gouverneur Walker will den Gewerkschaften das Recht entziehen, die Arbeitsbedingungen für alle auszuhandeln, nicht nur für Mitglieder. [mehr]

Bayerntrojaner: In Bayern hat die LKA während einer „Sprengstoffkontrolle“ am Münchner Flughafen ein Spionageprogramm auf dem Laptop eines Verdächtigen installiert, das alle 30 Sekunden ein Foto des Bildschirms versandte: gut 60.000 in drei Monaten.

Linksdiktatur: Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 27. März droht die "Gefahr einer Linksdiktatur", so Franz Schmidberger, Distriktoberer der rechtsklerikalen Priesterbruderschaft St. Pius X.. Dadurch drohten Sodomie und andere Unsittlichkeiten. Die "Wählerinitiative: >Stopp Die Grünen!< warnt derweil vor "Alt 68-Revolutionären". Mehr bei NPD-Blog.info - dem Recherche- und Dokumentationsprojekt zu den Themen Rechtsextremismus, Neonazis, NPD sowie menschenfeindliche Einstellungen.

Eintritt: Am 26. März 2011, einen Tag vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, findet in Mannheim eine Demonstration statt, um für eine Gesellschaft ohne Rassismus, Ausbeutung und Unterdrückung zu demonstrieren. Die Wahlen als politisches Spektakel der parlamentarischen Demokratie geben Anlass, gegen die NPD als Partei der Nazis zu kämpfen, gleichzeitig aber eine Kritik an Staat, Nation und Kapitalismus deutlich zu machen. Denn die NPD ist nur die Spitze des Eisbergs. Rassismus, kapitalistische Ausbeutung und autoritäre Staatsvorstellungen kommen aus der Mitte der Gesellschaft und sind Grundpfeiler der herrschenden Gesellschaftsordnung. Zum Aufruf des AK Antifa Mannheim zur Demo am 26.3.2011 in Mannheim, Treffpunkt 14 Uhr am Paradeplatz.

Guttbye: Zu Guttenberg hier entlang.

Es hat sich ausgeguttenborgt...

Aus Berlin wird zur Stunde gemeldet, daß unser Kriegsminister heute bis zum letzten Atemzuge gegen linke Hetzer für Deutschland kämpfend zurücktrat. Er kam damit geplanten Aktionen gegen ihn zuvor. Daher aus Anlass der bundesweiten Feierlichkeiten zu dessen ausgesprochen unaufrichtig vorgetragenen Rücktritt nochmals im Programm: Volker Pispers zur "adeligen Pomadenmischung" - Guttenberg. Darüber hinaus stellt sich die Frage: "Who's next?" Ganz oben in meiner persönlichen Wunschliste: Merkel, Mappus...

S21 und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Oder: "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?"

Polizeieinsatz gegen "S21" GegnerInnen am 30.09.2010

(Klick auf das Bild für mehr Fotos)
Am 27.02. fand in Stuttgart der "Demokratiekongress 21" statt. Mehreren hundert TeilnehmerInnen ging es in zahlreichen Workshops, Plenas und diversen Diskussionsrunden darum "die Entwicklungen, die zu diesem Notstand geführt haben, aufzuarbeiten und Alternativen zu entwickeln." Der Kongress sollte eine "„Auftaktveranstaltung“ zu einer breiten Demokratiediskussion sein, in der an die Situation und den politischen Strukturen in Stuttgart angeknüpft" wurde.

Zusammen mit Cuno Hägele führte ich den Workshop "Wessen Stadt? Unsere Stadt? Wessen Straßen? Unsere Straßen?" durch. Mein Einleitungsbeitrag dokumentiere ich hier, gerne auch zur Diskussion:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde der Versammlungsfreiheit,

das Thema Versammlungsfreiheit war in den letzten Tagen bundesweit in Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag in den Schlagzeilen. Das Gericht entschied, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch im Frankfurter Flughafen gilt -“ und damit in einem privatisierten Unternehmen in Staatsbesitz:

„(...) Ein umfassendes Verbot, in einer Abfertigungshalle des Flughafens zu demonstrieren und dort Flugblätter zu verteilen, sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Der Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei nicht auf öffentliche Straßen beschränkt, heißt es im Urteil. Erlaubt seien Demonstrationen auch an Orten, an denen ein öffentliches Unternehmen einen "Kommunikationsraum" mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nach Art eines "öffentlichen Forums" biete. Dies sei etwa in Terminals von Flughäfen der Fall.

