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„In Erinnerung an Oury Jalloh - am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“

In Erinnerung an Oury Jalloh soll am 18. Dezember in Jena eine Veranstaltung unter dem Titel: „In Erinnerung an Oury Jalloh -“ am 5. Januar 2005 verbrannt. Der Flüchtlingstod in der Dessauer Polizeizelle“ stattfinden. Dabei sollen die Sorgen der politischen Flüchtlinge und MigrantInnen über die fortgesetzte rassistische Atmosphäre und die diskriminierende Propaganda des Systems diskutiert werden.

Tagesordnungspunkte:

Rassismus und Diskriminierung in Deutschland


• Die rassistische Migrationsdebatte und die Lagermentalität von Tod und Unterdrückung von MigrantInnen
• Rassismus als Methode von Beherrschung und Ausgrenzung
• Rassismus, seine unterschiedlichen Gesichter und Erscheinungsformen in Deutschland aus der Perspektive der Flüchtlinge und die Erfahrungen, die im Kampf gegen die Ungerechtigkeit im Fall Oury Jalloh und im täglichen Überlebenskampf in den Heimen gemacht wurden.
• Was bedeutet die Verteidigung der Wahrheit und unserer Würde in der Praxis?
• Diskussion mit Karawane-AktivistInnen aus Wuppertal, Hamburg und Jena
• Bei ausreichend Unterstützung können auch weitere Punkte diskutiert werden.

Veranstaltungsort: UNI Jena

Termin: 18.12.2010

Wenn genügend Unterstützung vorhanden ist, soll schon am Freitag, den 17.12. 2010 begonnen und bis zum 19.12.2010 fortgesetzt werden.

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe

Eine Pressemitteilung des Aktionskreis Internationalismus (AKI Karlsruhe) vom 14.12.2010:

Versammlungsfreiheit vor Gericht - Skandalöses Urteil vom Amtsgericht Karlsruhe
150 Tagessätze für die Aufforderung an die Polizeikräfte ein rechtswidriges enges Poli­zeispalier um eine Demonstration aufzulösen und die Abfilmerei der Versammlungsteil­nehmerInnen zu unterlassen.
Ein Teilnehmer der 1.Mai-Demonstration 2010 in Karlsruhe wurde am 14. Dezember 2010 vom Amtsgericht Karls­ruhe zu 150 Tagessätzen wegen angeblicher Nötigung verurteilt. Wegen des weiteren Vorwurfs der Beleidigung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 180 Tagessätzen gefordert.

Am 1. Mai 2010 hatten in Karlsruhe im Anschluss an die traditionelle DGB Demonstration über 700 Menschen unter dem Motto: „Kämpfen in der Krise -“ Kapitalismus überwinden“ gegen die Ursachen und Folgen der kapitalistische Krise mit ihren weltweiten Auswirkungen auf die Le­bensbedingungen der Menschen demonstriert. Zur Erinnerung: Im Zuge der kapitalistischen Kri­se hatte sich u.a. die Zahl der Hungernden weltweit um 100 Millionen (!) nach UN-Angaben er­höht.

Leider konnte die Demonstration nicht zu Ende gebracht, sondern musste frühzeitig abgebro­chen werden: Mit einem engen Spalier von Polizeikräften und dem ununterbrochenen Abfilmen des Demonstrationszuges verunmöglichte die Einsatzleitung der Polizei die freie Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Schon im Vorfeld wurde die Demonstration mit einer Unzahl von Auflagen überschüttet, obwohl es noch nicht einmal Anzeichen für einen möglicher­weise unfriedlichen Verlauf gab, die ansonsten zur Begründung von Auflagen üblicherweise vorgebracht werden. Die Demonstration war und blieb auch friedlich wie allen Presseberichten zu entnehmen war.

Das Urteil des Amtsgericht stellt das Ergebnis der Beweisaufnahme auf den Kopf! Obwohl die Zeugenaussagen aller 6 hochrangigen Polizeizeugen sogar übereinstimmend laute­ten, dass der Angeklagte nicht zu einer Blockade aufgerufen habe, sondern als Moderator ledig­lich die Einstellung des Abfilmens aller Demoteilnehmer, und die Aufhebung des engen Poli­zeispaliers gefordert habe, und obwohl die Beweisaufnahme ergeben hat, dass die Teilnehmen­den der Demo bereits ohne Durchsagen vom Lautsprecherwagen angehalten haben, um die Aufhebung des engen Polizeispaliers zu fordern, wurde der Angeklagte von Amtsrichter Schwierblat zu 150 Tagessätzen verurteilt. Dabei ignorierte der Amtsrichter sogar die ständige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht zu Blockaden und zur Nötigung, wie sie in dem Brokdorf-Be­schluss und im Mutlangen-Urteil zum Ausdruck kommt. Der Richter hat sich noch nicht einmal nur im Ansatz mit dieser Rechtssprechung auseinandergesetzt.

Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Beweisaufnahme hätte der Angeklagte in jedem Falle freigesprochen werden müssen.

