"Die Welt hat über ihre Verhältnisse gelebt". (Angela Merkel, Bundeskanzlerin, eben in ihrer
Neujahrsansprache 2008 / 2009)
"Und wenn Du denkst, blöder geht's nicht mehr, dann kommt von irgendwo ein Merkel her." (Volker Pispers, Kabarettist, "Bis neulich")
Hier ein paar Termine zu Protesten gegen den Krieg in Palästina:
Nürnberg: Demonstration am Samstag, 3.1.2009
Treffpunkt: Plärrer 11:30 Uhr
Stuttgart: Demonstration am Freitag, 2. Januar 2009
Treffpunkt: Lautenschlagerstraße (gegenüber dem Stuttgarter Hauptbahnhof) um 15 Uhr
Um 15.30 Uhr Start Richtung Marktplatz (vor dem Rathaus)
Um 16.30 Uhr beginnt die Kundgebung auf dem Marktplatz
Voraussichtliches Ende um 17.30 Uhr
Weitere Hinweise zu Protesten finden sich beispielsweise bei
Saarbreaker, bei der
Friedenskooperative, bei
Orientbrücke und
Muslimwelt
In den meisten europäischen Ländern sind politische Streiks erlaubt. Außer in Deutschland, hier sind sie illegal. Dagegen hatte der Europarat das wiederholt als Verstoß gegen die europäische Sozialcharta gerügt. Dazu hat der IG Bau Sekretär Veit Wilhelmy, der auch schon eine Petition
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatte, ein kritisches Buch mit zahlreichen Dokumenten
veröffentlicht. Das Buch macht deutlich, daß die
Forderung für ein
vollständiges, alleseitiges und gesetzliches Streikrecht hochaktuell ist. Gerade auch in Zusammenhang mit den aktuellen Angriffen auf demokratische Grundrechte wie dem Versammlungsrecht.
Leider ist diese Forderung noch immer nicht praktische Bestandteil der Forderungen der Gewerkschaften. Dabei hatten beispielsweise die IG Metall Vertrauensleute bei Festo zu den Gewerkschaftstagen in den vergangenen Jahren Anträge gestellt:
Gemeinsamer Antrag des FESTO VK
Zu beschließen bei der IGM Delegiertenversammlung Esslingen am 13.3.07
Verabschiedet bei der VK-Sitzung von Festo am 15.2.2007
Der Gewerkschaftstag soll beschließen:
Die Forderung nach einem „vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht“ wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall.
Begründung:
Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die „Rente mit 67“ der „Gesundheitsreform“, aber auch bei zahlreichen Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt.
Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt.
Das ist unserer Ansicht nach jedoch nochwendig:
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges 'Gesetz über Arbeitsverhältnisse' oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein "Streikgesetzbuch".
Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.
Die darin verfasste sogenannte "Koalitionsfreiheit" beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sog. 'politische Streik' in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich - nicht möglich.
So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt. Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomittee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharte zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.
Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
Quelle Siehe auch
"Erledigt durch E1"