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Bericht des Ermittlungsausschusses zu den Prostestaktionen gegen das Bundeswehrgelöbnis am 30.07.2010 in Stuttgart

Aus aktuellem Anlass:

Mit einem Großaufgebot von Feldjägern, Polizei(spezial)einheiten aus verschiedenen Bundesländern (u.a. USK aus Bayern und BFE-Einheiten aus Baden-Württemberg) und durch weiträumige Absperrungen wurde der Aktionsradius der KriegsgegnerInnen massiv eingeschränkt.

Obwohl die Anzahl der Protestierenden 1000 Personen nicht überschritt wurden dem Ermittlungsausschuss 77 Festnahmen mitgeteilt.

Der Großteil der Festnahmen fand vor der St. Eberhardskirche in der Königsstraße statt, wo viele u.a. mit einer Sitzblockade gegen den dort geplanten Militärgottesdienst protestierten. Bei den Festnahmen ging Polizei mit großer Brutalität vor, vor allem durch Verdrehen von Arm- und Handgelenke kam es zu mehreren Verletzten. Weitere Festnahmen gab es im Verlauf des Gelöbnisses:

• dafür reichte z.B. schon die Titulierung eines Polizisten als „Schnittlauch“
• die Samba-Trommelgruppe wurde von öffentlichem Gelände abgedrängt, 2 Stunden festgehalten, ihre Instrumente wurden zum Teil beschädigt
• alle Festgenommenen wurden - zum Teil mehrfach -“ fotografiert

Die Festgenommenen waren bis 19:00 Uhr alle wieder auf freiem Fuß.
Noch ist nicht absehbar ob und wenn ja wie viele Strafverfahren auf die Festnahmen folgen werden.

Wie immer gilt:

• keine Aussagen bei Polizei oder polizeilichem Staatsschutz!
• auf Vorladungen (auch schriftliche!) der Polizei müsst Ihr nicht reagieren!
• meldet Euch bei der Roten Hilfe falls Ihr von Repression betroffen seid.



Quelle: Information des Ermittlungsausschusses

Ende des Stammheimer §129b-Prozesses

Urteile in Stammheim:
Devrim Güler wurde zu 4 Jahren und 10 Monaten
Ahmet D. Yüksel zu 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.


Am Donnerstag, den 15. Juli wurde nach 168 Verhandlungstagen und nach einer Prozess-Dauer von 2 1/2 Jahren, das Urteil gegen Devrim und Ahmet gefällt. Der Senat setzte das Urteil für Devrim auf 4 Jahre und 10 Monate (seine Bewährungsstrafe inbegriffen) fest und für Ahmet auf 5 Jahre und 4 Monate. Beide sind weiterhin in Haft und droht die Abschiebung.

In seiner Begründung stützte der Senat sich auf die Aussagen von Hüseyin Hiram, dem psychisch kranken Doppelagenten, und auf die Aussagen von Serdar Bayraktutan, dem Leiter der Abteilung DHKP-C der Istanbuler Polizei, gegen den in der Türkei wegen mehrerer Foltervorwürfe Ermittlungen laufen. Weiter begründete er die Notwendigkeit der Strafe mit den Lebensläufen der beiden Angeklagten, die trotz diverser Anklagen nicht damit aufhörten politisch aktiv zu sein.

Gleichzeitig bezeichnete der Senat in seiner Begründung sowohl die Anatolische Föderation, als auch verschiedene anatolische Vereine mehrmals als "Tarnvereine und Tarnorganisationen der DHKP-C" und bezeichnete die legal hier erscheinenden Zeitungen als "Parteizeitungen", was auf nichts anderes abzielt als auf die Kriminalisierung jeglicher Betätigung von politisch aktiven MigrantInnen.

Der Senat endete mit den Worten: "Ich hoffe, dass Sie sich besinnen."

Komitee gegen §129
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Einstellung der §129-Ermittlungen gegen Andrej Holm

Das §129-Verfahren gegen Andrej Holm wurde von der Bundesanwaltschaft eingestellt. Aus diesem Anlass erschien heute eine Pressemitteilung:

"Mit einem auf den 5. Juli datierten Einstellungsvermerk hat die Bundesanwaltschaft (BAW) das Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in der 'militanten gruppe (mg)' gegen den Berliner Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm eingestellt.

