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Aufruf zur Demo in Berlin am Samstag, den 11. Oktober ab 14.00 Uhr

 Ein breites Bündnis ruft zur Teilnahme an einer bundesweiten Demonstration gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Am Samstag, den 11. Oktober 2008 soll in Berlin unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" auf die Straße gegangen werden. Treffpunkt ist der Alexanderplatz um 14.00 Uhr.

Via redblog

Zur Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Prozess wegen §129

Anläßlich der Anhörung des Hauptbelastungszeugen der Geheimdienste im Stuttgartert Verfahren gegen 5 angebliche Mitglieder der DHKP-C fand gestern eine Kundgebung vor der JVA Stuttgart - Stammheim statt.

Zum Verfahren veröffentlichte das "Komitee gegen §129" und die "Initiative gegen §129 und Repression" folgende Presseerklärung:

Seit heute findet im politischen Schauprozess in Stuttgart-Stammheim gegen die nach den Anti-Terror-Paragraphen 129, 129a und 129b angeklagten Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi die Anhörung des ehemaligen Doppelagenten Hüseyin Hiram statt.
Die Angeklagten, die sich seit November 2006 bzw. April 2007 in Haft befinden, werden beschuldigt Mitglieder der in der BRD seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf den US- und EU-Terrorlisten geführte Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DHKP-C zu sein.

Haft-und Prozessbedingungen sowie Gesundheitszustand der Gefangenen

Die 5 Angeklagten, die sich seit ihren Verhaftungen im November 2006 bzw. April 2007 in Isolationshaft befinden, sind massivster Willkür und Schikanen seitens des Gerichtes ausgesetzt. So müssen die Angeklagten bei Unterbrechungen der Hauptverhandlungen in den sich unter dem Verhandlungssaal befindlichen Zellen Fußfesseln tragen und sich nach jeder Zusammenkunft mit den AnwältInnen entkleiden und durchsuchen lassen. Desweiteren gab es die Androhung, Glaskästen im Gerichtssaal einzurichten, um die Angeklagten während des Prozesses voneinander zu isolieren und gleichzeitig den für die Verteidigung wichtigen Austausch zwischen Angeklagten und AnwältInnen zu unterbinden. Der Angeklagte Ilhan Demirtas, der in dem Zeitraum vom Mai 2007 bis Juli diesen Jahres von drei unabhängigen Ärzten untersucht und behandelt wurde und die ihm die Anzeichen einer Psychose oder zumindest eine starke psychische Erkrankung attestierten, bekommt seitdem starke Neuroleptika, deren Nebenwirkungen ihn stark belasten. So beklagte er sich über eine starke innere Unruhe, Zittern in den Extremitäten und permanente dauerhafte Deja-Vu Erlebnisse. Auch äusserte er Selbstmordgedanken. Trotz der Atteste wird ihm vom nur scheinbar neutralen Gutachter vorgeworfen, er würde seine Beschwerden simulieren um eine Erleichterung der Haftbedingungen erwirken zu können. Gegen ihn wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gestellt. Der gesundheitliche Zustand des Angeklagten Mustafa Atalay, der am 15. November 2006 nach einer Herz-OP von einer Rehaklinik heraus verhaftet worden war, ist immer noch ernst und er benötigt eine weitere Herzoperation, damit die in der Haftzeit verstopften Herzgefäße geöffnet werden können. Momentan bekommt er 10 verschiedene Medikamente am Tag, die ihm die Verfolgung der Verhandlung zusätzlich erschweren.

Kriminalisierung legaler Tätigkeiten

Den Angeklagten werden hauptsächlich in der BRD vollkommen legale Aktivitäten wie das Sammeln von Geld oder das Organisieren von Veranstaltungen wie Konzerte oder Picknicks vorgeworfen. Ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegtes Konstrukt, dass die legale demokratische Arbeit in der BRD in Zusammenhang mit einer verbotenen Organisation stellt, ermöglicht dem Staatsapparat mittels des neuen §129b die Kriminalisierung bisher vollkommen legaler Aktivitäten. Demnach dienten laut Staatsanwaltschaft Aktivitäten wie das Sammeln von Spendengeldern, das Organisieren von Veranstaltungen, die Mitgliedschaft in Vereinen oder der Besitz und die angebliche Verbreitung der legalen Publikation Yürüyüs (wöchentliche Politzeitschrift, die in der Türkei legal erscheint) dem Zweck, den bewaffneten Arm der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen.
Der einzigste Anklagepunkt, der in der BRD strafbar wäre, ist ein angeblicher Waffenschmuggel, den nur der ehemalige Doppelagent Hüseyin Hiram bezeugen könne.

Berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit des Zeugen Hiram

Der türkische Staatsbürger Hüseyin Hiram hat seit Frühsommer 2002 für den türkischen MIT (Nationaler Nachrichtendienst) gearbeitet und wurde wegen dieser Geheimdiensttätigkeiten in Koblenz zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Von März bis September 2002 war Hüseyin Hiram dann auch für den Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz tätig.
Nach dem angeblichen Waffenschmuggel, den er für die DHKP-C im Jahr 2002 durchgeführt haben soll, hat Hüseyin Hiram Aussagen gemacht, die die Angeklagten im Stammheimer Prozess belasten.
Laut eines Gutachters soll Hüseyin Hiram allerdings anschließend psychisch erkrankt sein und sei nur beschränkt vernehmungsfähig. Seine Glaubhaftigkeit wird selbst vom Gutachter teilweise bezweifelt. Hüseyin Hiram leidet an Wahnvorstellungen und bekommt starke Medikamente zur Behandlung von akuter oder chronischer Schizophrenie. Er nimmt insgesamt 20 bis 30 Tabletten (vier verschiedene!) am Tag welche konkret auch die Wirkung haben seine Erinnerung zu gängeln, zu zügeln. Dies schlägt sich in all seinen Aussagen nieder. So war er in der heutigen Verhandlung nicht in der Lage eine zusammenhängende Erklärung abzugeben und erinnerte selbstständig weder die angeblichen Tathergänge noch seine diesbezüglich bereits getätigten Aussagen. Insgesamt redete er sehr wirr und wiedersprach sich in der laufenden Befragung durch den Senat mehrfach. Generell redete er nie selbständig und reagierte nur auf die Fragen des Richters die so gestellt waren das sie die Richtung und die Inhalte der Antworten bereits suggerierten. Dabei gibt sich das Gericht immense Mühe dabei, die Fragen so zu formulieren, dass Hiram nur noch ja oder nein zu sagen braucht. Hierbei erweckte Hiram den Eindruck, als würde er auf bestimmte Signalwörter vorgefertigte Antworten geben.
Auch hegt der Zeuge eine offentsichtliche Abneigung gegenüber den Angeklagten. So beleidigte er die Angeklagten in Gegenwart seines Gutachters als Hurensöhne und sagte, dass er dafür sorgen werde, dass die Angeklagten "lebenslang in den Knast gesteckt würden". Schon zu Beginn dieses Verhandlungtages war der Zeuge sehr aufgeregt und pöbelte sowohl in die Richtung der Angeklagten als auch in den Zuschauerraum. Bei der Aufnahme seiner Daten gab er als Beruf an "Krieger" zu sein und antwortete auf die Frage des Vorsitzenden ob er verwandt oder verschwägert mit einem der Angeklagten sei: "Nein, ich stehe in Feindschaft zu ihnen."

Eine Marionette der Justiz

Die Anhörung des Zeugen Hiram führte eindeutig vor Augen, dass die Justizfarce nicht abreisst, sondern trotz aller Lächerlichkeiten fortgesetzt wird. Denn nach den Anhörungen der Zeugen vom BKA, die allesamt ebenfalls nichts Konkretes Aussagen konnten, da sie nie selber ermittelt hatten und sich lediglich auf vorgefertigte Berichte stützten, kann auch der einzige eigentliche Zeuge Hiram, der Hauptbelastungszeuge des Verfahrens ist, nichts selbständig zum Prozess beitragen. Es ist bezeichnend, dass die Justiz offentsichtlich wirklich alles tut um diesen Präzedenzfall durchzupauken und sei es sich auf die Aussagen eines mit Tabletten vollgepumpten, psychisch kranken, voreingenommenen und geistig wirren Menschen zu stützen.

