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Schwammige "Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht"

Heute wurde das Eckpunktepapier der niedersächsischen FDP für ein "liberales niedersächsisches Versammlungsrecht" bekannt. Gegen die dortigen Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes ist - wie in Bayern und Baden - Württemberg (Stuttgart / Mannheim / Freiburg) - ein Bündnis entstanden.

Eckpunkte für ein liberales niedersächsisches Versammlungsrecht

Friedliche Versammlungen als Form der bürgerlichen Beteiligung sind ein in Artikel 8 Grundgesetz verankertes elementares demokratischesGrundrecht, für das sich Liberale in einer langen Tradition eingesetzt haben. Das Versammlungsrecht geht direkt aus der Meinungsfreiheit hervor und ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft. Unter dem Vorwand demokratischer Versammlungen wird dieses Recht von gewaltbereiten Rechts- und Linksextremen leider häufig missbraucht, um andere Grundrechte und die demokratische Staatsordnung zu bekämpfen.
Diese Gewaltbereitschaft schadet vor allem denjenigen, die sich friedlich für ein demokratisches Anliegen engagieren möchten.
Die FDP steht daher für ein Versammlungsrecht, das einerseits die Versammlungsfreiheit friedlicher Demonstranten wirksam schützt, andererseits gewaltbereiten Extremisten entschieden mit der Konsequenz des demokratischen Rechtsstaats entgegentritt. Die notwendige Abwehr gewaltsamer Übergriffe darf aber nicht dazu führen, dass das Grundrecht der großen Mehrheit friedlicher Demonstranten eingeschränkt wird. Ebenso wenig ist es hinzunehmen, dass bürokratische und polizeiliche Beschränkungen und Überwachungen friedliche Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben.
Die FDP Niedersachsen legt mit diesem Papier Eckpunkte als Grundlage für ein freiheitliches Versammlungsrecht in Niedersachsen vor. Die FDP fordert einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen mit eindeutigen Regelungen, der die Verantwortung für den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und an das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert.
Diese Maßstäbe sind bei der nach der Föderalismusreform möglichen Neufassung des Versammlungsrechts als Landesrecht zu berücksichtigen.

Die FDP Niedersachsen strebt ein modernes, liberales Versammlungsgesetz an.

1. Keine Verlängerung der Anzeigefrist
Obwohl das Grundgesetz eine Versammlungsfreiheit „ohne Anmeldung" garantiert, hat das Bundesverfassungsgericht die für den Regelfall vorgesehene Anzeigefrist von immerhin 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Versammlung akzeptiert, um den Ordnungsbehörden Zeit für notwendige Vorbereitungen zu geben. Eine Verlängerung dieser Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel auf 72 Stunden - wie anderenorts gefordert - lehnt die FDP hingegen entschieden ab, da das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher zu gewichten ist als verwaltungstechnische Interessen der Ordnungsbehörden. Die Verlängerung würde in der Praxis auch die Planung friedlicher Versammlungen erschweren.

2. Anzeigebefreiung bei kleinen Versammlungen
Versammlungen unter freiem Himmel sollten grundsätzlich dann von der Anzeigepflicht befreit sein, wenn diese Versammlungen auf bis zu 20 Personen begrenzt sind. Der bürokratische Aufwand steht hier in keinem Verhältnis zur Verpflichtung der Ordnungsbehörden, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn öffentlicher Raum entgegen seiner Widmung in Anspruch genommen wird.

3. Unbürokratische Anzeige und Datenschutz
Bürokratische Hürden und die Preisgabe persönlicher Daten der Organisatoren müssen möglichst gering gehalten werden, um der Motivation engagierter Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen kundzutun, nicht entgegenzuwirken. Der Umfang der an die Ordnungsbehörden zu übermittelnden, personenbezogenen Daten des Veranstalters und der eingesetzten Ordner muss auf begründete Verdachtsfälle und auf für die Recherche relevanter Vorstrafen unverzichtbare Informationen beschränkt werden.

