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Bitte heute Persönlichkeit mal nicht schützen. Nichts fürs Militär! Alles gegen militärische Amtsheuchelei.

Der Herr Minister in Kundus
Foto: ISAF Public Affairs / WikiPedia Public cc-by-2.0
Auch hohe Offiziere können den Stuhl unterm Hintern weggezogen bekommen. Das für sich allein sollte niemand erstaunen. Schließlich sind sie freiwllig das Treppchen hochgestiegen, und sollten sich nicht beklagen, wenn ein Oberer ihre Dienste nicht mehr braucht und die Stiege wegkickt. Deshalb nichts Liebes oder Böses über den bisherigen Chef der "Gorch Fock" und seine Führungsmethoden.

Alles aber gegen seinen Chef. Genaugenommen: die wölfisch hervorgestoßenen Verweise Guttenbergs auf Dienst - bzw. Soldatenrecht - zwei Tage nach getaner Tat. Guttenberg betonte, er tue alles - auch - zum Wohl des dienstenthobenen Marinemanns.

Auch "zum Wohl". Zum ersten Mal wurde deutlich, dass es sich nicht um eine Absetzung, sondern um eine "disziplinarische vorläufige Dientsenthebung" handeln sollte, "nach der - bei erwiesener Unschuld- der Mann seine Karriere unter Umständen fortsetzen könne".

Damit nehme ich an, dass es im Militär ähnlich wie im Beamtenverhältnis der nichtmilitärischen Dienstunterworfenen läuft.

Selbst ca. fünf Jahre einem solchen Verfahren unterworfen, glaube ich, mich dazu äußern zu können. Zunächst fällt auf, dass beim Militär nicht wie in einem Disziplinarverfahren üblich und in meinem Fall auch befolgt, eine persönliche Stellungnahme des Betreffenden verlangt wurde, bevor der Chef ihm die Stütze unter den Füßen weg trat. Eine Rückantwort hätte mindestens durch einen eingeflogenen Kommissar oder Stabsfeldwebel oder sonst was Feines eingetrieben werden müssen. Natürlich hätte sie am Willen des obersten Kriegsherrn nichts geändert. Aber gerade in Fällen des Abschießens bei Lebzeiten sollte auf die Formen geachtet werden. (Als Hindukuschverteidiger Struck seinerzeit den KSK-Mann Günzel absetzte, wurde darüber weggesehen, weil es dem Rechten sicher recht geschah. Das war ein Fehler. Die Einhaltung der Formen hat einen gewissen Bremseffekt, und muss auch gegenüber den unbeliebtesten Figuren eingehalten werden. Sonst wird - wie man am vorliegenden Fall sieht - der puren Willkür Tür und Tor geöffnet).

Nun aber zum Schutz der "Person". Verhindert werden soll angeblich oder wirklich, dass diese bei der Rückfahrt des Schiffs sich ihren Ärger anmerken lässt und damit erneut in Konflikt mit Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärtern kommt. Vor allem ist die gemeinte Maßnahme des "Schutzes der Person" bei Beamten und sehr wahrscheinlich auch bei Militärs mit einem absoluten Schweigegebot über das Verfahren verbunden. Streitigkeiten zwischen Staat und beamtetem Staatsbürger werden auch heute noch behandelt, als ginge es um intime Eheprobleme. Die gehen Außenstehende schließlich auch nichts an.

Ich rühre nicht gern im Grundschlamm der Jahre des eigenen Lebens. Um die Folgen zu verstehen, muss es aber sein. Ausnahmsweise. Der Grundvorwurf gegen Fritz Güde als Beamten bestand darin, die nicht verbotene "Kommunistische Volkszeitung" an der Hauptpost in Karlsruhe zum Kauf angeboten und verkauft zu haben.

