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Versammlungsrecht: Arbeits- und Aktionskonferenz

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit lädt ein zur Arbeits- und Aktionskonferenz

am Sonntag, 18.1.2009 ab 11:00 Uhr

Wo: Stuttgart, EKM Verein, Firnhaberstraße 1 70174 Stuttgart

Anreise:

Mit öffentlichem Nahverkehr:

S-Bahn Haltestelle Stadtmitte oder U-Bahn Berliner Platz (Liederhalle)

Angedachte Themen:

• Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens in Baden - Württemberg und anderen Ländern, Verfassungsklage

• Weitere Aktionen zu Lesungen im Landtag sowie Verhandlungstagen in Karlsruhe

• Weitere Vernetzung

• Planung weiterer Demonstrationen

• Öffentlichkeitsarbeit

Für Essen (auch vegan) und Getränke wird gesorgt.

Videoclip von der Demo für unkontrollierte Versammlungen in Freiburg

In Freiburg demonstrierten vergangenen Samstag 2.500 Menschen auf einer unangemeldeten Demonstration gegen das geplante neue baden-württembergische Versammlungsgesetz. Obwohl die Behörden den Protest mit einer Allgemeinverfügung zu unterbinden versuchten, ließen sich die Demonstranten nicht einschüchtern und liefen bunt und entschlossen durch die Freiburger Innenstadt. Ein Kurzfilm von Cine Rebelde zeigt Bilder von der Demonstration.

Anzeige gegen Polizei wegen Nötigung und Rechtsbeugung

An das Innenministerium Baden-Württemberg,

Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgarts
poststelle@im.bwl.de


Bereitschaftspolizei
BPA Göppingen
Heininger Straße 100
73037 Göppingen
bpp.pressestelle@bp.bwl.de

Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
stuttgart.pp@polizei.bwl.de


Anzeige wegen vermuteter Rechtsbeugung und Nötigung, ersatzweise Dienstaufsichtsbeschwerde gegen /unbekannte/ Beamte der BPA Göppingen, stellvertretend gegen die Einsatzleitung der Polizei, vertreten durch die LPD Stuttgart




Anlass: Polizeiliches Verhalten und Übergriffe bei der Demonstration gegen das geplante neue Versammlungsgesetz am 6.12.2008 in Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war Teilnehmer der Demonstration am 6.12. 2008 in Stuttgart gegen die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts in Baden-Württemberg.
Dabei wurden nach meinen Beobachtungen und Feststellungen (die auch von Dritten bezeugt werden) wesentliche Grundrechte, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Versammlungsgesetz uam. festgehalten sind, durch Ihre Beamten verletzt.

1. Offensichtlich verstieß die Kontrolle bestimmter Personen im Vorfeld der genannten Kundgebung gegen Artikel 3, 1 und 3 des Grundgesetzes, weil ersichtlich war, dass die von den Kontrollen Betroffenen wegen ihrer politischen Anschauungen kontrolliert und dadurch benachteiligt wurden.
Dazu: (Artikel 3: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. )

2. Verletzt wurde in eklatanter Weise durch Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen weiter der Artikel 5 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Sie haben durch unverhältnismäßig starke Polizeipräsenz und Ausrüstung Passanten eingeschüchtert und davon abgehalten, die öffentliche Versammlung zu besuchen. Sie haben außerdem den Artikel 8 des GG missachtet: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, in dem Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen Passanten unberechtigterweise gestoppt und nach ihrem Weg und Ziel befragt haben. Sie haben ferner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kundgebung besuchen wollen, durch vollkommen überzogene Taschen-, Gepäck- und Körperkontrollen (bis hin zum Abasten auch in den Schritt) am Besuch der Veranstaltung gehindert, indem Sie Ihnen den Zugang verwehrten, wenn sie sich den diskriminierenden Kontrollen nicht unterziehen wollten.

Sie höhlten damit das bestehende Versammlungsgesetz aus: VersammlG § 1:

(1) Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Sie haben ferner den § 7 VersGs missachtet, nachdem nicht Sie, also die Polizei, sondern der Leiter der Versammlung das Hausrecht ausübt: VersammlG § 7: (4) Der Leiter übt das Hausrecht aus. Sie haben vor und während der Kundgebung in der Lautenschlagerstraße innerhalb des Kundgebungsgeländes ohne Aufforderung durch den Versammlungsleiter Kontrollen durchgeführt und Teilnehmer der Versammlung provokativ, unhöflich und ehrverletztend behandelt.

Sie haben gegen § 12 des Versammlungsgesetzes verstoßen, indem sich Ihr filmenden und fotografierenden Beamten dem Leiter nicht zu erkennen gaben und zudem aus versteckten Positionen heraus vor und während der Kundgebung filmten und fotografierten.

