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"Die Botschaft hör' ich wohl..."

Im "roten Blog" wurde eine Stellungnahme zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mittwoch, 16. Juli 2008 veröffentlicht. Es ging dabei um die Klage von Michael Backmund gegen den Freistaat Bayern: Der Polizeieinsatz gegen eine dju-Veranstaltung war rechtswidrig - die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht beobachten und überwachen. Ein Anwesenheitsrecht gibt es für die Polizei nicht. Auch wenn diese sich das einbildet.

Ähnliche gerichtliche Entscheidungen gab es in der Vergangenheit immer wieder. Was die Polizei kaum daran hinderte, erneut demokratische Rechte mit den Füßen zu treten:

Hamburger Kessel (1986), Einsatz gegen Antifaschisten in Hamburg (2004) und Braunschweig (2005), Frankfurt (2008), die Razzien gegen G8 Gegner (2007) usw. usf.

"... allein, mir fehlt der Glaube", daß sich daran in Zukunft etwas ändern wird. Ein Zweck solcher Repressionen besteht bekanntlich "in erster Linie in der Einschüchterung, Ausforschung und Kriminalisierung" von Protesten. Und darauf werden die kaum verzichten. Grade aus dem Grund sind Proteste gegen Repressionen so wichtig wie die Stärkung von Antirepressionsorganisationen.

Bilderserie: Kuhherde trampelt durch G8 Protestkundgebung, Rostock, 2. Juni 2007

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