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Aufruf des DGB zur Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12. in Stuttgart

Der DGB Baden - Württemberg ruft ebenfalls zur Demonstration gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am 6.12 in Stuttgart auf:

Ja zur Versammlungsfreiheit!

Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!

Die baden-württembergische Landesregierung will ein neues Versammlungsgesetz, das das Bürgerecht, sich friedlich zu versammeln, erheblich einschränkt. Es schafft bürokratische Hürden und beinhaltet unvorhersehbare nachteilige Folgen für jeden Veranstalter einer Demonstration. Damit wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig eingeschränkt.

· Schon eine Ansammlung von mindestens zwei Personen soll zukünftig als Versammlung gelten.

· Das Grundgesetz gewährleistet die uneingeschränkte Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen.

Trotzdem will die Landesregierung diese Freiheit durch Auflagen einschränken.

· Behörden können in das Selbstbestimmungsrecht von Organisationen eingreifen. Z.B. kann demokratisch gewählten Vorsitzenden die Leitung einer Versammlung untersagt und bestellte Ordner abgelehnt werden.

· Ordner können zukünftig von Behörden registriert werden.

· Die Anzeigefrist für Versammlungen unter freiem Himmel soll verlängert werden auf 72 (statt 48) Stunden vor der ersten Einladung zur Versammlung.

· Bei der Entscheidung über Verbot und Auflagen könnten die „Rechte Dritter“, wie z.B. Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende, eine Rolle spielen.

· Bereits gleiche Mützen oder gleichfarbige Streikwesten von Gewerkschaften können als „militant“ und „einschüchternd“ gewertet und verboten werden.

· Versammlungen können nach Gutdünken der Polizei gefilmt und die Aufnahmen nahezu beliebig gespeichert werden.

Naziaufmärsche werden nicht verhindert

Das erklärte Ziel, mit einem neuen Versammlungsgesetz besser gegen rechtsextremistische Auswüchse vorgehen zu können, wird verfehlt. Im Gegenteil behindert es vielmehr diejenigen, die sich in Versammlungen gegen Rechtextremisten wenden.

Rechtsextreme Auswüchse können am besten durch Verbote von Nazi-Organisationen unterbunden werden und nicht durch Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die alle trifft.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Versammlungen?

"Sie bieten ... die Möglichkeit zur öffentlichen Einflußnahme auf den politischen Prozeß, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest...; sie enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren" (Aus dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts
vom 14.05.1985)

Wir sagen: Dabei soll es bleiben!

Deshalb rufen wir zur Teilnahme an der Demonstration am 6. Dezember 2008 auf.
Via StattWeb. Siehe auch Hintergrundinformationen: PM, DGB-Stellungnahme, Synopse.


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