Es liegt offen auf der Hand, dass das Gericht diesen Prozess trotz aller Lächerlichkeiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortsetzen und mit Verurteilungen beenden möchte. Das Wort "Recht" hat in diesem politischen Schauprozess keine Geltung mehr und die Geheimdienste können frei walten. Bezeichnend ist auch die Aussage des Gerichtsvorsitzenden zum heutigen Prozesstag: "Wir haben jetzt eine erste Phase geschaffen, damit der Zeuge zu einer vollständigen Aussage geführt werden kann." Allein dieser Satz, bei der die Betonung auf dem Wort "führen" liegt, macht deutlich, dass der Zeuge Hiram durch das Gericht zur Schaffung des Präzedenzfalls instrumentalisiert wird. Damit schafft sich der Staat die rechtlichen Mittel zur Kriminalisierung von Widerstandsbewegungen auf der ganzen Welt, die gegen die bestehenden Ausbeutungs- und Unterdrückungssverhältnisse kämpfen.

Widerstand ist kein Terrorismus!!!

Dieser politische Prozess, der sich ganz klar im Rahmen des sogenannten "Kampfes gegen den internationalen Terrorismus" abspielt, muss von der Öffentlichkeit wahrgenommen und von den fortschrittlichen Kräften dieses Landes hinterfragt werden. Diese Justizfarce, die die angebliche "Rechtsstaatlichkeit in der BRD" offen vor Augen führt, wird im Falle einer Verurteilung weitreichende Konsequenzen für migrantische Organisationen und die internationalistische Arbeit haben. Mit dem international abgestimmten Angriff der kapitalistischen Welt, der sich auf allen erdenklichen Ebenen vollzieht und sich u.a. in Armut, Kriegen, Anti-Terror-Gesetzen und -listen zeigt, soll der Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse präventiv bereits im Keim erstickt werden. Der aktuelle Prozess soll dem deutschen Staatsapparat dazu dienen, mit dem 2002 eingeführten §129b, der die "Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung" unter Strafe stellt, einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn der aktuelle Prozess in Stuttgart-Stammheim ist der erste große §129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der §129b würde es dem deutschen Staatsapparat ermöglichen, die Unterstützung der Kämpfe in anderen Teilen der Erde zu kriminalisieren, egal ob es sich dabei um Kämpfe gegen Besatzungen oder Faschismus handelt.

Als Komitee gegen §129 erklären wir, dass wir weiterhin die den Prozess begleiten, uns für die Abschaffung der §129, 129a und 129b einsetzen und für die Freiheit der politischen Gefangenen kämpfen werden. Wir rufen ein weiteres Mal die fortschrittlichen Kräfte dazu auf, die anstehenden Prozesstage in Stuttgart-Stammheim zu beobachten und sich gegen die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze zu stellen.

Weg mit §129, 129a und 129b!
Freiheit für Mustafa Atalay, Ahmet Düzgün Yüksel, Ilhan Demirtas, Devrim Güler und Hasan Subasi!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §129
Initiative gegen §129 und Repression
Weitere Informationen: www.no129.info

Türkei: Für Presse- und Medienfreiheit - Gegen das Verbot des Fernsehsenders HAYAT TV

Via LabourNet: Infoblatt Nr. 2 vom 27. Juli 2008 ist erschienen: Finger weg von Hayat TV

„Editorial: Seit elf Tagen ist der Kanal dunkel. Der türkische Fernsehsender Hayat TV bleibt nach wie vor verboten. Doch der Protest wächst von Tag zu Tag. In der Türkei protestieren seit der Schließung fast täglich Menschen gegen diesen Angriff auf das Grundrecht auf Presse und Meinungsfreiheit. In Europa solidarisieren sich immer mehr Menschen mit Hayat TV und fordern die türkischen Behörden zur Aufhebung des Verbots auf. Bis heute warten wir auf eine Offizielle Stellungnahme der Behörden.Um weiteren Druck aufzubauen, brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung.Die Proteste werden so lange weitergehen, bis Hayat TV auf Türksat wieder zu empfangen ist. Wir sind fest entschlossen. Hayat TV Deutschland...“

Infoblatt Nr. 2
vom 27. Juli 2008 (pdf)

Die Ausgabe 1 des Infoblattes sowie eine englische Version finden sich auf der Seite von Hayat TV