(VersammlG § 12: Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben...)
Sie haben außerdem gegen den § 12a VersammlG § 12a verstoßen: (1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden ...

Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen haben mich während und nach meinem Protest gegen eine Unhöflichkeit der Polizei fotografiert und gefilmt -“ weder wurde ein Beamter beleidigt oder gar bedroht oder in anderer Weise behelligt, es ging lediglich um eine einfache Beschwerde. Diese Praxis wurde vielfach auch bei anderen Gelegenheiten angewandt, quasi kam jeder „aufs Bild“, selbst wenn er sich in der harmlosesten Weise z.B. über die Präsenz der Polizei beschwerte. Die fotografierenden / filmenden Beamten waren nicht bereit, mir ihre Dienstnummer zu nennen.

Ich fordere Sie auf: „(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden. ...

VersammlG § 19a: Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.

Beamte vor allem der BPA Göppingen haben während der folgenden Demonstration mehrfach Fotografen absichtlich angerempelt, was offenbar nicht nur der Einschüchterung diente.

Sie haben schließlich eine Ihrer vornehmsten Pflichten verletzt, wie sieu.a. im Polizeigesetz Baden-Württemberg festgeschrieben ist:

Allgemeines

(1) Die Polizei hat ... insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte zu gewährleisten.

Mir sind vom Hörensagen zahlreiche weitere und ähnliche Zwischenfälle bekannt geworden. Ich kann mir das Verhalten der Beamten erklären:

Möglicherweise waren einige an „Zoff“ und Provokation interessiert, um das Bild einer gewaltbereiten Autonomen Szene besser transportieren zu können.

Erfreulicherweise hat das nur bedingt geklappt -“ viele Passanten riefen spontan „Polizeistaat“. Dem schließe ich mich gern an.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Grohmann 8.12.2008
elektronisch versandt am 8.12.2008, 18:54


Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Peter Grohmann.

Versammlungsrechtsdemo im Lichte der bürgerlichen Medien

Mehr als 6000 Menschen versammelten sich am vergangenen Samstag in Stuttgart, um gegen das neue Versammlungsgesetz der schwarz-grünen Regierung zu protestieren.

Begleitet wurde die Demo von einem massiven Polizeiaufgebot.


Das mediale Echo der bürgerlichen Lokalmedien hielt sich in Grenzen bzw. fand erst gar nicht statt. Der folgenden Abschnitt nimmt diese Medienberichte unter die Lupe.


SWR: Baden-Württemberg aktuell, 6.12.2008

Ganze 20 Sekunden wurden von der Nachrichtensendung für das Thema verwendet. Ein Filmbeitrag? Fehlanzeige. Mitgeteilte wurde nur daß sich 2500 Menschen versammelt hätten und das neue Versammlungsgesetz wegen einer EU-Reglung notwendig sei. Das wars. Natürlich wurde nicht erwähnt, daß es sich hierbei um die Polizeiangaben handelte, die von den Veranstaltern verbreiteten Teilnehmerzahlen wurden wissentlich verschwiegen.


Stuttgarter Zeitung: Demonstration für das Recht auf Versammlungsfreiheit, 8.12.2008 (Artikel nicht frei zur Verfügung)

Im Gegensatz zum SWR führt die SZ in ihrem Artikel sowohl die Teilnehmerangaben der Polizei (hier 3000) als auch die der Organisatoren an. Auf Grund der Darstellungsweise wird jedoch ersichtlich, daß man den Angaben der Polizei deutlich mehr Wahrheit zumisst. Höhepunkt in dem Artikel ist der folgende Satz:
"Obwohl die Polizei laut Sprecher Stefan Keilbach 500 Linksautonome zählt, halten sich die Ordnungshüter während des Demonstrationszugs im Hintergrund."

Der Satz impliziert, daß es an sich völlig normal gewesen wäre, wenn die Polizei angesichts der "500 Linksautonomen" eingeschritten wäre. Soll man sich jetzt dafür bedanken, daß das Team Green dies nicht tat?


Stuttgart Journal: Randale bei Demonstration "Neues Versammlungsrecht BW", 7.12.2008

Die "verlagsunabhängige und überparteiliche Online-Tageszeitung für die Region Stuttgart" arbeitet sich weitestgehend an an der Pressemitteilung der Polizei ab und berichtet fast ausschließlich über angebliche Randale. Mehr ist dort nicht zu erfahren.


Regio-TV Stuttgart: Das Journal, 6.12.2008
Bericht über die Demo? Beim Regional-TV völlige Fehlanzeige.