4. Strenge Kriterien für den Einsatz von Videoüberwachung
Die rechtsstaatlichen Kriterien für den Einsatz der Videoüberwachung bei  Versammlungen dürfen einer Überwachung extremistischer Ausschreitungen nichtzum Opfer fallen, um die Freiheit und die Bürgerrechte nicht ihrer vermeintlichen Verteidigung zu opfern. Übersichtsaufzeichnungen ohne die vorherige Feststellung einer konkreten Gefahr darf es nicht geben, insbesondere nicht allein zur Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens.
Soweit erhobene Daten und Bild- und Tonaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder in zu definierenden Grenzen zur Gefahrenabwehr benötigt werden, sind diese nach der Versammlung unverzüglich zu löschen. In allen anderen Fällen ist eine Löschung spätestens nach 6 Monaten vorzunehmen, soweit nicht eine richterliche Anordnung eine weitere Speicherung erlaubt.
Den Betroffenen einer verdeckten Bild- und Tonaufzeichnung darf das Recht auf eine nachträgliche Information über die Überwachungsmaßnahme auch dann nicht verweigert werden, wenn die Daten im Anschluss gelöscht werden. Soweit eine Identifizierung von Personen erfolgt ist, sind diese zu benachrichtigen.

5. Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen nur in klar definierten Grenzen
Bloße Mutmaßungen über den späteren Verlauf einer Veranstaltung dürfen nicht allein Grundlage von Beschränkungen und Verboten sein. Verbote, die sich nur auf angebliche  Vorbereitungshandlungen stützen, höhlen das Grundrecht aus. Um ein Einschreiten während einer Demonstration zu rechtfertigen, müssen Verstöße bereits deutlich erkennbar sein.

6. Keine Eingriffe bei nichtöffentlichen Versammlungen
Die nichtöffentliche Versammlung unterliegt nicht dem Schutz des Grundrechts nach Artikel 8 Grundgesetz und bedarf daher keiner Einschränkung durch das Versammlungsrecht. Es darf keine weitergehenden Einschränkungen solcher Versammlungen, als dies bereits das allgemeine Polizeirecht zulässt.

7. Straf- und Bußgeldvorschriften
Angesichts des Grundrechtsschutzes für Versammlungen sind Verstöße gegen Grundrechtseinschränkende Normen des Versammlungsrechts auf das Maß einer notwendigen, aber verhältnismäßigen Sanktionierung zu beschränken.
Das bisherige Versammlungsrecht ist diesbezüglich zu prüfen. Eine Ausweitung der Straf- und Bußgeldtatbestände lehnt die FDP ab.


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Übersetzung: Innenminister-deutsch / deutsch-Innenminister, ein Handbuch oder: Wie lassen sich Einschränkungen der Bürgerfreiheit als Gewinn für alle verkaufen? Indem man sie sprachlich vernebelt. Ein Katalog des Neusprech zur Inneren Sicherheit.


Heiterkeit: Ich war neulich mal im Landtag. Ein ausführlicher Bericht.


Ferkel: Die Emanzipation der Frau ist aus vatikanischer Sicht mehr der Waschmaschine als der Pille geschuldet. Meinen ein paar alte Männer in Vatikanstadt.


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Jahrestag: Vor 25 Jahren streikten in England die Bergarbeiter über ein Jahr lang gegen Zechenschließungen und die "rusty Lady - Maggie Thatcher". Der Streik war von vornherein politisch, ging es der Regierung auch darum, die organisierten Arbeiter nachhaltig zu schwächen. Dazu wurden zum Beispiel die Streikkassen durch die Regierung beschlagnahmt. Die teilweise mit großer Militanz - nicht nur im französischem Sinne - kämpfenden Arbeiter wurden als "Feind im Inneren" betrachtet. Ihr Kampf, aber auch ihre Niederlage hatte eine weltweite Ausstrahlung. Damals sind wir im Betrieb von Abteilung zu Abteilung und draußen von Haus zu Haus gezogen, um Spenden für die um ihre Arbeitsplätze kämpfenden Kollegen zu sammeln und Solidarität zu organisieren. Bei Entdinglichung gibt es zu den damaligen Kämpfen 2 Beiträge. Ein Videospecial und ein Verweis auf einen Beitrag im Guardian


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Durchgesetzt: Viel über den Zustand der Republik verraten mir immer wieder Preisverleihungen. Daher horchte ich auf, als ich davon las, daß es in der Kategorie „Professional eLearning - Beste Projektwirkung“  der Polizei Baden-Württemberg gelungen sei, sich in einem hochkarätig besetzten Finale gegen den Berufsverband der deutschen Chirurgen, die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel und die Epson Deutschland GmbH durchzusetzen. Noch Fragen?


Immerhin: "Innenminister Rech gibt zu, dass er die NPD über V-Leute auf Staatskosten durchfüttert" (StattWeb Artikel)
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