Hungerstreik von über 500 Inhaftierten bundesweit in 29 Haftanstalten

JVA Stammheim Quelle: WikiPedia
Durch die Massenmedien kaum thematisiert und in der Folge im öffentlichen Bewußtseit auch wenig präsent ist die Tatsache, daß viele Menschen aus sozialen oder politischen Gründen inhaftiert werden. Mehr als 500 dieser Gefangenen wollen zwischen dem 01. und dem 07. August einen Hungerstreik durchführen. Bei diesem Auftakt weiterer Protestaktionen, geht es darum, den durch Willkür- und Schikaneakte, durch vorsätzliche Rechtsbeugung, unterlassene Hilfeleistung, durch Psychoterror und Folter geprägten Alltag in deutschen Haftanstalten anzuprangern und Veränderung zu schaffen.

Weitere Informationen

dju in ver.di unterstützt die Forderung nach Aufhebung des Sendeverbots und Wiederzulassung des Senders

In der Türkei kann der Sender Hayat TV seit 16. Juli nicht mehr empfangen werden, nachdem der Satellitenbetreiber Türksat die Ausstrahlung der Sendungen unterbrochen hat -“ nach Aussage des Senders auf Anweisung des türkischen Innenministeriums und der staatlichen Medienaufsichtsbehörde RTÜK.
Entsprechende Urteile dazu gibt es nicht, das Verbot beruht auf dem Vorwurf der Ausstrahlung von „Sendungen mit separatistischem Inhalt“ -“ ein Vorwand, der in der Türkei schon des öfteren zu Beschränkungen der Pressefreiheit geführt hat und der von den Veranstaltern von Hayat TV energisch zurückgewiesen wird.
Hayat TV richtet sich seit Dezember 2007 an die aus der Türkei stammenden Migrantinnen und Migranten in Europa. Die Initiative wird in der Türkei und in der Bundesrepublik von Schriftstellern, Künstlerinnen, Wissenschaftlern, Gewerkschafterinnen und Politikern unterstützt. Er setzt sich für ein friedliches Zusammenleben, für Integration, gegen Nationalismus -“ für Demokratie und Menschenrechte ein.

Die dju in ver.di unterstützt die Forderung nach Aufhebung des Sendeverbots und Wiederzulassung des Senders ohne Restriktionen.

Eine Online-Petition mit vielen Unterzeichnern kann auf den Seiten der Föderation demokratischer Arbeitervereine -“ www.didf.de -“ unterstützt werden.

Für Presse - und Medienfreiheit - Gegen das Verbot des Fernsehenders HAYAT TV

Ergänzend zu dem Beitrag "Sofortige Aufhebung des Sendeverbots für Hayat TV!" vom letzten Freitag dokumentieren wir heute eine Erklärung, für die man auch mittels einer Onlinepetition seinen Protest zum Ausdruck bringen kann.

Am 16. Juli 2008 musste HAYAT TV die Ausstrahlung unterbrechen, weil der Sender vom Frequenzanbieter TÜRKSAT dazu aufgefordert wurde. Das türkische Innenministerium und die staatliche Medienaufsichtsbehörde RTÜK wiesen TÜRKSAT an, die Ausstrahlung der Sendungen von HAYAT TV zu unterbinden.
Bislang liegen keinerlei rechtliche Grundlagen oder Gerichtsurteile vor, die die Rücknahme der Nutzungsrechte von Sendefrequenzen im Falle von HAYAT TV rechtfertigen. Die Verbotsverfügung mit dem Verweis auf “Sendungen mit separatistischem Inhalt- ist folglich ein willkürlicher Akt.
Wir protestieren aufs Schärfste gegen diese Verbotsverfügung.
HAYAT TV ist ein Fernsehsender, der für Völkerfreundschaft und Solidarität eintritt. Ausgestrahlt werden auch Sendungen gegen Nationalismus sowie für Integration und ein friedliches Zusammenleben, die sich speziell an die in Europa lebenden türkeistämmigen Migrantinnen und Migranten richten. HAYAT TV ist die Stimme von Millionen Menschen gegen Krieg, für Frieden, Demokratie und Freiheit. Diese willkürliche Verbotsverfügung ist weder mit Pressefreiheit noch mit internationalen Abkommen vereinbar.
Am 3. Dezember 2007 ging der Fernsehsender HAYAT TV unter dem Motto “Alle Farben des Lebens- über Satellit auf Sendung. Unterstützt wurde der Sender von hunderten Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Künstlerinnen und Künstlern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern sowie Politikerinnen und Politikern aus der Bundesrepublik und der Türkei.
Wir fordern die Geschäftsführung von TÜRKSAT und die AKP-Regierung auf, die Presse- und Medienfreiheit zu achten und das Verbot unverzüglich aufzuheben.
Wir rufen alle Demokratinnen und Demokraten zum Protest gegen das Verbot und zur Solidarität mit HAYAT TV auf.
Für Presse- und Medienfreiheit -“ Gegen das Verbot des Fernsehsenders HAYAT TV
ErstunterzeichnerInnen:

