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Versammlungs"recht": Strafverfahren gegen verdi Sekretär wegen Streikposten

Der Fall ist bereits aktenkundig durch die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz: "In einem großen Münchner Geschäft der Modekette ZARA in der Fußgängerzone kam es im Mai 2008 zu einem Arbeitskampf. Die bei ver.di organisierten Angestellten wollten bessere Arbeitsbedingungendurchsetzen und traten dafür in einen Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahrenwegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 Versammlungsgesetz eingeleitet (113 Js 11159/08)."

Und tatsächlich erntete Orhan Akman - dies ist der verantwortliche Sekretär von ver.di - ein Strafverfahren. Die erste Verhandlung findet nun statt und zwar am heutigen Montag,den 26. Januar 2009 ab 11.15 im Amtsgericht München, Nymphenburger Str. 16 Raum A 210.

Über das geplante neue Versammlungsgesetz in Baden - Württemberg informiert am morgigen Dienstag Frank Zach, DGB-Landesbezirk Baden-Württemberg im DGB Haus Stuttgart, Raum 245 ab 18 Uhr.
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