Die Verfassungsbeschwerde einer Aktivistin, die sich gegen die Abschiebung von Ausländern unter Mitwirkung privater Fluggesellschaften wendet, hatte damit Erfolg. Sie hatte am 11. März 2003 zusammen mit fünf weiteren Personen in der Abflughalle des Frankfurter Flughafens an einem Abfertigungsschalter Flugblätter gegen die Zwangsabschiebung eines Ausländers verteilt. Das danach vom Flughafenbetreiber Fraport AG verhängte Hausverbot wurde in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Urteile wurden jetzt aufgehoben.

Erstmals entschieden die Karlsruher Richter, daß eine private Gesellschaft wie die Fraport AG, deren Anteile mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten werden, unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist.

Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Günter Frankenberg ist das Urteil für Flughäfen, aber auch für Bahnhofshallen relevant. Künftig könne es selbst für große Shopping-Center, die "Stadtteilfunktion" haben, Bedeutung erlangen.“
(„junge Welt“, 23. Februar 2011)

Für uns in der Region Stuttgart hat das Urteil aktuell natürlich vor allem in Zusammenhang mit Stuttgart 21 eine besondere Bedeutung. Sie belebt auch die Diskussion um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes, die sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat. Die Föderalismusreform 2006 bot den Landesregierungen die Möglichkeit, anstelle des Bundesversammlungsgesetzes eigene Versammlungsgesetze zu beschließen. Die Landesregierung wollte diese Möglichkeit nutzen und brachte im Sommer 2008 den Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz ins Gespräch, der das Bürgerrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränkt.

Der bis heute nicht zurückgezogene Anhörungsentwurf der baden-württembergischen Landesregierung schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in Versammlungen unter freiem Himmel - auch in Veranstaltungen wie die heutige - und damit in die Rechte der Versammelten. Unser im Herbst 2008 gegründetes und inzwischen von einem breiten Spektrum von weit über 100 Organsiationen und zahlreichen Einzelpersonen unterstütztes Bündnis kritisierte den Gesetzentwurf von Innenminister Rech sehr konkret:

„Das Recht auf Versammlungen im Saal wird eingeschränkt:

Obwohl das Grundgesetz nur für Versammlungen unter freiem Himmel gesetzliche Beschränkungen zulässt, sieht das neue Versammlungsgesetz nun auch für Versammlungen im Saal Einschränkungen vor:
- Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt werden.
- Die Behörde kann die Benennung einer von ihr festgelegten Zahl von Ordnern (mit Wohnsitz und Geburtsdatum) verlangen und gleichzeitig Ordner als ungeeignet ablehnen und somit Versammlungen undurchführbar machen.
- Der Versammlungsleiter macht sich strafbar, wenn er nicht rechtzeitig „Gewaltbereitschaft“ erkennt und die Versammlung beendet.

Noch dramatischer sind die Einschränkungen für Demonstrationen und Kundgebungen im Freien:
- Schon zwei Personen gelten künftig als Versammlung. Das kann z.B. bedeuten, dass bereits die Aufstellung von Streikposten bei einem Arbeitskampf als Demonstration angemeldet werden muss.
- Die Anzeigefrist soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.
- Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“ wie z.B Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende eine Rolle spielen.
- Versammlungsleiter und Ordner werden zum verlängerten Arm der Polizei gemacht, statt die Anliegen der Versammelten zu vertreten. Sie werden registriert und haftbar gemacht und können als „ungeeignet“ abgelehnt werden.
- Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.
- Die Polizei darf fast ohne Einschränkungen in die Versammlung eingreifen und z.B. die Personalien der TeilnehmerInnen feststellen.
- Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.
- Bereits bei der Anreise zu Versammlungen gilt ein Sonderrecht für polizeiliche Kontrollen und Schikanen.