Prof. Gilbert Achcar (SOAS Londra),Hüseyin Avgan (DIDF-Vorsitzender),Hüseyin Aydin (MdB)
Tonguc Baykurt (Regisseur) ,Habib BektaÅŸ (Schriftsteller),Helmut Born (Betriebsratvorsitzender, ver.di Landesbezirksvorstand NRW),Prof. Alex Callinicos (King-™s College London),Bob Crow (Generalsekretär der Eisenbahnergewerkschaft RMT) Roland Kugller (Rechtsanwält) Sevim DaÄŸdelen (MdB),
Sidar A. DemirdöÄŸen (Bundesverband der Migrantinnen) Gregor Falkenhein (Verdi -“NRW),George Galloway (RESPECT, britischer Abgeordneter),Lindsey German (Bündnis gegen Krieg),Metin Gür (Schriftsteller),Thomas Händel (IG Metall Nürnberg),Heike Hänsel (MdB),Anny Heike (Vorstandsmitglied DIE LINKE), Dr. Elisabeth Hlavac (Abgeordnete zum Nationalrat, Österreich),Inge Höger (MdB)
Prof. Dr. Zehra Ipsiroglu (Uni Duisburg-Essen),Ulla Jelpke (MdB) Thomas Keuer (Verdi-Duisburg), Prof Dr. Olivier Lecourgranmaison (Frankreich)John McDonnell (britischer Abgeordneter, Labour Party),Gautam Moody (neue Gewerkschaftsinitiative NTUI),Andrew Murray (Bündnis gegen Krieg),Bernhard Nolz (Träger des Aachener Friedenspreises) Prof. Dr. Norbert Mecklenburg (Uni Köln),Dr. Azem Olcay (MigrantInnenberatungszentrum ÖGB-Gewerkschaft, Österreich),Nafiz Özbek (IG Metall Migrationsausschuss) Cem Özdemir (MdEp, Die Grünen),Prof. Dr. Norman Paech (MdB),Jürgen Peters (IG Metal Geislingenl), Prof. Dr. Wolfgang Popp (Uni Siegen),Tobias Pflueger (MdEp),Udo Quarz (DGB Altenkirchen)Asim Roy (neue Gewerkschaftsinitiative NTUI, Indien),Lucien Seve (Philisoph, Paris) Manfred Sträter (NGG Dortmund),Renate Trapp (Journalist),Feleknas Uca (MdEP) Sahra Wagenknecht (MdEp) ,Harald Weinberg (Sprecher DIE LINKE Bayern) Hüseyin Yilmaz (DGB-Hamburg),Nurten Yilmaz (Landtagsabgeordnete Wien, SPÖ), Uwe Meinhardt (IGMetall Stuttgart), Jordana Vogiatzi (IGMetall) Ilse Kestin(IGMetall Stuttgart), Ismail Kahraman (GeverkschaftsSekretar a.De), Mahmut Celayir (Künstler) Sükrü Kilinc ( Künstler), Selaheddin Sari (BR.Roto Frank) Ulrike Küstler (Stadträtin Stuttgart),Mehmet Bozkurt( KBM-BR)

Sofortige Aufhebung des Sendeverbots für Hayat TV!


Die "junge Welt" berichtet in ihrer heutigen Ausgabe im Beitrag "Zensur in Ankara" davon, daß der linke Fernsehsender "Hayat TV", über den wir auch verschiedentlich berichtet hatten, seit Mittwoch "auf Druck des Innenministeriums und des "Obersten Rates Radio und Fernsehen"" abgeschaltet worden ist.

