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Erneuter Angriff auf die Versammlungsfreiheit - Gangolf Stocker vor Gericht

Am 20.01.2011 beginnt der Prozess gegen den bekannten S21 Gegner Gangolf Stocker. Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Versammlungsrecht".

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Herrn Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.

Versammlungsleiter müssen bei Demonstrationen für die Polizei erreichbar sein. Allerdings genügt alleine die physische Anwesenheit, es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen und die telefonische Erreichbarkeit über ein Handy als Grundvoraussetzung dafür sieht, als Versammlungsleiter zu agieren. In den Auflagen zur Demonstration wurde dies ebenfalls nicht verlangt, wohl aus dem Grund, dass es juristisch nicht begründbar ist.

Der gesamte Prozess zeigt wieder einmal, dass die Stuttgarter Justiz keinesfalls am Erhalt der Versammlungsfreiheit interessiert ist. Er steht beispielhaft dafür, wie versucht wird, Demonstranten durch immer neue Auflagen und Strafen an der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu hindern.

Dass die Behörden dabei längst Hand in Hand arbeiten, um demokratische Rechte einzuschränken, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Stuttgarter Ordnungsamt für die Demonstration am Arnulf-Klett-Platz lediglich eine Fahrbahnseite absperren lassen will.

Dadurch bestehen de facto keine Fluchtwege für die anwesenden Demonstranten, die sich im Notfall über die nicht abgesperrte Straßenseite in Sicherheit bringen müssten. Dies ist umso erstaunlicher, da dass gleiche Amt Demonstrationen auf der Königstrasse immer wieder mit dem Hinweis "auf fehlende Fluchtwege" verbietet.

Es handelt sich hier nicht um die Verfolgung einer Straftat, sondern um einen politischen Prozess. Dies zeigt sich auch an den über 1.000 Strafanzeigen, die gegen S21 Demonstranten noch anhängig sind.

Wir fordern die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer und die Einhaltung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und den Prozess am 20.01.2011 um 9.00h vor dem Amtsgericht Stuttgart, Saal1 zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die Medienberichte auf beiabrissaufstand.de

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