Ein skandalöses Urteil, das alle einschüchtern soll, die ihr elementares Recht auf Versamm­lungsfreiheit wahrnehmen, und die es zukünftig wahrnehmen wollen. Wenn diese Rechtsspre­chung Schule machen sollte, wird es zukünftig kaum mehr möglich sein, eine Versammlung ohne an­schließenden Strafbefehl in beträchtlicher Höhe durchzuführen. Auch im Strafverfahren gegen den Anmel­der der Bildungsstreik-Demonstration in
Stuttgart, den verdi-Sekretär Marc Kappler, geht es um ähnliche Vorwürfe.

Wie sehr die Staatsanwaltschaft und die Polizeieinsatzkräfte auf eine Verurteilung und damit Ein­schränkung des Versammlungsrechtes aus sind, zeigte sich auch darin, dass die Anklage sogar vom Oberstaatsanwalt Zimmermann persönlich vertreten wurde - in einem Ver­fahren in dem üblicherweise ein Referendar/in als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein­gesetzt wird, und dass 6 (!) hochrangige Zeugen der Polizeieinsatzleitung und des Staatsschut­zes aufge­boten wurden.

Der Angeklagte hat bereits angekündigt, dass er Rechtsmittel einlegen wird.

In diesem und ähnlichen Verfahren geht es nicht allein um den angeklagten Versammlungsteil­nehmer. Hier sitzen alle auf der Anklagebank, die ihr elementares Recht auf Versammlungsfrei­heit als Ausdruck der kollektiven Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen.

Das Urteil richtet sich gegen alle sozialen Bewegungen und gegen die Gewerkschaften.

Kennzeichnend dafür ist, dass selbst der DGB Baden-Württemberg in Stuttgart erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung seiner Versammlungen hat, und dass die Großdemonstration gegen Stuttgart 21, die am 11.12.2010 mit 50000 Menschen durchgeführt wurde, erst beim VGH Mann­heim in 2.Instanz durchgesetzt werden konnte.

Im Zuge der "Föderalismusreform" können die Bundesländer nunmehr eigene Landesversamm­lungsgesetze verfassen - wohlgemerkt können, müssen aber nicht. Dann gilt das Bundesver­sammlungsgesetz weiter. Die All-Parteien "law und order"- Fraktion nimmt dies zum Anlass, längst gewünschte Verschärfungen einzubauen, als wenn das Versammlungsgesetz nicht so­wieso schon versammlungsfeindlich genug wäre. Das bayrische Landesversammlungsgesetz, gegen das vor dem Bundesverfassungsgericht von einem breiten Bündnis erfolgreich ein Eilver­fahren betrieben wurde, ist zwar nun weitgehend entschärft worden. Das gilt jedoch nicht für an­dere Bundesländer, in denen die neuen Landesversammlungsgesetze bereits in Vorbereitung sind.

In Baden-Württemberg wird bereits seit 1 1/2 Jahren von den Versammlungsbehörden ver­sucht, die neuen „law und Order“- Regelungen des geplanten Landesversammlungsgesetzes vorwegzunehmen, so dass bei vielen Versammlungen erst mal mit AnwältInnen zum Gericht gezogen werden muss. Die Wahrnehmung der Versamm­lungsfreiheit kann aber nicht vom Geldbeutel, der Bereitschaft sich einem drohenden Strafbe­fehl bzw. einer Verurteilung auszu­setzen, oder von der Tatsache abhängen, ob ein Anwalt/in zur Unterstützung zur Ver­fügung steht und bezahlt werden kann.

Der Ursprungsgedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, nämlich Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Praxis der Be­hörden auf den Kopf gestellt. Diese Tendenz darf so nicht weitergehen.

Trotz aller Versuche das Versammlungsrecht einzuschränken, verteidigen wir das Recht auf Versammlungsfreiheit am besten indem wir es wahrnehmen. Die nächste Demonstration kommt bestimmt. Nehmt Euch Euer Recht! Angeklagt sind wir alle -“ Wehren wir uns gemeinsam!

Kommt / Kommen Sie als kritische Öffentlichkeit zur Prozessbeobachtung zu den Prozessen!

Aktionskreis Internationalismus Karlsruhe (AKI Karlsruhe), Steinstr.23, 76133 Karlsruhe - Kontakt: Info@aki-karlsruhe.de

Beckmann: Ministerin Schröders verzitterter Rassismus der Elite

Schön und unnahbar trat sie bei Beckmann an, um wieder einmal den Beweis zu führen, dass es einen gefährlichen Anteil von Deutschenhass unter Ausländern gebe. Dieser sei zu bekämpfen.

In der Sendung brachte die Ministerin ihre Zusatzannahme noch einmal an den Mann: Diese Deutschenfeindlichkeit wachse nach wissenschaftlichen Untersuchungen an, je mehr ein Junge sich den Islam einverleibt hätte.

