Skip to content

Arbeitslosigkeit als Urlaubsparadies

Toll - - - der Ober-Liberale Guido Westerwelle sieht den Sozialstaat, so wie er vom Bundesverfassungsgericht noch einmal vor einer Woche nachdefiniert worden ist, auf dem Weg in die Dekadenz-Gefilde der spätrömischen Orgienwelt!  Denn allen Ernstes:

  • Lebensmöglichkeit der Zwangsarbeitslosen ab 31. Dezember 2010 endlich wieder  oberhalb des Existenzminimums: das läßt diesen FDP-Chef an den Untergang eines ganzen Imperiums denken!
  • Längst überfällige Wiederherstellung des Sozialstaates Bundesrepublik: das beschwört für diesen Herrn  furchtbarsten „Sozialismus“ herauf!
  • Überfälligste Befreiung der Ärmsten und Armen von alltäglicher Demütigung, Ausgrenzung und Not: das assoziiert dieser Führer einer vormals den Menschenrechten verpflichteten Partei mit schlimmstem Sittenverfall!

Man fragt sich: ist dieser Herr Mensch Westerwelle noch bei Trost? Er ist es, wie die folgende Analyse zeigt! Er ist es, weil er damit einer Propaganda folgt, die seit Jahren schon die Zwangsarbeitslosen in der Bundesrepublik öffentlich fertigmacht, konsequent und mit System und selbstverständlich zur Absicherung der Interessen derer da oben.  Einer Propaganda, der zufolge Armut die eigentliche Luxus-Region unserer Republik ist! Und der Reiche vermutlich der einzige Arme in diesem Land! „Ausbeutung“, das geschieht von unten her, dieser Propaganda zufolge, und das Bundesverfassungsgericht hat sich, dieser Propaganda zufolge, den „Ausbeutern“ von unten jetzt auch noch zur Seite gestellt!

Wie sehr diese menschenfeindliche Propaganda Methode hat, zeigt der folgende Beitrag. Und selbstverständlich auch: wie irrsinnig sie ist! Kurz, daß der Oberliberale Guido Westerwelle einfach beides ist:  mit sehr viel Ernst bei der Sache und - - - toll!
"Arbeitslosigkeit als Urlaubsparadies" vollständig lesen

Rote Hilfe zur Verleumdungsklage gegen scharf-links und das Gefangeneninfo

Anlässlich des Prozesses gegen Edith Bartelmus- Scholich von "Scharf Links" am kommenden Dienstag hat die Rote Hilfe eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.

In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das "rechtsstaatlich" kriminalisierbare Veröffentlichen "falscher Tatsachenbehauptungen" eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.

Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift "Gefangeneninfo", ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.

Beide Publikationen haben regelmäßig über das in Düsseldorf stattfindende Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren berichtet, dem die Mitgliedschaft in der in Deutschland
verbotenen und auf der EU-Terrorliste aufgeführten DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) vorgeworfen wird. Faruk ist nach § 129b der Mitgliedschaft in einer "ausländischen terroristischenVereinigung" angeklagt.

Scharf-links berichtete auch über AugenzeugInnenberichte von Polizeiübergriffen auf ProzessbeobachterInnen nach einem Gerichtstermin, da diese "Freiheit für Faruk" gerufen und Berichte über Verhandlungstage veröffentlicht hatten.

Hierzu erklärt Matthias Krause: "Die Rote Hilfe e. V. protestiert gegen die Kriminalisierungsversuche gegen linke Medien und die Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe e.V. Durch derartige
Einschüchterungsversuche soll die Öffentlichkeitsarbeit gegen den Gesinnungsparagraphen 129b und kritische Prozessbeobachtung unterbunden werden. Unsere Solidarität gehört den angegriffenen Medienprojekten und den staatlicherseits dafür verantwortlich Gemachten."

Die Rote Hilfe e. V. fordert weiterhin die Einstellung der § 129 Verfahren gegen linke AktivistInnen und die vollständige Abschaffung der Paragraphen.

Die Rote Hilfe e. V. ruft zur Prozessbeobachtung auf: Das Verfahren gegen Edith Bartelmus-Scholich findet am 16.02.2010 vor dem Amtsgericht in Krefeld, Nordwall 131 (Saal H 216) um 11.00 Uhr statt.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.


Mehr Informationen:
Scharf Links
Gefangeneninfo
Rote Hilfe
cronjob