Das vorgebliche Ziel, besser gegen Naziaufmärsche vorgehen zu können, wird verfehlt. Bereits in der Vergangenheit wurden antifaschistische Aktivitäten häufig seitens der Behörden erschwert. Im neuen Gesetz werden nun verstärkt gerade diejenigen behindert, die sich in Versammlungen gegen Rechtsradikale wenden. Um rechtsradikale zu bekämpfen wären u.a. Verbote von Naziorganisationen angebracht, nicht aber Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle treffen.“

(Positionspapier Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart, 2008)

Besonders der letzte Punkt wurde durch die juristische und polizeiliche Praxis in Sachsen nochmals deutlich, wo auf der Grundlage eines ähnlichen Versammlungsgesetzes am 13. und 19. Februar Proteste gegen den europaweit größten Naziaufmarsch niedergeschlagen werden sollten. So wurde beispielsweise dem DGB eine Protestkundgebung vor dem 1933 von den Nazis verwüsteten Gewerkschaftshaus in Dresden mit der Begründung untersagt, dies störe die Versammlung der Faschisten.

Der baden-württembergische Entwurf richtet sich mehr nach "polizeilichen Bedürfnissen nach Ordnung und Sicherheit" und nicht danach, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu ermöglichen.

Das sahen viele Menschen ähnlich, innerhalb weniger Wochen gelang es uns 2008 daher, eine Großdemonstration mit 6000 Teilnehmern in Stuttgart zu organisieren und uns bundesweit mit ähnlichen Bündnissen zu vernetzen.

Das bayerische Bündnis gegen das von der dortigen Landesregierung geplante Versammlungsgesetz führte gegen das dortige Versammlungsgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht veranlasste den bayerischen Landtag Anfang 2010 ein überarbeitetes Versammlungsgesetz zu verabschieden, das in einigen Kernpunkten vom ursprünglichen Plan abwich: Wie die Vorschriften, mit denen Leiter von Versammlungen quasi als Hilfspolizisten in die Pflicht genommen werden sollten, das von der Staatsregierung eingeführte „Militanzverbot“, das heimliche und offene Belauschen und Abfilmen von Versammlungen.

Weitere Punkte sind nach wie vor offen, wie die Speicherung persönlicher Daten von Ordnern bei bei der Behörde abgeliefert werden sowie die Anmeldepflicht für Kleinveranstaltungen ab zwei Personen. Aus diesem Grund bleibt auch die Verfassungsklage bestehen. Den endgültigen Spruch wollte die baden -“ württembergische Landesregierung abwarten.

Allerdings -“ nicht ohne untätig zu bleiben:

Es wurde in den letzten Monaten zur Praxis der Ordnungsbehörden, Teile des geplanten Versammlungsgesetzes durch offenkundig rechtswidrige Auflagen oder Gemeinderatsbeschlüsse vorweg zu nehmen - wohlgemerkt obwohl in Baden-Württemberg nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz gilt:

Bei den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli in Stuttgart wurden beispielsweise die AnmelderInnen bzw. die  vorgesehenen Versammlungsleiter durch das Ordnungsamt wegen „fehlender Eignung“ abgelehnt, obwohl keiner von ihnen vorbestraft gewesen ist.

Bei einer Demonstration in Schorndorf gegen ein Neonazizentrum wurden sämtliche Daten der Ordner von der Polizei registriert. In Balingen soll nicht nur für die Anmeldung einer Demonstration bezahlt werden, die Teilnehmerinnen sollten nur Getränke in Tetrapack mit sich führen. Zudem sollte auch der Fahrer eines Lautsprecherwagens seine Personalien angeben. Da sich die Demonstration sowieso nur auf dem Gehweg bewegen durfte, war der Lautsprecherwagen übrigens ein Einkaufswagen...

„(...) Besorgniserregend sind jedoch insbesondere die Entscheidungen des BVerfG und des VGH Mannheim, die beide davon ausgehen, dass die generelle Möglichkeit von Gebührenerhebung und deren persönliche Zurechnung zu den Veranstalter_innen vom Gesetz gedeckt sei. Die Erhebung der Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflagen wird in beiden Fällen nicht auf eine konkrete Norm, etwa im Versammlungsrecht, gestützt, sondern auf Umwegen über die Zurechnung begründet. Zunächst werden Gefahren, die bei einer Demonstration entstehen könnten, den Anmelder_innen angelastet. Dies ist überhaupt nur möglich, wenn die Anmelder_innen aufgrund meist vom Verfassungsschutz beigesteuerter „Erkenntnisse" irgendeiner Szene zugeordnet werden. Weil nur für individuell zurechenbare Leistungen, wie etwa für das Ausstellen einer Bescheinigung, Verwaltungsgebühren erhoben werden dürfen, wird die Maßnahme zur Beseitigung der persönlich zugerechneten Gefahr im zweiten Schritt zu einer individuellen Leistung erklärt.