In der Diskussion kam aber immer deutlicher heraus, dass die wachsende Ruppigkeit mancher Ausländer mit ihrem Glauben herzlich wenig zu tun hat. Was Frau Schröder als Glaubensinnigkeit missverstand, war einfach Gruppen- und Gangbildung unter Leuten, die sich kannten und eine gemeinsame Herkunft hatten.

Wie Frau Schröder selbst zugeben musste, fehlt es den verdächtigen aggressiven Klüngeln meist nicht nur an Bildung, sondern gleich am Willen,sich in kulturelle Zusammenhänge zu vertiefen. Und zwar ganz unabhängig davon, aus welcher Tradition die stammten. Islam - oder auch Islamismus - würde aber doch wohl voraussetzen, dass man gerne zum Hodschah geht, in die Koranschule! Plump gesagt: dass man gerne liest, und sich in theologische Zusammenhänge einarbeitet. Davon konnte weder der Mitunterredner Buschkowski noch sonst jemand berichten.

Es wurden von Beckmann dann verdienstvoller Weise drei Schüler eingeladen, die lebensnah und glaubhaft davon berichteten, wie es in den Schulen wirklich zugeht. Alle berichteten davon, dass an allen Schulen begeistert gemobt wird. Nur: Zwischen allen möglichen Gruppen. Die Starken oder stark sein Wollenden suchen sich jeweils Schwächere, an denen sie ihre Gruppenüberlegenheit beweisen können. Das ist unheimlich genug. Nur - dass es immer die Deutschen trifft, wurde eindeutig widerlegt.

Kristina Schröder, so unsere Vermutung, will mit ihrer These vom notwendigen Verteidigungswillen der Deutschen einfach in die Offensive kommen. Eine verängstigte Gemeinschaft soll wieder einmal den "Mut zur Erziehung" fassen und rechtzeitig zur Gegenwehr greifen.

Das zeigte sich an der Diskussion mit dem Berliner Stadtrat Buschkowski über Gegenmaßnahmen. Buschkowski nämlich entwickelte in brutaler Weiterführung preußischer Traditionen den Gedanken, es müsse heute eine Pflichterziehung ab einem Jahr in Kitas geben. Für alle. Egal welcher Herkunft. So wie einst die Schulpflicht integrierte, so heute die Kita-Pflicht.

Hier schrie Frau Schröder auf. Und zwar bei der Vorstellung, anständige Deutsche, die ihre Kinder gut erziehen könnten und Kindergeld bekämen, würden gezwungen zur Kitapflicht. Umgekehrt - Kinder ausländischer Eltern, die selber Schwierigkeiten mit dem Deutschen hätten, denen täte das schon ganz gut. Der Gedanke an ein dann geteiltes Recht - eins für Deutsche, eins für Migranten - ließ sich aber konsequent nicht durchführen. Frau Schröder griff zu Ausdrücken wie "Geiselhaft", um ihren Abscheu auszudrücken vor dem Kita-Zwang für alle. Deutsche dürften keine "Geiseln" sein, nur damit Migrantenkinder besser integriert werden.

Die Unschlüssigkeit der Ministerin zeigte sich immer neu, wenn sie die innere Wahlfreiheit des Geistes anrief. Wie bei Schiller sollte der Wille frei und unabhängig auftreten. So rührend und nostalgisch das sich anhört, im Zusammenhang wurde diese Freiheit - zur Bildung - nur den braven Deutschen zugesprochen. Und zwar denjenigen, die die vorgeschriebenen bürgerlichen Ideale noch am ehesten bewahrten.

Den Migranten, die angeblich Deutsche verfolgten, wurde diese Willensfreiheit- eine zum Bösen - ebenfalls zugesprochen, aber nur zu einem Zweck: Um ihnen Schuld nachzuweisen und diese zu strafen.
Gerade in ihrem rührenden Idealismus - rationiert für Deutsche - erwies sich Schröder als Angstprotektionistin. Sie sah ihre Deutschen, eine angeblich bedrohte Schar, und plante Schutzgitter um die Herde. Von da aus die Gegenoffensive aus der Angst für sich und andere heraus. Freilich unentschlossen, verzittert. Dass unter den gegenwärtigen Umständen der Entzug des Elterngeldes hart einschlagen würde bei vielen Familien, betonte sie mit Recht. Nur versperrte sie sich der Einsicht, dass alle Elterngelder zusammen besser für kollektive als für individuelle Erziehung angelegt würden. So verharrte sie einsichtslos. Ohne Entschlusskraft - und ohne jede Aussicht, einmal Frau Bismarck als Vorkämpferin der verfolgten Deutschen zu werden.

Gerade in ihrem Nachsingen der verschollenen Ideale einer Vorzeit erwies sie sich als gebrochene Schutzpatronin ausgesprochen bürgerlicher Ängste. Die sie - aus Wahlgründen - artikulieren, aber nicht beseitigen konnte. Mal schauen, wie lange sie sich mit dem ganzen Charme der erbitterten Unwissenheit und Selbstbegrenzung noch halten kann.
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