Diese erste Sünde spielte in den folgenden Schreiben des Oberschulamts schon fast keine Rolle mehr. Sie wurde überdeckt - einmal das Alphabet lang - von immer der gleichen Verfehlung, die jeweils darin bestand, von meinem Verfahren öffentlich zu erzählen in Versammlungen, die mich eingeladen hatten. Jedes Mal als neue Tat und Anzeichen von Verstocktheit gewertet. Natürlich war viel TAMTAM dabei. Schließlich passierte mir als immer noch privilegiertem Beamten ja nur das, was jedem Angestellten und Arbeiter jeden Tag passieren kann: Gekündigt zu werden. Andererseits wurden die wildesten Gerüchte über mich verbreitet: Niemand wollte glauben, dass wegen Zeitungsverkauf gleich die Republik vor dem Ende stünde. Also musste ich noch viel mehr Geheimgehaltenes begangen haben. Hätte ich das alles schweigend über mich hinabrieseln lassen sollen?

Genau das passiert jetzt dem Chef der "Gorch Fock". Die gesamte mehr oder weniger bildfrohe Presse ergeht sich in Ausmalungen der Greuel, die es auf dem Schiff gegeben hat. Warum redet der Angegriffene nicht darüber? Er darf nicht, wenn er seine Lage nach Beamtenrecht nicht sofort verschlimmern will. Also ist er - entgegen den Trostpflästerchen Guttenbergs - lang schon vorverurteilt, bis es endlich zu einem Verfahren kommt.

Auch soll niemand glauben, dass selbst ein gequälter Freispruch, falls der denkbar wäre, ihn die Karriereleiter weiter klettern lassen würde. Nicht nur, dass die Regeln der Disziplinarrechtsprechung butterweich sind im Vergleich zu den harten Regularien des Strafprozesses. Die Verhandlung findet geheim statt. Ohne das Korrektiv der Öffentlichkeit. Die Richter sind normalerweise selbst Mitglieder des Militärs, also der Behörde, deren Chef sein Urteil schon lange gefällt hat.

Wie lange die düstere Aura auch einen "Begnadigten" noch verfolgt, lässt sich jetzt am Fall des ehemals suspendierten, jetzt wiedereingestellten Assessors Michael Csaszkóczy in Baden - Württemberg verfolgen.

Der Spitzel, der zugegebenermaßen in Heidelberg gegen die Studenten eingesetzt wurde, scheint besonders begeistert und aufmerksam die Heidelberger ANTIFA beglückt zu haben. Eben die Gruppe, zu der der erwähnte Assessor in näherer oder fernerer Beziehung gestanden hatte. Laut Innenminister stimmt das nicht: der Spion sei eingesetzt worden, um ganz bestimmten verdächtigen einzelnen Personen nachzuspähen. Welche das sind, wird nicht verraten. Staatliche Maßnahmen wären gefährdet.

Tut mir leid, dass ich dem Minister kein Wort glaube. Ist wahrscheinlich schlechter Einfluss durch dauernde Lektüre von indymedia. Ich denke mir frech und bisher ohne Beweise: Beamtenrechtlich haben sie den Michael Csaszkóczy nicht zur Strecke gebracht. Probieren sie es jetzt eben kriminalistisch. Vergessen wird beim Staat niemals. Vielleicht übergangsweise mal vergeben...

Ja, so traurig steht es mit mir.

Nach all den Erfahrungen mit der Geheimjustiz des Diszipnarwesens und seinen Schweigegeboten nur für eine Seite, verlange ich bescheiden: Guttenberg, heute mal gar nicht mehr schützen. Heraus mit der Sprache offen vor aller Welt - mit dem Recht auf Gegenrede für Opposition und jeden Untertan!

Gesamtkunstwerk ARD: Tatort und Anne Will - eine Kampffront

Tatort: Herauszubekommen war für die Kommissare in Wirklichkeit nichts. Vier Soldaten kamen traumatisiert aus Afghanistan zurück. Eine junge Frau war aus vierhundert Meter Entfernung erschossen worden. Nach dem Gesamt-Brüll-Zustand war fast gleich, wer von den Veteranen es gewesen war. War auch gleich! Jeder hatte Scharfschützenausbildung. Jeder röstete anfallsweise herum.

