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Balingen: Angriff auf das Versammlungsrecht bei Protest gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“

Am Samstag, 23. Oktober 2010 wurde eine Demonstration gegen das Bundeswehr Musikfestival „BW-Musix“ in Balingen veranstaltet.

Der Anmelder der Demonstration bekam von der Stadt Balingen 96,- Euro Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Die Stadt begründete dies mit notwendigen Auflagen und dem dadurch entstandenen Verwaltungsaufwand.

Dieser Vorgang ist inakzeptabel! Die Verwaltung begründet die Auflagen mit Vorkommnissen bei einer ähnlichen Veranstaltung und mit Farbbeutelanschlägen, die von Unbekannten durchgeführt wurden. Sie stellt einen an den Haaren herbeigezogenen und unzulässigen Zusammenhang zur angemeldeten Versammlung her. Zum Versuch der Stadt Pforzheim in einem ähnlich gelagerten Fall urteilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe bereits im Jahre 2007:

„[...] aus einer solchen Gebührenpflicht resultiere die Gefahr, dass die Bürger auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten [...]“.

(Quelle: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20071025_1bvr094302.html)

Das Vorgehen der Balinger Behörde entspricht dem gegenwärtigen Verhalten einer Reihe von Städten, das von der baden-württembergischen Landesregierung seit 2008 geplante, verschärfte Versammlungsgesetz bzw. Teile davon einfach vorwegzunehmen.

Dieses Verhalten erschwert Versammlungen und hat einschüchternde Wirkung auf Anmelder demokratischer Proteste!

Dagegen protestiert unser aus 120 Organisationen und zahlreichen Einzelpersonen bestehendes Bündnis, da es unserer Auffassung nach um die willkürliche Steuerung bzw. Einschüchterung von missliebigen Protesten geht.

Die von der Balinger Behörde erhobenen Auflagen verstoßen zumindest in Teilen gegen das in Baden-Württemberg gültige Bundesversammlungsgesetz.

Beispielsweise sieht das hier gültige Versammlungsgesetz nicht vor, dass Namen und persönliche Daten von Ordnern und Fahrzeugführern zur Weitergabe an die Polizei zu erfassen sind.

In Zusammenhang mit der Verwendung von Megafonen oder einer Lautsprecheranlage ist auch eine diffuse Angabe zur "Freizeitlärmrichtlinie" für "seltene Ereignisse" fragwürdig und dehnbar.

Wie Veranstalter das Mitführen von Getränken nur in Tetrapacks durchsetzen sollen, bleibt ebenso unergründlich und ohne versammlungsrechtliche Grundlage wie das Verbot von Hunden.

Diese Auflagen wurden weder von den Anmeldern/innen der öffentlichen Versammlung gefordert noch sind sie Bestandteil der Verantwortung die der Anmelder/innen aufbringen muss. Eine Demonstration ist immer eine Angelegenheit im Interesse der Allgemeinheit oder Interessensgruppe und nicht nur für den Anmelder/in.

Desweiteren darf nicht zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Anmeldern unterschieden werden!

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit den Veranstaltern und fordert die Stadtverwaltung Balingen auf, sowohl von den Verwaltungsgebühren abzusehen als auch auf die undemokratischen Auflagen zu verzichten. Stattdessen muss demokratisches und antifaschistisches Engagement gefördert und die Bevölkerung dazu ermuntert werden, dieses wahrzunehmen.

Wir werden die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf dem Laufenden halten.

Quelle: Solidaritätserklärung und Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 18.01.2010, siehe auch die ausführliche Berichte auf Indymedia linksunten zu finden: Hier und hier sowie den beim "Offenen Treffen gegen Krieg und Militarisierung" dokumentierten Bündnisaufruf.

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