Eine inhaltliche Auseinandersetzung fand weitestgehend nicht statt. Wenn dann wurden Inhalt und Auswirkungen des neuen Gesetzes beiläufig am Rande erwähnt.

Kein Wunder also, daß sich auf der am Freitag vor der Demo stattfindenden Pressekonferenz lediglich ein Pressevertreter einfand.

Wie haben die Vertreterinnen und Vertreter der "freien" Presse gezeigt, warum und wofür sie ihr Gehalt erhalten.


Von der überregionalen bürgerlichen Presse berichtete einzig die taz.

Anders in der linken Presse. Sowohl das Neuen Deutschland (nicht online zugänglich) als auch die junge Welt berichteten, letztere berichtete bereits im Vorfeld ausführlich über die Gesetzesänderung und Demo.

6000 auf Demonstration für Versammlungsfreiheit in Stuttgart

Weit über 6000 Menschen sind nach Veranstalterangaben gestern in Stuttgart gegen die Pläne zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Baden - Württemberg auf die Straße gegangen. Aufgerufen zur Demonstration hatte ein breites Bündnis von weit über einhundert Organisationen und Einzelpersonen.

Schon im Vorfeld der Demonstration wurde es den Organisatoren durch das Stuttgarter Ordnungsamt nicht einfach gemacht. Mit dem "gewichtigen" Argument des Weihnachtsmarktes, der die halbe Stuttgarter Innenstadt für sich in Anpruch nimmt, wurde dem Bündnis der Weg durch und an zentrale Punkte der Innenstadt, wie dem Innenministerium oder zum Denkmal für die Opfer von Faschismus und Krieg verwehrt. Das Bündnis musste sich notgedrungen mit einer Demonstrationsroute begnügen, die die Öffentlichkeit nur am Rande auf sich aufmerksam macht.

Trotz dieser Umstände und auch dem schlechten Wetter zum Trotz übertraf die Zahl der Teilnehmer die Erwartungen der Organisatoren bei weitem: Ausgegangen war das Bündnis von ca. 3000 Teilnehmern.



Größte eigenständige Gruppe war mit ungefähr 800 Teilnehmern der antikapitalistische Block. Unter dem Motto: "Eure Ordnung ist auf Sand gebaut... Gegen Repression und Überwachungsstaat, für Solidarität und Klassenkampf" hatten unter anderem antifaschistische und antikapitalistische Gruppen aus Süddeutschland nach Stuttgart mobilisiert.

Die bürgerliche Presse läßt weder in ihrer bisherigen Berichterstattung noch in ihrem Interesse an den einzelnen Standpunkten des Bündisses - zu einer im Vorfeld anberaumten Pressekonferenz kam lediglich 1 (!) Pressevertreter - vermuten, daß es sich bei den geplanten Verschärfungen des Versammlungsgesetzes um einen umfassenden Angriff auf ein Grundrecht handelt.

Sie lenkt mit ihren Meldungen - wie auch die Polizeiberichterstattung - davon ab, daß die Demonstration und insbesondere der antikapitalistische Block durchgehend durch ein massives Polizeiaufgebot begleitet wurde. Sollen so diejenigen, die sich um ein Grundrecht sorgen, zu den Verursachern der Verschärfungen erklärt werden? Getreu etwa dem Motto: "Der Dieb ruft: Haltet den Dieb?"

Michael Csaszkóczy vom Bundesvorstand der Roten Hilfe und Redner auf der Abschlußkundgebung, stellte in seiner Rede fest, daß die Demonstration sich im "wahrsten Sinne des Wortes bis hierher zur Abschlusskundgebung durchkämpfen" mußte, womit er den Kern traf: Von Anfang sahen sich vor allem jüngere Demonstrationsteilnehmer mit Vorkontrollen, Durchsuchungen und ähnlichem konfrontiert. Diese Erfahrungen machten eine Woche zuvor auch die Teilnehmer an einer Demonstration gegen das Versammlungsgesetz in Mannheim. Dort, so Michael Csaszkóczy in seiner Rede, bekam die Öffentlichkeit durch das Polizeiverhalten vor allem folgendes von der Demonstration zu sehen: "ein vierfaches Spalier von vielfach gepanzerten Robocops; ein voraus- und hinterherfahrender Fuhrpark an Polizeifahrzeugen, der die gesamte Innenstadt lahmlegte; uniformierte Pferdestafffeln; Kameras, die alle fünf bis zehn Meter auf die Insassen eines wandernden Polizeikessels gerichtet waren. Dass es sich bei den Menschen im Innern des Kessels irgendwie um Demonstranten handeln musste, konnte ein Außenstehender nur erahnen."