Falsche Mischung aus schlechtem Gewissen der kriegsunwilligen Zuschauer und gefordertem Durchhaltewillen. Die Soldaten, die es erwischt hat - "unsere" Opfer? Aber wir haben doch keinen hingeschickt. Der Gedanke, dass alle Leiden hätten vermieden werden können, hätten sich Regierung und leider auch Volk 2001 nicht zum Krieg entschlossen, kam nirgends auf. Es blieb beim Gebrüll.

Nach dem ersten und zweiten Weltkrieg tat sich die Bürokratie damit hervor, dass all die "Zitterer" und sonst Angeschlagenen ihre Leiden von allem möglichen her hätten, nur nicht vom Krieg. Schon Freud hatte sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Ein paar Beispiele von altgeschulter "Desensibilisierung" der Bürokratie wurden bei Anne Will noch vorgeführt. Nur möglichst wenig Kriegsrente rausrücken!

Dieses Mal ganz anders. Woher aber das Gejammer über die Gleichgültigkeit der Deutschen gegenüber den Soldaten dieses Mal? Dabei wurde und wird in jeder Bundestagssitzung gedankt und gedankt jedem einzelnen Muschkoten, der dort draußen verreckt. Natürlich auch damit die Zeit schneller vergeht. Die Anforderung zum Pflichtmitleid wächst. Offenbar, um das Militär überhaupt noch halbwegs ehrenvoll in die Medien zu bekommen. Als Bombenwerfer und Raketenschlächter - das geht nicht mehr bei verbreitetem Widerwillen gegen das Gewerbe. Bleibt nur die Tränendrüse. Sekundenlang versteht sich - und folgenlos. Danach sollen die selber sehen, wie sie weiterkommen.

Bei "Anne Will" dann flugs weiter. Angeblich die Folgerungen gezogen!

Eine Ärztin erzählte nachvollziehbar, wie es ihr nach dem Kriegseinsatz gegangen war. Es wurde lang über Krankenversorgung gesprochen. Das für sich genommen war interessant. Nur eines beklemmte: Dass sie nicht auf die eine Lösung kam: Raus aus Afghanistan!

Den vorhandenen aktiven Kriegsgegnern hielt Frau Will immer wieder vor oder entgegen: Wenn schon gegen den Krieg - warum auch gegen die Krieger? Die richtige Antwort: Den Soldaten, wie nach Stalingrad 1943, kann niemand ihre Wunden, ihr Sterben nachträglich abnehmen. Trotzdem haben die Überlebenden eine Möglichkeit: sich selbst und vor allem anderen zu sagen: Wir müssen die Letzten gewesen sein! Es darf nicht so weiter gehen.

Niebel war Niebel. Wie schon im Bundestag. Ein Bimsstein zum Ausmerzen jeder Erdenspur. Alles an Unwissenheit und protzender Niedrigkeit überbot Matussek (SPIEGEL). Er als einziger lallte immer noch Struck und Co nach: die kleinen Mädchen an Soldatenhand! Und die Brunnen! Und unsere knusprigen WERTE!! Am Ende fragte dieser Literaturpapst: Warum gerade jetzt die Veteranen als Thema von Film und Romanen? Ja, ja - Matussek - warum gerade jetzt? Er weiß tatsächlich nicht, dass gleich nach den napoleonischen Kriegen eine traurige Heerschar von Nostalgikern durch Gedichte und Romane zog. Nach dem ersten Weltkrieg zum Beispiel "Hinkemann" von Toller. Nach dem zweiten? Ach Gott.....

