Staatsanwälte lassen die Trommel rühren
Podiumsdiskussion bei der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 in Berlin
Foto: Josef A. Preiselbauer / woschod.de
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Beispiel Sachsen: Immunität von Bodo Ramelow aufgehoben
Beispiel Hessen: Wegen Teilnahme an Blockade: Chefs der Linksfraktion droht Klage
Die Staatsanwälte jedenfalls stehen bereit. Auch sie verteidigen unsere Grundordnung. Nicht viel anders als - laut Westerwelle - "unsere Jungs" in Afghanistan. Mehr humoristisch zu sehen ist die von Frau Lengsfeld und Co angestrengte Klage gegen die Menge der Veranstaltungsbesucher der jw-Diskussion insgesamt.
Sie hätten - so mühsam begrifflich zu rekonstruieren - Gewalttätern unter sich Schutz geboten. Gewalttätern, so mehr zu vermuten als zu wissen, die angeblich Frau Lengsdorf einen Tritt in den Bauch versetzt hätten - und gegen leidgeprüfte Opfer des "Stalinismus" vorgegangen wären. Den ursprünglich ganz deutlich empfundenen Tritt in den Bauch hat Frau Lengsfeld bei ihrem bewegten Klagebericht in "Achse des Guten" schon wieder vergessen - oder heldisch verwunden. Pointe der komplizierten Klage: Da man nicht alle zweitausend Gewalttäterbeschützer belangen kann, soll Frau Lötzsch stellvertretend für diese herhalten. Sie hätte als Vorsitzende die Pflicht gehabt, die Übeltäter aus dem schützenden Saal zu weisen. (Sollte - soweit möglich gedanklich korrekt die Anzeige nicht die Versammlungsleitung betreffen, also die Abgeordnete Ulla Jelpke? Genug davon. Man möchte Frau Lengsfeld nicht auf Gedanken bringen!)
Lengsfeld und Co werden mit ihrem Ansinnen beim hellhörigsten Staatsanwalt kein Gehör finden. Lötzsch hatte drinnen im Saal keine Ahnung von außen stattfindenden Missetaten - und entfernte sich nach ihrem Statement wieder durch die Hintertür.
Das macht aber gar nichts. Lengsfeld stand im Fernsehen mit einem Transparent und leistete Widerstand.
Auffälliger schon die Attacke der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen mehrere Fraktions- und Parteivorstände der LINKEN - sie hätten sich an der erfolgreichen Blockade in Leipzig gegen den NPD-Aufmarsch beteiligt. Als erstes sollen jetzt die diversen Parlamente den Betreffenden die Immunität absprechen für den vorliegenden Fall. Ein Ansatzpunkt für bewegende Diskussionen allenthalben. Zur Anklageerhebung wird es möglicherweise kommen: Zu einem Urteil wohl kaum. Wie erst kürzlich geschildert, hatte der Bundesgerichtshof im Läpple-Urteil zwar die abenteuerliche Erfindung gebilligt, auch aus der Ferne wirkende Einflussnahme durch bloßes Vorhandensein auf der Straße übe einen psychischen Druck aus auf einen Straßenbahnfahrer - technisch als "Nötigung" begriffen - der einem körperlichen Zugriff gleichzusetzen sei. Diese Anschauung wurde nach Bölls und anderer Blockade-Aktion in Mutlangen zumindest aufgeweicht.
Und warum nur gerade die vier Abgeordneten angeifern? Zum Blockieren braucht man entgegen feldwebeliger Vorstellungen in Behördenkreisen strenggenommen keinen Anstifter oder Vormacher. Jeder, der über einen eigenen Hintern verfügt, kann ohne Anleitung mitmachen.
Wird also aus der angedachten Strafe im Endeffekt nichts werden. Außer leider viel Geschrei. Langwierige Scherereien für die Angeklagten und ihre Anwälte. Und - wie man wohl in Leipzig hofft - Erschütterung für Erschütterbare, die sich massenhaft und fest vorgenommen haben, im Bedarfsfall die Rechten gleich wieder zu blockieren.
Schließlich - ebenfalls im Zusammenhang mit der jw-Diskussion - wird - von "Junge Freiheit" bejubelt (Link: http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5d05623c804.0.html) - eine Strafanzeige gegen Inge Viett erwogen. Hat sie nicht vor zweitausend Zuhörern erklärt, wenn Panzer zum Beispiel in Afghanistan eingesetzt werden sollen, sei es als Kampfmaßnahme berechtigt, diese mit allen Mitteln bewegungsunfähig zu machen. Hört sich von Ferne wie eine "Aufforderung zur Begehung einer oder mehrerer Straftaten an." Aber nur von Ferne! Das Prinzip der Rechtssicherheit, auf welchem vor allem das Verfassungsgericht besteht, setzt voraus, dass der zu bestrafende Täter genaue Vorstellungen von den Folgen seiner Handlung - hier: Aussprüche - haben muss. Das wäre, folgen wir einmal den gerichtlichen Wegen, etwa dann der Fall, wenn eine solche Aufforderung mit ausgestrecktem Finger vor einem Wagen erfolgte: Da, werft schon den Mollie! Davon kann hier natürlich keine Rede sein. Trotzdem, in der Ära der Zweit- und Drittbestrafung von schon lange zu Ende behandelten RAF-Mitgliedern - könnten ein paar ehrgeizigere Herren es für geboten halten, etwas zu riskieren.
Insgesamt: Die Generalverfolgung steht noch nicht an. Aber die Trommelschlegel sind erhoben: Die einschlägige Presse steht bereit. Und aus den Wäldern steigt das Halali!