Die staatliche Repression gegenüber kritischen Medien ist - nicht nur in der Türkei - inzwischen sattsam bekannt: Sie stehen - oft genug flankiert von den bürgerlichen Medien - in der Gefahr, reflexartig in Richtung "Terrorismus" diffamiert zu werden. Es stellt sich die Frage, ob es nicht etwa der Wunsch der Vater des Gedankens ist, daß so möglichst viel dieser zumeist unhaltbaren Vorwürfe haften bleibt? So wird Hayat TV "vorgeworfen, der seit 2004 aus Dänemark über Satellit sendenden pro-kurdischen Station "Roj TV" bei ihrer "Propaganda" geholfen und damit die Arbeiterpartei Kurdistans PKK unterstützt zu haben. Das weist Hayat TV entschieden von sich. Die Macher des Programms vermuten die Gründe woanders: "Hayat TV wurde wegen seiner kritischen Haltung gegenüber der AKP-Politik abgeschaltet", erklärte der Leiter des Senders, Aydin Cubukcu, am Donnerstag in Istanbul vor Journalisten."

Wir dokumentieren hier den Text der Unterschriftensammlung, mit denen Hayat TV an die Öffentlichkeit geht und fordern unsere Leser auf, sich solidarisch mit den Machern von Hayat TV zu zeigen:
HAYAT TV ging am 3. Dezember 2007 mit dem Slogan “Alle Farben des Lebens- und unterstützt von mehreren Hundert SchriftstellerInnen, KünstlerInnen, Intellektuellen, GewerkschafterInnen sowie MenschenrechtlerInnen auf Sendung. Am 16. Juli 2008 mussten wir mit Verwunderung feststellen, dass HAYAT TV die Ausstrahlung seiner Sendungen unterbrechen musste, weil der Sender vom Frequenzanbieter TÜRKSAT dazu aufgefordert wurde. Zuvor war dieser durch das türkische Innenministerium und die staatliche Medienaufsichtsbehörde RTÜK aufgefordert worden, für die Unterbindung der Ausstrahlung der Sendungen von HAYAT TV Sorge zu tragen.

Nach uns vorliegenden Informationen gibt es keinerlei rechtlichen und geschäftlichen Grundlagen oder Gerichtsurteile, die die Rücknahme der Nutzungsrechte von Sendefrequenzen im Falle von HAYAT TV rechtfertigen würden. Deshalb ist die Verbotsverfügung mit Verweis auf “Sendungen mit separatistischem Inhalt- unseres Erachtens ein willkürlicher Akt.

Wir protestieren gegen diese Verbotsverfügung aufs Schärftse. HAYAT TV ist ein Sender, der mit seiner Ausrichtung nicht für Feindschaft unter den Völkern oder für Verbreitung von Vorurteilen, sondern für Völkerfreundschaft und Solidarität eintritt. Er macht sich mit seinen nach Europa ausgestrahlten und an die aus der Türkei stammenden MigrantInnen gerichteten Sendungen gegen Nationalismus sowie für Integration und friedliches Zusammenleben stark. HAYAT TV gibt die Stimme derer wieder, die nicht für Krieg, sondern für den Frieden, für demokratische Rechte und Freiheiten eintreten. Wir sind der Auffassung, dass die willkürliche Verbotsverfügung gegen einen oppositionellen und andersdenkenden Sender ohne jegliche rechtlichen Grundlagen weder mit Pressefreiheit, noch mit internationalen Abkommen vereinbar ist.

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Erklärung fordern die Geschäftsführung von TÜRKSAT und die AKP-Regierung auf, diese der Meinungs- und Pressefreiheit widersprechende und rechtswidrige Verbotsverfügung aufzuheben und HAYAT TV die Wiederaufnahme des Sendebetriebs zu ermöglichen.

Wir appellieren an alle Kräfte, die sich für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzen, gegen die Verbotsverfügung zu protestieren und sich mit HAYAT TV zu solidarisieren.

Schutz der Bürger vor der Freiheit

Begründung unnötig. Kritisches Nachfragen ebenfalls:

Kritiker werfen Ihnen vor, Sie würden mit der Bundespolizei und dem BKA Gesetz den Überwachungsstaat organisieren...

