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Repression gegen Antikriegsaktivisten - Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger

Das kürzlich ergangene Urteil gegen Tobias Pflüger, Vorstandsmitglied der Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V., steht in einer Reihe mit zahlreichen Verfahren gegen fortschrittliche politische Aktivisten, aktuell gerade in Zusammenhang mit dem NATO Gipfel, wie auch in der Vergangenheit mit den G8 Protesten in Heiligendamm, den geplanten Angriffen auf das Versammlungsrecht und vielem mehr. Mit diesen Repressionen wird offenkundig beabsichtigt, den angesichts der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung unweigerlich zunehmenden Protest breiter Bevölkerungsschichten zu behindern. Damit dürfen wir uns nicht abfinden.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. informiert über das Urteil :
Repression gegen Antikriegsaktivisten - Hammer-Urteil gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger

Am Montag den 2. März 2009 fand vor dem Amtsgericht München / Strafgericht ein Prozess gegen den Europaparlamentarier und Vorstand der Informationsstelle Militarisierung Tobias Pflüger statt. Dabei wurde er für eine angebliche Beleidigung während der Proteste gegen die Münchner Sicherheitskonferenz 2005 zur Zahlung von 60 Tagessätzen a 200 Euro - also 12.000 Euro! -“ verurteilt. Wir kritisieren dieses Urteil scharf, das zudem auch im Kontext einer langen Reihe sich immer weiter verschärfender Repressionsmaßnahmen nicht nur gegen Tobias Pflüger selbst, sondern gegen die gesamte antimilitaristische Bewegung zu sehen ist.

Zum Hintergrund: Drei Polizisten werfen Tobias Pflüger Beleidigung vor. Sie hatten den Europaabgeordneten bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 daran gehindert, Zugang zu einem brutal Festgenommenen zu bekommen. Auch gaben sie keine Informationen über den Festnahmevorgang heraus. Anscheinend weil Tobias Pflüger ankündigte, sie wegen Rechtsbeugung anzuzeigen, initiierten die Polizisten eine Anzeige gegen ihn. Eine Beleidigung ist von Seiten von Tobias Pflüger allerdings nicht gefallen. Die angeblich gefallenen Worte "Arschloch", "Arschkopf" sind frei erfunden. Tobias Pflüger kannte den Begriff "Arschkopf" bis dahin im Übrigen nicht.

Die Anfangs erhobenen abwegigen Vorwürfe der Körperverletzung und der verweigerten Ausweisung als Europaparlamentarier werden nicht mehr verfolgt. Das sollte bereits ausreichen, um die Seriosität der Aussagen der Polizisten in Frage zu stellen. Doch darüber hinaus dienten diese Vorwürfe wohl lediglich dazu, in einem fragwürdigen Verfahren mit einer breiten Koalition von Grünen bis Rechtsextremen eine Aufhebung der Immunität durch das Europäische Parlament zu erreichen.

Durch den Ablauf der Geschehnisse lässt sich genau nachweisen, dass der Vorwurf der Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft erneut überprüft wurde, allerdings die Entscheidung, ihn de facto fallen zu lassen, erst mitgeteilt wurde, nachdem die Immunität aufgehoben war. Nach Befragung durch Tobias Pflügers Anwältin Angelika Lex waren die Widersprüche und Absprachen der Polizisten offensichtlich, doch die Richterin fand trotzdem alles glaubwürdig. Aus den Aussagen der Polizisten ergab sich weiterhin, dass die übergeordneten Behörden (genannt wurde die Bezirksregierung Düsseldorf) bei der Erstellung der Anzeige des Polizisten Michaelis behilflich waren. Dies gibt dem Verfahren eine weitere politische Dimension. Die Polizisten schrieben ihre Texte voneinander ab.

Dies war bereits das vierte Ermittlungsverfahren (1999, 2003, 2004, 2005) der Staatsanwaltschaft München I gegen Tobias Pflüger anlässlich der Beteiligung an Protesten gegen die Münchener Sicherheitskonferenz. Ein Gericht in Tübingen sprach den Friedensaktivisten wegen des Aufrufs zur Desertion 1999 frei. Das Verfahren 2003 wurde eingestellt, und für die brutale Festnahme im Jahr 2004 hat sich die Polizei später sogar entschuldigt.

Weder die Staatsanwaltschaft (Frau Lux) noch die Richterin (Frau Birkhofer-Hoffmann) waren bereit, den politischen Kontext des Verfahrens ernsthaft zu würdigen und etwa die Möglichkeit unlauterer Gründe der Polizisten zu bedenken, sondern sie schenkten den Polizisten uneingeschränktes Vertrauen. In Ihren Augen liegt es bei Tobias Pflüger, den Vorwurf der Beleidigung zu entkräften. Diese Umkehr der Beweislast kann unmöglich beibehalten werden.

Leider ist dieser Fall nur einer unter vielen, die zeigen, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland wie auch in der EU immer weiter ausgehöhlt wird. Die Versuche, das bayrische und baden-württembergische Versammlungsgesetz zu verschärfen sind weitere Beispiele. Auch die mit Einschränkungen und Stigmatisierung durch staatliche Behörden konfrontierten Proteste gegen den NATO-Gipfel zum 60.Jahrestag in Strassburg, Kehl und Baden-Baden im April sind in diesem Zusammenhang zu sehen.

Wir, die Unterzeichner, erklären uns deshalb hiermit solidarisch mit Tobias Pflüger und unterstützen ihn in seinem Vorhaben, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Wir rufen alle FriedensfreundInnen und AntimilitaristInnen auf, sich nicht durch solche Verfahren einschüchtern zu lassen. Proteste gegen NATO und Bundeswehr sind nicht nur legitim, sondern auch notwendig!

Solidaritätserklärungen bitte an: Solidaritaetmittobias@web.de

Schwammige "Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht"

Heute wurde das Eckpunktepapier der niedersächsischen FDP für ein "liberales niedersächsisches Versammlungsrecht" bekannt. Gegen die dortigen Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist - wie in Bayern und Baden - Württemberg (Stuttgart / Mannheim / Freiburg) - ein Bündnis entstanden.

Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht

Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.

Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.

1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.

2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.

3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.

4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei  Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.

5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche  Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.

6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.

7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.


Veranstaltung zum Versammlungsrecht am 13.3. 2009 in Stuttgart

Am 13.3. 2009 ab 19:00 gibt es eine Veranstaltung des "Bündnis für Versammlungsfreiheit" mit Podiumsdiskussion und Beiträgen aus dem Publikum im großen Saal des DGB Hauses Stuttgart.

Es geht dabei in der Podiumsdiskussion mit der Möglichkeit der Diskussion zwischen Podium und Teilnehmern der Veranstaltung auch um die Bewertung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum bayerischen Versammlungsgesetz und den weiteren Protest.

Es diskutieren:
- Hedwig Krimmer - Kampagne für Versammlungsfreiheit von verdi Bayern
- Michael Csaszkóczy, letzter Berufsverbotsfall in Baden - Württemberg und Bundesvorstand der "Roten Hilfe"
- Mesut Duman, Sprecher der AGIF (Föderation der Arbeitsimmigrant/innen aus der Türkei in Deutschland e.V.)
- Ein Vertreter des "Blockadebündnis"

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