Im Schreiben der zuständigen Staatsanwältin heißt es: "Die Ermittlungen haben den gegen den Beschuldigten bestehenden Anfangsverdacht der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung oder ihrer Unterstützung nicht erhärtet." Damit ist das letzte bekannt gewordene Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe (mg)' eingestellt. In den letzten Jahren hat die BAW gegen über 40 Beschuldigte aus der linken Szene erfolglos ermittelt. Mehrfach rügte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrige Ermittlungsmethoden; so verfügte der BGH im Sommer 2007 auch die Entlassung Holms aus der Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen ihn sowie drei seiner Kollegen und Freunde hatte zu internationalen Protesten geführt, da sie u.a. mit der beruflichen Praxis des Wissenschaftlers begründet worden waren.

Seine Verteidigerin Christina Clemm: „Dieser Schritt war längst überfällig. Man hätte dieses Ermittlungsverfahren nie eröffnen dürfen, geschweige denn Dr. Holm in Untersuchungshaft nehmen dürfen. Dass es - obwohl es niemals einen hinreichenden Tatverdacht gegen ihn gegeben hat - erst jetzt, 3 Jahre nach Aufhebung des Haftbefehls durch den BGH, eingestellt wurde, ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man diese Verfahren sachfremd geführt hat. Verfahren gem. § 129 ff StGB werden dazu genutzt, linke Gruppen und Milieus zu überwachen. Das Interesse des einzelnen, vor staatlicher Überwachung und Willkür geschützt zu werden, berücksichtigt die Bundesanwaltschaft nicht.“

Auch Anwalt Volker Ratzmann verweist auf die Dauer des Verfahrens: „Offenbar braucht die Bundesanwaltschaft länger, wenn es um die Einschätzung der Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungen geht. Eine Ermittlung, bei der ein Haftbefehl mit Bibliotheksbesuchen begründet wurde, konnte aber kein anderes Ende finden.“

Arthur Schüler vom Berliner Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren unterstreicht die negativen Folgen der hinausgezögerten Einstellung für die drei Berliner, die Mitte Oktober 2009 in erster Instanz wegen Mitgliedschaft in der “militanten gruppe“ verurteilt wurden: "Die Verzögerungstaktik im gesonderten Verfahren gegen Andrej war offensichtlich von dem Interesse geleitet, das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver nicht zu gefährden, und der Verteidigung keine zusätzlichen Argumente für die laufende Revision zu liefern.“

Rechtsanwältin Christina Clemm
Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Volker Ratzmann"


Erste Presseartikel aus der Tageszeitung "junge Welt" und "Frankfurter Rundschau" zur Einstellung: http://einstellung.so36.net/de/ps

Darüberhinaus wurde im vergangenen Monat bekannt, dass die Überwachungen im mg-Verfahren rechtswidrig waren. Dies entschied der Bundesgerichtshof 

Stuttgarter Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet

In Stuttgart hat sich die Plattform "Weg mit den §129 - Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen" gegründet. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt den Internationalen Angriffen auf revolutionäre und fortschrittliche Strukturen eine internationalistische Aktionseinheit entgegenzusetzen die praktische Solidarität schaffen, die Verfolgung von Revolutionären verurteilen und den revolutionären Kampf verteidigen soll. Ein erster Ausdruck dessen soll auch die Mobilisierung zur Delegation zum §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim am 06. Juli 2010 sein. In einem dazu erschienenen Aufruf heißt es:

Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen

Der §129b-Prozess in Stuttgart Stammheim nähert sich im Juli diesen Jahres seinem Ende. Seit dem 17.März 2008 findet in der Aussenstelle des Oberlandesgerichts Stuttgart auf dem Gelände der JVA Stammheim der erste §129b Prozess gegen die vermeintlichen DHKP-C Mitglieder Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel statt.

Dieser Prozess ist gleichzeitig auch der erste nach §129b, der sich gegen eine linke, revolutionäre Organisation richtet. Dass für diesen Prozess der Komplex Stammheim ausgesucht wurde, ist kein Zufall.

