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"Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen"

Heute sind in Berlin drei Antimilitaristen 3,5 Jahren bzw. zu 3 Jahren Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hat angekündigt, in Revision zu gehen. Der Haftbefehl für die Drei ist weiterhin außer Kraft gesetzt. Vor dem Gericht gab es während der Zeit eine Solidaritätskundgebung mit etwa 60 Leuten, die laut ihre Meinung zu diesem Prozess, zu anderen Prozessen und zur Notwendigkeit antimilitaristischen Widerstands geäußert haben.

Wir dokumentieren die Erklärung des Einstellungsbündnisses zum Prozessende:

"Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen"
Vor über einem Jahr begann der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver als vermeintliche Mitglieder der "miltanten gruppe". Alle drei waren gemeinsam mit Andrej im Sommer 2007 festgenommen worden. Die Ermittlungen gegen Andrej laufen weiter. Heute wurden Axel, Oliver und Florian für eine versuchte Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe zu 3,5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren entschlossenen Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.
Das Bündnis zur Einstellung der 129 (a)-Verfahren hat seit den Verhaftungen 2007 die Entwicklungen und den Prozess politisch begleitet. Dabei stand für uns neben der Thematisierung von Überwachung und Verfolgung von politischen Aktivisten seit Prozessbeginn vor allem das Thema Antimilitarismus im Vordergrund.
Wir wollen an dieser Stelle deshalb auch nicht auf die diesem Urteil zugrunde liegenden abenteuerlichen Indizienketten von BAW und Gericht eingehen. Auch nicht auf die Schikanen gegenüber den Besucher_innen. Nur soviel: aus unserer Sicht der Schritt der Anwälte, auf die Schlussplädoyers zu verzichten, folgerichtig und konsequent.
Trotz der aufgebauten Drohkulisse eines Sondergerichtes hat antimilitaristischer Widerstand in Deutschland während dieses Prozesses mehr Präsenz bekommen. In den vergangenen Jahren hat der Widerstand gegen Militäreinsätze und die zivil-militärische Zusammenarbeit zugenommen. Der Protest gegen den Krieg wird wieder deutlich entschlossener und geschlossener geführt, ohne dass friedliche Proteste und militanter Widerstand gegeneinander ausgespielt werden konnten. Das haben wir auch an der Solidarität gemerkt, die aus ganz unterschiedlichen politischen Spektren kam.
Dennoch ist es innerhalb des Prozesses nicht gelungen, die Frage nach legitimem Widerstand gegen Militäreinsätze zu stellen. Nur wenige Medien haben die politischen Beweisanträge thematisiert und in Verbindung gestellt mit dem, was tagtäglich in diesem Land und international passiert. Weder die Kriegseinsätze der Bundeswehr noch ihre Präsenz in Schulen, an Universitäten und auf den Straßen -“ wie 2007 in Heiligendamm -“ scheinen in den Zusammenhang zu den zunehmenden Protesten gestellt zu werden. In anderen Ländern wie zum Beispiel Irland gab es Freisprüche nach Sabotageakten gegen Kriegsgerät, explizit mit der Begründung, dass sie dazu beigetragen haben, Schlimmeres zu verhindern. Diese Debatte steht weiterhin aus. Wir freuen uns jedoch schon jetzt, dass die antimilitaristischen Kämpfe weitergehen werden.
Das Einstellungsbündnis


Siehe auch StattWeb Hinweise und Kommentare:

• Berlin: Justiz sprach die vorgesehenen Urteile gegen drei angebliche Militärwagenangreifer erwartungsgemäß aus
• Berlin: Urteil im mg-Prozess - "Verschwörungstheorie" in Richtermund+update

Anne Will: Frikadellenschänderin im letzten Augenblick vor Kündigung bewahrt

Der erste Satz Anne Wills: Minuten vor Beginn der Sendung wurde die Sekretärin, die sich an einer Gastfrikadelle vergangen hatte, vor der Kündigungsanlage gerettet. Keusch ließ der Arbeitgeber melden, er habe sich juristisch nicht ausreichend orientiert. In Wirklichkeit ist in all diesen Fällen die gegenwärtige Rechtslage eindeutig: Wer klaut, und wäre es nur ein Pfennig, hat nicht einfach geklaut, sondern "das Vertrauensverhältnis verletzt zwischen sich und dem Arbeitgeber"- und das ist unsühnbar und auf jeden Fall mit sofortiger Kündigung zu bestrafen -auch ohne vorherige Abmahnung.