Auch in Stuttgart kam es bereits vor Demonstrationsbeginn zu Verzögerungen:

Die Polizeieinsatzleitung forderte bereits bei der Aufstellung des Blocks einen "deutlichen" Abstand zwischen den Seitentransparenten von bis zu 5 Metern. Eigens aus Frankfurt angereiste Aktivisten, die mit einem zu einem symbolischen Wasserwerfer umgebauten Wagen an der Demonstration teilnehmen wollten, wurde dies von der Orndungsamt untersagt. "Was hat der Wagen mit dem Thema des Umzugs zu tun?" war die lapidare Entgegnung des Vertreters des Ordnungsamtes auf die Forderung der Demonstrationsleitung, den Wagen als Bestandteil der Demonstration mitfahren zu lassen. Sorge um die Demonstrationsteilnehmer, die "unter die Räder geraten" könnten, werden ihn nicht wirklich getrieben haben, besteht doch jeder Faschingsumzug in der Landeshauptstadt aus mehreren Dutzend Wägen...

Die Nerven der Teilnehmer des Blocks wurden auch nach dem Start der Demonstration belastet. So kam es mehrfach zu Angriffen auf den antikapitalistischen Block durch die Polizei, die, wie ein Sprecher kommentierte, deutlich gezeigt hat "das ihr Demonstrationen ein Dorn im Auge sind. Eine legale und angemeldete Demonstration an der sich Tausende beteiligten, wurde einmal mehr durch teilweise vermummte und äußerst aggressiv auftretende Hundertschaften der Polizei eingeschränkt. Der Versuch einer Einschüchterung wird aber nicht glücken, die Demonstration war erst der Auftakt um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes zu verhindern."

Eines hat der repressive Kurs der Einsatzleitung mit Sicherheit erreicht: Zahlreiche Demonstrationsteilnehmer konnten Erfahrungen mit dem bereits heute nicht fortschrittlichen Versammlungs"recht" machen. Dies unterstrich der Redebeitrag, den Ilkem Sakar als Vertreterin migrantischer Organisationen in deren Namen hielt: "Obwohl in Deutschland mehr als 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben" bezieht sich bekanntlich das geltende Versammlungsgesetz nur auf deutsche Bürger. Wenn sich Migranten politisch engagieren, haben sie eher und öfter mit Repressionen und schweren Sanktionen als Deutsche zu rechnen.

Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksvorsitzende, ging in ihrer Rede auf die Gefahr der Sanktionierung gewerkschaftlicher Arbeit durch das neue Versammlungsgesetz ein. Die ursprünglich für Anfang 2009 geplante Gültigkeit des Gesetzes wird noch auf sich warten lassen, was ihrer Ansicht nach auch mit dem entstandenen Protest zu tun hat.

Die Frage, welche Rechte antifaschistische und demokratische Menschen und ihre Organsiationen brauchen, wie der Protest gegen das Versammlungsgesetz weitergeführt werden und sich mit Protesten in anderen Bundesländern wie in Bayern und Niedersachsen vernetzen kann, sind einige der Themen, die bei dem nächsten Plenum des Bündnisses, das am 16.12.2008 um 19 Uhr im DGB Haus Stuttgart stattfindet beraten werden sollen. Dazu sind Interessierte herzlich eingeladen.

Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Versammlungsgesetz: Klage wird aufrecht erhalten

Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches Versammlungsgesetz
Klage wird aufrecht erhalten

Der DGB Bayern und die anderen zwölf Beschwerdeführer halten an der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz fest. „Die im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen zum Versammlungsgesetz würden zwar das bayerische Versammlungsgesetz in einzelnen Punkten, nicht aber als Ganzes aufheben“, erklären die Beschwerdeführer gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Es gehe um die Klärung verfassungsrechtlicher Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

Der DGB hatte bereits bei der Verabschiedung der Föderalismusreform 2006 kritisiert, dass ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit in die Gesetzgebungshände von 16 Bundesländern gelegt wird. In zwei weiteren Bundesländern, in Baden-Württemberg und Niedersachsen, sind nun ähnliche Gesetzentwürfe im Gesetzgebungsverfahren. „Was wir von Anfang an befürchtet haben, ist nun eingetreten: Ein schlechtes Beispiel soll Schule machen“, erklärt dazu Josef Falbisoner, Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, für die beschwerdeführenden Gewerkschaften. Der DGB Baden-Württemberg fordert, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, und ruft zur landesweiten Demonstration am 6. Dezember in Stuttgart auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat Bundestag, Bundesrat, allen Landesregierungen sowie den Landtagen von Bayern und Baden-Württemberg Gelegenheit gegeben, zu der Verfassungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts im 1. Quartal 2009 zu rechnen.


Quelle
cronjob