Das ist völliger Unsinn. Ich will keinen Überwachungsstaat einführen. Kritiker, die das unterstellen, blenden sich aus jeder ernstzunehmenden Debatte aus. Meine Aufgabe ist, die Freiheit zu verteidigen, aber die Bürger zu schützen.

Wolfgang S. in der "Esslinger Zeitung" vom 12./13. Juni 2008

Stuttgart: Über 400 TeilnehmerInnen bei Demonstration gegen §129

Heute fand in Stuttgart eine Demonstration mit über 400 TeilnehmerInnen gegen die §129 statt. Aktueller Anlass für die von einem Bündnis verschiedener linker Parteien und Gruppen, MigrantInnenorganisationen und Antirepressionsinitiativen organisierte Demonstration war der seit dem 17. März laufende Prozess gegen fünf vermeintliche Mitglieder der DHKP-C.

Dieser Prozess ist der erste größere 129b-Prozess gegen eine linke Organisation. Der Paragraph 129b stellt die Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für eine sogenannte „terroristische“ Vereinigung im Ausland unter Strafe. Dass es nicht bei diesem einzelnen Prozess bleiben wird, ist offensichtlich. Bereits jetzt laufen weitere 129b-Ermittlungen gegen andere migrantische Linke, wie zum Beispiel gegen 10 Mitglieder der ATIF (Föderation der ArbeiterInnen aus der Türkei).

Bilderserie: Demospitze

Der Paragraph 129b ergänzt die Paragraphen 129 und 129a, die sich auf „kriminelle“ und „terroristische“ Vereinigungen im Inland beziehen. Diese wurden bisher fast ausschließlich zum staatlichen Vorgehen gegen verschiedene Linke verwendet.

Diese Verfahren sind nicht losgelöst von der Geschichte der Repression in Deutschland zu sehen. Auf deren Geschichte in Deutschland ging ein Vertreter des AK Internationalismus Stuttgart ein, der den Bogen vom Verbot der KPD 1956 über die Repression gegen die Gegner der Wiederbewaffnung über die Prozesse in Stammheim bis hin zu den Hausdurchsuchungen bei G8 Gegnern im vergangenen Jahr im Vorfeld des G8 Gipfels in Heiligendamm spannte.

Bilderserie: Kundgebung am Innenministerium

Vor dem Stuttgarter Innenministerium wurde eine Rede des Berliner Einstellungsbündnisses verlesen, die sich auf das anstehende Verfahren gegen die mg-Beschuldigten bezog und die Einstellung des Verfahrens bzw. den Freispruch forderte. Mit dem Prozessauftakt ist diesen Herbst vor dem Berliner Kammergericht zu rechnen. Dazu wird in Berlin zu einer Großdemonstration aufgerufen werden. In dem Beitrag des Einstellungsbündisses wurde insbesondere auf den Zusammenhang verschiedener Repressionsfälle in der BRD vor, während und nach dem letztjährigen G8-Hipfel in Heiligendamm verwiesen.

Bereits im Vorfeld kam es zu massiven Vorkontrollen und Ingewahrsamnahmen von mindestens 27 Demonstranten wegen Halstüchern, aber auch wegen T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufschrift (ist laut Grundsatzurteil vom Februar übrigens nicht strafbar!). Inzwischen sind alle Festgenommenen wieder auf freiem Fuß.

Bilderserie: Schlagstockeinsatz an der Königsstraße

Während der kämpferischen Demonstration, die lautstark mit Sprechparolen und bunt mit zahlreichen Transparenten und Fahnen auf sich aufmerksam machte, kam es immer wieder zu Provokationen und Angriffen durch die Polizei. Eine Demonstrantin erlitt bei einer Knüppelattacke eine Platzwunde am Kopf. Die Demonstranten mussten zwischen den Polizeikräften Spalier laufen, sogenannte Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten wurden vor allem um die Demospitze konzentriert.

Die Demonstration wurde gegen 16 Uhr vorzeitig von den Veranstaltern beendet, da das Demonstrationsrecht so nicht wahrgenommen werden konnte und von weiteren Verhaftungen auszugehen war.

Die Demonstration war die erste größere Mobilisierung gegen den §129b-Prozess. Darauf aufbauend soll es weitere Aktivitäten geben. Der Prozess wird noch lange andauern und es wird genügend Gründe für offensive Antirepressionsarbeit geben.

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