In dem Geschichtsträchtigen Gerichtssaal des Hochsicherheitsknastes Stuttgart Stammheim saßen bereits die Revolutionäre der Roten Armee Fraktion (RAF) auf der Anklagebank und wurden durch die Exekutive des deutschen Imperialismus, der bürgerlichen Justiz, nach §129a verurteilt.

Damals, am 21.März 1975, wurde der §129a mit dem Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan Carl Raspe zum ersten Mal angewendet und vorexerciert was danach zum Kriminalisierungsinstrumnet gegen breite Teile der radikalen Linken wurde.

Heute soll mit dem §129b Prozess gegen Devrim Güler und Ahmet D. Yüksel, nun das beispielhaft angewendet werden was danach der weiteren Kriminalisierung von migrantischen revolutionären Organisationen und antiimperialistischen/ internationalistischen Gruppen Tür und Tor öffnen soll.

Die §129, und insbesondere der §129b, sind damit der wohl deutlichste und weitreichendste Ausdruck einer zunehmenden Kriminalisierung von revolutionärem Widerstand auf internationaler Ebene. So können revolutionäre, linke oder fortschrittliche Menschen, die den Kampf in anderen Ländern unterstützen, zukünftig dafür kriminalisiert werden.

Ausserdem erlauben die §129 der BRD, mit den EU-Antiterrorgesetzen und dem dazugehörigen Aussenwirtschaftsgesetz, die opositionellen fortschrittlichen Kräfte auf internationaler Ebene zu bekämpfen.

Die Auswirkungen des §129b und die zunehmende Kriminalisierung von MigrantInnen zeigen sich jetzt schon in aller Härte:

Mit dem §129b wurden auf Bundesebene bereits 6 Personen mittels DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei -“ Front) Vorwurf festgenommen und befinden sich seit ihren Festnahmen (teilweise über drei Jahre) in Isolationshaft.

Im Mai diesen Jahres wurde eine Person festgenommen, dem die Mitgliedschaft in der LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) vorgeworfen wird.

Darüber hinaus ist noch immer ein Verfahren nach §129b gegen 10 Personen anhängig, denen vorgeworfen wird innerhalb der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/ Marxisten Leninisten) eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben.

Auch die Verfolgung gegen die kurdische Linke, die seit Jahren von der Verfolgung mit §129 in der BRD betroffen sind, hat sich in den letzten Monaten erneut verstärkt. So wurde auf europäischer Ebene die Studios des kurdischen Nachrichtensenders ROJ TV gestürmt, 30 Personen festgenommen. Darunter 8 kurdische Politiker.

Jetzt aktuell vor drei Wochen fanden im Umkreis Stuttgarts Hausdurchsuchungen statt und mehrere kurdische Jugendliche wurden festgenommen. Diese Entwicklungen machen uns die Notwendigkeit einer internationalistisch ausgerichteten Aktionseinheit gegen diese Angriffe des Staates auf unsere Strukturen und GenossInnen mehr als deutlich.

Aus diesem Grund hat sich die Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“ gegründet, um die Solidarität mit den Gefangenen und Verfolgten praktisch werden zu lassen, die Verfolgungen der Revolutionäre zu verurteilen und den revolutionären Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung über alle Grenzen hinweg zu verteidigen.

Einen erster Audruck dessen sehen wir in der Beteiligung an der Prozessdelegation am 06. Juli nach Stuttgart Stammheim. An diesem Tag wird die Verteidigung ihre Pläydoyers halten und einer der Gefangenen, Ahmet D. Yüksel eine Erklärung zum Prozess verlesen.

Kommt am Dienstag den 06. Juli 2010 um 9 Uhr zum OLG Stuttgart, Aspergerstr 49, 70439 Stammheim.

Der Internationalen Verfolgung die Internationale Solidarität entgegensetzen!

Weg mit den §129!

Stuttgarter Plattform „Weg mit den §129 -“ Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen“: AGIF, ATIF, ATIF-YDG, Libertäres Bündnis Ludwigsburg, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

Kontakt e-mail für Fragen und Interesse an der Plattform:

gegen129@gmx.de

Alle Informationen zu den §129b-Prozessen und zur Delegation am Dienstag den 06.Juli 2010 unter:


www.no129.info

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