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Erneuter Erfolg für Ulrich Schirmer

Wie das Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg in einer Pressemitteilung verkündet, hat Uli Schirmer erneut gegen Porsche Recht bekommen. Der 55 jährige Maschinenführer und Gewerkschafter kämpfte seit 2002 in über 40 Gerichtsterminen für sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Recht haben und Recht bekommen sind indes zwei verschiedene Paar Stiefel: Bislang hatte sich Porsche immer geweigert, Uli Schirmer an seinen Arbeitsplatz zu lassen und deswegen sogar Zwangsgelder in Höhe von 75 000 Euro in die Staatskasse gezahlt. Mit dem neuen Urteil sieht dies wohl anders aus: "Sie haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann ich nun auch den Lohn für eindreiviertel Jahre nachfordern", so Uli Schirmer, der Porsche erneut seine Arbeitskraft angeboten hat.

Siehe dazu auch die Informationen beim Solidaritätskreis und bei LabourNet

Hier die gerichtliche Pressemitteilung im Wortlaut:

"Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber"

Datum: 10.02.2010

Kurzbeschreibung:

Umfang des Rechts der freien Meinungsäußerung im Betrieb
5. Kündigung und Auflösungsantrags des Arbeitgebers unwirksam

Der 1954 geborene Kläger ist seit 1986 bei der Beklagten, einem Großunternehmen der Automobilindustrie, beschäftigt. Bis zum Ausspruch der ersten Kündigung arbeitete er als Maschinenbediener im Betrieb Stuttgart-Zuffenhausen. Jedenfalls im Jahr 2002 war der Kläger Mitglied eines Solidaritätskreises. Dieser Solidaritätskreis veröffentlichte mit einer Kontaktadresse des Klägers ein „Info“, in dem es u. a. hieß:

„In dieser Sache richten wir uns an die Arbeiter und die breite Bevölkerung.
Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück.
Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab.“

Auf diese dem Kläger zuzurechnenden Äußerungen stützte die Beklagte im Dezember 2002 die erste und danach bis August 2007 weitere vier Kündigungen. Im Laufe der langjährigen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien, die bis zum Bundesarbeitsgericht gingen, wiederholte der Kläger in abgewandelter Form in einem Internetbeitrag die bereits 2002 gemachten Äußerungen. Damit begründet die Beklagte nunmehr die fünfte Kündigung und beantragt hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Die 2. Kammer des LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.02.2010 das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert, die 5. Kündigung vom 23.08.2007 für unwirksam erklärt und den Auflösungsantrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht ist nicht zugelassen worden.

Die Berufungskammer ist der Auffassung, dass die verhaltensbedingte Kündigung der Beklagten unwirksam ist. Der dem Kläger zuzurechnende Internetbeitrag ist vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und verletzt nicht seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Äußerungen des Klägers im Zusammenhang mit den (gerichtlichen) Auseinandersetzungen der Parteien zu sehen sind.

Die Äußerungen des Klägers rechtfertigen auch nicht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers. Eine Gesamtbewertung der Äußerungen und des Verhaltens des Klägers lässt nicht erkennen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil 10.02.2010 (2 Sa 59/09).


Hensinger"

Baskenrock: Fermin Muguruza - Sarri, Sarri!

Im April 2003 bekommt Fermin Muguruza den spanischen Musikpreis für das beste Lied in baskischer Sprache. Fermin Muguruza hat in den letzten 20 Jahren die beiden bekanntesten und einflussreichsten Popgruppen des Baskenlandes, Kortatu und Negu Gorriak, gegründet. Die zeigen wir in unserer heutigen Folge im Rahmen der Woche der internationalen Solidarität mit dem Baskenland nicht, dafür aber die Ska Combo Fermin Muguruza selber. Mit "Sarri, Sarri" auf dem Viña Rockfestival 2007.



Hier noch ein Veranstaltungshinweis für Stuttgart, heute läuft der Film:

Der permanente Ausnahmezustand


Aktuell sitzen 775 baskische politische Gefangene in spanischen Gefängnissen. Gewerkschaften und baskische Parteien sind verboten. Morde an politischen Aktivisten und Repressionsschläge gegen politische Strukturen sind genauso an der Tagesordnung wie Folter und Misshandlung der Gefangenen in den Knästen.

Doch was sind die Ursachen für den seit Jahrhunderten andauernden Konflikt zwischen dem Baskenland, Spanien und Frankreich?

Unter welchen Bedingungen führt die baskische Bevölkerung ihren Kampf für nationale Unabhängigkeit, territoriale Einheit und das Recht auf Selbstbestimmung?

Der Film "Der permanente Ausnahmezustand" schildert die Ursachen und Hintergründe und geht auf die verschiedenene Phasen des Kampfes der baskischen Unabhängigkeitsbewegung vom Faschismus unter Franco bis zur parlamentarischen Monarchie heute ein.

Das Komitee gegen die §129 zeigt den Film im Rahmen der Internationalen Woche der Solidarität mit dem Baskenland um 19:00 Uhr im Subversiv Stuttgart - Soziales Zentrum Stuttgart, Burgstallstr. 54, 70199 Stuttgart - Heslach

Nähe Haltestelle Bihlplatz, U1 & U14 | Ecke Burgstallstr. / Neugereutstr.


Bisher erschien in dieser Reihe:

10.02.2010: Dikers - Ronco Invierno
09.02.2010: Su Ta Gar - Begira
08.02.2010: Soziedad Alkoholika - SHAKTALE
07.02.2010: Rise Against & Berri Txarrak - LETRAREKIN
06.02.2010: Berri Txarrak - Libre
cronjob