Bedenken gegen eine solche Argumentation ergeben sich schon allein aus dem eingangs erwähnten Demokratieprinzip des Staates. Denn wie auch das Verfassungsgericht richtigerweise feststellte, können sich Kostentragungspflichten bei Versammlungen durchaus einschüchternd auswirken. Indem die Gerichte aber betonten, dass die Veranstalter_innen bei ihnen zugerechneten Gefahren die Kosten der Maßnahmen tragen müssen, stellen sie indirekt den Grundsatz auf, dass es Bürger_innen innerhalb des Staates gibt, die nicht ohne weiteres ein kostenfreies Recht haben, sich zu versammeln. Daraus ergibt sich eine skurrile Gesinnungskontrolle im Vorfeld. Wer reinen Gewissens ist und sich als vorbildliche_r Bürger_in erweist, darf auf Kosten des Staates demonstrieren. Wer dagegen nach Abgleich der Verfassungsschutzakte „zweifelhafte" Ziele verfolgt, muss für die Öffentlichkeitsarbeit bitte zahlen. So wird die Kostenfrage und damit auch das uneingeschränkte Versammlungsrecht zugleich der Willkür und Datensammelwut der Behörden überlassen. (...)“
  (Maria Seitz, „Versammlungsrecht gegen Bares - Zur Konstruktion versammlungsrechtlicher Auflagengebühren“)

Doch es entscheidet sich nicht nur im Vorfeld, wer genug Geld zum Demonstrieren hat.

Die Staatsanwaltschaft warf Marc Kappler, Versammlungsleiter der Bildungsstreikdemo am 09. Juni 2010, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten. Dieser angebliche Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sollte mit einer Geldstrafe von 600,- Euro geahndet werden. Auch unter solcher Strafbedrohung wird das Demonstrationsrecht zu einer Sache des Geldbeutels.

Wir unterstützten den ver.di Kollgen ebenso solidarisch wie am 09.02. die Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hatz IV, Nuran Cakmakli. Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsrecht -“ Lautsprecher bei einer der Montagsdemos gegen Hartz IV waren angeblich falsch ausgerichtet - wurde gegen sie als Anmelderin und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S 21 eine Geldstrafe in Hohe von 30 Tagessätzen zu je 40 € , insgesamt also 1200,- € plus „Kosten des Verfahrens“ und aller „Auslagen“  festgesetzt.

Dieser kurze Exkurs soll verdeutlichen, dass nicht nur in Sachen „Stuttgart 21“ sondern bei allen der Obrigkeit in diesem Lande unbequemen Protesten in eines der grundlegendsten und ältesten bürgerlich-demokratischen Grundrechte eingegriffen wird.

Am 30. September fand der für viele Menschen am weitesten gehende Angriff auf die  Versammlungsfreiheit statt. Bekanntlich wurden hunderte friedlich protestierende „Stuttgart 21“ - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.

Bis heute werden die Ereignisse dieses Tages trotz monatelanger Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit verzerrt dargestellt und die Verantwortung hin und her geschoben. Viele Menschen wurden durch die Erfahrungen des 30. September sensibilisiert: Ähnlich wurde von den jeweiligen Regierungen in der Vergangenheit Proteste in Gorleben, gegen Castor Transporte, die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, den NATO Gipfel in Strasbourg, gegen Transrapid usw. gehetzt.

Für uns als Bündnis für Versammlungsfreiheit ist nach wie vor klar:

Protest, der nur symbolisch, in gebührender Entfernung vom Ort des Geschehens, am besten unbemerkt und nicht die Geschäfte störend stattfindet mag eine Veranstaltung sein, mit der die Regierung Mappus leben kann.

Wir brauchen jedoch ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.

Wir halten es für ein Unding, trotz offener, grundsätzlicher Fragen zuerst die gesellschaftliche Auseinandersetzung über "Stuttgart 21" für beendet zu erklären und dann zu versuchen, die Proteste zu diffamieren und zu kriminalisieren. Wer gehofft hat, nach dem 30.09. würde sich die Landesregierung besinnen, muss sich eines besseren belehren lassen:

Über 1000 Verfahren gegen S21 GegnerInnen sind augenblicklich am Laufen. Die Polizeibehörden lassen bei der Räumung der morgendlichen Blockaden inzwischen nicht nur die unmittelbar Beteiligten erkennungsdienstlich behandeln, sondern auch unbeteiligte Passanten.