Däubler-Gmelin erklärte den Sachverhalt richtig. Zugleich monierte sie, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt worden sei. Daneben einige mehr hausfrauliche Vermutungen: Ging es in der Firma so kärglich zu, dass pro Gast nur eine einzige Frikadelle vorgesehen war. (Erst durch plötzlich festgestellten Mangel soll die betreffende Sekretärin erwischt worden sein). Andere Quellen suggerierten, der Chef der gereifteren bulettenfrohen Sekretärin hätte einfach eine Jüngere gewollt, und die vorhandene ohne großes Aufsehen und große Kosten abzuservieren gewünscht.

Ein Vertreter der Firma, die die bekannte Emmely wegen der zwei geklauten Coupons gekündigt hatte, bezog genau die andere Position: das Gesetz hätte ihm keine Wahl gelassen. Ihn geradezu geknechtet, sofort das Fallbeil heruntersausen zu lassen. Was man eben so sagt, wenn man von Will verhört wird, der Tag lang und man endlich wieder zu seinesgleichen zurück möchte.

Was leider niemand sagte: Es liegt hier ein unverzeihlicher Fehler der Gesetzgebung vor. Die Mehrheit des Bundestags hätte seit Jahren in das Gesetz den Begriff der Verhältnismäßigkeit aus dem Strafrecht einfügen können. Hat es aber nicht getan. Weder in der Diskussion noch sonstwo wurde klar, dass es sich bei all den Prozessen um Kündigung wegen Bagatellfällen nicht um strafrechtliche, sondern um arbeitsrechtliche Verfahren handelt. Im Strafrecht ist der Begriff des Mundraubs allbekannt. Ins Arbeitsrecht hatten schon in den Zeiten der Nazirechtsprechung sich Kategorien eingeschlichen, wie "Bestriebsgemeinschaft", früher "Gefolgschaftstreue", die alle auf die angeblich personale Beziehung zwischen Herr und Knecht/ Magd den größten Wert legten.

Nichts wäre dringlicher, als in einer der ersten Sitzungswochen einen Antrag zu stellen, Begriffe wie "Geringfügigkeit" und "Bagatellfall" auch ins Arbeitsrecht einzuführen. Nebst begrifflicher Reinigung des ganzen Arbeitsrechts. Was soll die personale Bindung eines Manns, der aus dem Abfall ein altes Fahrrad fischt, an einen Konzernchef, der vom Vorhandensein dieses Manns in der Regel keine Ahnung hat?

Zuerst erschienen bei StattWeb

Baskische Impressionen, Teil 3: Der Tod von Jon Anza und die Suche nach der "Wahrheit"

Bildquelle: UKBERRI
Der Bericht der baskischen Zeitung "Gara" über den wahrscheinlichen Tod von Jon Anza nach der Verhaftung und Verhören durch eine spanische Ermittlungseinheit war Gegenstand einer eilends von der Staatsanwaltschaft Bayonne einberufenen Pressekonferenz.

Der ermittelnde Staatsanwalt Marc Marie bezeichnete den Bericht als "eine Information wie jede andere Information auch". Wenn es Personen gäbe, die sachdienliche Hinweise geben könnten, sollen sie sich bei ihm melden.

Angesprochen darauf, ob nicht die enge Zusammenarbeit der französischen und der spanischen Dienste eine solche These wahrscheinlich erscheinen lasse: "Kein Kommentar".

Angesprochen auf den Stand der eigenen Ermittlungen: "Kein Kommentar".

Am selben Tag versammelten sich Aktivisten zu einer Mahnwache für Jon Anza vor dem Gare du Midi in Biarritz.

Aus einer Erklärung der Demonstranten:

"Wir verlangen die Wahrheit. Wir glauben keine Sekunde daran, dass die Polizei diese Ermittlungen mit Nachdruck betreibt. Wir appellieren an alle sich diesem Kampf anzuschliessen, Abgeordnete, Parteien, die demokratische Öffentlichkeit, die Gewerkschaften, dass sie darauf bestehen, dass die Wahrheit ans Licht kommt und dass die Rechte eines jeden letztendlich respektiert werden in diesem Land".

Siehe auch:
"Gara"-k zabaldutako informazioa aztertzeko prest agertu da Baionako Fiskaltza
Urriaren 12an gerra zikina salatzeko deia egin dute biktimen senideek
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