Wenn ein Gedanke aufkam, konnte der nur lauten: Raus! Raus aus Afghanistan. Schon mal aus dem einfachen Grund: weil man von Anfang an verloren hatte. Dann wegen etwas, das daraus folgt: Es wurde in den zehn Jahren immer schlimmer. Muss es wie in Vietnam so enden, dass die letzten Flüchtigen an den Hubschraubern hängen - um ausgeflogen zu werden? Wenn die Wahnidee aus den Köpfen verschwunden sein wird, dass die einheitliche Benennung mit Taliban gleichartige Wesen aus Millionen verschiedener Menschen macht, wird es auch möglich sein, wie Heike Hänsel und andere es immer vorgeschlagen haben, mit Gruppen von Taliban Vereinbarungen zu treffen über Krankenhäuser, Mädchenschulen und Ackerbaugenossenschaften.

Es muss so etwas doch schon einmal gegeben haben.

Balingen: Angriff auf das Versammlungsrecht bei Protest gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“

Am Samstag, 23. Oktober 2010 wurde eine Demonstration gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“ in Balingen veranstaltet.

Der Anmelder der Demonstration bekam von der Stadt Balingen 96,- Euro Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stadt begründete dies mit notwendigen Auflagen und dem dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand.

Dieser Vorgang ist inakzeptabel! Die Verwaltung begründet die Auflagen mit Vorkommnissen bei einer ähnlichen Veranstaltung und mit Farbbeutelanschlägen, die von Unbekannten durchgeführt wurden. Sie stellt einen an den Haaren herbeigezogenen und unzulässigen Zusammenhang zur angemeldeten Versammlung her. Zum Versuch der Stadt Pforzheim in einem ähnlich gelagerten Fall urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Jahre 2007:

„[...] aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten [...]“.

(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html)

Das Vorgehen der Balinger Behörde entspricht dem gegenwärtigen Verhalten einer Reihe von Städten, das von der baden-württembergischen Landesregierung seit 2008 geplante, verschärfte Versammlungsgesetz bzw. Teile davon einfach vorwegzunehmen.

Dieses Verhalten erschwert Versammlungen und hat einschüchternde Wirkung auf Anmelder demokratischer Proteste!

Dagegen protestiert unser aus 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen bestehendes Bündnis, da es unserer Auffassung nach um die willkürliche Steuerung bzw. Einschüchterung von missliebigen Protesten geht.

Die von der Balinger Behörde erhobenen Auflagen verstoßen zumindest in Teilen gegen das in Baden-Württemberg gültige Bundesversammlungsgesetz.

Beispielsweise sieht das hier gültige Versammlungsgesetz nicht vor, dass Namen und persönliche Daten von Ordnern und Fahrzeugführern zur Weitergabe an die Polizei zu erfassen sind.

In Zusammenhang mit der Verwendung von Megafonen oder einer Lautsprecheranlage ist auch eine diffuse Angabe zur "Freizeitlärmrichtlinie" für "seltene Ereignisse" fragwürdig und dehnbar.

Wie Veranstalter das Mitführen von Getränken nur in Tetrapacks durchsetzen sollen, bleibt ebenso unergründlich und ohne versammlungsrechtliche Grundlage wie das Verbot von Hunden.

Diese Auflagen wurden weder von den Anmeldern/innen der öffentlichen Versammlung gefordert noch sind sie Bestandteil der Verantwortung die der Anmelder/innen aufbringen muss. Eine Demonstration ist immer eine Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit oder Interessensgruppe und nicht nur für den Anmelder/in.

Desweiteren darf nicht zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Anmeldern unterschieden werden!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit den Veranstaltern und fordert die Stadtverwaltung Balingen auf, sowohl von den Verwaltungsgebühren abzusehen als auch auf die undemokratischen Auflagen zu verzichten. Stattdessen muss demokratisches und antifaschistisches Engagement gefördert und die Bevölkerung dazu ermuntert werden, dieses wahrzunehmen.

Wir werden die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf dem Laufenden halten.

Quelle: Solidaritätserklärung und Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die ausführliche Berichte auf Indymedia linksunten zu finden: Hier und hier sowie den beim "Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung" dokumentierten Bündnisaufruf.

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