Daher stehen wir nach wie vor zu unseren Forderungen:

  • Abschaffung der „Wegtragegebühr“!
  • Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
  • Keine Einschränkung des Rechts auf  Versammlungsfreiheit durch Polizei - und Stadtverordnungen
  • Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
  • Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.
  • Schluss mit den Repressionen gegen die SchülerInnen und Lehrer und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die an den Protesten am 30. September teilgenommen haben.

Es ist aus unserer Sicht für jeden politisch denkenden Menschen notwendig, aktiv für Versammlungsfreiheit einzutreten.

Ebenso wenig wie die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 mit den Landtagswahlen beendet sein wird, gehen wir davon aus, daß es nötig ist, über den 27. März hinaus für die Versammlungsfreiheit einzutreten.

"Über 1000 Strafanzeigen gegen S21-Gegner. Ist das Protest oder schon Anarchie, Herr Innenminister ?"


Mit diesem Salto mortale stellt die BILD-Zeitung vom 19.1.2011 die Wirklichkeit auf den Kopf. Ihr Stichwortgeber ist offenbar Innenminister Rech persönlich. Heißt es doch im Artikel weiter unter Bezugnahme auf Rech: "Ein Teil der S21-Demonstranten bastle sich sein eigenes Recht zusammen."

Tatsächlich bastelt sich die Stuttgarter Polizeiführung seit Ende der Schlichtung ihr eigenes Recht zusammen - richtiger - verbiegt es nach Belieben.

Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Großdemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern bis zu Blockaden mit 50 Teilnehmern - alles wird flächendeckend mit mehreren Kamerateams gefilmt, am Nordflügel und beim Grundwassermanagment wird alles eingekesselt, was rumsteht - ob auf dem Bürgersteig oder sonstwo, ohne Ankündigung, ohne Versammlungsauflösung, ohne Begründung, überfallartig und stundenlang bei Minus-Temperaturen.
Am 1.2.2010 waren Bereitschaftspolizei- und BFE-Einheiten aus Lahr im Einsatz - im Gespräch bekannten einige Beamte, dass ihnen das hiesige Verfahren so aus ihrer Einsatzpraxis nicht bekannt sei - aber es gebe "von oben" die Anweisung, in Stuttgart anders zu verfahren - das "Stuttgarter Landrecht" des Oberstaatsanwalts Häussler eben. Derselbe Häussler, für den schon klar war, dass beim "schwarzen Donnerstag" alles rechtens war, bevor der Untersuchungsausschuss überhaupt "piep" gesagt hatte.

(...)

"Ist das noch Demokratie oder schon Polizeistaat, Herr Innenminister?"

Bei der großen Anzahl der Strafanzeigen und zu erwartenden Verfahren ist das Problem nicht mehr nur am Einzelfall über Rechtsberatung und Rechtshilfe juristischer wie finanzieller Art zu lösen.

Fast wichtiger wie das zahlenmäßige Ausmass, sind die Inhalte der Verfahren, deren Zweck eine umfassende Kriminalisierung des Widerstands und eine Verfestigung und richterliche Legitimierung illegaler Handlungsweisen der Polizei und Ordnungsbehörden ist.
Demgegenüber muss die Legitimität des Widerstands gegen S21, von Aktionen des zivilen Ungehorsams offensiv verteidigt werden. Praktischen Ausdruck könnte das in einer Kampagne unter der Forderung "Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner" finden.

Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :

Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte. 1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen, die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung unter Ministerpräsident war Filbinger das "Offenburger Abkommen" - auch eine Art Schlichtung- abgeschlossen, das unter anderem die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.

Da mit dem Gros der Verfahren vermutlich angebliche Verstösse gegen das Versammlungsgesetz und verwandte Delikte im Zusammenhang mit Sitzblockaden oder Demonstrationen geahndet werden sollen, bietet sich als Plattform für eine solche Kampagne das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit an.

Die Kampagne - die bei uns momentan in der Diskussion ist - kann auf mehreren Ebenen (auf der Strasse, politisch, juristisch) geführt werden und in ihrem Rahmen Einzelaspekte (Wegtragegebühr, illegales Filmen etc.) thematisiert werden.

Ich möchte Sie -“ Euch dazu einladen, mit uns gemeinsam dafür einzutreten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Es gilt das gesprochene Wort)


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